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    Unfassbar ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.02.04 15:11:57 von
    neuester Beitrag 24.02.04 03:02:35 von
    Beiträge: 55
    ID: 824.460
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      Avatar
      schrieb am 20.02.04 15:11:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Anklage gegen Frankfurter Vize-Polizeichef
      Wolfgang Daschner muss sich wegen schwerer Nötigung verantworten. Er hatte den Entführer des kleinen Jakob von Metzler bedrohen lassen, um das Versteck des Kindes zu erfahren

      Frankfurt/Main - Wegen Folterdrohungen gegen den Entführer im Mordfall des kleinen Jakob von Metzler wird der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner angeklagt. Seine Anweisungen an einen Vernehmungsbeamten seien als Anleitung zur schweren Nötigung anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main. Daschner hatte den Entführer im Herbst 2002 bedrohen lassen, um das Versteck der Geisel zu erfahren. Jakob von Metzler war zu diesem Zeitpunkt aber schon tot, was die Ermittler aber nicht wussten.


      Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen Daschner sogar wegen des schwereren Delikts der Aussageerpressung ermittelt. Seit mehr als einem Jahr liefen die Ermittlungen gegen Daschner und den nun ebenfalls angeklagten Vernehmungsbeamten. Der Fall gilt als einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte, weil Daschner sein umstrittenes Vorgehen noch am Tattag detailliert schriftlich festgehalten und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hatte. dpa




      Artikel erschienen am 20. Feb 2004



      :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 15:18:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      :rolleyes:

      Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat!

      Der Entführer ist mir auch nicht sympathisch. Klar, dass man da ausrasten möchte, wenn der einem das Versteck nicht nennt. Aber Folterdrohungen bei der Polizei dürfen nicht erlaubt sein, sonst werden sie zum Alltag - da bin ich mir sicher.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 15:31:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Anklageerhebung im Verfahren gegen Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner
      [20.02.2004 - 12:00 Uhr]
      Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
      die Entscheidung der Frankfurter Staatsanwaltschaft, im Fall Daschner
      Anklage zu erheben. "Die Anklageerhebung und die Durchführung einer
      öffentlichen Hauptverhandlung sind von großer Bedeutung. Denn es gilt
      deutlich zu machen, dass in Deutschland Folter auch in
      Ausnahmesituationen nicht erlaubt oder geduldet wird", sagte Heiner
      Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
      Polizeibeamte, zumal solche in leitender Position, müssten sich der
      Absolutheit des Folterverbotes in besonderem Maß bewusst sein. Ob der
      Fall strafrechtlich als Verleitung zur Aussageerpressung zu
      beurteilen ist, oder als Verleitung zur Nötigung, wie von der
      Staatsanwaltschaft angenommen, werde nun das Gericht zu entscheiden
      haben.

      Eine Einstellung des Verfahrens gegen den Vize-Polizeipräsidenten
      oder die Durchführung eines Strafbefehlverfahrens ohne öffentliche
      Hauptverhandlung hätte das absolute Folterverbot untergraben,
      erklärte der Menschenrechtsexperte. Das sowohl im Verfassungsrecht
      als auch im Völkerrecht verankerte Folterverbot untersage auch eine
      faktische Relativierung. Diese Gefahr drohe jedoch, wenn einzelne
      Beamte davon ausgehen könnten, dass sie sich in bestimmten
      Fallkonstellationen strafrechtlich nicht verantworten müssten.

      Bielefeldt empfahl der Bundesregierung, das neue Zusatzprotokoll
      zur UN-Anti-Folter-Konvention zügig zu zeichnen und zu ratifizieren.
      Dieses präventive Instrument könne den Schutz vor Folter weltweit
      verbessern, so der Direktor des Menschenrechtsinstituts. "Die
      Zeichnung bietet die Gelegenheit, die absolute Geltung des
      Folterverbotes wirksam zu unterstreichen."


      In diesem Fall ist das ein zweischneidiges Schwert.
      Zu diesen Zeitpunkt als dem Entführer Folter angedroht
      wurde wußte noch niemand das der Junge bereits Tot ist.
      Dann stellt sich immerhin die Frage was Vorrang hat,
      das Leben des Opfers oder die Rechte des Täters.
      Grundsätzlich bin ich gegen Folter aber in diesem
      Fall möchte ich kein Richter sein.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 15:37:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Natürlich gibt es den Straftatbestand der Aussageerpressung. Das ist hier aber voll daneben! In Wirklichkeit handelt es sich um den Versuch einer Nothilfe. Man wußte ja nicht, ob das Kind noch lebt, und hätte es gelebt, wäre es aufgrund der Gewaltandrohung auch gefunden worden. Nothilfe und Notwehr - auch Überschreitung derselben - sind bekanntlich NICHT strafbar! Auch im Rechtsstaat nicht.

      Alles andere sind Blähungen der 68-er Schwxxx-Justiz. Merkwürdig nur, wie fix auch eine CDU-Administration hier Vorverurteilung betreibt. Vielleicht sollten wir mal eine Aktion starten: Wir sind das Volk, wir haben auch Kinder, und Sie haben genau das getan, was wir auch getan hätten. Bravo, Herr Daschner!
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 15:39:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Genau, dann sonst gibt es, wenn EIN KIND oder EINE MUTTER in Gefahr ist, ersteinmal pauschal eine aufs Maul auf der Wache. Es ist ja schon entsetzlich, wie die widerliche Stimmungsmache in Sachen Raser/Kaprun/Metzler das geschriebene Recht aufweichen soll.

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      Avatar
      schrieb am 20.02.04 15:46:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      ja,sicher.........Täterschutz über alles,das Opfer ist ja selbst schuld.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 15:55:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      NICHT TÄTERSCHUTZ, SONDERN PRIMAT DES RECHTS! DANN SOLL DER BUNDESTAG SCHWARZ AUF WEISS BESCHLIESSEN: "SOFERN KIND, MUTTER ODER TIER IN GEFAHR IST, DÜRFEN VERDÄCHTIG GEPRÜGELT WERDEN".
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 16:30:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sollte mal die Familie eines Regierungsmitgliedes
      betroffen sein, würde jede Maßnahme Recht und Ordnung
      haben.
      In solchen Fällen wird ja bekanntlich immer mit
      zweierlei Maß gemessen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 16:40:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Auf dem Weg zur Bananenrepublik.

      Geständnisse aus Verdächtigen prügeln, Arbeitslager oder Zwangsarbeit für Arbeitslose, "gläserner Bürger" unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung oder Prävention.

      Wäre das okay, wenn man dem Polizisten auch die Wahrheit rausprügelt?
      Oder irgendeinem Bonzen, der der Allgemeinheit Schaden zugefügt hat?
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 18:36:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wie würde die Diskussion wohl aussehen, wenn durch Daschners
      Aktion das Leben des kleinen Jakob gerettet worden wäre.
      So im letzten Moment.

      Den möchte ich sehen, der sich dann mit Kritik hinterm
      Busch hervorwagen würde. Und damit ja zum Ausdruck brächte
      "Bevor die Rechte eines Verbrechers verletzt werden sollte
      doch lieber ein Kind sterben".

      Daschner hat Pech gehabt. Er hat etwas retten wollen, was
      nicht mehr zu retten war. Und er hat taktische Fehler be-
      gangen. Verblüffende Fehler. Die Anweisung der Folteran-
      drohung (tatsächlich gefoltert worden ist meines Wissens
      ja gar nicht) zu Papier zu bringen war einfach dumm. Und
      eine öffentliche Diskussion darüber anzustacheln, in welchem
      Maße Folter erlaubt sein solle war naiv und zeugt von
      wenig Fingerspitzengefühl.

      Damit mich hier niemand mißversteht, ich will hier weiß Gott
      nicht der Folter das Wort. Aber bevor man über Daschner
      den Stab bricht sollte man sich einmal klarmachen unter
      welchem Druck von Öffentlichkeit und Presse Ermittlungs-
      beamte in solch einem Fall stehen. Ich möchte mit denen
      nicht tauschen.

      Und man sollte sich Fragen, was dem Täter denn wirklich
      passiert ist.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 18:47:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      goldless,

      Wenn jeder Verdächtige auch der Täter wäre...dann bräuchten wir auch keine Unschuldsvermutung mehr.

      Und eines Tages wären wir alle verdächtig und wachen in einem totalitären Polizeistaat wieder auf.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 18:53:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      derdieschnautzelangsamvollhat,

      nach meinem Informationsstand war die Tätereigenschaft
      zum Zeitpunkt der Folterandrohung doch bereits geklärt.
      Von Unschuldsvermutung also keine Rede mehr.

      Es ging nur noch darum der Aufenthaltsort des Jungen heraus-
      zubekommen. Und da hatten die Ermittler es begreiflicher-
      weise ein wenig eilig. Sie glaubten immerhin noch etwas
      retten zu können.

      Also - Vorsicht mit Verallgemeinerungen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 18:58:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      SAGT MAL SPINNT IHR ALLE ODER WAS?

      Das kann doch nicht Euer Ernst sein!

      Da engagiert sich ein Polizeibeamter, um ein schutzloses Wesen zu retten und überschreitet dabei zwar das rechtliche Maß,

      aber das steht doch in keiner Relation zu dem, was er damit verhindern hätte können!

      Wenn Euer Kind entführt worden wäre! Was wär dann?

      FolterDROHUNGEN sind absolut in Ordnung, wenn es um Menschenleben geht! Der Mann hat meine vollste Unterstützung!

      Genauso die Polizeibeamten, die mal einen Terroristen erschossen haben!

      Es kann ja wohl nicht sein, dass der psychische Druck auf einen Kriminellen schwerwiegender gilt, als das Recht auf unversehrtes Leben!

      Die von einigen hier hergeleitete „Lizenz zum Drauflosprügeln“ ist absoluter, zusammenhangloser SUPERSCHWACHSINN!


      Un-fass-bar!
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 19:04:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      @time,


      hätte können, wenn und aber,aha.

      stell Dir vor Du wirst eines Tages denunziert, die Polizei holt Dich ab und prügelt Dich erstmal windelweich, bis Du irgendwas unterschrieben hast.

      Danach wanderst Du 10 Jahre in den Knast. Na, wenn Dir danach ist. ;)

      Darin liegt die Gefahr der Verharmlosung oder Zustimmung zu diesen Methoden.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 19:11:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14: Stimmt! Es darf auf keinen Fall wie in Amiland so weit kommen, dass die Bullerei erstmal drauflosprügelt, ohne dass irgendwas erwiesen ist. Damit hätte der Angeklagte keine Chance, "in dubito pro reo", eins unserer Rechtsgrundsätze wäre ausgehebelt.

      In DIESEM Fall sieht es aber anders aus: Derjenige, dem gedroht wurde war eben nicht unschuldig! Mir ist es wichtig, dies zu betonen, sonst wäre die Skepsis einiger hier ja gerechtfertigt!

      mfg
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 20:28:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zu dem zeitpunkt stand der täter ohne zweifel bereits fest.Die androhung von gewalt durch Daschner um das kind noch zu retten ist vergleichsweise als sehr human einzuordnen.Anders wäre es,er hätte ihm alle 10 minuten einen zahn gezogen um schneller eine aussage zu erreichen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 20:40:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ihr seid fast alle voreingenommen wegen der Schrecklichkeit des Verbrechens.

      Hier geht es aber um das Procedere und die Mittel zur Feststellung von Schuld oder Unschuld.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 21:06:27
      Beitrag Nr. 18 ()
      Warum nur die Folter angedroht?

      Ich hätte diesen Kriminellen gefoltert und zwar so das er die Frau verflucht hätte die ihn geboren hat, weil sie ihn geboren hat.

      Die Perversion wie in Deutschland mit Kriminellen umgegangen wird ist schon erschreckend.

      Können sich Außenstehende eigentlich vorstellen was es bedeutet, wenn ein Mensch jeden Tag immer wieder aufs neue feststellen muss, dass der ihnen am nächsten stehende Mensch, vielleicht ein Kind, nicht mehr da ist?

      Wegen eines asozialen Mörders?

      Damit keine Missverständnisse entstehen: Jeder Folterer von unschuldigen Opfern gehört an den nächsten Baum, aber diesen Kindermörder zum Reden zu bringen und zwar mit allen Mitteln war absolut in Ordnung.

      Es entspricht auch nicht meinen Vorstellungen von Gerechtigkeit das dieser Mörder lebt, während das 11 jährige Kind tot ist.

      Warum muss der leben?

      Die Polizeibeamten gehören nicht vor ein Gericht, sondern ihnen gebührt aus der Hand des Bundespräsidenten das Bundesverdienstkreuz der obersten Stufe.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 21:24:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      Könnte hier nicht - imho völlig zu Recht - so etwas wie "übergesetzlicher Notstand " greifen?


      Zum Beispiel darf man - innerhalb gewisser Grenzen - auch angetrunken oder ohne Führerschein als Fahrer Schwerverletzte in ärztliche Hilfe bringen (ich weiss, Beispiele hinken;) )
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 21:37:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      erst mal ein Artikel, der viel aussagt:

      Ist der Polizei ein bisschen Folter erlaubt?
      Mit Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt habe, ließ Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner den Enführer bedrohen

      Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner erhoben, weil dieser dem Entführer des elfjährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Folter gedroht hatte. Direkt nach Bekanntgabe der Anklage am Freitag versetzte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) Daschner in den Verwaltungsdienst nach Wiesbaden.

      Anklage gegen Hauptkommissar wegen schwerer Nötigung
      Anklage wurde auch gegen einen 50-jährigen Hauptkommissar erhoben. Dieser Beamte wurde innerhalb der Frankfurter Polizei versetzt. Die Anklage gegen ihn lautet auf schwere Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger. Bei einer Verurteilung droht den Beamten maximal fünf Jahre Haft. "Du wirst immer in unseren Herzen bleiben!"

      Mehr zum Thema
      Mordfall Metzler: Frühestens nach 18 Jahren wieder freiMordfall Metzler: "Der konnt` doch kei Mück` totmache"Daschner wird Verleitung zu dieser Straftat vorgeworfen. Er hatte laut Staatsanwaltschaft den die Vernehmung führenden Hauptkommissar angewiesen, dem Entführer Magnus Gäfgen die Zufügung schwerer Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Kindes preisgebe.

      Drohung, um Leben zu retten
      Der nach Übergabe des Lösegelds festgenommene Jurastudent Gäfgen hatte in der Nacht zum 1. Oktober 2002 mehrere falsche Verstecke genannt. Am nächsten Morgen ordnete Daschner an, der Vernehmungsbeamte solle Gäfgen androhen, dass ein polizeilicher Kampfsportler ihm Schmerzen zufügen würde, wenn er nicht die Wahrheit sage. Die Polizei ging davon aus, dass der Junge noch am Leben war. Tatsächlich jedoch hatte Gäfgen ihn bereits vier Tage zuvor getötet und die Leiche an einem kleinen See unweit von Frankfurt abgelegt. Gäfgen nannte den Ort schließlich direkt nach der Folter-Androhung. Er wurde im Juli 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

      Polizeipräsident hielt das Vorgehen für gerechtfertigt
      Der Fall hatte eine bundesweite Diskussion über die Zulässigkeit von Folter zur Rettung von Menschenleben ausgelöst. Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt hatte das Vorgehen Daschners mit einem Notstand gerechtfertigt. Dem widersprach jetzt Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Die Angeklagten hätten gegen elementare Verfassungsgebote und internationale Übereinkommen verstoßen.

      Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren
      Wegen der Bedeutung des Falls und der Stellung Daschners wurde die Anklage bei einer Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt erhoben. Sie geht von einem besonders schweren Fall aus, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden kann. Ein Verbrechen der Aussageerpressung liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor; die Polizeibeamten hätten mit der Gewaltandrohung nicht in erster Linie ein Geständnis erreichen, sondern das Kind retten wollen, hieß es.

      Verteidiger bezeichnet Anklage als lächerlich
      Gäfgens Verteidiger Hans Ulrich Endres erklärte laut Berliner "Tagesspiegel", die Staatsanwaltschaft mache sich mit der Anklage lächerlich. Offenbar gehe es mit der Festlegung auf einen geringer zu bestrafenden Tatbestand darum, Daschners Pensionsansprüche zu retten. Die Pension wäre "weg", wenn Daschner zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt würde. Eine Aussageerpressung würde mit mindestens einem Jahr Haft bestraft, erklärte der Anwalt, zudem wäre bei einer solchen Anklage auch keine Einstellung des Verfahrens möglich
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 21:41:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      dann meine Meinung dazu:

      Nr. 17 hat Recht, wenn man sein Posting um 180 Grad dreht...;)

      Gerade weil die meisten hier die konkrete Situation vor Augen haben und die "Schrecklichkeit" des Verbrechens - haben sie Recht. Es ging nun mal um einen konkreten Einzelfall - und in diesem hat m.E. der Beamte (eigentlich beide) korrekt gehandelt.

      Es ging gerade nicht mehr darum, ein Geständnis oder irgendetwas zu erpressen, das für den Prozess von Bedeutung gewesen wäre. Sondern es ging allein darum, das Kind noch zu retten.

      Aus meiner Sicht wurde nicht nur richtig, sondern auch rechtmäßig gehandelt, ob man das jetzt Notstand, Nothilfe oder sonstwie nennen will. Es wurde ein verhältnismäßig geringes Übel angewendet (Drohung), um das höchste aller Rechtsgüter zu retten.

      Der Richter, der Daschner verurteilt, der wird sehr viel Mühe haben, das vernünftig zu begründen. Eine Freiheitsstrafe von über 1 Jahr, wie sie der Verteidiger des Entführers für angemessen hielte, wäre ein absurder Witz.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 22:07:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich halte es für unbedingt erforderlich, daß dieser Polizist bestraft wird. Ein Jahr Gefängnis ist das mindeste, zusätzlich disziplinarrechtliche Folgen.

      Folterung ist in unserem Staat ein Verbrecher, die Androhung ebenfalls. Darüber kann es kaum einen Zweifel geben. Auch für Polizisten gelten unsere Gesetze.

      Dieses Gericht hat nun die Chance, polizeilicher Willkür Grenzen zu setzen. Ich bin mir sicher, daß es das tun wird.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 22:21:50
      Beitrag Nr. 23 ()

      Jakob von Metzler

      Avatar
      schrieb am 20.02.04 22:32:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Stirner,

      Satire halte ich nicht für angemessen.

      Oder arbeitest du in der "Frauenkiste" bei Straubing?
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 22:50:20
      Beitrag Nr. 25 ()
      @xylophon,

      ich denke hier kam etwas an die Öffentlichkeit, daß bei gleich oder ähnlich schwer gelagerten Fällen sowieso gang und gäbe ist.

      Es wäre blauäugig zu glauben, daß es sich hiebei um einen Einzelfall handelt.
      (Die Androhung von noch nie erlebten Schmerzen, und ich denke in vielen Fällen bleibt es nicht nur bei der Drohung)) Es gibt da wohl einiges Material bei AI.

      Einzigartig in diesem Fall ist nur das öffentliche Interresse.

      Oder wurde hier ein Fallbeispiel bewußt herbeigeführt, um die Sensibilität der Bevölkerung , Medien und Politik auszuloten?
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 22:50:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      Würde ich eher als legitime List betrachten um das kind noch zu Retten.Da bin ich selbst anderes gewohnt und finde die aufregung wegen einer androhung von gewalt,gelinde gesagt lächerlich.In solch einer Situation ist von einem Strafrechtlichen Notfall auszugehen und Herr Daschner hat eher meine bewunderung,dieses Risiko bewusst durch die vermeintliche Zeitnot eingegangen zu sein.Paragraphen können durchaus pervertiert sein,wie es aus der sicht von Gäfgens Verteidiger U.Endress vorgebracht wird,dem die strafandrohung gegen Herrn Daschner zu gering ist.Lösegeldentführern die zu Kindermördern werden,wünsche ich Lebenslängliche Einzelhaft ohne Arbeit und Ablenkung,aber durchaus die möglichkeit zu geben,sich selbst daraus zu befreien.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 22:59:27
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26 Deinen vergleich mit fällen zu Amnestie International finde ich dazu schon ungehörig .
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 23:01:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      waldsperling,

      das meine ich ernst.

      Das Gericht kann sich ja wohl kaum auf die Ansicht zurückziehen, Androhung wäre erlaubt, Durchführung der Folter nicht. Also wird es darüber zu entscheiden haben, ob Folterung unter gewissen Bedingungen erlaubt sein könnte.

      Das kann aber nicht der Fall sein, denn das wäre schwere Körperverletzung - eine Straftat. Außerdem ist die körperliche Unversehrtheit im GG festgelegt. Da gibt es meiner Meinung nach keine Ausnahmen.

      Würde man diesen Mann nicht bestrafen, wäre in Zukunft jeder Prügelpolizist exkulpiert; der Polizeiwillkür wäre Tür und Tor geöffnet.

      Der Fall zeigt zudem, daß eine solche Notwendigkeit nicht besteht. Der Appell an primitive Rachegefühle, die sich offensichtlich besser durch Bilder ausdrücken läßt, hilft da nicht weiter.
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 23:22:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hier noch ein Bericht aus der Jungen Welt, dessen Meinung ich weigehend teile. Den meisten Ordnungsfanatikern wird der aber wieder zu linkslastig sein.

      21.02.2004

      Das Folterverbot soll unantastbar bleiben

      Frankfurter Polizeivizepräsident wegen Gewaltandrohung angeklagt und von seinen Aufgaben entbunden


      Wer foltert oder Folter androht, verstößt in der Bundesrepublik gegen Artikel eins der Verfassung und gegen geltendes Recht. Doch der Polizeivizepräsident von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, erntete vor einem Jahr zahllose Sympathiebekundungen, nachdem bekannt geworden war, daß er dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler hatte Folter androhen lassen. Auf Verständnis traf Daschners Entscheidung nicht nur bei einer Zweidrittelmehrheit in der Bevölkerung, sondern auch bei etlichen Politikern und Juristen, darunter renommierte Völkerrechtler.

      Mehr als ein Jahr später ist gegen Daschner nun Anklage wegen »Verleitung zur Nötigung« erhoben worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Frankfurt mit. Er habe einen Vernehmungsbeamten angewiesen, dem Entführer Magnus Gäfgen die Zufügung schwerer Schmerzen durch einen Kampfsportler anzudrohen, wenn der nicht den Aufenthaltsort des Kindes preisgäbe. Der hessische Innenminister Volker Bouffier entband Daschner am Freitag von seinen Aufgaben und versetzte ihn zum Landespolizeipräsidium nach Wiesbaden, wo er verwaltungsinterne Aufgaben übernehmen soll.

      Der von Daschner beauftragte 50jährige Kriminalhauptkommissar wird indes wegen Nötigung unter Mißbrauch seiner Befugnisse als Amtsträger angeklagt. Dabei handelt es sich laut Paragraph 240 des Strafgesetzbuches um einen besonders schweren Fall, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft wird. Auch Daschner droht dieses Strafmaß.

      Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Gewaltandrohung sei weder mit Notwehrrechten zu begründen, noch habe ein entschuldigender Notstand vorgelegen. Die Angeklagten hätten vielmehr gegen elementare Verfassungsgebote und internationale Abkommen verstoßen. Das Verbrechen der Aussageerpressung liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor, weil die Angeklagten mit der Gewaltandrohung nicht in erster Linie ein Geständnis erreichen, sondern das Kind retten wollten. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls sowie wegen der Stellung Daschners wurde die Anklage bei einer großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt erhoben.

      Menschenrechtsorganisationen wie auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) haben am Freitag zustimmend auf die Anklageerhebung reagiert. Nils Leopold, Sprecher der Humanistischen Union, erklärte am Donnerstag im Namen eines breiten Bündnisses von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, das Verfahren könne dazu beitragen, über die Bedeutung des absoluten Folterverbots aufzuklären. Selbst »ein bißchen Folter« dürfe es nicht geben. Auch die Menschenwürde von Polizisten verbiete es, sie »zu Folterknechten zu machen«.

      Amnesty International erklärte, es sei zu hoffen, daß auch im Urteil unmißverständlich deutlich werde, daß Folter unter allen Umständen und ohne jede Einschränkung verboten sei. Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, betonte am Freitag, Polizeibeamte, zumal solche in leitender Position, müßten sich der Absolutheit des Folterverbotes in besonderem Maße bewußt sein. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Daschner oder die Durchführung eines Strafbefehlverfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung hätte das absolute Folterverbot untergraben, erklärte der Menschenrechtsexperte. Bielefeldt empfahl der Bundesregierung, das neue Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention zügig zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

      Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg sagte, nach der kontroversen und emotionsgeladenen Diskussion über Daschners Vorgehen müsse in einer Hauptverhandlung der Rechtsgrundsatz bestätigt werden, daß Polizeibeamte nicht durch dienstliche Anweisung gezwungen werden dürften, Gewalt zur Erlangung von Informationen einzusetzen. Die GdP äußerte zugleich Verständnis für den 60jährigen: Er habe einem ungeheuren inneren Druck nachgegeben, um das Kind zu retten.

      Der Journalist Achim Podak machte die Dimension, die eine Aushöhlung des Folterverbotes hätte, bereits vor knapp einem Jahr in der ARD deutlich: »Folter bedeutet unkontrollierte staatliche Gewalt. Sie kündet von der Pervertierung des Rechtsstaates, von einer Barbarei, die hierzulande gerade mal fünfzig Jahre überwunden ist«. Und Peter-Alexis Albrecht, Professor für Strafrecht, betonte damals, wenn ein Staat die Folter als Instrument in seinem Straf- oder Polizeirecht verankere, dann habe man »in wenigen Monaten den totalen Unrechtsstaat«.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 09:41:55
      Beitrag Nr. 30 ()
      Was wäre eigentlich gewesen, wenn die den Entführer erschossen hätten, während der eine Pistole an die Stirn des Jungen gehalten hätte? Wäre das auch strafbar gewesen?

      Gestern hat Prantl von der Süddeutschen das ganz gut beschrieben: die Folter ist bei uns, egal zu welchem Zweck, verboten und eine Straftat. Allerdings hat er eingeräumt, dass es in diesem konkreten Fall eine Diskrepanz zwischen dem Empfinden und den Strafrecht gibt.
      Der Polizeivize scheint ja gewusst zu haben, auf was er sich einlässt, da er selbst die Dinge notiert hatte und der Staatsanwaltschaft übergeben hat.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 10:18:07
      Beitrag Nr. 31 ()
      @konns,

      Dein Beispiel hinkt ein wenig, da der Sachverhalt ja ein ganz anderer ist.
      Stell Dir vor Polizist und Täter hätten gleichzeitig abgedrückt. Was dann?
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 10:21:17
      Beitrag Nr. 32 ()
      @derdieschnauzelangsamvollhat

      Das war kein Beispiel, sondern eine Frage, da ich mich an das Thema "finaler Rettungsschuss" nur dunkel erinnere und nicht weiss, wie der Stand derzeit ist.
      Es haben sich ja viele Dinge geändert - Bundeswehr im Ausland, Eingreifen in der Luft bei Terrorgefahr, ... .

      Die Sache mag hinken, aber dei Zielsetzung ist dieselbe, nämlich die Rettung des Kindes.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 10:29:57
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ist doch eigentlich ganz einfach!

      Folter ist und bleibt verboten!

      Folterandrohung erlaubt man!
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 10:32:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      @konns,

      bei Deinem Beispiel hätte der Polizist das Opfer wohl einer noch größeren Gefahr ausgesetzt, nämlich durch die zusätzliche Todesangst des Täters.

      Bei einem verdeckten "finalen Rettungsschuß", keine Ahnung. Das liegt dann wohl im Ermessen des Einsatzleiters, der ja dann bei Mißerfolg auch den Kopf hinhält.

      Guck Dir mal diverse Aktionen in den USA an. Um einen Täter zu erledigen und ein Opfer zu befreien, sterben nicht selten zusätzlich mehrere Unschuldige.

      Erinnerst Du Dich noch an Waco, Texas? Diese Story mit der Sekte ist mir noch in Erinnerung.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 12:59:32
      Beitrag Nr. 35 ()
      „Die Anklage ist ein Skandal“

      Rechtsanwalt Hans Ulrich Endres über das Frankfurter Verfahren

      HANS ULRICH

      ENDRES (59)

      ist der Verteidiger des wegen Mordes zu

      lebenslanger Haft

      verurteilten

      Magnus Gäfgen.

      Foto: dpa

      Die Staatsanwaltschaft wirft Daschner Nötigung vor. Sehen Sie Ihre Vorwürfe bestätigt?

      Die Anklage ist schlicht falsch und für sich genommen ein Skandal. Für das, was Daschner getan hat, gibt es ein Sonderdelikt, und das ist die Aussageerpressung.

      Wie erklären Sie sich die Entscheidung?

      Die Staatsanwaltschaft macht sich lächerlich. Sie weiß es besser. Ich nehme an, es geht darum, Herrn Daschner die Pension zu sichern. Die ist weg, wenn er zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird. Und Aussageerpressung wird im Grundtatbestand mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Deshalb gilt dies auch als ein Verbrechen. Eine Einstellung der Verfahrens wäre damit unmöglich – anders als bei der Nötigung.

      Kann er sich auf einen Notstand berufen?

      Alle Notizen, die Daschner angefertigt und zu den Akten gelegt hat, weisen darauf hin, dass er sich der Strafbarkeit seiner Tat bewusst war. Daschner hat auch als Dozent in der Polizeischule in Wiesbaden gearbeitet. Sein Spezialgebiet war dort der Paragraph 136a Strafprozessordnung. Darin heißt es ausdrücklich, dass Beschuldigte nicht misshandelt oder gequält werden dürfen. Daschner war sich sehr klar darüber, dass seine Vernehmungsmethoden verboten sind.

      Daschners Anwalt will die Zulassung der Anklage vor Gericht verhindern. Wird er Erfolg haben?

      Keine Chance. Die Richterin, die den Fall mit ihren Kollegen bekommt, ist eine gestandene Juristin. Sie wird sich von populistischen Forderungen nicht einschüchtern lassen.

      Wenn Daschner verurteilt wird, wie hoch wird er bestraft?

      Auch wenn ihn das Gericht wegen Aussageerpressung verurteilt, kann es die Tat als minder schweren Fall einordnen. Dafür ist eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorgesehen. Es gibt also durchaus die Möglichkeit, ihm seine Pension zu erhalten und gleichwohl rechtsstaatlich einwandfrei zu bleiben. Ich habe großes Verständnis für die Situation, in der er war, aber alles andere als ein Urteil wegen Aussageerpressung wäre ein juristischer Fehler. Sonst müssen wir Folter in deutschen Polizeidirektionen für zulässig erklären – und uns damit aus der internationalen Staatengemeinschaft verabschieden.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 14:32:45
      Beitrag Nr. 36 ()
      "Würde man diesen Mann nicht bestrafen, wäre in Zukunft jeder Prügelpolizist exkulpiert; der Polizeiwillkür wäre Tür und Tor geöffnet."


      ...Das stimmt nun wirklich überhaupt nicht. Hier schien es - weil man glaubte, dass das Kind noch lebt - um eine nahezu ausweglose Situation zu gehen, auf der einen Seite die Möglichkeit, das Kind nur zu retten, wenn der Täter (und dass er der Täter war, stand schon fest) mitwirkt, auf der anderen Seite das Verbot, ihn dazu zu zwingen.
      Ganz einfach wäre es gewesen, wenn er kein Polizist gewesen wäre: jeder Privatmann wäre berechtigt gewesen, zur Rettung des Kindes Nothilfe zu üben, dazu gehört natürlich auch Drohung und ggf. sogar Anwendung von Gewalt, solange die Nothilfelage noch andauert.
      Wenn ich also rausfinden würde, wer mein Kind entführt hat und Eile geboten ist (auch damals war es extrem kalt) - dann dürfte ich als Privatperson selbstverständlich zur Rettung des Kindes Gewalt anwenden, um ihn zu zwingen, mir den Aufenthaltsort mitzuteilen. Ich gehe sogar davon aus, dass das auch gilt, wenn man mir nur einen goldenen Ring - das Auto weggenommen hat und ich befürchten muss, dass es gerade auf dem Weg über die Grenze ist, wenn ich dies nicht verhindere, also keine Zeit mehr ist, die Polizei einzuschalten.

      Mir leuchtet nicht ein, wieso die Polizei hier weniger dürfen soll.
      Mit einem Prügelpolizisten hat das nun schon mal gar nichts zu tun, der seine Emotionen nicht unter Kontrolle hat.

      § 240 Abs. 2 leutet im übrigen ungefähr so, dass die Nötigung nur "verwerflich" ist, wenn die Drohung oder die Gewaltanwendung im Verhältnis zu dem damit erstrebten Erfolg zu mißbilligen wäre: will das wirklich jemand ernsthaft behaupten?


      Und wenn der Verteidiger behauptet, er rechne mit einer Verurteilung, dann sollte er sich nicht zu sicher sein, dass diese Bestand haben wird. Es ist zwar richtig, dass in Frankfurt zum Teil Richter Recht sprechen, die jeden Drogendealer laufen lassen, aber dafür bei Polizisten umso härter urteilen. Es gibt aber darüber auch einen BGH, der die extremsten Idiotien ggf. wieder aufheben kann.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 14:51:59
      Beitrag Nr. 37 ()
      Folterandrohung wie in diesem fall,steht doch genaubesehen die "folterung" der angehörigen u.a. durch dem bereits überführten täter gegenüber,der nach tagen nicht bereit war dem aufenthaltsort des kindes zu verraten. Es geht hier um die vermeintliche noch rechtzeitliche rettung eines kindes,da haben meiner meinung nach,die empfindlichkeiten des täters zurückzustehen.Erfahrungsgemäß werden kindermörder im gefängnis von mithäftlingen nicht gerade sanft behandelt.Erwartet ihm dort jetzt tatsächliche "folter",oder muss der "arme täter" dauerhaft durch eine einzelzelle davor geschützt werden?,das seinem empfinden nach nicht weniger folter sein dürfte.Lassen wir doch unsere rachegefühle beiseite,Freiheit für Magnus Gäfgen und bis zu 5 Jahren Haft für Herrn Daschner wegen folterandrohung.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 16:24:40
      Beitrag Nr. 38 ()
      Die Verwerflichkeit der Nötigung (darauf kommt es an) ist bereits darin begründet, daß Folter angedroht wurde! Von einem Verhältnis zum erstrebten Erfolg ist nirgendwo die Rede. Folter zieht eine Körperverletzung nach sich und ist damit grundsätzlich strafbar. Dieses Verbot ist bereits aus dem Grundgesetz ableitbar.

      Erlaubt sein können also nur andere Formen der Gewalt wie Festhalten, Wegnehmen von Gegenständen u.ä.

      Auch Notwehr, wie hier einige meinen, zieht nicht. Dann dazu ist eine gegenwärtigen Angriff notwendig. Die Gefahr muß sich also innerhalb eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs aufbauen und muß durch die Notwehrhandlung abgewehrt werden können. All dies ist nicht der Fall. Vor allem gab es keinen Angriff, keine sichere Abwehr und keinen raum-zeitlichen Zusammenhang.

      xylo,

      wenn Du Dich schon immer hier als Juristen aufspielst, solltes Du zumindest in der Lage sein, solche zentrale Paragraphen wie Nötigung richtig zu interpretieren bzw. zumindestens richtig zu memorieren.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 16:33:18
      Beitrag Nr. 39 ()
      Lafontaine hat sich heute in der BILD für einen Freispruch eingesetzt,er meint das Leben des Jungen hätte Vorrang gehabt, was ja auch stimmt.

      Nur hat man vorher vergessen zu klären ob er noch lebt.

      Das scheint der Polizei weniger wichtig gewesen zu sein.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 16:51:43
      Beitrag Nr. 40 ()
      derdieschnautzelangsamvollhat,


      "Nur hat man vorher vergessen zu klären ob er noch lebt. Das scheint der Polizei weniger wichtig gewesen zu sein."


      Und du hast vergessen uns zu erklären, wie die Polizei das
      denn hätte feststellen sollen. Ohne den Jungen gefunden zu
      haben.

      Hätte sie sich auf das Wort des Täters verlassen sollen?
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 16:52:15
      Beitrag Nr. 41 ()
      #39
      Und wie bitte hätte die Polizei das machen sollen????
      Wenn er schon sonst nur falsche Aussagen gemacht hat???

      M.M. nach haben sie vollkommen richtig gehandelt!!!
      Jack.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 17:06:44
      Beitrag Nr. 42 ()
      stirner:

      Zusammenhangs aufbauen und muß durch die Notwehrhandlung abgewehrt werden können. All dies ist nicht der Fall.:eek: Vor allem gab es keinen Angriff, keine sichere Abwehr und keinen raum-zeitlichen Zusammenhang.


      Wenn man mal auf die spitzfindige Unterscheidung zwischen Notwehr und Nothilfe verzichtet, die rechtlich absolut gleich behandelt werden:
      Gab es etwa keinen Angriff auf das Kind, der anscheinend noch andauerte? War es nicht zumindest in seiner Freiheit, eigentlich sogar in seinem Leben gefährdet - jedenfalls in der Vorstellung des Beamten.

      Nun ist es natürlich so, dass tatsächlich die objektive Lage anders war. Strafbar macht man sich aber nicht, wenn man eine Notwehrlage annimmt und davon ausgehen durfte, dass sie auch besteht - hier dass das Kind noch lebte. Wenn man sie irrtümlich annimmt, dann ist man nur wegen Fahrlässigkeit strafbar, sagt die Rechtsprechung.
      Fahrlässige Nötigung gibt es aber nicht, so dass der Polizeipräsident nicht zu bestrafen wäre....und wenn der Gäfgen wirklich verletzt worden wäre, dann wäre das nur fahrlässige Körperverletzung, wenn der PP fahrlässig nicht erkannt hätte, dass die Notwehrlage nicht mehr bestand?
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 12:03:09
      Beitrag Nr. 43 ()
      @goldless,

      mir liegt es fern hier irgendjemandes Gefühle zu verletzen.

      Ich denke, über die den wahren Grund der Vorgehensweise von Daschner können wir alle nur spekulieren, vor allem über die gewollte Veröffentlichung.

      Eines hat er auf alle Fälle erreicht: die Rechten werden Ihm die Stiefel lecken und er wird als Vorreiter des "richtiges Umgangs mit Verbrechern" angesehen werden.

      Persönlich würde es mich nicht wundewrn, wenn er eines Tages politisches Kapital draus schlägt. Als Schill von Frankfurt, nur eine Nummer härter.

      Im Prozess halte ich es für denkbar, daß über "Verhältnismäßigkeit der Mittel in diesem besonderen Fall" zwar das generelle Verbot der Folter aufrechterhalten und betont wird, Daschner aber keinesfalls eine Strafe erhalten wird, die Ihm seine Pension kostet.
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 12:37:36
      Beitrag Nr. 44 ()
      derdieschnautzelangsamvollhat,

      ich wiederhole meine Frage aus #10:

      Wie würde die Diskussion wohl aussehen, wenn durch Daschners
      Aktion das Leben des kleinen Jakob gerettet worden wäre.
      So im letzten Moment.

      Alle würden ihn für sein entschlossenes Vorgehen loben.

      Den möchte ich sehen, der sich dann mit Kritik hinterm
      Busch hervorwagen würde. Und damit ja zum Ausdruck brächte
      " Bevor die Rechte eines Verbrechers verletzt werden sollte
      doch lieber ein Kind sterben" .

      Den möchte ich sehen, der einen Strafantrag gegen Daschner
      stellen würde, für ein Verhalten, daß das Leben eines Kindes
      gerettet hätte.


      So, und jetzt Schluß mit ernst. Die Sonne kämpft sich durch
      und der Kölner Karneval lockt. Veedelszug in Holweide.

      Und deßhalb, tschüß für heute.
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 15:32:37
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ich erinnere mich da an den Entführungsfall "Matthias Hintze", der 1997 elendiglich in einem Erdloch erstickte. So etwas hätte auch Jacob passieren können, wenn der Entführer ihn nicht schon vorher umgebracht hätte...

      Folter darf nicht zugelassen werden... und doch wäre ich einem Polizisten dankbar, wenn er das Leben meines Kindes damit retten würde.

      Ich beneide die Richter nicht, hier den Weg weisen zu müssen.
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 18:31:48
      Beitrag Nr. 46 ()
      @Schnauze

      Wieso stellst Du jemanden der sich für die Rechte
      eines Opfers, mehr einsetzt als für die Rechte eines
      Verbrechers auf die Rechts-Seite?
      M.M werden die Sexualstraftäter und Verbrecher in
      Einbezug von Kinder so und so viel zu gut behandelt.
      Ein schwacher Zug wenn sich einer auf die Seite der
      Opfer stellt Ihn mit Rechts zu titulieren.
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 18:38:57
      Beitrag Nr. 47 ()
      zu 46

      Eines hat er auf alle Fälle erreicht: die Rechten werden Ihm die Stiefel lecken und er wird als Vorreiter des " richtiges Umgangs mit Verbrechern" angesehen werden.

      Dann ist also jeder der das Verhalten Daschners für
      gut befindet Deiner Meinung nach Rechts?

      Dies dürfte sich dann auf den Großteil der Bevölkerung
      beziehen.
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 18:49:44
      Beitrag Nr. 48 ()
      Lausitzer Rundschau: Zu Folterdrohung/Anklage: Gratwanderung
      [20.02.2004 - 18:30 Uhr]
      Cottbus (ots) - Die Lausitzer Rundschau, Cottbus, zu
      Folterdrohung/Anklage:

      In der Haut des ehemaligen Vizepräsidenten des Polizeipräsidiums
      Frankfurt (Main), Wolfgang Daschner, hätte wohl niemand stecken
      wollen. Der kleine Jakob von Metzler war entführt, Daschner hatte
      dessen Leben retten wollen. Dafür hat er sich über Paragraphen
      hinweggesetzt, als die Beamten auf seine Weisung hin dem Entführer
      mit Gewalt drohten und aus ihm herauspressten, wo er den Jungen
      versteckt hielt. Würde Jakob von Metzler dadurch noch leben -
      Wolfgang Daschner wäre als Held gefeiert worden. Der Erfolg hätte
      sein rechtswidriges Handeln im Nachhinein gerechtfertigt, zumal die
      Polizei Folter nicht angewandt hatte. Wäre er vor Gericht gestellt
      worden, wenn die Eltern ihren Jakob wieder glücklich in den Armen
      gehalten hätten? Jetzt aber wird Daschner wegen Nötigung angeklagt,
      weil er sich nicht an ein Gesetz gehalten hat, das für ihn in einer
      Extremsituation unmenschlich war. Statt Held zu sein, ist er nach
      seiner Gratwanderung ein Verlierer. Er ist seinen Posten als Polizei-
      Vize los und gilt im Falle einer Verurteilung als kriminell. Der
      Polizei-Vize hat sich damals für die aus seiner Sicht letzte Chance
      entschieden, einen kleinen Jungen zu retten. Menschlich verurteilen
      kann ihn dafür niemand.


      ots-Originaltext: Lausitzer Rundschau
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 19:13:21
      Beitrag Nr. 49 ()
      Bin für Strafbefehl in Höhe von einem Tagesatz (=1/30 vom Monatsnetto) zur Bewährung ausgesetzt und ne anständige Beförderung -

      Das wäre ein Recht in Deutschland, das den Namen verdiente.:cool:
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 19:20:01
      Beitrag Nr. 50 ()
      @webmaxx

      Dein Sarkasmus in Eheren.:D

      M.M. nach gehört Folter verboten, mit Ausnahme bei
      Schwerverbrechen. Hier gehören die Interessen der
      Opfer immer vor denen des Täters gestellt.
      Schwerverbrechen z.B. Kindesmißhandlung, Entführung,
      Mord, Vergewaltigung, sexueller Mißbrauch von Kinder.
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 19:34:55
      Beitrag Nr. 51 ()
      Holgercom,

      volle Zustimmung.

      Und Jugendämter schreiten meist erst ein wenn es zu spät ist.

      Denen sind so "die Hände gebunden" das es jeglicher Beschreibung spottet.

      Und wenn ich auf dem Standpunkt stehe, Verbrechern den Schrecken so richtig mit hartem und rücksichtslosem Vorgehen zu vermitteln, dann ist es mir scheißegal ob das für Rot oder Braun gehalten wird.

      Ich denke es ist der gesunde Menschenverstand, Kriminelle zu Lande, zu Wasser und in der Luft "die Leviten zu lesen" das ihnen "Hören und Sehen" vergeht.
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 19:57:17
      Beitrag Nr. 52 ()
      Rechtsstaat:confused:

      in welchem rechtsstaat leben wir eigentlich:confused:
      wo dem täter mehr rechte als dem opfer zugestanden werden,wo polizisten mit einfachsten,veralteten mitteln und minimalen befugnissen die horrende ansteigende kriminalität bekämpfen müssen,letztendlich ein gros der kriminellen wegen suspekten,meist nicht nachvollziehbaren gesetzen wieder auf freien fuß gesetzt werden(müssen) !?


      die anklage gegen Herrn Daschner ist reinste opferverhöhnung,ein schlag ins gesicht der angehörigen und der beteiligten kriminalbeamten.
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 20:12:14
      Beitrag Nr. 53 ()
      Freitag, 20. Februar 2004
      Der Fall Daschner..
      ...im Entführungsfall Jakob von Metzler

      Knapp 17 Monate nach dem Mord an dem entführten Schüler Jakob von Metzler ist gegen den Frankfurter Vize- Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner Anklage erhoben worden. Der Beamte hatte angeordnet, dem Verdächtigen Magnus Gäfgen Gewalt anzudrohen, um das Versteck der Geisel zu erfahren. Die Chronologie der Ereignisse:

      27.9.2002: Auf dem Schulweg wird der elf Jahre alte Jakob von Metzler von dem Jura-Studenten Magnus Gäfgen entführt. Dieser erstickt den Sechstklässler und versteckt die Leiche in einem See.

      29.9.2002: Die Familie zahlt eine Million Euro Lösegeld. Die Polizei beobachtet Gäfgen bei der nächtlichen Geldübergabe und lässt ihn fortan nicht mehr aus den Augen.

      30.9.2002: Gäfgen macht noch immer keine Anstalten, seine Geisel zu versorgen und damit die Beamten zum Versteck zu führen. Gemeinsam mit seiner 16 Jahre alten Freundin wird er am Frankfurter Flughafen festgenommen.

      1.10.2002: Beim nächtlichen Verhör gibt Gäfgen ein falsches Geiselversteck an. Als ihm Polizei-Vizepräsident Daschner am Morgen Schmerzen androhen lässt, nennt Gäfgen das wahre Versteck des bereits toten Kindes. Daschner informiert die Staatsanwaltschaft über sein Vorgehen.

      27.1.2003: Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Daschner und den Vernehmungsbeamten wegen Verdachts der Aussageerpressung ein.

      28.7.2003: Das Landgericht verurteilt Gäfgen wegen Mordes zu lebenslanger Haft und erkennt eine besonders schwere Schuld.

      20.2.2004: Die Staatsanwaltschaft klagt Daschner und den Vernehmungsbeamten an. Der Vorwurf gegen Daschner lautet Verleitung zur schweren Nötigung.

      Eine Chronik der Hilflosigkeit.
      M.M. nach hatte Herr Daschner keine andere Möglichkeit
      um das Leben des Kindes eventuell zu retten.
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 02:10:29
      Beitrag Nr. 54 ()
      #8

      fechtel,

      du läufst gefahr, dich an der spindoctorei zu beteiligen:

      in diesem konkreten einzelfall trifft das polizeiliche verhalten auch für einen recht und billig denkenden auf einiges verständnis, - es läuft auf nothilfe hinaus.

      nur, saddams "massenvernichtungswaffen" begründeten für bush und blair und für die pressefreiheitliche einheitsberichterstattung eine konkrete gemeingefahr im verzuge (45 minuten). auch hier trat dann die "nothilfe" ein.

      und wenn es "sun" und "bild" (und den anderen)ins kalkül paßt, läßt sich "täterschaft" jederzeit fabrizieren - wie gehabt.

      wie willst du bei behaupteter gefahr im verzuge abgrenzen, dieses unter zeitdruck vor ort? wer die sozialhilfe kürzen oder abschaffen will, bedient sich eines falles, welcher die volksseele besonders zum kochen bringt. eines falles, der womöglich extra zu diesem zweck arrangiert worden war.

      die kriegsdienstgegner hat man seinerzeit gerne mit dem beispiel, "ihre schwester wird gerade mit dem messer bedroht, was machen sie", ausgehebelt.

      gegen frau albrigt sind die frankfurter polizisten allerdings rechte waisenknaben. auf die reporterfrage nach 500.000 verhungerten embargo-kindern antwortete sie: "das war es uns wert!" eine hochgeachtete persönlichkeit, besonders von fischer, die im "spiegel" hernach immer mal wieder den rechten weg wies.
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 03:02:35
      Beitrag Nr. 55 ()
      #54

      nun, die rechtsordnungen kippen in jeder hinsicht: da werden angriffskriege geführt von denen, die deren verbot durchgesetzt haben.

      der atomwaffensperrvertrag verbietet die androhung und den einsatz von atomwaffen gegen staaten, die keine solchen waffen haben. immer wieder haben die usa damit gedroht - womit sie die habenichtse aus ihren verpflichtungen entlassen haben. aber: "haltet den dieb!"

      wer schnell noch reicher werden will, begeht keinesfalls betrug, wenn er aktien verkauft, die ihm nicht gehören.
      er tätigt nur einen cleveren "leerverkauf". die "ausleihenden" banken und fonds begehen keinen treubruch an den treugebern, sondern sind nur "erfolgreiche unternehmen", nun auch in deutschland, seitdem iwf-koch weser diese lesart durchgesetzt hat.

      seit dem catchen wressling heißt, tätoviert sein tatoo, ring durch die nase ziehen piercing - hat das was.
      und wenn demnächst die athlanten neu gedruckt werden müssen, weil der rio negro nunmehr rio africano heißt, freuen sich papiermühlen und verlage. und die eltern der schulkinder auch - können sie nunmehr doch aktiv die wirtschaft ankurbeln. ja ja, die exprobiration der begriffe und des rechts und der sprache und des volksvermögens und des denkens überhaupt.

      "der zweck heiligt die mittel", besonders in diesen zeiten, da haben die "demokratien" von den "hunnen", wie die deutschen in der angelsächsischen propaganda früher hießen, doch allerhand gelernt.


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