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    Vormieter möchte Ansprüche stellen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.03.04 21:02:04 von
    neuester Beitrag 10.11.04 12:33:05 von
    Beiträge: 33
    ID: 835.631
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      Avatar
      schrieb am 16.03.04 21:02:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also,

      mal angenommen der Vormieter zieht gegen Mitte des Monats aus und macht mit dem Nachmieter mündlich aus, dass das "schon passt".

      Dann zieht der Nachmieter ein, aber nicht gleich zum 15. des Monats, sondern erst Ende des Monats.

      Dann schreibt er, der Vormieter ihm, dem Nachmieter eine Mail, dass er bitte ihm die halbe Monatsmiete überweisen soll, wobei nichts schriftlich vorliegt und keine Zeugen da sind.

      Wer wäre nun im Recht?

      Weiter angenommen, der Vermieter bekommt sein Geld, da der Vormieter ja den ganzen Monat bereits am ersten gezahlt hat und der Nachmieter ab ersten des nächsten Monats bezahlt, also der Vermieter gar nichts mit der Sache zu tun hat.

      Somit wäre es ja eine Sache der beiden Mieter, wie sieht bei diesen die Rechtslage aus?

      mfG
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 21:13:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      ganz einfach:
      Mietvertrag = Vertrag zwischen Mieter u. Vermieter :D
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 21:27:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke, aber das ist nicht die Frage, die Frage ist, wie könnte die rechtl. Lage zwischen den beiden Mietern sein.
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 21:30:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Mieter ist hier wohl der Beweispflichtige.
      (Der will ja Kohle haben.)
      Wenn also keine schriftliche Vereinbarung oder Zeugen vorhanden sind,
      kann er seinen Anspruch auf Erstattung der halben Miete durch den Nachmieter wohl kaum rechtssicher belegen.

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 21:37:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zwischen Vormieter und Nachmieter besteht doch kein Rechtsverhältnis !
      Der Vormieter kann duschen gehen mit seiner "Forderung" !!
      Der kann sich maximal mit dem Vermieter streiten.

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      schrieb am 16.03.04 22:46:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      vertag kommt nur zwischen vermieter und mieter zustande

      wenn der vormieter früher als er muss den schlüssel zur wohnung abgibt is das sein bier.

      schadensersatzansprüche kann er dem exvermieter gegenüber stellen.

      .....soweit ihm ein schaden entstanden ist!!!!!
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 08:31:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mieter = Schuldner, Vermieter = Gläubiger.
      Was der Nachmieter da zu suchen hat ist völlig Schnuppe, du bekommst das Geld vom Mieter, Amen
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 08:39:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      :D
      da spielt was der vormieter will

      keine rolle.
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 14:56:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter besteht kein "Mietverrag", ein Mietvertrag besteht (oder bestand) nur zwischen dem Vermieter und dem Vormieter sowie dem Vermieter und dem Nachmieter.
      Dies schließt aber nicht aus, dass zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter eine Abmachung (Vertrag) geschlossen wird, wer im Innenverhältnis zwischen den Mietern die Miete trägt.
      Ich habe aber ein Problem mit der Auslegung des Vertragsinhalts: Was soll denn "das passt schon" genau heißen? Schriftlich wurde wohl nichts veeinbart?
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 23:41:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der Vormieter ist ja wohl komplett bekloppt?
      Avatar
      schrieb am 18.03.04 20:55:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wann und von wem hat denn der Nachmieter den Wohnungsschlüssel bekommen?

      Und was soll heißen, daß das "schon passt"? Was wurde denn gesagt - "paßt schon"???
      Avatar
      schrieb am 19.03.04 14:31:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Leute,

      zunächst mal Danke an alle Antworten!

      #4, #5: „Wenn also keine schriftliche Vereinbarung oder Zeugen vorhanden sind,
      kann er seinen Anspruch auf Erstattung der halben Miete durch den Nachmieter wohl kaum rechtssicher belegen.“

      Genau, so sehe ich es auch!

      #9:

      Nein schriftlich wurde nichts vereinbart zwischen Vormieter und Nachmieter, der Vermieter bekommt sein Geld, der hat mit der Sache nichts zu tun, es geht nur um die beiden Mieter.

      #11: Der Nachmieter hat seine Schlüssel am 15 bekommen, wird aber erst am 28. einziehen. Wenn er gewusst hätte, dass der Vormieter dann die halbe Miete haben will, dann hätte er nat. noch länger gewartet m. der Übergabe, der Vormieter hat aber den Eindruck geweckt, dass es für ihn OK ist, von einer Zahlung an ihn war gar nicht die Rede, deswegen ist der Nachmieter ja jetzt auch etwas überrascht...

      #9:von Waldsperling: „Der Vormieter ist ja wohl komplett bekloppt?“

      Der Vormieter ist ein Jurastudent, der aussieht wie ein Punk, so ähnlich wie der von den Toten Hosen, nur jünger!
      Avatar
      schrieb am 19.03.04 14:41:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Timekiller: Wenn von einer Zahlung des Nachmieters an den Vormieter nicht die Rede war und nichts schriftlich vereinbart wurde, dürfte der Vormieter Probleme haben, seinen Anspruch zu belegen. Als Jurastudent sollte ihm das bewusst sein.
      Avatar
      schrieb am 20.03.04 11:39:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich würde die Erfolgsausichten des Vormieters nicht gar so pessimistisch einschätzen. Etwa 50:50.

      Immerhin ist eine Untervermietung über 1/2 Monat nicht undenkbar. Wichtiges Indiz ist in diesem Zusammenhang, dass die Wohnungsübergabe tatsächlich am 15. stattgefunden hat. Auf wessen Wunsch hin eigentlich?

      Was tatsächlich mündlich vereinbart wurde, werden wir wohl nie sicher erfahren. Dieser Frage weicht Timekiller aus. Wenn er vor dem Amtsgericht aber auch (bloß) argumentiert, daß "nichts schriftlich vorliegt und keine Zeugen da sind", könnte das einen Amtsrichter sogar noch zu der Annahme führen, daß tatsächlich eine Art Untermietvereinbarung getroffen wurde, wenn auch Timekiller vermeint, sie sei nicht beweisbar.
      Avatar
      schrieb am 20.03.04 11:58:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Unabhängig von der schwierigen bis unmöglichen Beweislage aufgrund der mündlichen Absprache ohne Zeugen, scheint ja wohl zumindest eines fest zu stehen, Mietzahlungen sind nicht vereinbart worden, sofern der hier geschilderte Sachverhalt richtig wiedergegeben wurde. Somit scheidet für mich jegliche nachträgliche Forderung schon aus diesem Grunde völlig aus.
      Avatar
      schrieb am 20.03.04 14:14:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hat dieser Jura - Student eigentlich die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung?

      Langsam wird es lächerlich!

      Ein paar hinter die Ohren dieses haarspaltenden Punks wären eine angemessene Reaktion.
      Avatar
      schrieb am 20.03.04 14:26:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu #14:
      In der Tat sollte der Nachmieter nicht so formulieren.
      Er sollte vielmehr die Darstellung des Vormieters bestreiten. Dann kommt es auf die Beweislast an.
      Avatar
      schrieb am 20.03.04 15:10:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      #16: Ja, denn der hat ja mit dem Nachmieter den Mietvertrag gemacht, und den beiden Mietern gesagt, dass die das „unter sich“ regeln sollen. Der Vermieter hat mit der Sache nichts zu tun - der Vormieter hat ja erst zum 31. des Monats gekündigt und auch Miete bis dahin gezahlt, und der Mietvertrag für den Nachmieter beginnt am 1. des Folgemonats, daher bekommt der Vermieter also vertragsgemäß sein Geld und erbringt auch die Leistung der Vermietung ab ersten des Vertragsmonats.
      Die Wohnung wurde auch saniert, daher zieht der Nachmieter ja am 28ten ein (viele Kleinigkeiten waren noch unerledigt), was ihn aber nicht störte, da er ja davon ausging, dass der Vormieter (Jurastudent) eh den ganzen Monat übernimmt. Die Schlüsselübergabe war damit also NICHT der Einzugszeitpunkt, sondern diente nur zur Erledigung der ganzen Formalitäten. Der Nachmieter wollte also vermeiden, dass die Sanierung bis in seine Mietzeit hineinreicht und wählte daher den 15. als Übergabetermin, damit noch für die Erledigung aller Arbeiten genug Zeit bleibt, die ja auch benötigt wurde. Der Vermieter behielt ja auch noch einen Schlüssel, um die Mängel noch zu beseitigen.


      #14: Auf Wunsch des Nachmieters, eben damit noch genug Zeit zur Sanierung/zum Umzug bleibt. Eine Bezahlung war aber nicht abgemacht! Es ging dem Nachmieter darum, dass er auf jeden Fall bei Vertragsbeginn eine instante Wohnung hat.


      #17: Danke! Das ist ein guter Tipp für den Nachmieter!
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 16:18:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      Heute kam ein ganz böser Brief vom VATER DES VORMIETERS in dem er dem Nachmieter eine letzte Frist stellt, anderenfalls wird er seine Anwaltskanzlei mit "Klageerhebung" beauftragen.

      Falls der Nachmieter zahlungsunfähig sein sollte, wird er des weiteren Anzeige wegen BETRUGS erstatten.


      Frage: Mit wie viel Mehrkosten hat denn der Nachmieter im Falle einer Anklage zu rechnen? Streitwert sind 132,50 Euro.


      mfg
      Avatar
      schrieb am 25.05.04 17:51:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Streitwert sind 132,50 Euro :eek:

      Wenn der Vater - als quasi Nichtbeteiligter - angesichts dieser doch sehr überschaubaren Summe schwere Geschütze auffährt, würde ich abwarten, ob er seine Drohung wahrmacht.

      Fraglich ist auch, welche juristische Bedeutung das Schreiben des Vaters des volljährigen Vormieters hat.

      Alles in allem eine lächerliche Geschichte, vermutlich durch den alten Herren des Punks ausgelöst.
      Ob der Punk freiwillig Jura studiert? Oder wurde er von seinem Vater dazu "gezwungen"? Die Punk-Optik spricht zumindest für eine (jugendliche) Rebellion...
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 02:14:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      #14 saltus

      Hier könnte sich aber der Vermieter einschalten und diesem Jura-Fatzke eins wegen unerlaubter Untervermietung reinwürgen :D

      derwelsche
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 07:48:14
      Beitrag Nr. 22 ()
      kommen lassen,
      ohne zeugen des vormieters,die bestätigen können das ihr,
      der nach/vormieter,einen mündlichen vertrag,zur mietübernahme des rest monats habt,kann der gar nichts machen.

      schreib dem vormieter,dass du im rechtschutz bist und das er dann doch mal klagen soll,

      dann wird erstmal einrichter entscheiden ob in seiner begründung ein rechtsanspruch enthalten ist.

      wenn es so sein sollte,wird ein richterliches mahnverfahren eingeleitet,in dem du dann vollen einspruch erhebst.

      dann entscheidet der richter wiederrum wer von euch beiden nun recht hat.

      die kosten werden sich dann auf ca.250€ erhöhen,die meiner meinung nach dann der vormieter bezahlen muss,wenn die klage abgewiesen wird.

      wovon ich ausgehe da dieses hier ein typische fall von aussage gegen aussage ist.

      da in keinsterweise eine absprache getroffen wurde über die länge und kosten der nachmietzahlungen.

      also keinen kopf machen ,ignorieren, schriftverkehr sammeln und kommen lassen.

      schönes WE und halte uns auf dem laufendem.

      gruss TvC
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 15:25:27
      Beitrag Nr. 23 ()
      Klar halt ich Euch aufm Laufenden!

      Ich sehs nur nicht ein, dass der Kerl meint, er kann hier hinterher mit irgendwelchen Ansprüchen kommen, obwohl es keine Abmachung gab! Wenn er bei der Übergabe gesagt hätte, dass er die halbe Miete will, dann hätte ich die ihm ja gezahlt! Aber hinterher läuft nicht!

      Ich bin ein fairer Typ und hab ihm sogar etwas vom Gasstand abgezogen, da ich ja drei Tage drin gewohnt hab!

      Aber den Deppen spiel ich auch nicht und einschüchtern lass ich mich erst Recht nicht!
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 16:53:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Der Vater hat Langeweile und dem kann geholfen werden.

      Für die rotzige Frechheit bietet sich die ein oder andere Kleinanzeige an. Mal eine schicke und günstige fiktive Wohnung im Internet unter seiner Telefonnummer inserieren, natürlich aus einem Internetcafe:laugh: Seine Daten hat er mit Name, Anschrift und Telefonnummer mitgeteilt:laugh: und das reicht:laugh:

      Gleich andere Themen aufgreifen:eek: Autos, Kinderwagen, Motorrad, sittenwidrige Urlaubsangebote für Frauen:laugh: und das auch in Printausgaben von Anzeigenblättchen bringen.

      Nach zwei Wochen hat der einen anderen Telefonanschluss:laugh:

      Dieses frech kommt weiter braucht einfach eine Deckelung. Der Punksohn hat ein nicht benötigtes Gut aufgegeben und die Situation so geplant, da gibt es wie an der Börse keine Zufälle und gute Worte helfen nicht.

      Auf die Tour wird sich die ganze Sippe nähren.
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 17:08:30
      Beitrag Nr. 25 ()
      man vergiss die clowns einfach.

      der vormieter ist bestimmt ein depp ,der von seinen alten aufgewiegelt wird.
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 17:17:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      :laugh::laugh::laugh: das jurastudendlein braucht jetzt elterliche unterstützung, weil er zu dumm war, es richtig zu machen...das wird ein toller juristischer nachwuchs, wenn er nicht dazulernt...:laugh::laugh:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 17:21:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      der alte hat dem bestimmt gesagt:

      mach die glozzen off du arschkrempe,
      un sowas will anwolt werdn.

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 17:26:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      du vergisst...er kann dann auch richter oder staatsanwalt werden oder verwaltungsjurist...und auf den positionen wäre er gefährlich...aber davor schützen zunächst 2 staatsexamen, die für diese stellen mit prädikat abgeschlossen werden müssen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 17:27:54
      Beitrag Nr. 29 ()
      Der ist gerissen und hat es faustdick hinter den Ohren:eek:

      1. Wohnung ist für Punk überflüssig, da neue Wohnung fertig ..

      2. Punk übergibt die Wohnung, was ihn entlastet und er selbst initiiert die frühere Nutzung des Nachmieters, fädelt das geschickt ein.

      3. Punk fordert

      4. Punkpapa zieht die Gangart an, sucht die Forderung unter Einsatz unbilliger Drohungen zu pressen. "Die Leute wollen bestimmt keinen Ärger" o.ä. wird die Einstellung sein.

      5. Nächste Eskalationsstufe wird ein Brief des RA sein, gezahlt von seiner Rechtsschutz.

      6. Anrufe oder Besuche, das hängt von der Feistheitsstufe ab.

      Timekiller wird die Situation besser abschätzen können
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 17:32:57
      Beitrag Nr. 30 ()
      :cool::cool: kleiner tipp: kein gespräch mit dem vater usw. der ist nämlich zeuge!!!

      kein telefonat, bei besuch: hausverbot!!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 17:34:48
      Beitrag Nr. 31 ()
      #28

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.09.04 09:44:03
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo, ich hatte ja versprochen, mich zu melden, falls es News gibt.

      Jetzt isses so weit:

      Erst kam ein Mahnbescheid, den habe ich abgelehnt.

      Jetzt kam heute eine "Verfügung", darin schreibt das Amtgericht, dass ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt wird. Die Beklagtenpartei hat die Absicht einer Verteitigung binnen einer Notfrist von 2 Wochen schriftlich einzureichen.

      Ich weiss nicht genau, was das soll.

      Jedenfalls ist noch ein Schreiben seiner Anwälte (Punk) dabei, in dem steht warum und wieso er den Anspruch auf die 132 Euro hat, weiterhin wird angedroht, auf ungerechtfertigte Bereicherung zu klagen falls die Richter dem Beklagten Recht geben sollten.

      Mal sehen, wie es ausgeht!
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 12:33:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      So, als kleines Dankeschön für Eure Mithilfe: Der Prozess fand statt, wenn auch auf schriftlicher Ebene. Der Richter entschied, dass es einen Vergleich gibt, muss nun die Hälfte zahlen, Anwaltskosten jeder selbst. Gerichtskosten werden auch geteilt=> kommt mich teurer als wenn ich bezahlt hätte, aber passt schon! Dann bekommt mein Gegner nur die Hälfte! mfg


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