FORTEC - Unentdeckte Perle mit 100% Kurschance (Seite 399)
eröffnet am 15.04.04 20:28:00 von
neuester Beitrag 17.05.24 19:26:41 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 27.122.777 von vulpecula2 am 23.01.07 06:45:31was ich diesem alleinvorstand fischer jetzt wünsche ist eine feindliche übernahme unterstützt mit den c-os und dann einen vorstandskollegen, der weiss wie man sich an den kapitalmärkten verhält
es ist interessant, dass die umsätze anziehen bei relativ hohen preisen für den schein
gruss
nugget
es ist interessant, dass die umsätze anziehen bei relativ hohen preisen für den schein
gruss
nugget
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.120.950 von NUGGET am 22.01.07 22:42:05Vorsatz ist die einzige Erklärung.
Die Gesellschaft soll durch den Verfall des Optionsscheins verwässerungsfrei gemacht werden.
Daher wird sich Herr Fischer von seiner "Ich weiß von nichts Haltung" nicht abbringen lassen.
Sollte es ein juristisches Nachspiel geben, kann er hoffen, dass bis zur Klärung gut ein halbes Jahrzehnt vergehen wird.
Auch kann er sich Hoffnungen machen, dass alles im Sande verläuft.
Kursmanipulationen wurden in Deutschland noch nie nachgewiesen und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger gibt ihm noch ein tolles Alibi.
vulpecula2
P.S. ein bischen blöd ist Fiascher schon vorgegangen. Um alle Diskussionen zu vermeiden, hätte er auch den Kurs in Frankfurt hochgezogen (hochziehen lassen). Es ging ja nur um weinige Cent
Die Gesellschaft soll durch den Verfall des Optionsscheins verwässerungsfrei gemacht werden.
Daher wird sich Herr Fischer von seiner "Ich weiß von nichts Haltung" nicht abbringen lassen.
Sollte es ein juristisches Nachspiel geben, kann er hoffen, dass bis zur Klärung gut ein halbes Jahrzehnt vergehen wird.
Auch kann er sich Hoffnungen machen, dass alles im Sande verläuft.
Kursmanipulationen wurden in Deutschland noch nie nachgewiesen und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger gibt ihm noch ein tolles Alibi.
vulpecula2
P.S. ein bischen blöd ist Fiascher schon vorgegangen. Um alle Diskussionen zu vermeiden, hätte er auch den Kurs in Frankfurt hochgezogen (hochziehen lassen). Es ging ja nur um weinige Cent
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.119.831 von Jenschman am 22.01.07 21:31:094.Alternative:
die gesellschaft oder herr fischer persönlich gibt ein adäquates angebot für die c-os ab, um rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
so inetwa 3 euro pro schein .
der vorgang ist das unglaublichste was ich je mit beobachten konnte.
ich möchte nur wissen wie dieser sagenhafte alleinvorstand fischer sonst seine geschäfte betreibt - kein wunder das die immer wieder angekündigte akquisition nicht klappt.
aber ich schließe auch vorsatz bei diesem laden nicht aus.
gruss
nugget
die gesellschaft oder herr fischer persönlich gibt ein adäquates angebot für die c-os ab, um rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
so inetwa 3 euro pro schein .
der vorgang ist das unglaublichste was ich je mit beobachten konnte.
ich möchte nur wissen wie dieser sagenhafte alleinvorstand fischer sonst seine geschäfte betreibt - kein wunder das die immer wieder angekündigte akquisition nicht klappt.
aber ich schließe auch vorsatz bei diesem laden nicht aus.
gruss
nugget
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.119.078 von cyberinvestor am 22.01.07 20:52:29Ich denke, dass Herr Fischer jetzt ganz schön in der Klemme sitzt. Da muss bei Fortec bei der Veröffentlichung der OS Verlängerung im Februar 2002 geschlampt worden sein (wahrscheinlich, weil sich dort keiner so richtig um das Pressewesen kümmert). Es geht jetzt also um die Frage, welche Veröffentlichung mehr Rechtskraft hat- im Bundesanzeiger oder die Unternehmensinformation.
Nach meiner Auffassung ist allerdings die Information direkt vom Unternehmen höherwertiger anzusehen, als eine Anzeige im Bundesanzeiger, die sowieso keiner (mehr) liest, wenn es bereits vom Unternehmen eine klare Aussage gibt. Bei den Skandalen am neuen Markt wurden vor Gericht die Vorstände persönlich auf Schadensersatz verklagt, wenn sie falsche Informationen (Ad Hocs) veröffentlicht haben (z.B. EM TV). Die Richter gaben den Klägern Recht.
Viele von den OS Inhabern haben auf dieses Statement von Fortec im Februar vertraut und daraufhin OS gekauft. Nun erleiden sie evtl. einen Totalverlust.
Herr Fischer hat jetzt drei Alternativen:
1. Den OS auslaufen lassen und persönlich verklagt werden oder
2. Schnell den Aktienkurs bis März nach oben treiben
3. Den OS verlängern und alles ist in Ordnung
Ich kann ihm nur die dritte Variante empfehlen.
Nach meiner Auffassung ist allerdings die Information direkt vom Unternehmen höherwertiger anzusehen, als eine Anzeige im Bundesanzeiger, die sowieso keiner (mehr) liest, wenn es bereits vom Unternehmen eine klare Aussage gibt. Bei den Skandalen am neuen Markt wurden vor Gericht die Vorstände persönlich auf Schadensersatz verklagt, wenn sie falsche Informationen (Ad Hocs) veröffentlicht haben (z.B. EM TV). Die Richter gaben den Klägern Recht.
Viele von den OS Inhabern haben auf dieses Statement von Fortec im Februar vertraut und daraufhin OS gekauft. Nun erleiden sie evtl. einen Totalverlust.
Herr Fischer hat jetzt drei Alternativen:
1. Den OS auslaufen lassen und persönlich verklagt werden oder
2. Schnell den Aktienkurs bis März nach oben treiben
3. Den OS verlängern und alles ist in Ordnung
Ich kann ihm nur die dritte Variante empfehlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.118.736 von Fortectionaer am 22.01.07 20:39:55Dann würde ich mich schnell mit Herrn Fischer unterhalten.
Als Fortectionaer sollte das für Dich auch kein Problem sein.
Gruß
CI
Als Fortectionaer sollte das für Dich auch kein Problem sein.
Gruß
CI
Sollte tatsächlich der Xetra-Kurs maßgebend sein, so wäre das auch für mich mehr als eine Überraschung.
Auf der Hauptversammlung im Dezember 2001 hat man die Verlängerung des OS bis max 2008 beschlossen.
Im Februar 2002 gab es von Fortec dazu folgendes Statement:
Landsberg, 01. Februar 2002. Die ordentliche
Hauptversammlung vom 20.12.2001 hat den Vorstand mit
einer Mehrheit von über 95% des vertretenen Kapitals
beauftragt, die Laufzeit der bis 15. März 2002 befristeten
Optionsscheine mit der Wertpapier-Kenn-Nummer
577419 über diesen Tag hinaus zu verlängern.
Der Vorstand verlängert daher im Einklang mit früheren
Beschlüssen die Optionsscheine unter nachfolgenden
Bedingungen:
Die Optionsfrist verlängert sich nach dem 15. März 2002
um jeweils ein weiteres Jahr längstens bis 15. März 2008,
falls das arithmetische Mittel der Eröffnungskurse für auf
den Inhaber lautende Aktien der FORTEC an der
Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10
Börsentage vor dem jeweiligen 22. Januar eines jeden
Jahres unter dem Optionspreis von € 45,-- liegt.
Die FORTEC sieht in der Verlängerung der Optionsscheine
ein innovatives Finanzinstrument zur Sicherung des
weiteren geplanten Wachstums, welches nach einer
Konsolidierungsphase in 2002 mittelfristig wieder
Zuwachsraten von 30 bis 40% pro Jahr erreichen sollte."
Wenn man dieses Statemant zugrunde legt, muss der OS verlängert werden.
Ansonsten wäre es m. E. ein Fall für die Justiz.
Auf der Hauptversammlung im Dezember 2001 hat man die Verlängerung des OS bis max 2008 beschlossen.
Im Februar 2002 gab es von Fortec dazu folgendes Statement:
Landsberg, 01. Februar 2002. Die ordentliche
Hauptversammlung vom 20.12.2001 hat den Vorstand mit
einer Mehrheit von über 95% des vertretenen Kapitals
beauftragt, die Laufzeit der bis 15. März 2002 befristeten
Optionsscheine mit der Wertpapier-Kenn-Nummer
577419 über diesen Tag hinaus zu verlängern.
Der Vorstand verlängert daher im Einklang mit früheren
Beschlüssen die Optionsscheine unter nachfolgenden
Bedingungen:
Die Optionsfrist verlängert sich nach dem 15. März 2002
um jeweils ein weiteres Jahr längstens bis 15. März 2008,
falls das arithmetische Mittel der Eröffnungskurse für auf
den Inhaber lautende Aktien der FORTEC an der
Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10
Börsentage vor dem jeweiligen 22. Januar eines jeden
Jahres unter dem Optionspreis von € 45,-- liegt.
Die FORTEC sieht in der Verlängerung der Optionsscheine
ein innovatives Finanzinstrument zur Sicherung des
weiteren geplanten Wachstums, welches nach einer
Konsolidierungsphase in 2002 mittelfristig wieder
Zuwachsraten von 30 bis 40% pro Jahr erreichen sollte."
Wenn man dieses Statemant zugrunde legt, muss der OS verlängert werden.
Ansonsten wäre es m. E. ein Fall für die Justiz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.116.179 von vulpecula2 am 22.01.07 18:54:19Zumindest findet keine Verwässerung mehr statt.
Gruß
CI
Gruß
CI
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.114.570 von Jenschman am 22.01.07 17:48:47nach dem wertlosen Verfall des Optionsscheins dürfte dann Fortec wieder steigen.
Herr Fischer ist ja ahnungslos und wird es hinnehmen.
vulpecula2
Herr Fischer ist ja ahnungslos und wird es hinnehmen.
vulpecula2
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.114.971 von 777archie am 22.01.07 18:07:09Mit dieser Information dürfte jegliche Spekulation aus dem OS entweichen. Die Wahrscheinlichkeit wertlos zu verfallen, erachte ich als sehr groß. Somit sind Kurse über 2 Euro doch sehr optimistisch.
Die NICHT-Verlängerung wurde mir heute am Telefon von Herrn Fischer ebenfalls bestätigt.
Gruß
CI
Die NICHT-Verlängerung wurde mir heute am Telefon von Herrn Fischer ebenfalls bestätigt.
Gruß
CI
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.114.570 von Jenschman am 22.01.07 17:48:47da gibt es keinerlei offene Rechtsfragen, denn am 1. Februar 2002 wurde untenstehendes im Bundesanzeiger veröffentlicht. (wie jeder bei einer Recherche auf www.gbi.de nachlesen kann)
Bundesanzeiger Ausgabe 0022 , Datum: 20020201
FORTEC Elektronik Vertriebs AG
Ort: 85609 Aschheim
Art der Eintragung: 13 Verschiedenes
Eintragungsdatum: 20020201
Eintragungsjahr: 2002
(52 891)
FORTEC ELEKTRONIK
VERTRIEBS AKTIENGESELLSCHAFT
Aschheim
Optionsscheine ohne
Optionsschuldverschreibung
- Wertpapier-Kenn-Nummer 577 419 -
Entsprechend der aktuellen Fassung der
Optionsbedingungen vom Januar 1999 endet die
Optionsfrist am 15. März 2002. Zur Sicherung des
Optionsrechts wurde durch Beschluß der Hauptversammlung
vom 12. Dezember 1996 hierfür ein
bedingtes Kapital geschaffen.
Auf Basis dieses Beschlusses ist der Vorstand
ermächtigt, Optionsscheine mit einer Laufzeit
von längstens 10 Jahren zu begeben. Der
Vorstand verlängert im Einklang mit diesem Beschluß
die Laufzeit der Optionsscheine bis längstens
15. März 2008 unter nachfolgenden Bedingungen:
Die Optionsfrist verlängert sich nach dem
15. März 2002 um jeweils ein weiteres Jahr längstens
bis 15. März 2008, falls das arithmetische
Mittel der Eröffnungskurse (Xetra) für auf den
Inhaber lautende Aktien der FORTEC an der
Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten
10 Börsentage vor dem jeweiligen 22. Januar eines
jeden Jahres (die "Referenzperiode") unter
dem am letzten Tag der Referenzperiode geltenden
Optionspreis (siehe § 2) liegt. Eine solche
Verlängerung ist nicht später als 14 Tage nach
dem Zeitpunkt, zu dem ihre Voraussetzung erfüllt
ist, gemäß § 10 bekanntzumachen.
Diese Bedingungen werden als Ziffer 3 dem § 3
der Optionsbedingungen vom Januar 1999 neu
hinzugefügt. Im übrigen gelten auch während
der verlängerten Optionsfrist die Optionsbedingungen
von 1999 unverändert fort. Die kompletten
Optionsbedingungen können bei der Gesellschaft
unter aktie©fortecag.de angefordert werden.
Aschheim, im Februar 2002
Der Vorstand
323883, HRGB , 01.02.02; Words: 235
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Bundesanzeiger Ausgabe 0022 , Datum: 20020201
FORTEC Elektronik Vertriebs AG
Ort: 85609 Aschheim
Art der Eintragung: 13 Verschiedenes
Eintragungsdatum: 20020201
Eintragungsjahr: 2002
(52 891)
FORTEC ELEKTRONIK
VERTRIEBS AKTIENGESELLSCHAFT
Aschheim
Optionsscheine ohne
Optionsschuldverschreibung
- Wertpapier-Kenn-Nummer 577 419 -
Entsprechend der aktuellen Fassung der
Optionsbedingungen vom Januar 1999 endet die
Optionsfrist am 15. März 2002. Zur Sicherung des
Optionsrechts wurde durch Beschluß der Hauptversammlung
vom 12. Dezember 1996 hierfür ein
bedingtes Kapital geschaffen.
Auf Basis dieses Beschlusses ist der Vorstand
ermächtigt, Optionsscheine mit einer Laufzeit
von längstens 10 Jahren zu begeben. Der
Vorstand verlängert im Einklang mit diesem Beschluß
die Laufzeit der Optionsscheine bis längstens
15. März 2008 unter nachfolgenden Bedingungen:
Die Optionsfrist verlängert sich nach dem
15. März 2002 um jeweils ein weiteres Jahr längstens
bis 15. März 2008, falls das arithmetische
Mittel der Eröffnungskurse (Xetra) für auf den
Inhaber lautende Aktien der FORTEC an der
Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten
10 Börsentage vor dem jeweiligen 22. Januar eines
jeden Jahres (die "Referenzperiode") unter
dem am letzten Tag der Referenzperiode geltenden
Optionspreis (siehe § 2) liegt. Eine solche
Verlängerung ist nicht später als 14 Tage nach
dem Zeitpunkt, zu dem ihre Voraussetzung erfüllt
ist, gemäß § 10 bekanntzumachen.
Diese Bedingungen werden als Ziffer 3 dem § 3
der Optionsbedingungen vom Januar 1999 neu
hinzugefügt. Im übrigen gelten auch während
der verlängerten Optionsfrist die Optionsbedingungen
von 1999 unverändert fort. Die kompletten
Optionsbedingungen können bei der Gesellschaft
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Aschheim, im Februar 2002
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