GEZ - nichteheliche Lebensgemeinschaft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.05.04 16:35:09 von
neuester Beitrag 23.05.04 17:59:05 von
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Lt. GEZ ist in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft es so, das wenn einer Fernseh und Radio angemeldet hat der andere auch dazu verpflichtet ist zumindest sein Autoradio anzumelden.
Bis jetzt finde ich jedoch hierzu keine gesetzliche Norm oder ähnliches, die sowas regelt.
Meiner Meinung nach ist es auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Hier werden Lebensgemeinschaften ganz klar gegenüber Verheirateten benachteiligt.
Weiß zufällig jemand dort Rat?
Bis jetzt finde ich jedoch hierzu keine gesetzliche Norm oder ähnliches, die sowas regelt.
Meiner Meinung nach ist es auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Hier werden Lebensgemeinschaften ganz klar gegenüber Verheirateten benachteiligt.
Weiß zufällig jemand dort Rat?
äähhh...
Nichts für ungut, aber was ist die GEZ ???
Nichts für ungut, aber was ist die GEZ ???
Gebühreneinzugszentrale
in NRW wird dieser durch das Einwohnermeldeamt mitgeteilt, dass Du umgezogen bist und Du bekommst dann die freundliche Einladung Gebühren für ein Schrott - TV - Programm zu zahlen
in NRW wird dieser durch das Einwohnermeldeamt mitgeteilt, dass Du umgezogen bist und Du bekommst dann die freundliche Einladung Gebühren für ein Schrott - TV - Programm zu zahlen
#2
#3
hab auch vor einer Woche von denen Post bekommen
einfach net in die Wohnung lassen !!!
hab auch vor einer Woche von denen Post bekommen
einfach net in die Wohnung lassen !!!
GEZ - noch Fragen???
äähhh...
Wenn ich das jetzt richtig sehe, würde es kein
Schrott - TV - Programm mehr geben, wenn alle
ihre Geräte abmelden würden !
Das wäre doch ein Beitrag zur TV - Hygiene !
Oder ???
Wenn ich das jetzt richtig sehe, würde es kein
Schrott - TV - Programm mehr geben, wenn alle
ihre Geräte abmelden würden !
Das wäre doch ein Beitrag zur TV - Hygiene !
Oder ???
Danke für die Beiträge.
Alles schön und gut mit dem nicht reinlassen etc.
Das Problem liegt aber darin, dass die GEZ eine ungleichbehandlung von Verheirateten und von Lebensgemeinschaften vornimmt. Hierfür gibts meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage und verstößt auch, so meine ich, gegen das Grundgesetzt.
Alles schön und gut mit dem nicht reinlassen etc.
Das Problem liegt aber darin, dass die GEZ eine ungleichbehandlung von Verheirateten und von Lebensgemeinschaften vornimmt. Hierfür gibts meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage und verstößt auch, so meine ich, gegen das Grundgesetzt.
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