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    GEZ - nichteheliche Lebensgemeinschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.05.04 16:35:09 von
    neuester Beitrag 23.05.04 17:59:05 von
    Beiträge: 8
    ID: 862.752
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      Avatar
      schrieb am 22.05.04 16:35:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Lt. GEZ ist in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft es so, das wenn einer Fernseh und Radio angemeldet hat der andere auch dazu verpflichtet ist zumindest sein Autoradio anzumelden.

      Bis jetzt finde ich jedoch hierzu keine gesetzliche Norm oder ähnliches, die sowas regelt.

      Meiner Meinung nach ist es auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Hier werden Lebensgemeinschaften ganz klar gegenüber Verheirateten benachteiligt.

      Weiß zufällig jemand dort Rat?
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 16:42:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      äähhh...

      Nichts für ungut, aber was ist die GEZ ???

      :D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 16:48:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gebühreneinzugszentrale

      in NRW wird dieser durch das Einwohnermeldeamt mitgeteilt, dass Du umgezogen bist und Du bekommst dann die freundliche Einladung Gebühren für ein Schrott - TV - Programm zu zahlen
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 16:48:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 16:50:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3

      hab auch vor einer Woche von denen Post bekommen

      einfach net in die Wohnung lassen !!!

      :D:D:D:D:D:D:D

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      schrieb am 22.05.04 17:21:36
      Beitrag Nr. 6 ()


      GEZ - noch Fragen???
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 17:28:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      äähhh...

      Wenn ich das jetzt richtig sehe, würde es kein
      Schrott - TV - Programm mehr geben, wenn alle
      ihre Geräte abmelden würden !

      Das wäre doch ein Beitrag zur TV - Hygiene !

      Oder ???

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.05.04 17:59:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die Beiträge.

      Alles schön und gut mit dem nicht reinlassen etc.

      Das Problem liegt aber darin, dass die GEZ eine ungleichbehandlung von Verheirateten und von Lebensgemeinschaften vornimmt. Hierfür gibts meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage und verstößt auch, so meine ich, gegen das Grundgesetzt.


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