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    Frage zur Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.04 18:47:56 von
    neuester Beitrag 05.09.04 11:49:32 von
    Beiträge: 18
    ID: 900.582
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      schrieb am 04.09.04 18:47:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.
      Folgende Frage:
      Bekomme derzeit die volle Eigenheimzulage + Kinderzulage für 2 Kinder. Meine Frau trennt sich von mir und nimmt sich mit den Kindern eine eigene Wohnung. (Noch) keine Scheidung! Entfällt dann die Kinderzulage, oder erst bei einer Scheidung?

      Danke schonmal für eure Antworten!
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 18:56:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hmmm - habe da was gefunden... Ist aber ´n bisserl widersprüchlich...

      Zusätzlich zum Fördergrundbetrag steht dem Anspruchsberechtigten für jedes zu seinem Haushalt gehörenden Kind eine Kinderzulage von jährlich 800 EUR (bis zum 31.12.2003: € 767 [1.500 DM]) zu. [...]
      Das Kind muss im Förderzeitraum zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehören oder einmal gehört haben. Es reicht also aus, dass das Kind zu Beginn oder während des Begünstigungszeitraumes zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörte.

      Also bekomme ich die Zulage doch wohl weiter, oder ?
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 19:00:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Wer fragt verliert".:laugh:

      Ich würde mich gegenüber dem Finanzamt einfach totstellen und dort nicht nachfragen.:D
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 19:09:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3
      :D Schön bekloppt wäre ich! DARUM frage ich ja erstmal hier! :D
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 19:22:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Doc,

      in der Eigenheimzulage wird auf der Grundlage des Antrags entschieden. Den hast du ja schon früher gestellt. Die Finanzamtsbearbeitung für EH ist auf ein bestimmtes FA in einer Region konzentriert, die dann die Sachen bearbeiten.
      Meistens ist es nicht das örtlich für dich zuständige FA.

      Alles klar?

      Du wirst die Knete brauchen! 2 Kids und 1 Ex kosten.:laugh:

      Mach einfach nix und schau auf den März.:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 04.09.04 19:22:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      In dem Szenario von #1 würde ich mir aber keine Sorgen mehr um die paar Kröten machen.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 19:26:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du wirst die Knete brauchen! 2 Kids und 1 Ex kosten.

      Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 19:58:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Dr.Ecksau
      Mein aufrichtiges Mitgefühl! Auch und vor allem der Dr.Ex und den Kids!

      So long KingKong
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 20:03:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      Danke :)
      :mad: Mit der Dr.Ex brauchste aber kein Mitgefühl ham. Das kannste dann auf die Kinners und mich verteilen... Es war zwar keine 3. Person im Spiel, aber SIE war, es, die den Schlußstrich zog und uns keine Chance auf einen Neubeginn gab !!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 20:12:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dr...seh es gelassen. Wenn Sie dich nicht mehr will, dann kriegt dich halt später eine Andere. Die Töchter von anderen Müttern sind nicht zu verachten.
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 20:14:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mit der schönen Eigenheimzulage solltest Du die Kids ab und an zu Dr.Eck-Donalds einladen! :D
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 20:22:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 5

      Es ist grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt für die Eigenheimzulage zuständig!!! Hier erfolgt insbesondere ein Abgleich mit den kommenden Einkommensteuererklärungen um zu prüfen, ob ggf. doch die zulässigen Einkommensgrenzen überstiegen werden.

      Ferner wird im Bescheid extra darauf hingewiesen, dass Änderungen der Verhältnisse dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen sind. Viel Spass dann mit der Steuerfahndung!

      # 1

      Zur Frage selbst:

      Eine Antwort ist so nicht exakt möglich.

      Wer ist Eigentümer? Beide zusammen, der Ehemann zu 100 % die Ehefrau zu 100 %?
      Avatar
      schrieb am 04.09.04 21:17:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12
      Das könnte das Problem sein... Eigentümer bin zu 100% ich! :(
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 05:35:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nein, dann gibt es überhaupt kein Problem.

      Wenn Du zu 1005 Eigentümer bist, bist Du auch der einzige Anspruchsberechtigte.

      Solange Du die Wohnung / Haus im Abzugszeitraum eigennutzt, bekommst Du die Eigenheimzulage auch zu 100 %.

      Egal ob Du verheiratet, dauernd getrenntlebend oder geschieden bist.

      Die Frage mit den Kindern hast Du ja bereits selbst zutreffend beantwortet.

      Es wird sich also nichts ändern.
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 05:36:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sorry, nicht 1005 sondern natürlich 100 %:look:
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 10:43:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14
      Naja - wenigstens ETWAS... :)
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 11:09:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      BITTE SCHÖN!
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 11:49:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17
      Sorry - DANKE natürlich... :D ;)


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