TC Unterhaltungselek. AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.10.04 17:18:09 von
neuester Beitrag 05.10.04 23:26:31 von
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DGAP-Ad hoc: TC Unterhaltungselek. AG <DE0007454209> deutsch
Nach dem am 25.06. diesen Jahres der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die
RTL legt keine Verfassungsbeschwerde ein, TV-Werbeblocker kommt auf den Markt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
RTL legt keine Verfassungsbeschwerde ein, TV-Werbeblocker kommt auf den Markt
Nach dem am 25.06. diesen Jahres der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die
Klagen von RTL gegen die TC Unterhaltungselektronik AG zur Herstellung und
Vertrieb des TV-Werbeblockers abgewiesen und zugunsten der TCU AG entschieden
hat, wollte lt. Presseberichten RTL Verfassungsbeschwerde einlegen.
Unser Anwalt teilte uns mit heutigem Schreiben vom 5.10.04, welches wir
auszugsweise zur Kenntnis geben, mit:
"Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil ist innerhalb eines Monats nach
Zustellung der Gründe des Urteils möglich. Die Geschäftsstelle des
Bundesverfassungsgerichts teilte nach einer Recherche am heutigen Tage mit,
dass unter Berücksichtigung aller Eingänge bis einschliesslich Donnerstag,
den 29.09.04, eine Verfassungsbeschwerde von der Fa. RTL Television GmbH
gegen das genannte Urteil des BGH nicht eingegangen ist.
Damit steht fest, dass das Urteil des BGH vom 24.06.04 entgültig nicht
angegriffen wurde. "
Somit besteht für die TC Unterhaltungselektronik AG und vor allem für alle
Geschäftspartner mit heutigem Tage keinerlei rechtliches Risiko mehr:
1. Die Zurückhaltung von Investoren im Hinblick auf eine mögliche
Verfassungsbeschwerde ist entfallen.
2. Vertriebspartner haben Planungssicherheit für langfristige Katalog-
Gestaltung und Kooperationen
3. Namhafte Unterhaltungs-Elektronik-Hersteller, die das patentierte TC
Werbeblocker-Verfahren für ihre Produkte lizenzieren wollen ( z. B. DVD-
Recorder), können nun von völliger Rechtsklarkeit ausgehen.
Die Geräte stehen planmäßig Anfang November 04 dem Handel zur Verfügung.
Desweiteren werden nun die Schadenersatzforderungen gegen RTL aus dem
langjährigen Rechtsstreit und die vor allem daraus resultierenden
Umsatzausfälle und der somit entgangene Gewinn geltend gemacht.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.10.2004
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Rückfragen
an die Vorstandsvorsitzende
Petra Bauersachs
bauersachs@telecontrol.de
http://www.telecontrol.de
0261 984 36-16
WKN 745420
Geregelter Markt Frankfurt
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 745420; ISIN: DE0007454209; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen und Stuttgart
Nach dem am 25.06. diesen Jahres der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die
RTL legt keine Verfassungsbeschwerde ein, TV-Werbeblocker kommt auf den Markt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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RTL legt keine Verfassungsbeschwerde ein, TV-Werbeblocker kommt auf den Markt
Nach dem am 25.06. diesen Jahres der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die
Klagen von RTL gegen die TC Unterhaltungselektronik AG zur Herstellung und
Vertrieb des TV-Werbeblockers abgewiesen und zugunsten der TCU AG entschieden
hat, wollte lt. Presseberichten RTL Verfassungsbeschwerde einlegen.
Unser Anwalt teilte uns mit heutigem Schreiben vom 5.10.04, welches wir
auszugsweise zur Kenntnis geben, mit:
"Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil ist innerhalb eines Monats nach
Zustellung der Gründe des Urteils möglich. Die Geschäftsstelle des
Bundesverfassungsgerichts teilte nach einer Recherche am heutigen Tage mit,
dass unter Berücksichtigung aller Eingänge bis einschliesslich Donnerstag,
den 29.09.04, eine Verfassungsbeschwerde von der Fa. RTL Television GmbH
gegen das genannte Urteil des BGH nicht eingegangen ist.
Damit steht fest, dass das Urteil des BGH vom 24.06.04 entgültig nicht
angegriffen wurde. "
Somit besteht für die TC Unterhaltungselektronik AG und vor allem für alle
Geschäftspartner mit heutigem Tage keinerlei rechtliches Risiko mehr:
1. Die Zurückhaltung von Investoren im Hinblick auf eine mögliche
Verfassungsbeschwerde ist entfallen.
2. Vertriebspartner haben Planungssicherheit für langfristige Katalog-
Gestaltung und Kooperationen
3. Namhafte Unterhaltungs-Elektronik-Hersteller, die das patentierte TC
Werbeblocker-Verfahren für ihre Produkte lizenzieren wollen ( z. B. DVD-
Recorder), können nun von völliger Rechtsklarkeit ausgehen.
Die Geräte stehen planmäßig Anfang November 04 dem Handel zur Verfügung.
Desweiteren werden nun die Schadenersatzforderungen gegen RTL aus dem
langjährigen Rechtsstreit und die vor allem daraus resultierenden
Umsatzausfälle und der somit entgangene Gewinn geltend gemacht.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.10.2004
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Rückfragen
an die Vorstandsvorsitzende
Petra Bauersachs
bauersachs@telecontrol.de
http://www.telecontrol.de
0261 984 36-16
WKN 745420
Geregelter Markt Frankfurt
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WKN: 745420; ISIN: DE0007454209; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen und Stuttgart
Urteil vom 25.06. und erst jetzt sind die in der Lage mitzuteilen, daß innerhalb der 4 Wochenfrist nach Urteilszustellung keine weitere Klage erhoben worden ist. Und in weiteren 4 Wochen sollen die Geräte `planmäßig` im Handel erhältlich sein? Metabox läßt grüßen!
@muender: ein monat nach zustellung der gründe nicht nach urteil!!!!
adhoc richtig lesen bitte!
adhoc richtig lesen bitte!
das ist für mich der durchbruch!! wird etwas dauern bis das alle begriffen haben (s.o.)
rechtssicherheit
#2
Das schriftlich abgefasste Urteil liegt erst seit dem 26.8.2004 vor + Zustellung an die Parteien + 4 Wochen Notfrist.
Was gibt es sich da zu beschweren, @ # 2 !
.
Was gibt es sich da zu beschweren, @ # 2 !
.
@ jmi
Hab`s ja geschrieben: `nach Zustellung des Urteils`!
Glaube trotzdem nicht an den Erfolg des Gerätes.
Gruß muender
Hab`s ja geschrieben: `nach Zustellung des Urteils`!
Glaube trotzdem nicht an den Erfolg des Gerätes.
Gruß muender
in berlin liegen noch tausend stück, in ffm gar nix...
rechtssicherheit bedeutet für mich zudem kaum rückschlagspotential....
...die nächsten adhocs werden dann wohl auch vertriebspartner, lizenzen, schadensersatzforderungen, etc enthalten können
das wird fein
rechtssicherheit bedeutet für mich zudem kaum rückschlagspotential....
...die nächsten adhocs werden dann wohl auch vertriebspartner, lizenzen, schadensersatzforderungen, etc enthalten können
das wird fein
1000 Stk? Bei wieviel?
Aktienkurs geht gerade durch die Decke.
ob das gerät erfolg hat weiss ich nicht, hoffe da eher auf die lizenzen und den schadensersatz....
3039 gehandelte Stücke in Berlin. Kein Umsatz in Frankfurt oder Stuttgart bzw. auf Xetra. Vorsicht!
bid 4 ask 4,99
Der Spread ist mir zu hoch...
klar, keine stücke im markt
Wäre da sehr, sehr vorsichtig...
Reine Abzocke, das Gerät wird ein absoluter Flop, wenn ihr mich fragt.
Soll nur eine nett gemeinte Wartnung sein, will auch niemanden den Zock verderben, aber ich würde an Gewinnmitnahmen denken.
Reine Abzocke, das Gerät wird ein absoluter Flop, wenn ihr mich fragt.
Soll nur eine nett gemeinte Wartnung sein, will auch niemanden den Zock verderben, aber ich würde an Gewinnmitnahmen denken.
Kein Wunder bei der Marktkap.!
Aber wieviel Potential ist da wohl?
Aber wieviel Potential ist da wohl?
die lizenz und die patente werbung zu blocken plus schadensersatzforderungen gegen einstweiligeverfügungen durch alle instanzen....was soll da floppen....wie sind die marktschätzungen für digitale videorecorder?
...aber jeder ist seines glückes schmied
...aber jeder ist seines glückes schmied
#17
Gewinnmitnahmen?
Ist doch keiner drin in dem Wert!
Außerdem denke ich auch das Flop hin oder her, alleine die Klage schon eingiges an Phantasie mitbringt...
Aber mir egal...
Schönen Abend noch...
Gewinnmitnahmen?
Ist doch keiner drin in dem Wert!
Außerdem denke ich auch das Flop hin oder her, alleine die Klage schon eingiges an Phantasie mitbringt...
Aber mir egal...
Schönen Abend noch...
einige haben halt noch ihre metaboxdepression und kriegen beim wort settopbox wieder eine kleine well...
ich freu mich jedenfalls das das urteil endgültig rechtskräftig
ich freu mich jedenfalls das das urteil endgültig rechtskräftig
#21
Was denkst Du denn wäre noch möglich im Kurs?
Denn n paar liegen ja noch an der Börse...
Noch könnt ich kaufen...
Aber dieser Spread!!!
Was denkst Du denn wäre noch möglich im Kurs?
Denn n paar liegen ja noch an der Börse...
Noch könnt ich kaufen...
Aber dieser Spread!!!
Ist ne Seifenblase. Viel Lärm um nichts.
mit so nem spread musste bei so nem wert leben...
rd. 1,2 Mio Aktien
rd. 54 % davon hält der Vorstand.
rd. 600.000 freie Stücke.
Im November Produkteinführung,
Partner,
Zusammenschlüsse,
Kooperationen
etc.
Viel positiver NEWSFLOW in der pipeline.
.
rd. 54 % davon hält der Vorstand.
rd. 600.000 freie Stücke.
Im November Produkteinführung,
Partner,
Zusammenschlüsse,
Kooperationen
etc.
Viel positiver NEWSFLOW in der pipeline.
.
@25 genau auf den newsflow gilts zu setzen +plus schadensersatz und lizenzen
So ein Blödsinn.
Schadenersatz ja.
Rechtssicherheit nein.
Denn um die Fernsehfee geht es nicht mehr, sondern um Tvoon.
Und da hat sich ein Vorstand im Board diverse Eigentore geschossen, oder?
Und was war mit der einstweiligen Verfügung?
Nur mal so ne kleine Randnotiz als Meinung
und keine Tatsachenbehauptung
komp(l)ott
Schadenersatz ja.
Rechtssicherheit nein.
Denn um die Fernsehfee geht es nicht mehr, sondern um Tvoon.
Und da hat sich ein Vorstand im Board diverse Eigentore geschossen, oder?
Und was war mit der einstweiligen Verfügung?
Nur mal so ne kleine Randnotiz als Meinung
und keine Tatsachenbehauptung
komp(l)ott
Zitat: "Desweiteren werden nun die Schadenersatzforderungen gegen RTL aus dem langjährigen Rechtsstreit und die vor allem daraus resultierenden Umsatzausfälle und der somit entgangene Gewinn geltend gemacht."
Welcher "entgangene Gewinn" denn ? Dass sich das Gerät am Markt mit Gewinn verkaufen lässt, müssen die erstmal beweisen. Also ich seh da schwarz, und das gleich aus mehreren Gründen...
Lord of Shares
Welcher "entgangene Gewinn" denn ? Dass sich das Gerät am Markt mit Gewinn verkaufen lässt, müssen die erstmal beweisen. Also ich seh da schwarz, und das gleich aus mehreren Gründen...
Lord of Shares
@LoS: Nichts desto trotz hat sich der Buchwert meiner Position heute deutlichst verbessert und im Loss liege ich auch nicht, so what shells. Ich denke, daß (da das Thema noch nicht breitgetreten wurde) es morgen noch Anschlußkäufe gibt - sollte ich 8B sein
Greetinxx Heinerle2
Greetinxx Heinerle2
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