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    lohnsteuerfreibetrag bei Verlustvortrag von GSE nach 2005 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.10.04 20:22:26 von
    neuester Beitrag 23.10.04 19:46:39 von
    Beiträge: 2
    ID: 914.956
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      Avatar
      schrieb am 15.10.04 20:22:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi,
      wer weiß ob ich für 2005 einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen kann, bei dem es sich von
      Verlusten aus Selbstständigkeit (gaststäte) handelt?
      Ich habe Verluste in den Jahren 2001-2003 von ca 30000
      Euro, und will diese zumindest als Vortrag für 2005
      nutzen um die Lohnsteuer einzusparen, welche bei der
      nichtselbständigen Tätigkeit anfällt. Da es sich ja um verschiedene Einkunftsarten handelt, ist mir die Gängigkeit der Verrechnung nicht ganz sicher, müsste aber gehen.
      Nur, ob ich den Freibetrag bekomme? Das Finanzamt denkt ja, dass ich evtl. Gewinne in 2005 gegenrechnen muss. Diese fallen aber definitiv nicht an, da es max. zur schwarzen Null reicht. Unabhängig vom Verdacht der Liebhaberei; dürfte eigentlich nicht sein, da ich Lohngelder habe und Leute beschäftige, dies aber halt bis jetzt im Dauerverlust;
      kann ich Verluste aus der Feststellungserklärung des Finanzamtes aus den Vorjahren als Freibetrag in 2005 eintragen lassen?

      Bitte gebt mir einen Tipp. Danke ari
      Avatar
      schrieb am 23.10.04 19:46:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Versuch es mal mit dem LSt-Ermäßigungsantrag.
      http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/02_lst/2005/lst_3_2005…
      Unter Punkt C II können Verluste der Vorjahre eingetragen werden.

      cu
      pegru


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