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    eröffnet am 11.03.00 17:47:20 von
    neuester Beitrag 13.03.00 22:53:16 von
    Beiträge: 6
    ID: 92.199
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      Avatar
      schrieb am 11.03.00 17:47:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo zusammen,
      ich hab im board schon haeufiger gehoert, dass bestimmte strategen ihre kosten zur erzielung von boersengewinnen steuerlich geltend machen. ich denke dabei beispielsweise an onlinegebuehren, zeitungsabonnements, zeichnungsgebuehren, obligatorische telefongebuehren fuer das warten in der warteschleife von direct brokern, etc.
      mir ist nicht ganz klar, wie diese anrechnung vonstatten gehen soll. eine verrechnung mit zeichnungsgewinnen wird ja wohl kaum moeglich sein. sind es allgemeine werbungskosten, wie fahrten zur arbeit oder sonderausgaben?

      ich wuerde mich freuen, wenn sich jemand angesprochen fuehlt und seine erfahrungen mitteilt.
      Avatar
      schrieb am 12.03.00 14:46:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      in der jährlichen Einkommensteuererklärung soll der Spekulationsgewinn auf der zweiten Seite der Anlage KSO(Einkünfte aus Kapitalvermögen-Sonstige Einkünfte)unter Spekulationsgeschäfte erklärt werden. Dazu würde ich wie folgt verfahren:
      1. Gewinne: Differenz zwischen Erlös aus dem Verkauf der Wertpapiere innerhalb von 1 Jahr und den Anschaffungskosten(siehe Abrechnungen Kauf-Verkauf) + ?????


      2. Verluste: Differenz zwischen Erlös aus dem Verkauf...usw. s.o.
      ./. ?????

      3. Werbungskosten
      Hierzu gehören alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit den o.g. Einnahmen stehen, Literatur, weitere Bankkosten, Fahrten zu Hauptversammlungen, ggf. Messen(wie Cebit, wenn man entsprechende Aktien der dort ausstellenden Firmen besitzt),online-Kosten,Telefon/Faxkosten(ggf. anteilig schätzen)Papierkosten für Depotausdrucke,Abschreibung für PC und Drucker(falls ausschließlich oder fast ausschließlich für die Tradetätigkeit genutzt).

      ./. ??????
      4. Überschuß - plus oder minus ( bei Überwiegen der Verluste aus Position 2 und 3.
      Der Verlust ist zu verrechnen mit Gewinnen aus Vor-oderNachjahren.

      Bei den Werbubgskosten wäre nur zu beachten, daß ggf. eine anteilige Minderung nach Feststellung des Gesamtbetrages erfolgen muß, falls man auch Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren hat außerhalb der Spekulationsfrist. Diese Kosten darf man nicht ansetzen.

      Es klingt alles vielleicht sehr kompliziert, ich beantworte gern konkrete Fragen, soweit ich kann.
      Nächstes Jahr wird es komplizierter beim Übergang zur Besteuerung zum halben Steuersatz.
      So long!
      Avatar
      schrieb am 12.03.00 23:44:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke Muschelsucher, nun mal ins detail:
      ganz einfaches beispiel: 1200 spekulationsgewinne bleiben abzueglich der realisierten verluste uebrig. dagegen stehen 250 dm werbungskosten, z.b. akon-anmeldung 60 dm, boerse-online-abo 150 dm und 40 dm als onlinegebühr. du meinst, ich bin damit steuerfrei?
      was, wenn mein steueramt nun nachtraeglich einige werbungskosten nicht akzeptiert, im obigen fall z.b. die online-kosten nicht in voller hoehe sondern nur zur haelfte anrechnet? dann bricht die gesamte rechnung zusammen und du musst die gewinne in hoehe von 1070 dm voll versteuern? ich weiss nicht, wie ich mit der steuer umgehen soll. ich wuerde nach wie vor gerne meinungen und besonders erfolgreiche startegien, mit denen ihr nachweislich erfolg bei eurem steueramt hattet, von euch hoeren.
      Gnarf
      Avatar
      schrieb am 13.03.00 14:40:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Gnarf, es ist richtig, daß Du über 1000,-- alles versteuern mußt.
      Wenn Du-wie ich schon schrieb-in der Erklärung die Werbungskosten aufteilst prozentual in die, welche die Spekulationsgewinne betreffen und die, die den steuerfreien Gewinnen zuzurechnen sind, wird das Finanzamt dem folgen und Du siehst, ob Du bei Ansatz dieser Ausgaben dann unter DM 1000,-- kommst. Falls nicht, könntest Du weitere Verluste realisieren bei Aktien, von denen Du überzeugt bist, die aber in einen Verlust abgerutscht sind.Diese Aktien kannst Du danach wieder nachkaufen, nach ein paar Tagen und möglichst-um sicher zu gehen-eine etwas abweichende Stückzahl, mit der Begründung neuer Unternehmensnachrichten, die Dich zu einer neuen Einschätzung gebracht haben können. Dies ist wichtig, damit das Finanzamt keinen Umgehungstatbestand unterstellen kann. Dies ist ein Trick, der funktioniert.Allerdings beginnt dann die Spekufrist erneut an zu laufen...aber im nächsten Jahr wird es billiger...halber Steuersatz,wenn die Änderungen durchkommen!
      ms
      ms
      Avatar
      schrieb am 13.03.00 22:36:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      was ist konkret mit zeichnungsgebuehren? wenn ich anschliessend (was momentan leider zu haeufig vorkommt!) keine stuecke eingebucht bekomme, so habe ich weder steuerpflichtige noch steuerfreie gewinne. kann ich die entstandenen kosten, die ja eindeutig der erzielung von einnahmen dienten, nun irgendwie geltend machen? gleiche problematik bei abos. in welchem verhaeltnis kann ich die kosten gegen spekulationsgewinne rechnen? mir kommt das alles nach wie vor schwammig vor und ich sehe die gefahr, dass das finanzamt eine andere sicht der dinge haben koennte! Gnarf

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      schrieb am 13.03.00 22:53:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auch diese Aufwendungen würde ich mit dem gleichen Prozentsatz ansetzen, da ja nicht zu erkennen ist, ob daraus steuerpflichtige oder nichtsteuerpflichtige Gewinne entstanden wären.Aber prüfe doch mal, ob Du (evt. Schüler oder Student??)nicht vielleicht mit Deinem ganzen zu versteuernden Einkommen unter 14.000,-- kommst,dann fällt sowieso keine Steuer an.
      ms


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