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    DWS TopRente mit staatlicher Förderung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.04 18:04:27 von
    neuester Beitrag 29.11.04 20:07:30 von
    Beiträge: 4
    ID: 930.190
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      Avatar
      schrieb am 27.11.04 18:04:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      auch ich habe mal ein paar Fragen zur Rentenversicherung und hoffe mir kann jemand helfen?

      1. Was haltet Ihr von der Riestergeförderten DWS TopRente ?

      2. Wie konkret funktioniert die Nachgelagerte Besteuerung ?

      3. Was bleibt von einer jährlichen Rente von 12000€ ??? (mtl. 500€ Riesterrente+ 500€ gesetzliche Rente)
      ( Steuersatz 25% )

      Im voraus bedanke ich mich für alle Antworten.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:27:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die DWS (Fond)-TopRente gehört aus meiner Sicht zu den empfehlenswerten Riesterprodukten. Fondprodukte sind flexibel auf der Einzahlseite (Einzahlunterbrechung) und einigermaßen kostentransparent. Der DWS-Fond-Mix stimmt einigermaßen.
      Solch eine niedrige Rente führt schon heute praktisch zu einer Nullversteuerung, so dass die 25% nicht realistisch sind. Ansonsten gilt: Riester wird zu 100% versteuert, die gesetzliche Rente, je nach deren Zahlungsbeginn zwischen 50% in 2005 und 100% in 2040.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 09:34:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      @andjessi

      Danke für die Antwort, dachte schon mich erhört gar keiner mehr. :cry:
      Wie ich merke, kennst Du Dich mit der Rentenbesteuerung gut aus.
      Gibt es den nach heutiger Sicht Rentenfreibeträge im Jahre 2040? So in der Art 10000€ steuerfrei und der Rest mit 100% versteuert?

      Und eine Frage mal an alle Riesterexperten.

      Tod mit 66 Jahren und eine mtl. Riesterrente von 500€.
      Wie sieht Übertragung an "zukünftige" Ehefrau aus?
      Bekommt sie dann meine letzte RRente zusätzlich?:(
      Hoppla vielleicht ist ja Riester ein Grund zum heiraten:D:D
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 20:07:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      So etwas ähnliches wie den Grundfreibetrag wird es sicherlich auch im Jahr 2040 geben (z.Zt. 7.664 Euro), da das Existenzminimum höchstrichterlich vor der Besteuerung geschützt ist. Bei der Frage wie hoch darüber hinaus besteuert wird, sitzen wir alle in einem Boot.


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