checkAd

    Nataly, Frage an Dich wegen Verlustausgleich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.04 16:45:43 von
    neuester Beitrag 21.01.05 17:56:53 von
    Beiträge: 7
    ID: 933.346
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 540
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 16:45:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Nataly, heute habe ich mal wieder eine Frage, bei der mein Steuerberater passt.
      Hat sich inzwischen etwas getan wegen der Verfassungswidrigkeit der Tatsache, dass man Verluste aus Wertpapiergeschäften nicht mit anderen Einkunftsarten des gleichen Jahres verrechnen kann ?
      Es geht mir um das Jahr 1998, in welchem ich negative Einkünfte aus WP-Geschäften hatte und die positiven Einkünfte aus Mieten natürlich nicht gegen gerechnet wurden. Der Bescheid ist durch Einspruch offen.
      Danke
      Gruss D.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 17:06:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Besteuerung ist für die Jahre 1997 und 1998 verfassungswidrig;
      somit sind auch Verluste in diesen Jahren nicht anzusetzen und auszugleichen,
      weder über Vor- oder Rücktrag noch im selben Jahr durch
      Verrechnung mit anderen Einkünften.

      Das ist eben die negative Seite der Verfassungswidrigkeit !

      Gruß Barny
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 17:52:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Leider habe ich auch keine bessere message.
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 10:36:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1:

      Wieso passt Dein Steuerberater bei so einer Frage ?

      So was kann man mit 5 Minuten online-Recherche herausbekommen
      oder man weiss es einfach !

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 16:25:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Nataly,
      wird ein Verlustvortrag aus dem Jahr 2004 mit Dividenden aus dem Jahr 2005 verrechnet oder nur mit dem Spekulationsgewinnen aus 2005???
      :look:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2140EUR +7,00 %
      Jetzt in die Doppel-Chance investieren?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 16:40:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 ... Verrechnung nur mit dem Spekulationsgewinnen (nicht mit anderen Einkommensarten) möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 17:56:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke :kiss:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Nataly, Frage an Dich wegen Verlustausgleich