Nataly, Frage an Dich wegen Verlustausgleich - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.12.04 16:45:43 von
neuester Beitrag 21.01.05 17:56:53 von
neuester Beitrag 21.01.05 17:56:53 von
Beiträge: 7
ID: 933.346
ID: 933.346
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 540
Gesamt: 540
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 35 Minuten | 4103 | |
vor 31 Minuten | 3780 | |
vor 55 Minuten | 3713 | |
vor 59 Minuten | 2625 | |
heute 14:21 | 2278 | |
vor 52 Minuten | 2220 | |
heute 12:06 | 2001 | |
heute 13:40 | 1256 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.691,33 | +0,22 | 99 | |||
2. | 19. | 962,40 | +9,88 | 57 | |||
3. | 7. | 92,00 | -2,59 | 45 | |||
4. | 2. | 9,9400 | -3,50 | 45 | |||
5. | 6. | 14,150 | -2,58 | 42 | |||
6. | 4. | 163,70 | -1,72 | 40 | |||
7. | 16. | 0,2090 | +0,48 | 39 | |||
8. | 8. | 2.345,02 | -1,42 | 35 |
Liebe Nataly, heute habe ich mal wieder eine Frage, bei der mein Steuerberater passt.
Hat sich inzwischen etwas getan wegen der Verfassungswidrigkeit der Tatsache, dass man Verluste aus Wertpapiergeschäften nicht mit anderen Einkunftsarten des gleichen Jahres verrechnen kann ?
Es geht mir um das Jahr 1998, in welchem ich negative Einkünfte aus WP-Geschäften hatte und die positiven Einkünfte aus Mieten natürlich nicht gegen gerechnet wurden. Der Bescheid ist durch Einspruch offen.
Danke
Gruss D.
Hat sich inzwischen etwas getan wegen der Verfassungswidrigkeit der Tatsache, dass man Verluste aus Wertpapiergeschäften nicht mit anderen Einkunftsarten des gleichen Jahres verrechnen kann ?
Es geht mir um das Jahr 1998, in welchem ich negative Einkünfte aus WP-Geschäften hatte und die positiven Einkünfte aus Mieten natürlich nicht gegen gerechnet wurden. Der Bescheid ist durch Einspruch offen.
Danke
Gruss D.
Die Besteuerung ist für die Jahre 1997 und 1998 verfassungswidrig;
somit sind auch Verluste in diesen Jahren nicht anzusetzen und auszugleichen,
weder über Vor- oder Rücktrag noch im selben Jahr durch
Verrechnung mit anderen Einkünften.
Das ist eben die negative Seite der Verfassungswidrigkeit !
Gruß Barny
somit sind auch Verluste in diesen Jahren nicht anzusetzen und auszugleichen,
weder über Vor- oder Rücktrag noch im selben Jahr durch
Verrechnung mit anderen Einkünften.
Das ist eben die negative Seite der Verfassungswidrigkeit !
Gruß Barny
Leider habe ich auch keine bessere message.
#1:
Wieso passt Dein Steuerberater bei so einer Frage ?
So was kann man mit 5 Minuten online-Recherche herausbekommen
oder man weiss es einfach !
Wieso passt Dein Steuerberater bei so einer Frage ?
So was kann man mit 5 Minuten online-Recherche herausbekommen
oder man weiss es einfach !
Hallo Nataly,
wird ein Verlustvortrag aus dem Jahr 2004 mit Dividenden aus dem Jahr 2005 verrechnet oder nur mit dem Spekulationsgewinnen aus 2005???
wird ein Verlustvortrag aus dem Jahr 2004 mit Dividenden aus dem Jahr 2005 verrechnet oder nur mit dem Spekulationsgewinnen aus 2005???
#5 ... Verrechnung nur mit dem Spekulationsgewinnen (nicht mit anderen Einkommensarten) möglich.
Danke
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
100 | ||
60 | ||
56 | ||
55 | ||
43 | ||
40 | ||
39 | ||
33 | ||
32 | ||
28 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
28 | ||
27 | ||
24 | ||
19 | ||
19 | ||
16 | ||
15 | ||
15 | ||
14 |