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    Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 3936)

    eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
    neuester Beitrag 29.04.24 16:03:47 von
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      schrieb am 23.06.17 17:31:26
      Beitrag Nr. 30.288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.192.734 von katjuscha-research am 23.06.17 15:33:03@Katjuscha:

      Ich halte von derlei Prognosen nicht wirklich viel.
      Im Januar 2016 hatte ich die Möglichkeit bei einem Meeting von Analysten und Fondsmanagern einer großen deutschen Bank dabei zu sein. Dort ging es um den Ausblick für 2016.
      Bei den Szenarien die dort ausgemalt wurden gerade in Hinblick auf Brexit und Trump müsste der DAX heute wohl eher bei 6.000 Punkten stehen und nicht deutlich über 12.000.
      Am Ende kommt es dann halt doch anders als man denkt. ;)

      Natürlich sind viele Nebenwerte heißgelaufen und ich denke einige hier warten schon sehnsüchtig auf den Knall um ihr Cashreserven endlich zu investieren. So lange die Wirtschaft brummt kann das Spielchen aber auch noch eine ganze weile so weiter gehen. Es geht ja ständig bergauf und von daher ist dann statt einem KGV von 10 auch mal 20 angemessen und dann 40... es gibt ja schließlich noch irgendwo jemanden der später 60 bezahlt.

      Ich hab einige Werte auf der Watchliste bei denen ich schon vor Monaten der Meinung war, dass sie zu teuer sind und bald korrigieren. Seither ging es teilweise um 50-100% weiter nach oben und kein Ende ist in Sicht.

      Meine Meinung: Wenn der Rücksetzer kommt wird er überproportional hart, ob dies in den nächsten 6 Monaten passiert zweifle ich aber an.
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      schrieb am 23.06.17 17:22:41
      Beitrag Nr. 30.287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.193.460 von halbgott am 23.06.17 17:05:09Ja, du hast Lion, BVB und Vectron günstig gekauft. Glückwunsch!

      Mann, müssen denn diese historischen Vergleiche mit alten Kaufempfehlungen bei dir immer sein, wenn du erklären willst wieso eine Aktie heute für die Zukunft spannend bzw. kaufenswert ist?

      Oder anders gefragt, wieso muss man bei Lion deiner aktuellen Analyse glauben schenken bzw. sie genauso sehen, nur weil du beim BVB bei 4 € oder bei Vectron bei 40 €bullish warst? Wo ist denn da das inhaltliche Argument?

      Ich kenne echt keinen anderen User hier im Forum, der immer wieder diese Vergleiche zu seinen alten Trades ziehen muss. Beim BVB ich es von dir ja in den Threads gewohnt, aber das muss doch hier nicht auch sein. Dummerweise fühlst du dich immer gleich angegriffen, wenn man es dir im Guten sagt. Da du eine Kritik nicht annehmen kannst, wirst du auch jetzt wieder was dazu schreiben und dann artet es regelmäßig in Streit aus, den niemand will. Ich hoffe bei dir halt irgendwann mal auf ein Einsehen. Wahrscheinlich sollte ich die Hoffnung nach drei Jahren aufgeben. Du bist da einfach nicht kritikfähig, selbst wenn man dich für deine Fundamentalanalysen lobt.
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      schrieb am 23.06.17 17:05:09
      Beitrag Nr. 30.286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.190.985 von Aktienangler am 23.06.17 12:10:19@Aktienangler

      Du schreibst hier ein paar Dinge, die unzutreffend sind. Es gab bei Lion mehrere Kapitalerhöhungen, der Aktienkurs stand oft genug unmittelbar davor sehr deutlich darunter, das sind die Fakten. Bei den Kapitalerhöhungen bei 8 Euro war hier kaum einer mehr nennenswert investiert. Ein paar Tage vor diesen Kapitalerhöhungen stand der Aktienkurs extrem darunter, nämlich bei 6,30

      Daß der Aktienkurs nun auf unter 7 fallen könnte, hatte ich durchaus auf dem Schirm, genau deswegen habe ich da dazu gekauft und nicht vorher. Daß er weiter fallen könnte, habe ich ebenso auf dem Schirm, deswegen habe ich weitere Limits gesetzt.

      Als die Lion Aktie von 3 auf 2 runtergeknallt ist, hatte ich die Gewichtung auf 25% hochgefahren, der entscheidende Fehler war, daß ich nachgekaufte Positionen viel zu früh wieder realisiert hatte und nicht daß ich nachgekauft hatte.

      Ich sehe, Du klickst die Links gar nicht an, ich habe mehrere angegeben. ich finde die Nachrichtenlage rund um China und die E-Mobilität sehr interessant, daß sich weder hier noch anderswo kaum jemand dafür interessiert, finde ich auch interessant.

      Das Forum findet ewig lang DRAG am interessantesten, nun denn. Als Vectron bei 33 stand, wollte hier auch keiner etwas davon wissen, als sie bei 60 Euro standen erst Recht nicht. Als die BVB Aktie bei 4 Euro stand wurde sie eine Piss-Aktie genannt. undundund

      Die Argumente, die hier vorgetragen werden, sind stets die gleichen. Ich aber sehe eine sehr große Volalität, die durchaus reizvoll sein kann und bei 8 Euro einen klaren Bezugspunkt.

      Lion E-Mobility wurde hier von Kleiner Chef lange gehypt, jetzt nicht mehr. Für mich ist die Aktie aber weiterhin sehr sehr interessant, daß sie sehr riskant und spekulativ ist, ist eh klar. Nun ist der Aktienkurs von 9,25 auf 6,80 runtergekommen und ich befinde mich auf der Käuferseite wieder. Falls sie weiter fällt, werde ich weiter kaufen. So habe ich es bei der Aktie früher auch gehalten.
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      Avatar
      schrieb am 23.06.17 15:44:34
      Beitrag Nr. 30.285 ()
      Ich halte davon Teile für sehr realistisch - auch das mit Social Trading wobei es schon komisch wäre wenn in einem Wikifolioblog das Gegenteil stünde - andere Punkte wie eine steigende Gefahr von Neuwahlen in den USA für reines Wunschdenken.

      Aber zu 100% wird man eh nie mit solchen Vorschauen übereinstimmen
      Avatar
      schrieb am 23.06.17 15:33:03
      Beitrag Nr. 30.284 ()
      auf wikifolio.com gibts grad einen Blogbeitrag zum Thema "mögliche Trends des 2.Halbjahres"

      10 Punkte dabei aufgelistet. Den für uns hier im Nebenwertethread wichtigen hab ich mal fettgedruckt. Was haltet ihr davon? Nur ins Blaue hinein spekuliert oder realistisch?


      Zehn (potenzielle) Trends für das zweite Halbjahr 2017:

      - Das Thema „Zinsängste“ nimmt eine größere Rolle ein als im ersten Halbjahr
      - Die monetäre Unterstützung durch die Notenbanken lässt spürbar nach
      - Die großen Aktienindizes erleiden einen heftigen Rückschlag
      - Der DAX entwickelt sich besser als MDAX, TecDAX und SDAX
      - Das Segment der boomenden Nebenwerte wird überproportional hart getroffen
      - Die gesunkenen Kurse stellen sich im Nachhinein als gutes Einstiegsniveau heraus
      - Rohstoffe rücken wieder stärker in den Fokus der Investoren
      - Die Nachfrage nach Social Trading-Produkten bleibt hoch
      - Nach der Bundestagswahl endet die Ära der Großen Koalition
      - In den USA steigt die Wahrscheinlichkeit vorgezogener Neuwahlen

      ...
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      schrieb am 23.06.17 15:12:58
      Beitrag Nr. 30.283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.192.383 von hzenger am 23.06.17 14:52:10
      Zitat von hzenger: Legt das nicht einfach nahe, dass man Planatol jetzt als dauerhaften Geschäftsbestandteil ansieht?

      Unternehmen wie Blue Cap lagern die aufgekauften (oft turnaroundbedürftigen) Töchter ja gern in separate Gesellschaften aus, um bei Insolvenz den Rest des Portfolios von der Haftung abzuschirmen. Das braucht man aber nicht mehr, wenn man mit einer Beteiligung dauerhaft plant und nicht mit Insolvenz rechnet.

      Steuerlich dürfte hingegen eine Verschmelzung sinnvoller sein, da es bei Holdingstrukturen ja schon auch eine gewisse Doppelbesteuerung geben kann (wenn auch nur sehr partiell). Möglicherweise gibt es auch positive Auswirkungen auf die Nutzung von Verlustvorträgen (Verrechnung mit Holdinggewinnen)?


      Nun wird aber Planatol zu einer Abteilung/Sparte innerhalb der Blue Cap AG (die sich als Industrieholding bezeichnet). Die übrigen Töchter, also auch Gämmerler, WISAP, Carl Schäfer oder SMB David Tochtergesellschaften der Planatol/Blue Cap. Das erschließt sich mir nicht. Steuerliche Effekte und/oder Verlustvorträge kann man doch auch über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag realisieren, machen andere ja auch (wie zuletzt Lloyd Fonds zweimal, um die Verlustvorträge der Mutter für die Ergebnisse der Töchter nutzen zu können).
      Avatar
      schrieb am 23.06.17 14:52:10
      Beitrag Nr. 30.282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.191.294 von sdaktien am 23.06.17 12:43:42Legt das nicht einfach nahe, dass man Planatol jetzt als dauerhaften Geschäftsbestandteil ansieht?

      Unternehmen wie Blue Cap lagern die aufgekauften (oft turnaroundbedürftigen) Töchter ja gern in separate Gesellschaften aus, um bei Insolvenz den Rest des Portfolios von der Haftung abzuschirmen. Das braucht man aber nicht mehr, wenn man mit einer Beteiligung dauerhaft plant und nicht mit Insolvenz rechnet.

      Steuerlich dürfte hingegen eine Verschmelzung sinnvoller sein, da es bei Holdingstrukturen ja schon auch eine gewisse Doppelbesteuerung geben kann (wenn auch nur sehr partiell). Möglicherweise gibt es auch positive Auswirkungen auf die Nutzung von Verlustvorträgen (Verrechnung mit Holdinggewinnen)?
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      Avatar
      schrieb am 23.06.17 12:43:42
      Beitrag Nr. 30.281 ()
      Du müsstest mal dazuschreiben, was deiner Meinung nach vor dieser Meldung beabsichtigt war.

      Eventuell will man das Unternehmen noch enger an das Unternehmen binden (warum auch immer).
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.06.17 12:42:03
      Beitrag Nr. 30.280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.191.021 von sirmike am 23.06.17 12:13:18
      Blue-Cap: Verschmelzung der Planatol mit Blue-Cap?
      Zitat von sirmike: Hat jemand eine Einschätzung zu der jüngsten Blue Cap-Meldung?

      In der Meldung vom 22.06. ist ja nicht von einer Verschmelzung von Töchtern untereinander die Rede, sondern von der Verschmelzung der Planatol auf die Mutter Blue Cap AG! Die Beteiligungsholding erhält also ein operatives "Klebebusiness". Das erzeugt bei mir Erläuterungsbedarf. Nicht nur die Frage, ob auch andere Töchter nachfolgend auf die Blue Cap AG verschmolzen werden sollen, sondern vor allem, weshalb dieser Strategieschwenk - und was das für künftige Akquisitionen und die Blue Cap-Geschäftspolitik insgesamt bedeutet.

      Aber vielleicht erschließt sich ja jemand anderem die Meldung (besser) als mir und er kann etwas Erhellendes dazu sagen?


      Hier nochmal die Meldung vom 21. Juni 2017

      Blue Cap AG, München

      Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Es ist beabsichtigt, die PLANATOL Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Rohrdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 257, als übertragene Gesellschaft auf die Blue Cap AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162137, als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

      Die Verschmelzung soll im Wege der Aufnahme durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft unter deren Auflösung ohne Abwicklung auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen.

      Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der PLANATOL Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Hand der übernehmenden Blue Cap AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

      Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Blue Cap AG knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital.

      Die gemäß §§ 62 Abs. 3 Satz 1, 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Geschäftsräumen der Blue Cap AG zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Blue Cap AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt.

      München, 21. Juni 2017 Blue Cap AG



      Den Hintergrund kenne ich nicht abschließend. Könnte aber mit dem Biolink-Verkauf zu tun haben. Biolink war die Cash-Cow bei Planatol, die jetzt wegfällt. Welche weitere Gründe hier ausschlaggebend sein könnten, steuerliche Aspekte?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.06.17 12:13:18
      Beitrag Nr. 30.279 ()
      Hat jemand eine Einschätzung zu der jüngsten Blue Cap-Meldung?

      In der Meldung vom 22.06. ist ja nicht von einer Verschmelzung von Töchtern untereinander die Rede, sondern von der Verschmelzung der Planatol auf die Mutter Blue Cap AG! Die Beteiligungsholding erhält also ein operatives "Klebebusiness". Das erzeugt bei mir Erläuterungsbedarf. Nicht nur die Frage, ob auch andere Töchter nachfolgend auf die Blue Cap AG verschmolzen werden sollen, sondern vor allem, weshalb dieser Strategieschwenk - und was das für künftige Akquisitionen und die Blue Cap-Geschäftspolitik insgesamt bedeutet.

      Aber vielleicht erschließt sich ja jemand anderem die Meldung (besser) als mir und er kann etwas Erhellendes dazu sagen?


      Hier nochmal die Meldung vom 21. Juni 2017

      Blue Cap AG, München

      Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Es ist beabsichtigt, die PLANATOL Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Rohrdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 257, als übertragene Gesellschaft auf die Blue Cap AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162137, als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

      Die Verschmelzung soll im Wege der Aufnahme durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft unter deren Auflösung ohne Abwicklung auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen.

      Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der PLANATOL Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Hand der übernehmenden Blue Cap AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

      Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Blue Cap AG knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital.

      Die gemäß §§ 62 Abs. 3 Satz 1, 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen liegen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Geschäftsräumen der Blue Cap AG zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Blue Cap AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt.

      München, 21. Juni 2017 Blue Cap AG
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