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    Dringend Hilfe zu Lohnsteuerjahresausgleich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.05 20:40:05 von
    neuester Beitrag 05.03.05 10:57:31 von
    Beiträge: 6
    ID: 961.736
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      schrieb am 04.03.05 20:40:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Freundin hatte letztes Jahr einen Autounfall. Nun habe ich ihr geraten diesen als Unfall auf dem Arbeitsweg bei der Lohnsteuer geltend zu machen.
      Dieser Unfall war jedoch nicht auf dem Arbeitsweg.
      Ich weiß jetzt werden wieder viele von euch losschimpfen wegen Steuerbetrug usw. Meine Freundin ist Arbeitslos und kann jeden Euro gebrauchen.
      Nun verlangt das Finanzamt Beschreibung zum Unfallhergang , Uhrzeit Versicherungsschriftverkehr usw.
      Diese kann sie nicht vorlegen.
      In dem Schreiben steht das sie dazu 4 Wochen Zeit hat.

      Was passiert nach diesen 4 Wochen?
      Verfällt dann dieser Anspruch?
      Kann Sie dann Ärger bekommen?

      Bitte nur ernsthafte Antworten!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 21:06:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      tja, das Finanzamt ist gar nicht so blöd.
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 21:31:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wünsche deiner Freundin das sie da ohne Probleme wieder rauskommt.
      Gruß Ballardpower
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 21:36:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sie könnte einen Job finden! Aber so schlimm wirds bestimmt nicht kommen!
      Avatar
      schrieb am 05.03.05 10:32:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Lass die 4 Wochen verstreichen.
      Das FA wird dann einen Bescheid erlassen, in dem die Reparaturkosten mangels Nachweis nicht als Werbungskosten anerkannt werden.

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      Avatar
      schrieb am 05.03.05 10:57:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      FA/Behörden geben stets Fristen an, da Du resp. Deine Freundin einen rechtskräftigen Bescheid (Aufforderung zum Nachweis der -nicht wirklich passsierten- Situation) erhalten hast.

      1. Deine Freundin kann eine Verlängerung der Nachweisfrist fordern, wenn dies nachvollziehbar ist. Dann könnt Ihr Euch überlegen, ob Ihr den Steuerbetrug vollenden möchtet oder nicht. Bei Dir: Anstiftung zum Steuerbetrug, bei Deiner Freundin: Steuerbetrug.

      2. Sie kann (sich quasi selbst anzeigen und) mitteilen, dass sie sich geirrt hat. Der Fall dürfte somit erledigt sein.

      3. Ihr könnt einen Steuerbetrug begehen und hoffen, dass in den nächsten 5 Jahren (Verjährungsfrist) die Sache nicht entdeckt wird.


      Mein persönlicher Tipp:
      Mit (dummen) Menschen, die alles machen, was andere sagen und die keine Ahnung von den primitivsten Dingen haben (Aufwendungen/Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit) sowie auf Kosten anderer leben, bekommt man irgendwann mal erhebliche Schwierigkeiten.

      Vielleicht wird das dann Deine Strafe sein für den versuchten Steuerbetrug:D:D:D:laugh:

      Gruß 1992


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