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    Schutz des eig. Heims vor Zugriff Dritter? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.05 08:30:04 von
    neuester Beitrag 07.06.05 17:10:59 von
    Beiträge: 16
    ID: 985.839
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      schrieb am 07.06.05 08:30:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ausgehend von einem aktuellen Radiobericht wonach die Sozialhilfe versuchte die Pflegekosten der Mutter von der Tochter, welcher anteilig ein Mehrfamilienhaus gehört (wobei sie dieses auch bewohnt), wiederzuholen, stellt sich mir die Frage, wie man gegen so etwas vorbeugen kann.

      Meine Situation im Speziellen: Ich trete als Darlehensgeber für ein Haus auf, welches meine Lebensgefährtin (Darlehensnehmer) gebaut hat und welches wir gemeinsam mit unseren Kindern bewohnen. Als Gegenleistung für das Darlehen will ich mir über einen Privatdarlehensvertrag ein entsprechendes Niessbrauchsrecht einräumen.

      Wie kann man verhindern, dass - wenn z.B. ihre Eltern pflegebedürftig werden - zur Deckung solcher Kosten kurzerhand auf unser Heim zugegriffen wird und wir zum Verkauf genötigt werden?

      Vielen Dank für zweckdienliche Hinweise!
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 08:59:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]16.822.057 von 80cu am 07.06.05 08:30:04[/posting]Ist eher eine moralische Frage, ob du den Pflegeaufwand

      für deine Schwiegermutter sozialisieren willst.
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:05:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Will ich offenbar nicht, sonst würde ich ja nicht dementsprechend anfragen.

      Bei allen Lasten die ich trage - auf den verschiedensten Ebenen - ist es unangemessen und asozial - das man versucht, wenigstens das eigene Heim - welches einem lieb und teuer ist und man sich ansonsten keinerlei Luxus gönnt - halbwegs zu bewahren?

      Vermutlich gibt es in einer solchen Angelegenheit stark unterschiedliche Meinungen. Ich würde aber bitte, diese aussen vorzulassen und sich nur zur Sache an sich zu äussern oder eben lieber gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:09:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lieber das Geld (vom Häuschen) versaufen und verhuren.
      Dann bist Du das Problem los.


      Ist schon ein schwieriges Problem. Mal schauen wie heute das Gericht entscheidet.


      Entweder halt kein Haus vom Munde absparen oder über verwinkelte Rechtskonstrutionen vor dem Enteigenen sichern.

      In D lohnt es sich bald nur noch richtig Kohle zu machen oder ganz auf lau. (Von der Hand in den Mund) Mittendrinn macht fast keinen Spaß mehr.


      Gruß lowkatmai
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:11:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      selbstverständlich ist es unangemessen und asozial !
      sollen die anderen die pflege deiner familie mitbezahlen die noch weniger haben als du,nicht mal ein eigenes haus,nur damit du deins behalten kannst ?

      wenn das nicht asozial ist,was dann ?

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      schrieb am 07.06.05 09:17:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich persönlich habe ähnliche probleme wie du und mußte gerade festellen das der staat sehr gern in immobilienvermögen hineingreifen würde - wenn man vorher es nicht schützt.

      und es ist sehr wichtig es vor diesen raubrittern zu schützen. insofern hats du absolut recht.
      nur ist es eben nicht einfach weil wirklich alles von finanzämtern erfaßt wird die enrtsprechende informationen auch gern weiterleiten an untergeordnete behörden.

      eins ist auch klar.mit zunehmender verschuldung von staat und kommunen wird die gier selbiger natürlich noch größer um gerade bei abgaben wie wasser , müll , strom,
      erschließungs- und erhaltungskosten , grundsteuer etc.
      abzuzocken bis es nicht mehr geht.

      bei uns sind gerad zum 01.06.2005 die müllgebühren um fast 100 % gestiegen.von 82,60 € auf 159,95€
      die tonne müll.
      einfach unglaublich .eigentlich fast unbezahlbar.

      hier hilft nur noch selbstschutz.

      für dein spezielles problem habe ich jedoch jetzt auch keine lösung - mein beitrag war nur mal allgemein.
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:25:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      wie wäre es denn, die Eltern dann eben selber zu pflegen?

      sich dieser Aufgabe zu entledigen und gleichzeitig die entstehenden Kosten nicht aufbringen zu wollen.....daraus wird wohl nix.
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:27:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Lösungsvorschlag:

      Du stehtst im Grundbuch statt Deiner Freundin (mit allen daraus erwachsenden Konsquenzen)
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:28:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]16.822.606 von Cashlover am 07.06.05 09:25:49[/posting]Du bringst es auf den Punkt!

      :)
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:29:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]16.822.424 von DerArbeitslose am 07.06.05 09:11:21[/posting]du hast genau so einen Knick in der Optik wie unsere Politiker. Das genau sind doch eigentlich einer der wenigen Hauptaufgaben des Staates : Hilfe für Menschen die in Not sind und sich selber nicht helfen können. Dabei ist es unangemessen, das der Staat auf Kinder, Enkelkinder und Eltern zurück greift. Letztendlich wird dies den letzten Leistungswillen in unserer Gesellschaft töten. Im übrigen wenn man bedenkt für was, besonders in Kommunen , Geld zum Fenster rausgeschmissen wird empfinde ich das besonders als unangemessen.


      Assozial sind nur die, die sich vom Staat helfen lassen und sich selber helfen könnten, wenn sie nur richtig wollten
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:32:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]16.822.649 von ZockertypII am 07.06.05 09:29:37[/posting]Dabei ist es unangemessen, das der Staat auf Kinder, Enkelkinder und Eltern zurück greift

      Nein, eben nicht.

      Man nennt dies auch Unterhalt, allein schon aus moralischen Gründen.

      Man kann es sich natürlich einfach machen und die Oma samt Rollstuhl vor die Türe schieben.
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:34:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Assozial sind nur die, die sich vom Staat helfen lassen und sich selber helfen könnten, wenn sie nur richtig wollten



      ...aber ein eigenes haus besitzen ???
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:37:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      ..in dem heutigen Prozess soll die Tochter eine Grundschuld auf ihren Anteil eintragen lassen. Erst nach ihrem Tod wil das Sozialamt bei Verwertung den entsprechend vorgestreckten Betrag zurück.
      mit anderen Worten: je nachdem wie entschieden wird: Es ist der Allgemeinheit eigentlich nicht zuzumuten, dass Eigenheimbesitzer ohne Mietlasten ungeschoren bleiben, und die Allgemeinheit die Pflegeheimunterbringung der Eltern bezahlt, oder?... Warum sollten Deine Kinder ein bezahltes Haus erben? ... Warum sollte im Fall des Todes das vorher selbstgenutzte Haus als Erbe an Deine Kinder gehen und die Allgemeinheit zahlt alles: die Heimunterbringung, die kostenlose Schulausbildung Deiner Kinder, die Kinderzulagen für Dein Haus, und , und, und...??
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 09:46:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      dieser Thread ist jedenfalls der Beweis dafür, dass die These, Kinder machen zu müssen, um im Alter irgendwie versorgt zu sein, eine Legende ist.

      #1, deine Eltern wären besser dran gewesen, ihr Leben zu genießen, als dich großzuziehen und sich wohlmöglich noch um die Enkelkinder gekümmert zu haben.

      Damit hat sich meine Lebensphilosophie als bewusst kinderloser savoir vivre-Typ mal wieder bestätigt,

      insofern: Danke für diesen Thread!
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 10:49:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Dienstag, 7. Juni 2005
      Unterhalt für Eltern
      Rechte von Kindern gestärkt

      Erwachsene Kinder haben auch dann ein Recht auf den Aufbau einer uneingeschränkten eigenen Altersvorsorge, wenn sie zum Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern verpflichtet sind. Ihre finanzielle Belastung müsse sich schon per Gesetz in Grenzen halten, hieß es in einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

      Erwachsene Kinder müssten daher nicht ein für die Altersvorsorge gedachtes Haus verpfänden, um Elternunterhalt zahlen zu können. Der Erste Senat gab damit einer Rentnerin recht, die das Pflegeheim für ihre mittlerweile verstorbene Mutter zahlen sollte, obwohl sie selbst kaum Geld hatte. Daher sollte sie auf Vorschlag des Bochumer Sozialamts ein Hausgrundstück belasten, mit dem sie ihren Lebensabend finanziell absichern wollte. (Az.: 1 BvR 1508/96)

      Das Problem des so genannten Elternunterhalts stellt sich immer dann, wenn die Kosten eines Pflegeheimes nicht mehr von der Rente oder dem Vermögen der Pflegebedürftigen abgedeckt werden können. Immer mehr Sozialämter berufen sich in Zeiten leerer Kassen dann auf die gesetzliche Verpflichtung der Kinder zum Unterhalt ihrer Eltern.


      http://www.n-tv.de/540829.html
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 17:10:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      grad in n-tv...

      die klägerin darf ihr eigenes haus behalten,die pflege ihrer eltern muss die allgemeinheit (sozialamt) zahlen.

      wieso muss eigentlich dann ein arbeitsloser sein haus verkaufen ?
      es ist doch genauso seine altersvorsorge.

      das ist doch nicht gleiches recht für alle,oder ?


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