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    Fahrrad durch das Treppenhau tragen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.06.05 18:20:36 von
    neuester Beitrag 12.06.05 12:16:40 von
    Beiträge: 14
    ID: 986.843
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      schrieb am 11.06.05 18:20:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, kann der Vermieter mir untersagen, mein Fahrrad durch das Treppenhaus in meine Wohnung zu tragen.
      Ich habe 2 Räder, es ist aber nur ein Stellplatz in einem kleinen Gartenhäuschen für mich vorgesehen. Es gibt sonst keine andere Möglichkeit, es sei denn ich miete mir in der Umgebeung eine Garage, aber das ausschließlich wegen eines Fahrrads?

      Meine Frage, kann ich ein Fahrrad, das ich gelegentlich benutze, mit in meine Wohnung nehmen und wenn es keinen anderen Weg gibt, auch durch das Treppenahaus tragen? Ich wohne im 1 OG. in einem zweistöckigen Mehrfamilienhaus.

      Vielen Danke für eure Hilfe:)

      Gruß Percy:kiss:
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 18:44:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      ausgerechnet der Link bei Google funzt nicht:rolleyes:


      Tour Magazin Forum - Ärger mit dem Vermieter wegen Rad durchs ...
      ... für ein fahrrad gilt dies mit sicherheit nicht. ... Also nicht unterkriegen lassen und
      selbstbewußt das Rad durchs Treppenhaus tragen, als wäre es eine ...
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 18:48:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      sorry für die vielen Rechtschreibfehler, wer einen findet darf ihn natürlich behalten...In meinen Beine stecken ca. 100Km Rad, und dann noch der kleine Disput mit meinem Vermieter.
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 19:05:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      ja du kannst, vorausgesetzt deine Mukis lassen das zu. :D
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 19:10:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      :D

      nu ja, fürs Rad tragen reicht die Kraft noch, den Vermieter aber noch die Treppe mit raufziehen wird schwierig.:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 11.06.05 19:19:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe eben gelesen, ein dreckiges Rad darf man nicht ohne weiteres mit inne Wohnung schleppen.
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 19:24:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      der Typ wollt wohl nur Frust ablassen:D

      Mietrecht F

      Fahrrad
      Da der Mieter seine Wohnung grundsätzlich nach seinem Belieben nutzen darf und von einem Fahrrad keinerlei Gefahr für die übrigen Mitbewohner ausgeht, ist er berechtigt, das Rad sowohl in seiner Wohnung als auch in seinem Keller abzustellen. Für Hausflur oder Kellergang - den Gemeinschaftsbereich also - ist hingegen die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 19:39:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mieterlexikon:
      Fahrräder darf der mieter sowohl in seiner Wohnung (soweit geeignete unterstellmöglichkeitvorhanden) als auch in seinem keller unterstellen, weil von einem fahrrad keine gefahr für die gemieteten Räume ausgeht (§§ 535,550 BGB)
      Im Hausflur, Kellergang usw darf ein Fahrrad nur mit Einwilligung des Vermieters aufgestellt werden, es sei denn, daß anderweitiger Abstellraum nicht vorhanden ist, dies gilt auch für das Abstellen auf dem Hof ( AG Charlottenburg GE 82, 87)
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 21:01:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      über 200 Klicks, jetzt will ich aber auch ein paar Meinungen hören:laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 22:33:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Lies mal dies:

      http://www.philognosie.net/index.php/article/articleview/175…
      Fahräder im Keller und Treppenhaus
      Jeder Mieter darf sein Fahrrad im Fahrradkeller, dem eigenen Keller oder sogar in der eigenen Wohnung abstellen. Es ist jedoch in der Regel verboten das Fahrrad im Hausflur oder im Kellereingang zu parken.
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 22:46:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      LeoKreis, vielen Dank:)

      Einen Flur gibt es bei uns nicht, ich will es aussserdem inner Wohnung haben (als Dekor). Es ist ein Zweispänner, der über eine innenliegende Treppe erschlossen wird. Ich möchte es aber auch nicht ins Gartenhäuschen stellen, weil meine Vermieterin, die selbst oft mit dem Rad unterwegs ist, die Angewohnheit hat, mein Rad aus dem Ständer zu nehmen und es gegen ein anderes zu lehnen, damit sie mehr Platz hat:laugh: Dabei kann es zu Lackschäden kommen...ein Vermerk hängt bereits an der Wand, evtl. hat ihr das nicht geschmeckt:laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 22:48:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Fahrrad schon bei der GEZ angemeldet ?
      :look:
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 22:56:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      watt is :confused::confused::confused:

      in die Pedale treten kann man immer, innen TV-meist nur einmal.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.06.05 12:16:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ist doch gelogen!

      Kein Mensch hat ZWEI!!! Fahrräder ...

      Easy :D


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