Fahrrad durch das Treppenhau tragen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.06.05 18:20:36 von
neuester Beitrag 12.06.05 12:16:40 von
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Hallo, kann der Vermieter mir untersagen, mein Fahrrad durch das Treppenhaus in meine Wohnung zu tragen.
Ich habe 2 Räder, es ist aber nur ein Stellplatz in einem kleinen Gartenhäuschen für mich vorgesehen. Es gibt sonst keine andere Möglichkeit, es sei denn ich miete mir in der Umgebeung eine Garage, aber das ausschließlich wegen eines Fahrrads?
Meine Frage, kann ich ein Fahrrad, das ich gelegentlich benutze, mit in meine Wohnung nehmen und wenn es keinen anderen Weg gibt, auch durch das Treppenahaus tragen? Ich wohne im 1 OG. in einem zweistöckigen Mehrfamilienhaus.
Vielen Danke für eure Hilfe
Gruß Percy
Ich habe 2 Räder, es ist aber nur ein Stellplatz in einem kleinen Gartenhäuschen für mich vorgesehen. Es gibt sonst keine andere Möglichkeit, es sei denn ich miete mir in der Umgebeung eine Garage, aber das ausschließlich wegen eines Fahrrads?
Meine Frage, kann ich ein Fahrrad, das ich gelegentlich benutze, mit in meine Wohnung nehmen und wenn es keinen anderen Weg gibt, auch durch das Treppenahaus tragen? Ich wohne im 1 OG. in einem zweistöckigen Mehrfamilienhaus.
Vielen Danke für eure Hilfe
Gruß Percy
ausgerechnet der Link bei Google funzt nicht
Tour Magazin Forum - Ärger mit dem Vermieter wegen Rad durchs ...
... für ein fahrrad gilt dies mit sicherheit nicht. ... Also nicht unterkriegen lassen und
selbstbewußt das Rad durchs Treppenhaus tragen, als wäre es eine ...
Tour Magazin Forum - Ärger mit dem Vermieter wegen Rad durchs ...
... für ein fahrrad gilt dies mit sicherheit nicht. ... Also nicht unterkriegen lassen und
selbstbewußt das Rad durchs Treppenhaus tragen, als wäre es eine ...
sorry für die vielen Rechtschreibfehler, wer einen findet darf ihn natürlich behalten...In meinen Beine stecken ca. 100Km Rad, und dann noch der kleine Disput mit meinem Vermieter.
ja du kannst, vorausgesetzt deine Mukis lassen das zu.
nu ja, fürs Rad tragen reicht die Kraft noch, den Vermieter aber noch die Treppe mit raufziehen wird schwierig.
Habe eben gelesen, ein dreckiges Rad darf man nicht ohne weiteres mit inne Wohnung schleppen.
der Typ wollt wohl nur Frust ablassen
Mietrecht F
Fahrrad
Da der Mieter seine Wohnung grundsätzlich nach seinem Belieben nutzen darf und von einem Fahrrad keinerlei Gefahr für die übrigen Mitbewohner ausgeht, ist er berechtigt, das Rad sowohl in seiner Wohnung als auch in seinem Keller abzustellen. Für Hausflur oder Kellergang - den Gemeinschaftsbereich also - ist hingegen die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.
Mietrecht F
Fahrrad
Da der Mieter seine Wohnung grundsätzlich nach seinem Belieben nutzen darf und von einem Fahrrad keinerlei Gefahr für die übrigen Mitbewohner ausgeht, ist er berechtigt, das Rad sowohl in seiner Wohnung als auch in seinem Keller abzustellen. Für Hausflur oder Kellergang - den Gemeinschaftsbereich also - ist hingegen die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.
Mieterlexikon:
Fahrräder darf der mieter sowohl in seiner Wohnung (soweit geeignete unterstellmöglichkeitvorhanden) als auch in seinem keller unterstellen, weil von einem fahrrad keine gefahr für die gemieteten Räume ausgeht (§§ 535,550 BGB)
Im Hausflur, Kellergang usw darf ein Fahrrad nur mit Einwilligung des Vermieters aufgestellt werden, es sei denn, daß anderweitiger Abstellraum nicht vorhanden ist, dies gilt auch für das Abstellen auf dem Hof ( AG Charlottenburg GE 82, 87)
Fahrräder darf der mieter sowohl in seiner Wohnung (soweit geeignete unterstellmöglichkeitvorhanden) als auch in seinem keller unterstellen, weil von einem fahrrad keine gefahr für die gemieteten Räume ausgeht (§§ 535,550 BGB)
Im Hausflur, Kellergang usw darf ein Fahrrad nur mit Einwilligung des Vermieters aufgestellt werden, es sei denn, daß anderweitiger Abstellraum nicht vorhanden ist, dies gilt auch für das Abstellen auf dem Hof ( AG Charlottenburg GE 82, 87)
über 200 Klicks, jetzt will ich aber auch ein paar Meinungen hören
Lies mal dies:
http://www.philognosie.net/index.php/article/articleview/175…
Fahräder im Keller und Treppenhaus
Jeder Mieter darf sein Fahrrad im Fahrradkeller, dem eigenen Keller oder sogar in der eigenen Wohnung abstellen. Es ist jedoch in der Regel verboten das Fahrrad im Hausflur oder im Kellereingang zu parken.
http://www.philognosie.net/index.php/article/articleview/175…
Fahräder im Keller und Treppenhaus
Jeder Mieter darf sein Fahrrad im Fahrradkeller, dem eigenen Keller oder sogar in der eigenen Wohnung abstellen. Es ist jedoch in der Regel verboten das Fahrrad im Hausflur oder im Kellereingang zu parken.
LeoKreis, vielen Dank
Einen Flur gibt es bei uns nicht, ich will es aussserdem inner Wohnung haben (als Dekor). Es ist ein Zweispänner, der über eine innenliegende Treppe erschlossen wird. Ich möchte es aber auch nicht ins Gartenhäuschen stellen, weil meine Vermieterin, die selbst oft mit dem Rad unterwegs ist, die Angewohnheit hat, mein Rad aus dem Ständer zu nehmen und es gegen ein anderes zu lehnen, damit sie mehr Platz hat Dabei kann es zu Lackschäden kommen...ein Vermerk hängt bereits an der Wand, evtl. hat ihr das nicht geschmeckt
Einen Flur gibt es bei uns nicht, ich will es aussserdem inner Wohnung haben (als Dekor). Es ist ein Zweispänner, der über eine innenliegende Treppe erschlossen wird. Ich möchte es aber auch nicht ins Gartenhäuschen stellen, weil meine Vermieterin, die selbst oft mit dem Rad unterwegs ist, die Angewohnheit hat, mein Rad aus dem Ständer zu nehmen und es gegen ein anderes zu lehnen, damit sie mehr Platz hat Dabei kann es zu Lackschäden kommen...ein Vermerk hängt bereits an der Wand, evtl. hat ihr das nicht geschmeckt
Fahrrad schon bei der GEZ angemeldet ?
watt is
in die Pedale treten kann man immer, innen TV-meist nur einmal.
in die Pedale treten kann man immer, innen TV-meist nur einmal.
Ist doch gelogen!
Kein Mensch hat ZWEI!!! Fahrräder ...
Easy
Kein Mensch hat ZWEI!!! Fahrräder ...
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