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    cinerenta medienfonds (Seite 117)

    eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
    neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
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      schrieb am 10.10.11 18:31:28
      Beitrag Nr. 134 ()
      Herr Dr. Lechner hat in Rundschreiben und auf Informationsveranstaltungen wiederholt behauptet, dass die Chancen eines Prozesses gegen den HDI gut seien. Zur Begründung führt er in seinem Rundschreiben aus, der HDI habe die Deckung nicht entziehen dürfen, weil der CONTOR das Bestehen einer Aufklärungspflicht nicht bewusst gewesen sei, denn zum Zeitpunkt der Zeichnung hätten weder Gesetz, noch Rechtsprechung eine solche Pflicht vorgesehen.

      Diese Behauptung von Herrn Dr Lechner ist falsch, denn nach dem Gesetz war und ist es schon immer so, dass ein Treuhänder den Anleger über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Punkte - auch ungefragt - aufklären muss. Diese Aufklärungspflicht wird auch in der Rechtspsprechung seit vielen Jahren anerkannt.

      Wäre die Behauptung von Herrn Dr. Lechner richtig, hätte die CONTIOR die Anleger damals außerdem gar nicht aufklären müssen, da dann ja keine Aufklärungspflicht bestanden hätte. Die CONTOR wäre dann aber auch gegenüber den Anlegern nicht schadensersatzpflichtig und die Versicherungen müssten dann erst Recht nicht eintreten.

      Um was geht es Herrn Dr. Lechner also? Sieht man sich einmal das Rundschreiben etwas genauer an, so sollen mit den Geldern die Sie an die CR Collective bezahlen sollen, nicht nur die Gebühren der CR Collective, sondern auch Treuhandgebühren und weitere Kosten bezahlt werden. Unter anderem möchte Herr Dr. Lechner mit diesen Geldern das Insolvenzverfahren der CONTOR finanzieren!

      Jeder, der sich derzeit darüber Gedanken macht, ob er sich an dieser Klage beteiligt, sollte sich daher fragen, ob er der CONTOR erst einmal sein Geld gibt, um diese und den HDI anschließend zu verklagen.

      Ich hoffe, dass jetzt jedem klar wird, warum ich eine Beteiligung an dieser Klage nicht empfehlen kann.

      Gregor Strempel
      Rechtsanwalt/Wirtschaftsmediator
      www.strempel-weinz.de
      Avatar
      schrieb am 27.09.11 17:17:50
      Beitrag Nr. 133 ()
      Da ich bei dem wunderschönen Wetter am Wochenende lieber in den Bergen wandere, als mir von Herrn Dr. Lechner einen Vortrag über die angeblichen Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Versicherungen anzuhören, werde ich bei den Informationsveranstaltungen am 01.10. in München und am 02.10. in Düsseldorf nicht dabei sein.

      Herrn Dr. Lechner wird`s freuen.

      Ich wünsche allen Teilnehmern viel Spaß "in der Kömödie Bayern" (so heißt - nicht ganz unpassend - der Saal, in dem Herr Dr. Lechner seine Aufführung geben wird.

      Gregor Strempel
      Avatar
      schrieb am 26.09.11 16:01:47
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.128.936 von GregorStrempel am 23.09.11 18:08:50Inzwischen hat Herr Dr. Lechner die CR collective GmbH (AG München, HRB 192950) gegründet, an die die Anleger ihre angeblichen Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe zur Geltendmachung abtreten sollen.

      Alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer der CR collective GmbH ist Herr Dr. Lechner. Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von gerade einmal € 25.000,--, wovon bislang lediglich € 12.500,-- einbezahlt wurden. Das ist reichlich wenig für eine Gesellschaft, die sich mit der Durchsetzung von Forderungen in Millionenhöhe beauftragen lassen möchte.

      Die CR collective GmbH hat erst im September 2011 beim Amtsgericht München eine Inkassoerlaubnis erhalten. Die Erlaubnis wurde außerdem nur unter Auflagen erteilt (AG München 371 E - M 1716).

      Da Herr Dr. Lechner offenbar nicht über die zum Betrieb eines Inkassounternehmens erforderliche Sachkunde verfügt, hat er als "qualifizierte Person" im Sinne von § 10 RDG einen jungen Rechtsanwalt aus München, Herrn Marcus Choynacki zum Prokuristen ernannt. Herr Choynacki war zuletzt Kreisvorsitzender der JU im Kreisverband 5, Nymphenburg, Laim und Hadern und hat seine Schwerpunkte eigenen Angaben zufolge im Bau- und Wohnungseigentumsrecht. Ob er der richtige Mann zur Durchsetzung der komplizierten Versicherungsansprüche ist, erscheint fraglich.

      Es kommt hinzu, dass die CR collective GmbH als Inkassogesellschaft nach § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO nur in sehr eingeschränktem Rahmen dazu befugt ist, Rechte von Anlegern gerichtlich geltend zu machen. So darf die Gesellchaft zum Beispiel in streitigen Verfahren vor Gericht überhaupt nicht auftreten. Deshalb kann die Gesellschaft auch gar keine Forderungen im Namen der Anleger gerichtlich durchsetzen. Das ist auch der Grund, weshalb Herr Dr. Lechner möchte, dass Sie Ihre Schadnsersatzansprüche an die CR collective GmbH abtreten, damit diese dann die Rechte im eigenen Namen geltend machen kann. Das stellt ein weiteres nicht unerhebliches Risiko dar, zumal nicht klar ist, inwieweit die CR collective GmbH überhaupt versichert ist und ob für die Prozessführung Rechtsschutz besteht.

      Selbst Anleger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen laufen damit Gefahr, bei einem verlorenen Prozess kräftig zur Kasse gebeten zu werden.

      Dass ich - anders als Herr Dr. Lechner - die Erfolgsauassichten eines solchen Prozesses gegen die Versicherungen für gering halte, habe ich in meinen voranstehenden Beiträgen bereits ausführlich dargelegt. Dass Herr Dr. Lechner sich nach wie vor weigert, den Anlegern diese Kritik zu vermitteln und immer noch behauptet die Prozesschancen würden "allgemein" als gut eingeschätzt, zeigt, worum es Herrn Dr. Lechner eigentlich gehen dürfte, nämlich um die erheblichen Honorarforderungen, die er bei den Anlegern geltend machen wird, die die CR collective GmbH mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen beauftragen.

      Gregor Strempel
      Rechtsanwalt/Wirtschaftsmediator
      www.strempel-weinz.de
      Avatar
      schrieb am 23.09.11 18:08:50
      Beitrag Nr. 131 ()
      Wie ich bereits mitgeteilt habe, halte ich die Chancen den Prozess gegen die Versicherungen zu gewinnen für sehr gering. Es obliegt dennoch allein Ihrer Entscheidung, ob Sie sich an dem Prozess beteiligen wollen oder nicht. Für Personen mit Rechtsschutzversicherung dürfte das ggf. etwas leichter fallen, allerdings sollten auch diese Anleger berücksichtigen, dass man auch hier erst einmal eine Deckungszusage braucht und dass nach dem von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Konstrukt gar nicht der einzelne Anleger, sondern ein Unternehmen klagen soll, an das man seine gesamten Schadensersatzansprüche abtreten müsste. Ob dafür überhaupt Rechtsschutz zur Verfügung steht, entzieht sich meiner Kenntnis.

      Ob die Ansprüche der Anleger bereits verjährt sind, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, denn es kommt z. B. darauf an, wann der Anleger von den maßgeblichen zum Schadensersatz führenden Umständen Kenntnis hatte oder hätte haben müssen und ob z. B. ein verjährungshemmender Güteantrag gestellt worden war. Deshalb halte ich die von der Geschäftsführung vorgesehene Sammelklage auch für vollkommen daneben, denn aus den vorgenannten Gründen macht es keinen Sinn, die Ansprüche der einzelnen Anleger in einer einzigen Klage zusammenzufassen.

      Zu den steuerlichen Konsequenzen müssen Sie Ihren Steuerberater fragen.

      Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich mit meinen Hinweisen keine Rechtsberatung betreibe, sondern lediglich meine persönlichen Einschätzungen äußere, in der Hoffnung, dass ich den Anlegern dadurch Grundlagen für eine eigene alleinverantwortliche Entscheidung liefern kann.

      Sollten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft haben wollen, dann sollten Sie einen Anwalt beauftragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.09.11 15:58:53
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.126.369 von GregorStrempel am 23.09.11 11:55:16Wie würden Sie die Chancen für ein positives Anleger Urteil einschätzen?
      20 % oder 40% zugunsten der Anleger oder viel schlechter.
      Wie sieht es wirklich mit Verjährung aus?
      Wie würde die Steuer nach einen Prozessgewinn berechnet....oder blieb
      die Steuer unbeinflusst?

      Hatte gestern die Unterlagen für den Rechtstreit im Postfach.
      Bin ein Geschädigter aus Cinerenta 4.

      Ärgerlich wäre wenn der Prozess gewonnen wird und ich nicht dabei wäre!

      Danke für ein paar Stichpunkte.

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      Avatar
      schrieb am 23.09.11 11:55:16
      Beitrag Nr. 129 ()
      Nachdem das Interesse der Anleger an näheren Informationen zu der von der Geschäftsführung und dem Beirat empfohlenen Klage gegen die Versicherungen recht hoch zu sein scheint, habe ich die Geschäftsführung und den Beirat darum gebeten, die Anleger auf die erheblichen Risiken einer solchen Klage hinzuweisen (siehe dazu auch meinen voranstehenden Beitrag). Man darf gespannt sein, ob die Geschäftsführung und der Beirat dieser Bitte nachkommen werden oder ob sie weiterhin behaupten, eine solche Klage habe gute Aussichten auf Erfolg.

      Ungeachtet dessen habe ich inzwischen weitere Klagen gegen die Geschäftsführung eingereicht. Wie ich bereits früher in diesem Forum mitgeteilt habe, hatte ich die Geschäftsführung zuletzt erfolgreich beim Landgericht München auf Vorlage der Jahresabschlüsse 2007 bis 2010 verklagt, die den Anlegern dann erstmals nach diesem Urteil zugeleitet wurden. Nach wie vor weigert sich die Geschäftsführung jedoch, den Anlegern die Prüfberichte zu diesen Jahresabschlüssen zur Verfügung zu stellen. Ich habe die Geschäftsführung jetzt deshalb auch auf Herausgabe der Prüfberichte verklagt und weiterhin auf Vorlage sämtlicher Unterlagen zu dem derzeit gegen die Finanzverwaltung geführten Prozess wegen der Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht, denn bislang kennt kein einziger Anleger die vollständigen Argumente, die von der Finanzverwaltung gegen die Gewinnerzielungsabsicht vorgebracht werden und die Geschäftsführung weigert sich seit Jahren, mir und meinen Mandanten diese Unterlagen - insbesondere den Betriebsprüfungsbericht - zur Verfügung zu stellen. Ich habe die Geschäftsführung deshalb auch auf Einsicht in die Bücher/Papiere der Gesellschaft verklagt, zumal mir diese Einsicht von Herrn Dr. Lechner wiederholt verweigert wurde. Schließlich habe ich die Beantwortung einiger Fragen gerichtlich geltend gemacht, die ich der Geschäftsführung seit langem vergeblich stelle. So interessiert mich beispielsweise, wo sich zur Zeit die 7,2 Mio. US$ für den nicht produzierten Film Alicias Book befinden und an wen und zu welchem Preis Herr Dr. Lechner derzeit die Filme der Fonds verkauft.

      Ich werde berichten.


      Gregor Strempel
      Rwechtsanwalt/Wirtschaftsmediator
      www.strempel-weinz.de
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 19:44:03
      Beitrag Nr. 128 ()
      Sowohl die Geschäftsführung, als auch der Beirat empfehlen den Anlegern in einem Rundschreiben gegen den HDI auf Schadensersatz zu klagen und ihre Ansprüche dazu an eine noch zu gründende Gesellschaft abzutreten. Das sei - so der Beirat - "eine sachgerechte Antwort auf das unfassbare Verhalten dieser Versicherung".

      Dazu Folgendes:

      Eine Vielzahl von Anlegern hatte in der Vergangenheit die CONTOR Treuhand auf Schadensersatz verklagt, weil die CONTOR die Anleger weder über die engen Verflechtungen zwischen der damaligen Geschäftsführung und der Vertriebsgesellschaft von Herrn Ohoven, noch über Sonderzahlungen aufgeklärt hatte, die damals von der Geschäftsführung an diese Vertriebsgesellschaft geleistet wurden. In mehreren Prozessen bis hin zum BGH wurde festgestellt, dass die CONTOR bzw. ihr Geschäftsführer, Herr Prof. Hemelrath, die Anleger insoweit wissentlich getäuscht und damit betrogen hatte und den Anlegern daher zum Schadensersatz verpflichtet ist.

      Inzwischen ist die CONTOR jedoch bekanntlich insolvent, so dass die Anleger dort nichts mehr holen können. Jetzt glaubt man offenbar, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der CONTOR, die HDI bzw. die Versicherungsstelle Wiesbanden für den Schaden einstehen müsse.

      Nachdem in den Verfahren gegen die CONTOR jedoch festgestellt wurde, dass die CONTOR die Anleger wissentlich getäuscht hat, haben der HDI und die Versicherungsstelle Wiesbaden der CONTOR die Deckung entzogen. Dieser Deckungsentzug war zu erwarten und ist alles andere als "unfassbar" wie der Beirat behauptet, denn für betrügerisches Verhalten muss eine Versicherung nicht einstehen. Eine Klage gegen die Versicherung ist damit so gut wie aussichtslos. Laut HDI soll eine erste Klage gegen den HDI vom Landgericht München bereits abgwiesen worden sein.

      Warum die aktuelle Geschäftsführung und der Beirat den Anlegern dennoch eine Klage gegen den HDI empfehlen und dazu massenhaft Anleger gewinnen wollen, ist daher nicht nachzuvollziehen. Es ist vielmehr zu befrüchten, dass es die Geschäftsführung und der Beirat einzig und allein auf die Honorare abgesehen haben, die die Anleger dann an den vom Beirat und der Geschäftsführung empfohlenen Anwalt bezahlen müssen, bei dem es sich um niemand anderes handelt, als den derzeitigen Treuhänder.

      Die Geschäftsführung und der Beirat tun daher jetzt genau das, was sie in der Vergangenheit den sogenannten Anlegerschutzanwälten - nicht selten zu Unrecht - immer wiesder vorgeworfen haben: Man möchte massenhaft Anleger gewinnen, um auf deren Kosten aussichtslose Prozesse zu führen.

      Ich kann nur empfehlen, sich dieser Klage nicht anzuschließen.

      Gregor Strempel
      Rechtsanwalt/Wirtschaftsmediator
      www.strempel-weinz.de
      Avatar
      schrieb am 04.07.11 17:02:30
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.637.752 von GregorStrempel am 12.06.11 12:41:45Zur Vorbereitung der Gesellschafterversammlung in Fonds 3 am kommenden Freitag finden Sie nachfolgend mein heutiges Schreiben an Herrn Dr. Lechner zur Kenntnis.


      Sehr geehrter Herr Dr. Lechner,

      bekanntlich vertrete ich die Interessen einiger Anleger der Cinerenta Gesellschaft für internationale Filmproduktion mbH & Co. Dritte Medienbeteiligungs KG. Entsprechende Vollmachten liegen Ihnen vor.

      Ich habe Sie bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Ihre Einladung zur Gesellschafterversammlung am 8. Juli 2011 unter erheblichen Fehlern leidet. So lag Ihrer Einladung insbesondere kein Entwurf der Jahresabschlüsse 2007 bis 2010 bei, obwohl Sie diese gemäß § 13 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages spätestens mit der Ladung zur Gesellschafterversammlung den Anlegern/Gesellschaftern hätten zuleiten müssen. Dadurch, dass Sie die Entwürfe der Jahresabschlüsse (offenbar unter dem Eindruck des von uns gegen Sie erstrittenen Urteils des LG München) nachträglich an die Anleger verschickt haben, wird der klare Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag nicht gehellt.

      Die Ladung ist auch deshalb fehlerhaft, da dort behauptet wird, man könne dem Beirat, dem Treuhänder oder dem Geschäftsführer Stimmrechtsvollmachten erteilen, obwohl es bei der Beschlussfassung unter anderem um deren Entlastung geht. Außerdem gehe ich davon aus, dass die CONTOR Treuhand GmbH von Ihnen nicht eingeladen wurde, obwohl es auch um deren Entlastung geht und obwohl die vollständige Übertragung der Treuhandstellung auf die ESCRO Treuhand am Widerspruch zahlreicher Anleger gescheitert ist.

      Bis heute liegt meinen Mandanten auch kein einziger Prüfbericht zu den Jahresabschlüssen 2007 bis 2010 vor, obwohl wir Sie bereits mehrfach darum gebeten haben, uns diese Prüfberichte zur Verfügung zu stellen. Meinen Mandanten wurde außerdem von Ihnen wiederholt Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Gesellschaft verweigert.

      Ich fordere Sie daher erneut dazu auf, die Gesellschafterversammlung am 08.07.2011 abzusagen und umgehend für eine ordnungsgemäße Einladung zu sorgen, auf die sich die Gesellschafter angemessen vorbereiten können.

      Dazu erwarte ich die unverzügliche Übersendung der Prüfberichte zu den Jahresabschlüssen 2007 bis 2010. Gleichzeitig fordere ich Sie dazu auf, mir bis spätestens kommenden Donnerstag, 07.07.2011 Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft zu geben und mir dazu einen entsprechenden Termin zu nennen, bei dem ich diese Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten einsehen und prüfen kann.

      Weiterhin bitte ich bis spätestens kommenden Mittwoch, 06.07.2011 um Ihre Stellungnahme zu folgenden Fragen:

      1. Sie haben von Anlegern mehrfach erhebliche Nachschüsse als „Liquiditätsreserve“ verlangt und erhalten. Welche Beträge wurden dazu bis heute von den Anlegern geleistet und wie wurden diese Beträge bislang verwendet?

      2. In der Bilanz zum 31.12.2009 wird ein Eigenkapital/Kommanditkapital in Höhe von € 2.933.143,58 ausgewiesen. Mir ist kein Beschluss bekannt, durch den dieses Kapital entsprechend erhöht wurde. Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage, nach der Sie das Kapital in dieser Höhe ausgewiesen haben.

      3. Obwohl die im Oktober 2009 abgeschlossene Betriebsprüfung seit Jahren massive Zweifel an der Gewinnerzielungsabsicht der Fondsgesellschaft äußert und erhebliche Steuernachforderungen - insbesondere für Gewerbesteuer – im Raum stehen, wurden von Ihnen in den erst jetzt vorgelegten Entwürfen der Jahresabschlüsse 2007 und 2008 keine entsprechenden Rückstellungen gebildet. Warum?

      4. Wurden inzwischen Filme des Fonds verkauft, wenn ja, an wen und zu welchen Konditionen?

      5. Ist die Gesellschaft in Zukunft aus eigener Kraft dazu in der Lage, Gewinne zu erzielen oder werden auch weiterhin von Ihnen nur Verluste erwirtschaftet?

      6. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der US-amerikanischen Quellensteuer? Was wurde hier bislang getan? Wie sind die Gelder verwendet worden, die Sie dazu von den Anlegern verlangt und erhalten haben?

      7. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um Ansprüche der Fondsgesellschaft gegenüber der CONTOR Treuhand und ggf. deren Geschäftsführern zu sichern, nachdem die CONTOR Treuhand für das gescheiterte steuerliche Konzept der Fondsgesellschaft mitverantwortlich ist und die Anleger und die Gesellschaft jahrelang über die prospektwidrigen Zahlungen an die Investor- und Treuhand GmbH getäuscht wurden?

      8. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die nicht verbrauchten Gelder für den Film „Alicias Book“ in Höhe von über 7 Mio. US$ zu sichern. Wo befinden sich derzeit diese Gelder?

      9. Steht die steuerliche Anerkennung von Betriebsausgaben in Frage, nachdem die Gesellschaft seit Jahren keine Gewinne erwirtschaftet und ihre werbenden Aktivitäten dennoch fortsetzt?

      10. warum wurden die Anleger bislang nicht darüber informiert, dass der HDI-Gerling-Vorstand Rolf Aßhoff in einem an Sie gerichteten Brief Vergleichsverhandlungen und damit den Eintritt in die von Ihnen nach wie vor empfohlenen Güteanträge ablehnt?

      Da meine Mandanten eine Sonderprüfung zur Ordnungsgemäßheit Ihrer Geschäftsführertätigkeit beantragen werden, bitte ich Sie bis spätestens Mittwoch, 06.07.2011 um Übersendung der aktuellen Namen, Anschriften und Beteiligungssummen aller Gesellschafter/Treugeber der vorbezeichneten Fondsgesellschaft, damit ich den Antrag auf Sonderprüfung entsprechend ankündigen und dazu ggf. eine außerordentliche Gesellschaftgerversamnmlung einberufen kann. Wegen Ihrer Pflicht zur Herausgabe der verlangten Daten verweise ich auf die Entscheidung des OLG München vom 18.05.2011.

      Sollten Sie den Forderungen nicht fistgerecht nachkommen, bin ich beauftragt, erneut entsprechende gerichtliche Schritte gegen Sie in die Wege zu leiten.


      Mit freundlichen Grüßen

      Gregor Strempel
      Rechtsanwalt/Wirtschaftsmediator
      Avatar
      schrieb am 12.06.11 12:41:45
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.636.047 von Kroesus2 am 11.06.11 11:18:01Schadensersatzanprüche der Fondsgesellschaft gegenüber der Geschäftsführung liegen meines Erachtens nahe, denn offenbar hat Herr Dr. Lechner dreieinhalb Jaher lang nichts unternommen, um die 7 Mio. US$ für die Produktion des Films "Alicias Book" zu sichern.

      Auch Untreue ist nicht auszuschließen, denn Herr Dr. Lechner hatte gegenüber den Anlegern zunächst den Eindruck erweckt, als gäbe es den Film "Alicias Book", indem er bei "Liquiditätsprognosen" bereits erhebliche Lizenz- und Verkaufserlöse aus diesem tatsächlich noch gar nicht produzierten Film vorgespiegelt hatte.

      Ich schließe deshalb nicht aus, dass Herr Dr.Lechner die Anleger auch jetzt wieder in die Irre führen will. So schreibt er in seiner Einladung zwar, dass die Vertriebsfirma, die diesen Film vermarkten sollte,insolvent sei und er dort für den Fonds die 7 Mio. US$ zuzüglich Zinsen etc. zur Insolvenz angemeldet habe. Das Geld liegt aber nicht bei der Vertriebsfirma, sondern bei der Produktionsgesellschaft. Ob auch die insolvent ist, erschließt sich aus der Einladung von Herrn Dr. Lechner jedoch nicht.

      An die rund 7 Mio. US$ ist man bislang außerdem nur deshalb nicht herangekommen, weil mit der Produktionsgesellschaft eine Vereinbarung zur Produktion eines Films über 10 Mio. US$ besteht. Die Produktionsfirma steht deshalb auf dem Standpunkt, nicht sie müsse 7 Mio. US$ zurückzahlen, sondern der Fonds müsse vielmehr noch 3 Mio. bringen. Wer also 3 Mio US$ auf den Tisch legen kann, kann möglicher Weise dafür einen Film für 10 Mio. US$ produzieren.

      Komisch, dass Herr Dr. Lechner diese Möglichkeit für den Fonds bislang nicht ins Auge gefasst hat. Vielleicht will er ja die 3 Mio. US$ zu bringen und sich damit die 7 Mio. US$ selbst einzuverleiben und vielleicht möchte er deshalb bei den Anlegern nur den Eindruck erwecken, als seien die 7 Mio. US$ bereits weg. Man wird ihn dazu intensiv befragen müssen.

      Die Stimmrechte auf der GV dürften ansonsten wieder in fester Hand sein, denn auch der neue Treuhänder wird voraussichtlich bei der Abstimmung wieder den Vorschlägen der Geschäftsführung folgen. Der Geschäftsführer kann damit letztlich schalten und walten wie er will - es sei denn man legt ihm auf andere Weise das Handwerk.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.06.11 11:18:01
      Beitrag Nr. 125 ()
      "Der Fondsgesellschaft ist daraus voraussichtlich ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden."

      Schadensersatzklagen ?
      Untreue ?
      Mehrheiten auf der GV ?
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