cinerenta medienfonds (Seite 89)
eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
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Da kann ich CineBingo nur zustimmen, der Fisch scheint vom Kopf her zu stinken, wovon die Prüfinstanz (Beirat) scheinbar nichts mitbekommt.
Eigentlich sollte der Beirat als Vertretung der Anleger ureigenste Interessen dieser gegenüber der Geschäftsführung formulieren und auf dem kurzen Weg durchsetzen und die Tätigkeit im Sinne der Anleger überwachen.
Wovor der Beirat mich mit seinem Engagement bewahrt hat kann ich leider nicht erkennen, aber vielleicht kommt meine große Erkenntnis und Dankbarkeit noch.
Ein entsprechendes grundsätzliches Informationsrecht ergibt sich meines Wissens aus der Rechtsstellung als Kommanditist und ist außerdem grundsätzlich ureigenstes Anlegerinteresse.
Wie man ja inzwischen weiß, hat man ja auch alle negativen finanziellen Folgen zu tragen, ohne reelle Chance, von den Verantwortlichen diesen Schaden je ersetzt zu bekommen, egal ob es Pflichtverletzungen gab oder nicht.
Wenn ich mir diverse Versäumnisse auch in Zusammenhang mit der ehemaligen Geschäftsführung anschaue (leider darf ich aus rechtlichen Gründen und hier geltenden Regeln diese nicht nennen, aber meine Mitanleger dürften wissen was ich meine) und mir vorstelle, welche fürstlichen Gehälter für diese Fehlleistungen gezahlt wurden, gerate ich in Rage.
Wichtig ist also immer, das die ureigensten Interessen des Anlegers durch den Beirat gegenüber der Geschäftsführung durchgesetzt und keinesfalls zur Disposition gestellt werden.
Dieser ist offensichtlich aber auch dann noch mit der Arbeit der Geschäftsführung zufrieden, wenn gerichtlich getroffene Entscheidungen zugunsten von Anlegern, durch die Geschäftsführung ignoriert bzw. sabotiert werden.
Man kann sich durchaus fragen, wessen Interessen hier vertreten werden.
Folgender Denkanstoß, besteht die Gesellschaft ausreichend lange, könnte ein Beiratsmitglied die wirtschaftliche Schieflage seines Investments vielleicht durch die Beiratstätigkeit und der damit verbundenen Vergütung ausgleichen und hat somit, wenn die Aussicht des Erfolges seines Investments sowieso gescheitert ist, eine völlig neue Interessenlage.
Das Risiko in Haftung genommen zu werden, scheint jedenfalls auch hier nicht zu bestehen oder nur formell, weil weder beweis- noch durchsetzbar.
Ebenso könnte man fragen, welches persönliche Risiko ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft trägt.
Die vorherige und die Initiatoren und steuerliche Berater und Wirtschaftsprüfer haben jedenfalls nicht nur in unserem Fall blendend und risikolos "verdient", auch wenn die intellektuelle Gegenleistung offensichtlich nicht das Papier wert war auf dem sie niedergeschrieben war, was die Festsetzung meiner Zahlungen ans Finanzamt und der finanzielle Erfolg meiner Beteiligung deutlich zum Ausdruck bringen.
Aber zukünftig kann zumindest bei der Gesellschafterversammlung mal einige Dinge ansprechen, woran sich auch die außerordentliche Notwendigkeit derartiger Präsenzveranstaltungen erkennen lässt.
Dort wird man sich dann nicht aalglatt entziehen können, sondern man wird sich stellen müssen.
Also bitte alle teilnehmen und entsprechend wirken.
Eigentlich sollte der Beirat als Vertretung der Anleger ureigenste Interessen dieser gegenüber der Geschäftsführung formulieren und auf dem kurzen Weg durchsetzen und die Tätigkeit im Sinne der Anleger überwachen.
Wovor der Beirat mich mit seinem Engagement bewahrt hat kann ich leider nicht erkennen, aber vielleicht kommt meine große Erkenntnis und Dankbarkeit noch.
Ein entsprechendes grundsätzliches Informationsrecht ergibt sich meines Wissens aus der Rechtsstellung als Kommanditist und ist außerdem grundsätzlich ureigenstes Anlegerinteresse.
Wie man ja inzwischen weiß, hat man ja auch alle negativen finanziellen Folgen zu tragen, ohne reelle Chance, von den Verantwortlichen diesen Schaden je ersetzt zu bekommen, egal ob es Pflichtverletzungen gab oder nicht.
Wenn ich mir diverse Versäumnisse auch in Zusammenhang mit der ehemaligen Geschäftsführung anschaue (leider darf ich aus rechtlichen Gründen und hier geltenden Regeln diese nicht nennen, aber meine Mitanleger dürften wissen was ich meine) und mir vorstelle, welche fürstlichen Gehälter für diese Fehlleistungen gezahlt wurden, gerate ich in Rage.
Wichtig ist also immer, das die ureigensten Interessen des Anlegers durch den Beirat gegenüber der Geschäftsführung durchgesetzt und keinesfalls zur Disposition gestellt werden.
Dieser ist offensichtlich aber auch dann noch mit der Arbeit der Geschäftsführung zufrieden, wenn gerichtlich getroffene Entscheidungen zugunsten von Anlegern, durch die Geschäftsführung ignoriert bzw. sabotiert werden.
Man kann sich durchaus fragen, wessen Interessen hier vertreten werden.
Folgender Denkanstoß, besteht die Gesellschaft ausreichend lange, könnte ein Beiratsmitglied die wirtschaftliche Schieflage seines Investments vielleicht durch die Beiratstätigkeit und der damit verbundenen Vergütung ausgleichen und hat somit, wenn die Aussicht des Erfolges seines Investments sowieso gescheitert ist, eine völlig neue Interessenlage.
Das Risiko in Haftung genommen zu werden, scheint jedenfalls auch hier nicht zu bestehen oder nur formell, weil weder beweis- noch durchsetzbar.
Ebenso könnte man fragen, welches persönliche Risiko ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft trägt.
Die vorherige und die Initiatoren und steuerliche Berater und Wirtschaftsprüfer haben jedenfalls nicht nur in unserem Fall blendend und risikolos "verdient", auch wenn die intellektuelle Gegenleistung offensichtlich nicht das Papier wert war auf dem sie niedergeschrieben war, was die Festsetzung meiner Zahlungen ans Finanzamt und der finanzielle Erfolg meiner Beteiligung deutlich zum Ausdruck bringen.
Aber zukünftig kann zumindest bei der Gesellschafterversammlung mal einige Dinge ansprechen, woran sich auch die außerordentliche Notwendigkeit derartiger Präsenzveranstaltungen erkennen lässt.
Dort wird man sich dann nicht aalglatt entziehen können, sondern man wird sich stellen müssen.
Also bitte alle teilnehmen und entsprechend wirken.
Sehr geehrter Herr MuellerChr,
ich habe ehrlich gesagt ein paar Probleme Ihrer Argumentation zu folgen. Wenn ich es richtig verstanden habe, klagte die nunmehr ausgeschlossene Gesellschafterin des Cinerenta III Fonds gegen die Gesellschaft aus zweierlei Gründen:
a) Einsicht in Geschäftsunterlagen inkl. dem laufenden Steuerverfahren
b) Herausgabe einer Gesellschafterliste
Hierin gesellschaftsfremde Interessen zu sehen kann ich nicht nachvollziehen. Die Geschäftsführung hätte ein Leichtes gehabt dem Begehren nachzukommen und alles wäre schön und gut.
Die Geschäftsführung zieht es aber vor - unter Vorgabe nicht nachvollziehbarer Gründe - bestimmte Unterlagen unter Verschluss zu halten. Wer hierin Böses vermutet ist in diesem Forum gut aufgehoben!
Ihrer Argumentation folgend muss man also nur die Gesellschaft auf Einsicht in Unterlagen verklagen, um als Gesellschafter ausgeschlossen und abgefunden zu werden, damit dieses ein gesellschaftsfremdes Interesse darstellt?
Ich möchte nur daran erinnern, dass es auch Herrn Dr. Lechner gestattet war, im Rahmen der Gesellschafterpost für seine CR-Collective Werbung zu machen. Zwar kann man unterstellen, dass es nur im Interesse der Anleger war, sie über das Angebot der CR-Collective zu informieren. Aber wenn ich mich an das Angebot recht erinnere, profitiert die CR-Collective im Erfolgsfalle auch hiervon; die Gewinnabsicht der CR-Collective mal unterstellt. In diesem Falle gestattete Herr Dr. Lechner also Dritten die Werbung in der Geschäftspost der Cinerenta. Diese Freizügigkeit im Umgang mit Gesellschafterdaten mit dem Begehren der ausgeschiedenen Gesellschafterin auf gleiche Ebene gestellt soll plötzlich ein gesellschaftsfremdes Interesse sein?
Ich empfinde gesellschaftsfremde Interessen darin begründet, dass Herr Dr. Lechner ein Zwangsgeld in Kauf nimmt, um ja keine Informationen offen zu legen. Ich glaube nämlich nicht, dass Herr Dr. Lechner dieses Zwangsgeld aus eigener Tasche zahlt oder ersatzweise die Zwangshaft antritt. Und der Beirat schaut seelenruhig zu und spielt Wackeldackel - alles in Ordnung!
Und da die Polizeisirenen jetzt wie in New York klingen, werden die Filmrechte unserer Anlegerstory für Hollywood immer attraktiver *grins*
In diesem Sinne ... einen schönen Unwetter-Sonntag!
ich habe ehrlich gesagt ein paar Probleme Ihrer Argumentation zu folgen. Wenn ich es richtig verstanden habe, klagte die nunmehr ausgeschlossene Gesellschafterin des Cinerenta III Fonds gegen die Gesellschaft aus zweierlei Gründen:
a) Einsicht in Geschäftsunterlagen inkl. dem laufenden Steuerverfahren
b) Herausgabe einer Gesellschafterliste
Hierin gesellschaftsfremde Interessen zu sehen kann ich nicht nachvollziehen. Die Geschäftsführung hätte ein Leichtes gehabt dem Begehren nachzukommen und alles wäre schön und gut.
Die Geschäftsführung zieht es aber vor - unter Vorgabe nicht nachvollziehbarer Gründe - bestimmte Unterlagen unter Verschluss zu halten. Wer hierin Böses vermutet ist in diesem Forum gut aufgehoben!
Ihrer Argumentation folgend muss man also nur die Gesellschaft auf Einsicht in Unterlagen verklagen, um als Gesellschafter ausgeschlossen und abgefunden zu werden, damit dieses ein gesellschaftsfremdes Interesse darstellt?
Ich möchte nur daran erinnern, dass es auch Herrn Dr. Lechner gestattet war, im Rahmen der Gesellschafterpost für seine CR-Collective Werbung zu machen. Zwar kann man unterstellen, dass es nur im Interesse der Anleger war, sie über das Angebot der CR-Collective zu informieren. Aber wenn ich mich an das Angebot recht erinnere, profitiert die CR-Collective im Erfolgsfalle auch hiervon; die Gewinnabsicht der CR-Collective mal unterstellt. In diesem Falle gestattete Herr Dr. Lechner also Dritten die Werbung in der Geschäftspost der Cinerenta. Diese Freizügigkeit im Umgang mit Gesellschafterdaten mit dem Begehren der ausgeschiedenen Gesellschafterin auf gleiche Ebene gestellt soll plötzlich ein gesellschaftsfremdes Interesse sein?
Ich empfinde gesellschaftsfremde Interessen darin begründet, dass Herr Dr. Lechner ein Zwangsgeld in Kauf nimmt, um ja keine Informationen offen zu legen. Ich glaube nämlich nicht, dass Herr Dr. Lechner dieses Zwangsgeld aus eigener Tasche zahlt oder ersatzweise die Zwangshaft antritt. Und der Beirat schaut seelenruhig zu und spielt Wackeldackel - alles in Ordnung!
Und da die Polizeisirenen jetzt wie in New York klingen, werden die Filmrechte unserer Anlegerstory für Hollywood immer attraktiver *grins*
In diesem Sinne ... einen schönen Unwetter-Sonntag!
Sehr geehrter MüllerChr
nach der mit zwischenzeitlich vorliegenden Entscheidung des Amtsgerichts München hat die Anlegerin, die Sie offenbar gerne ausschließen würden, keine Zahlungen an sich verlangt. Vielmehr hat das Landgericht München vorgeschlagen, die Anlegerin angemessen abzufinden. Auch der Anwalt der Anlegerin hat nach Ansicht des Amtsgerichts keine treuwidrigen Forderungen gestellt.
Warum verbreiten Sie hier solche Unwahrheiten?
nach der mit zwischenzeitlich vorliegenden Entscheidung des Amtsgerichts München hat die Anlegerin, die Sie offenbar gerne ausschließen würden, keine Zahlungen an sich verlangt. Vielmehr hat das Landgericht München vorgeschlagen, die Anlegerin angemessen abzufinden. Auch der Anwalt der Anlegerin hat nach Ansicht des Amtsgerichts keine treuwidrigen Forderungen gestellt.
Warum verbreiten Sie hier solche Unwahrheiten?
Lieber Kroesus2,
manchmal fragt man sich wirklich...
...wer lesen kann und ein, zwei Seiten zurückblättert (Beiträge #375 und #384) kann sich die von Ihnen gestellte Frage:
"Warum soll sie ausgeschlossen werden ?
Sie verfolge 'gesellschaftfremde' Interessen.
Aha. Welche denn ?"
wohl selbst beantworten. Ich jedenfalls halte es für gesellschaftsfremde (nämlich ausschließlich individuelle und zudem unberechtigte) Interessen, die Gesellschaft dazu bewegen zu wollen, ihm den eigenen Anteil abzukaufen. Und dass der Anwalt dieses Gesellschafters dabei gleich noch 50 T€ auf Gesellschaftskosten mitkassieren will braucht wohl keiner Kommentierung.
Fair wäre es nur, wenn wir alle unseren Anteil an die Gesellschaft verkaufen oder? Sinn mach das aber keinen...
Wenn ich mir hier einige Beiträge ansehe, hat das teilweise fast schon etwas sektiererisches. Aber wer ist der Guru? Vielleicht jemand, der sich gerne mal in fremde Galaxien verabschiedet ;-)
manchmal fragt man sich wirklich...
...wer lesen kann und ein, zwei Seiten zurückblättert (Beiträge #375 und #384) kann sich die von Ihnen gestellte Frage:
"Warum soll sie ausgeschlossen werden ?
Sie verfolge 'gesellschaftfremde' Interessen.
Aha. Welche denn ?"
wohl selbst beantworten. Ich jedenfalls halte es für gesellschaftsfremde (nämlich ausschließlich individuelle und zudem unberechtigte) Interessen, die Gesellschaft dazu bewegen zu wollen, ihm den eigenen Anteil abzukaufen. Und dass der Anwalt dieses Gesellschafters dabei gleich noch 50 T€ auf Gesellschaftskosten mitkassieren will braucht wohl keiner Kommentierung.
Fair wäre es nur, wenn wir alle unseren Anteil an die Gesellschaft verkaufen oder? Sinn mach das aber keinen...
Wenn ich mir hier einige Beiträge ansehe, hat das teilweise fast schon etwas sektiererisches. Aber wer ist der Guru? Vielleicht jemand, der sich gerne mal in fremde Galaxien verabschiedet ;-)
Grüß Euch,
ich bin schon längere Zeit im Forum und oft nur stiller Mitleser.
Die Informationspolitik der Cinerenta Geschäftsführung ist eindeutig
verbesserungswürdig......da beißt die Maus keinen Faden ab.
Ich will damit nicht sagen das die Geschäftsführung schlecht ist,
aber Kritik kann oft was verbessern.
ich bin schon längere Zeit im Forum und oft nur stiller Mitleser.
Die Informationspolitik der Cinerenta Geschäftsführung ist eindeutig
verbesserungswürdig......da beißt die Maus keinen Faden ab.
Ich will damit nicht sagen das die Geschäftsführung schlecht ist,
aber Kritik kann oft was verbessern.
CineBingo ich habe Ihnen eine Nachricht geschickt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.740.879 von Anleger65 am 29.05.13 15:55:44Mich macht das auch nachdenklich.
Ich habe auch mit Nein gestimmmt.
Mein Anwalt hat mir aus verschiedenen Gründen dies auch empfohlen, z.B. möchte die Anlegrin ja nur Ihre Anlegerrechte wahrnehmen und wird so oder so weiterklagen.
Ich habe auch mit Nein gestimmmt.
Mein Anwalt hat mir aus verschiedenen Gründen dies auch empfohlen, z.B. möchte die Anlegrin ja nur Ihre Anlegerrechte wahrnehmen und wird so oder so weiterklagen.
Leider haben die Geschäftsführung und der Beirat auf meinen Beitrag vom 22.05.2013 (Beitrag Nr. 405) nicht reagiert.
Ich habe mich deshalb inzwischen selbst schlau gemacht und soeben erfahren, dass das Amtsgericht München mit Beschluss vom 23.05.2013 - Aktenzeichen 154 C 23090/11 - gegen die CINE PICTURES Management GmbH ein Zwangsgeld in fünfstelliger Höhe ersatzweise Zwangshaft gegenüber Herrn Dr. Lechner verhängt hat, weil sie sich weigern, der Anlegerin, über deren Ausschluss wir nach dem Willen der Geschäftsführung, des Beirats und des Treuhänders beschließen sollen und ihrem Anwalt Einsicht in die Geschäftsunterlagen der CIN III zu gewähren und die Daten der nicht im Handelsregister eingetragenen Anleger herauszugeben.
Das Amtsgericht hat zugleich festgestellt, dass die Behauptung von Herrn Dr. Lechner, dass der Anwalt der Anlegerin versucht habe, die Gesellschaft unter Druck zu setzen und zu erpressen, falsch ist. Die gegenteiligen Behauptungen im Schreiben der CINE PICTURES an die Anleger vom 3. Mai 2013 sind danach offensichtlich falsch. Auch vom Beirat und vom Treuhänder wurden wir danach falsch informiert.
Die Anlegerin hat für ihre Beteiligung offenbar auch keine Abfindung von der Gesellschaft verlangt oder erhalten, sondern klagt bereits beim Landgericht München unter Aktenzeichen 14 HK O 9898/13 gegen ihren Ausschluss, den die Geschäftsführung und der Treuhänder bereits am 15.04.2013 eigenmächtig beschlossen haben sollen.
Warum wir als Anleger von all dem weder von der Geschäftsführung, noch vom Treuhänder, noch vom Beirat etwas erfahren, macht mich sehr nachdenklich.
Ich habe mich deshalb inzwischen selbst schlau gemacht und soeben erfahren, dass das Amtsgericht München mit Beschluss vom 23.05.2013 - Aktenzeichen 154 C 23090/11 - gegen die CINE PICTURES Management GmbH ein Zwangsgeld in fünfstelliger Höhe ersatzweise Zwangshaft gegenüber Herrn Dr. Lechner verhängt hat, weil sie sich weigern, der Anlegerin, über deren Ausschluss wir nach dem Willen der Geschäftsführung, des Beirats und des Treuhänders beschließen sollen und ihrem Anwalt Einsicht in die Geschäftsunterlagen der CIN III zu gewähren und die Daten der nicht im Handelsregister eingetragenen Anleger herauszugeben.
Das Amtsgericht hat zugleich festgestellt, dass die Behauptung von Herrn Dr. Lechner, dass der Anwalt der Anlegerin versucht habe, die Gesellschaft unter Druck zu setzen und zu erpressen, falsch ist. Die gegenteiligen Behauptungen im Schreiben der CINE PICTURES an die Anleger vom 3. Mai 2013 sind danach offensichtlich falsch. Auch vom Beirat und vom Treuhänder wurden wir danach falsch informiert.
Die Anlegerin hat für ihre Beteiligung offenbar auch keine Abfindung von der Gesellschaft verlangt oder erhalten, sondern klagt bereits beim Landgericht München unter Aktenzeichen 14 HK O 9898/13 gegen ihren Ausschluss, den die Geschäftsführung und der Treuhänder bereits am 15.04.2013 eigenmächtig beschlossen haben sollen.
Warum wir als Anleger von all dem weder von der Geschäftsführung, noch vom Treuhänder, noch vom Beirat etwas erfahren, macht mich sehr nachdenklich.
Na also,
es geht ja doch recht munter weiter hier im Forum. - damit hatte ich
ehrlich gesagt nicht gerechnet - nach Herrn Strempels Ausstieg !!!
Ich hatte mittlerweile Kontakt mit einem Beiratsmitglied. Ich war
irritiert über die einseitigen Argumentationen von Treuhänder,
Geschäftsführung und Beirat. -habe das in einer Email auch sehr deutlich verfasst!
Die Antwort kam sehr schnell. Es wurde dargelegt, dass der Beirat
allen Anlegern gegenüber verpflichtet wäre und eine Sonderstellung
eines einzelnen Anlegers nicht befürworten könne.
Ich habe herausgelesen, dass der Beirat mit der jetzigen Geschäfts-
führung zufrieden ist - das macht mich nachdenklich. Denn egtl. hat
diese Geschäftsführung in all den letzten Jahren nichts erreicht. Sie
schieben den schwarzen Peter jetzt in die Richtung einer "klagewütigen Anlegerin" , aber für mich ist das lediglich ein Ablenkungsmannöver, um die eigenen Unzulänglichkeiten zu kaschieren.
Ich habe auch gegen einen Ausschluss der Anlegerin gestimmt.
Am meisten hat mich geärgert, dass unser Beirat seine Zustimmung
zu dem Rausschmiss nach Aktenlage entschieden hat - welche Akten
sollen das denn wohl gewesen sein. -sicher nicht die Akten der
Anlegerin bzw. deren Anwaltes.
Wir werden verar..... , und zwar nicht nur in diesem Fall. Es geht
immer nur darum, die Sache am Laufen zu halten, solange noch Geld da
ist um Treuhänder, Geschäftsführer, Beiräte (Eur5000) und Anwälte zu
entlohnen.
Und wenn kein Geld mehr da ist, dann wird irgendeine tolle neue Idee
ausgegraben und neues Geld von den treuen Anlegern eingesammelt, die
dann auch brav bezahlen und damit die "Guten" sind.
Viele Grüsse !
Ahel
es geht ja doch recht munter weiter hier im Forum. - damit hatte ich
ehrlich gesagt nicht gerechnet - nach Herrn Strempels Ausstieg !!!
Ich hatte mittlerweile Kontakt mit einem Beiratsmitglied. Ich war
irritiert über die einseitigen Argumentationen von Treuhänder,
Geschäftsführung und Beirat. -habe das in einer Email auch sehr deutlich verfasst!
Die Antwort kam sehr schnell. Es wurde dargelegt, dass der Beirat
allen Anlegern gegenüber verpflichtet wäre und eine Sonderstellung
eines einzelnen Anlegers nicht befürworten könne.
Ich habe herausgelesen, dass der Beirat mit der jetzigen Geschäfts-
führung zufrieden ist - das macht mich nachdenklich. Denn egtl. hat
diese Geschäftsführung in all den letzten Jahren nichts erreicht. Sie
schieben den schwarzen Peter jetzt in die Richtung einer "klagewütigen Anlegerin" , aber für mich ist das lediglich ein Ablenkungsmannöver, um die eigenen Unzulänglichkeiten zu kaschieren.
Ich habe auch gegen einen Ausschluss der Anlegerin gestimmt.
Am meisten hat mich geärgert, dass unser Beirat seine Zustimmung
zu dem Rausschmiss nach Aktenlage entschieden hat - welche Akten
sollen das denn wohl gewesen sein. -sicher nicht die Akten der
Anlegerin bzw. deren Anwaltes.
Wir werden verar..... , und zwar nicht nur in diesem Fall. Es geht
immer nur darum, die Sache am Laufen zu halten, solange noch Geld da
ist um Treuhänder, Geschäftsführer, Beiräte (Eur5000) und Anwälte zu
entlohnen.
Und wenn kein Geld mehr da ist, dann wird irgendeine tolle neue Idee
ausgegraben und neues Geld von den treuen Anlegern eingesammelt, die
dann auch brav bezahlen und damit die "Guten" sind.
Viele Grüsse !
Ahel
Ich habe mein Geld (leider) in CIN III und IV investiert und verfolge seit einigen Wochen aufmerksam die Diskussionen in diesem Forum. Ich bedauere es sehr, dass man als Anleger auf Informationen aus einem Internetforum angewiesen ist, weil man von der Geschäftsführung und vom Beirat seit Jahren nur sehr wenig zur wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Situation der Fonds erfährt und immer wieder nur zur Zahlung von Nachschüssen aufgefordert wird.
Auch zu dem finanzgerichtlichen Verfahren, das mir und den meisten Anlegern sicher die größten Sorgen bereitet hört man so gut wie nichts mehr.
Jetzt soll auch noch eine Anlegerin aus Fonds III ausgeschlossen werden, weil sie gegen die Gesellschaft geklagt hat. Ehrlich gesagt kann ich das nicht ganz nachvollziehen, denn ist es nicht das gute Recht eines Anlegers zu klagen, wenn er keine Informationen bekommt?
Interessant ist allerdings dass der Anwalt dieser Anlegerin kürzlich seine (meines Erachtens sehr informativen) Beiträge in diesem Forum eingestellt hat. Ebenso wie CineBingo frage ich mich deshalb, ob diese Anlegerin inzwischen abgefunden wurde und falls ja, zu welchem Preis. Außerdem frage ich mich, welche Folgen es hätte, wenn diese Anlegerin jetzt aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird? Aus anderen Beteiligungen ist mir bekannt. dass in einem solchen Fall die Anteile des ausgeschlossenen Anlegers den übrigen Anlegern zufallen. Haften dann die übrigen Anleger damit auch für die etwaigen Steuernachzahlungen der ausgeschlossenen Anlegerin? Und was wäre, wenn diese Anlegerin inzwischen gar nicht mehr über den Treuhänder, sondern direkt an der Gesellschaft beteiligt wäre? Kommen dann alle anderen Anleger bei Ausschluss dieser Anlegerin und bei Übernahme von deren Beteiligung möglicher Weise sogar in die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft?
Aus meiner Sicht besteht hier daher erheblicher Aufklärungsbedarf und ich bitte die Geschäftsführung und den Beirat, die die Beiträge in diesem Forum offensichtlich intensiv mitverfolgen und bereichern um Aufklärung. Ich jedenfalls werde in jedem Fall gegen einen Ausschluss der Anlegerin stimmen.
Auch zu dem finanzgerichtlichen Verfahren, das mir und den meisten Anlegern sicher die größten Sorgen bereitet hört man so gut wie nichts mehr.
Jetzt soll auch noch eine Anlegerin aus Fonds III ausgeschlossen werden, weil sie gegen die Gesellschaft geklagt hat. Ehrlich gesagt kann ich das nicht ganz nachvollziehen, denn ist es nicht das gute Recht eines Anlegers zu klagen, wenn er keine Informationen bekommt?
Interessant ist allerdings dass der Anwalt dieser Anlegerin kürzlich seine (meines Erachtens sehr informativen) Beiträge in diesem Forum eingestellt hat. Ebenso wie CineBingo frage ich mich deshalb, ob diese Anlegerin inzwischen abgefunden wurde und falls ja, zu welchem Preis. Außerdem frage ich mich, welche Folgen es hätte, wenn diese Anlegerin jetzt aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird? Aus anderen Beteiligungen ist mir bekannt. dass in einem solchen Fall die Anteile des ausgeschlossenen Anlegers den übrigen Anlegern zufallen. Haften dann die übrigen Anleger damit auch für die etwaigen Steuernachzahlungen der ausgeschlossenen Anlegerin? Und was wäre, wenn diese Anlegerin inzwischen gar nicht mehr über den Treuhänder, sondern direkt an der Gesellschaft beteiligt wäre? Kommen dann alle anderen Anleger bei Ausschluss dieser Anlegerin und bei Übernahme von deren Beteiligung möglicher Weise sogar in die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft?
Aus meiner Sicht besteht hier daher erheblicher Aufklärungsbedarf und ich bitte die Geschäftsführung und den Beirat, die die Beiträge in diesem Forum offensichtlich intensiv mitverfolgen und bereichern um Aufklärung. Ich jedenfalls werde in jedem Fall gegen einen Ausschluss der Anlegerin stimmen.