Logwin - zukünftig mit logarithmischen Kursgewinnen... (Seite 138)
eröffnet am 25.07.05 18:56:52 von
neuester Beitrag 19.04.24 12:40:18 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 47.982.814 von pg9 am 09.10.14 10:54:39
Gibt´s bei Deufol auch Mehrheitsaktionäre vom Kaliber eines Quandt?
Ich würde nur Millionär durch Milliardär ersetzen...
ansonsten wäre für mich die Schlagzeile druckreif. Die Diskrepanz bei den Logwin-Aktionären ist größer als zwischen den 100 reichsten Russen und der russischen Unterschicht. Und die Unterschicht bei Logwin, sprich Kleinaktionäre, werden von einem Superreichen so richtig am Boden zerquetscht.Gibt´s bei Deufol auch Mehrheitsaktionäre vom Kaliber eines Quandt?
Wie wäre es mal mit einem Zeitungsartikel in einer großen Tageszeitung.
"Millionär Quandt betrügt die Kleinaktionäre der Firma Logwin".
PS: Bei der Logistikfirma Deufol passiert zur Zeit das Gleiche.
"Millionär Quandt betrügt die Kleinaktionäre der Firma Logwin".
PS: Bei der Logistikfirma Deufol passiert zur Zeit das Gleiche.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.982.307 von Turbodein am 09.10.14 10:12:31Vor allem ist die Aussage des BGHs zu den Kursverlusten so unglaublich dumm. Es konnten ja früher bei Delistings keine Kursverluste auftreten, weil ja gerade nach festen Regeln ein Abfindungsangebot unterbreitet werden musste. Kursverluste waren durch das Heranziehen des 3-Monatsschnitts als Untergrenze für eine Abfindung nahezu ausschlossen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.978.260 von RelaxWalt am 08.10.14 20:34:52
Diese Sorgen sind meiner Meinung aufgrund der extrem unfreundlichen Aktionärspolitik und Rechtsprechung in Deutschland (weitere Erschwernisse sollen ja kommen, z.B. Börsenumsatzsteuer um den Aktionär fast schon zu kriminalisieren) auch begründet:
Ich zitiere mal aus dem Beschluss des BGH vom 08.10.2013, Az. II ZB 26/12
(...) Der Aktionär kann sich damit selbst für eine Deinvestition entscheiden, wenn er Vermögensnachteile aus dem Börsenrückzug und der Veränderung der Rahmenbedingungen für seine Investition befürchtet. Dass schon die Ankündigung des Börsenrückzugs regelmäßig zu einem Kursverlust führt, lässt sich nicht feststellen (Heldt/Royé, AG 2012, 660, 667 f.). Wenn der Anleger sich unter diesen Voraussetzungen selbst für eine Deinvestition zum aktuellen Börsenkurs entscheidet, steht er im wirtschaftlichen Ergebnis nicht anders als bei einem Barabfindungsangebot. Auch bei einem Barabfindungsangebot muss sich der Anleger zeitnah entscheiden, ob er es annimmt. Er kann nicht die weitere Kursentwicklung abwarten und darf nicht zu Lasten der Gesellschaft oder ihres Großaktionärs spekulieren.(...)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…
Eine solche Passage kann nur jemand verfassen, der in einer verstaubten Amtsstube sitzt, fern von jeglicher realen Erfahrung über die heutigen Kapitalmärkte.
Zitat von RelaxWalt: Das mit dem Delisting macht mir echt Sorgen, weil das durchaus drin sein kann.
Diese Sorgen sind meiner Meinung aufgrund der extrem unfreundlichen Aktionärspolitik und Rechtsprechung in Deutschland (weitere Erschwernisse sollen ja kommen, z.B. Börsenumsatzsteuer um den Aktionär fast schon zu kriminalisieren) auch begründet:
Ich zitiere mal aus dem Beschluss des BGH vom 08.10.2013, Az. II ZB 26/12
(...) Der Aktionär kann sich damit selbst für eine Deinvestition entscheiden, wenn er Vermögensnachteile aus dem Börsenrückzug und der Veränderung der Rahmenbedingungen für seine Investition befürchtet. Dass schon die Ankündigung des Börsenrückzugs regelmäßig zu einem Kursverlust führt, lässt sich nicht feststellen (Heldt/Royé, AG 2012, 660, 667 f.). Wenn der Anleger sich unter diesen Voraussetzungen selbst für eine Deinvestition zum aktuellen Börsenkurs entscheidet, steht er im wirtschaftlichen Ergebnis nicht anders als bei einem Barabfindungsangebot. Auch bei einem Barabfindungsangebot muss sich der Anleger zeitnah entscheiden, ob er es annimmt. Er kann nicht die weitere Kursentwicklung abwarten und darf nicht zu Lasten der Gesellschaft oder ihres Großaktionärs spekulieren.(...)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…
Eine solche Passage kann nur jemand verfassen, der in einer verstaubten Amtsstube sitzt, fern von jeglicher realen Erfahrung über die heutigen Kapitalmärkte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.981.893 von freddykrger am 09.10.14 09:39:52
Ein Delisting sieht so aus, dass es eine Adhoc geben würde, in der mitgeteilt wird, dass ma ein Delisting bei den Börsen beantragt und damit gerechnet wird, dass der Handel zum Soundsovielten beendet wird. Mehr passiert normalerweise nicht.
Zitat von freddykrger: wie sähe den ein Delisting aus....wird da nicht der Durchschnittswert errechnet ?
Und der sieht ja wahrlich nicht rosig aus :-(
Ein Delisting sieht so aus, dass es eine Adhoc geben würde, in der mitgeteilt wird, dass ma ein Delisting bei den Börsen beantragt und damit gerechnet wird, dass der Handel zum Soundsovielten beendet wird. Mehr passiert normalerweise nicht.
wie sähe den ein Delisting aus....wird da nicht der Durchschnittswert errechnet ?
Und der sieht ja wahrlich nicht rosig aus :-(
Und der sieht ja wahrlich nicht rosig aus :-(
Logwin braucht sicher kein Kapital...
sondern überlegt mit seiner Nettoliquidität eigene Aktien zurückzukaufen. Daher wurde auf der HV im April ein Aktienrückkaufprogramm genehmigt, das aber, wie mistsack richtig feststellte, bis jetzt nicht gestartet wurde.Ein Delisting ohne faires Rückkauf-Angebot von Logwin oder zweites Übernahmeangebot von Delton halte ich hier nicht für wahrscheinlich. Von den drei von Mistsack genannten Beispielen, haben zwei AG´s nur 0,5 bzw. 1 Mio. Aktien. Das sind absolute Minibuden. Ein Quandt hätte so eine Vorgangsweise wohl nicht nötig. Für ein faires Angebot an die Restaktionäre würde wohl schon ein Achtel seiner heurigen BMW-Dividende genügen. Für einen Normalsterblichen ist es ja sowieso unvorstellbar, was so mancher Mitbürger mit seinen jährlichen Tantiemen alles machen kann oder zumindest könnte.
Das mit dem Delisting macht mir echt Sorgen, weil das durchaus drin sein kann.
Aber wenn Logwin Geld braucht und eine Kapitalerhöhung beschließt, kommen Sie m.E. leichter an frisches Geld, als wenn sie nicht mehr gelistet sind.
Ich verstehe aber nicht, weshalb Herr Quandt Logwin zum Pennystock verkommen läßt.
Hat der Mann keinen Stolz? Seine Delton AG hat ja nur wenig Beteiligungen.
Wie sieht das denn aus, einen "Loser" im Portofolio zu haben.
Aber wenn Logwin Geld braucht und eine Kapitalerhöhung beschließt, kommen Sie m.E. leichter an frisches Geld, als wenn sie nicht mehr gelistet sind.
Ich verstehe aber nicht, weshalb Herr Quandt Logwin zum Pennystock verkommen läßt.
Hat der Mann keinen Stolz? Seine Delton AG hat ja nur wenig Beteiligungen.
Wie sieht das denn aus, einen "Loser" im Portofolio zu haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.973.307 von luckylost am 08.10.14 13:23:28Das Aktienrückkaufprogramm ist ein Vorratsbeschluß! Mir ist nicht bekannt, dass man davon was umgesetzt hätte.
Ob kleine oder große AG ist auch völlig Banane. Solange Vorstand und Aufsichtsrat nur beschließen müssen, dass die Notierung zu teuer ist, ist auch hier ein Delisting möglich und du kannst nichts machen.
Ob kleine oder große AG ist auch völlig Banane. Solange Vorstand und Aufsichtsrat nur beschließen müssen, dass die Notierung zu teuer ist, ist auch hier ein Delisting möglich und du kannst nichts machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.972.095 von Mistsack am 08.10.14 11:46:54
Ein Aktienrückkauf-Programm wurde auf der heurigen HV beschlossen. Damit ist dein Szenario wohl überholt.
Zum Teil Minibuden - Aktienrückkauf
Das sind im Schnitt Kleinst-AG´s und sogar die aktuellen Kurse nach der Delisting-Bekanntgabe sind nicht so grottenschlecht als der von Logwin bei 0,90.Ein Aktienrückkauf-Programm wurde auf der heurigen HV beschlossen. Damit ist dein Szenario wohl überholt.
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