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    Met@box Vorstand bald im Gefängnis..................................................? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.09.01 22:47:22 von
    neuester Beitrag 10.09.01 23:56:11 von
    Beiträge: 12
    ID: 469.446
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      schrieb am 10.09.01 22:47:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      ....der große Zauberer sagt ja!

      Hau - meine Kugel hat gesprochen oder so....


      GROßES VOTING:

      WER IST DAFÜR?


      JA NEIN





      Staatsanwalt: Metabox-Ermittlung bezieht Inter-Nordic-Ad-hoc ein
      Hannover (vwd) - Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen die Verantwortlichen der Metabox AG, Hildesheim, beziehen sich auch auf die Ad-hoc-Meldung des Unternehmens vom 28. Juni 2000, in der die Partnerschaft mit Inter-Nordic, Odense, gemeldet worden ist. Diese Pflichtmitteilung sei mit Auslöser des Verfahrens gewesen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage von vwd. In dem Verfahren werde geprüft, ob das Hildesheimer Unternehmen fehlerhafte Ad-hoc-Meldungen herausgegeben habe. Metabox hatte im Juni 2000 mit der Meldung Aufsehen erregt, exklusiver Partner für das skandinavische Konsortium Inter-Nordic zu sein.



      In der Pflichtmitteilung hatte es geheißen, dass Metabox einen Letter of Intent mit Inter-Nordic über insgesamt 1,8 Mio Set-Top-Boxen geschlossen hat. Einem Bericht der "Hannoversche Allgemeine" zufolge war Inter-Nordic zum Zeitpunkt der Ad-hoc-Meldung nicht im dänischen Handelsregister eingetragen und verfügte über keine Angestellten. Inter-Nordic-Chef Duong Hoang Thao Ngo habe erklärt, dass es seitens Inter-Nordic keine Verpflichtung gegeben habe, die 1,8 Mio Boxen zu kaufen. Ziel des Letter of Intent sei es gewesen, dass Inter-Nordic die Vermarktungsrechte für Nordeuropa erwerbe.



      Die Zahl 1,8 Mio sei nur eine Schätzung des möglichen Potenzials gewesen. Auch die von Metabox gemeldete Investorengruppe habe es nicht hinter Inter-Nordic gegeben, habe Thao Ngo gesagt. +++ Kirsten Bienk

      vwd/10.9.2001/kib/sei
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      schrieb am 10.09.01 22:49:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      jein. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 22:54:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ihr habt doch alle keine Ahnung!
      Wenn seitens der Staatsanwalt Verdachtsmomente beständen, dann wären doch alle möglichen Beteiligten längst in U-Haft!
      Da dies nicht der Fall ist, werden die Mühlen der Gerichte weiterhin langsam mahlen. Leider...
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 22:57:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      @WO
      ich habs ja auch nicht gleich bemerkt!
      Die Überschrift dieses threads widerspricht aber euren Vorgaben!
      Schmeißt doch diesen Nostradamus hinaus!
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 23:00:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Montag 10. September 2001, 13:00 Uhr
      Vorwürfe gegen Metabox-Mitarbeiter verdichten sich offenbar




      Analysten - Research im Original


      Indizes
      Dax 30 - Nemax 50 - Dow Jones


      Verzögerung: 15-30 Min.
      Wichtiger Disclaimer
      Wertpapierkennummer


      HILDESHEIM (dpa-AFX) - Die Vorwürfe gegen Mitarbeiter der angeschlagenen Hildesheimer Metabox AG wegen fehlerhafter Börseninformationen scheinen sich zu verdichten. Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte am Montag teilweise einen entsprechenden Bericht der "Hildesheimer Zeitung". Danach stand hinter einem angeblichen Milliarden-Großauftrag aus Dänemark lediglich ein Ein-Mann-Unternehmen. Die Ermittlungsergebnisse gingen in die gleiche Richtung, hieß es./DP/aa


      auf das die Seel der Box bei ruhe...

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      Avatar
      schrieb am 10.09.01 23:04:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      @kakerline

      was hast du gegen eine Fragestellung?

      ist doch berechtigt bei den "super"-News!!!
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 23:11:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      kakoline,

      nimms nicht persönlich, aber dein juristisches verständnis reicht nicht mal bis zur tischkante.
      wenn´s dir ein trost ist, damit dürftest du etwas mit lesa gemeinsam haben.

      r :)
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 23:19:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      j.........................................................a
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 23:23:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      @relation
      Ok, ich bin IT-Manager und habe im Bereich der Recht-sprechung und -verfolgung natürlich keinerlei Erfahrung.
      Wenn es aber so ist, dass gegen jemand ein Verdacht evident geworden ist, wo davon auszugehen ist, dass Gelder irgendwo auf der Welt "geparkt" worden sind, wie ist es dann mit dem rechtzeitigen Handeln bei "Verdunklungsgefahr" unzugehen?
      Würde mich ehrlich freuen, von dir informiert zu werden, da ich hier vielleich etwas blauäugig bin.
      Wann muß ein Staatsanwalt eigentlich handeln?
      Würde mich über eine Antwort freuen!
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 23:45:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      kakoline,

      ginge man von deiner definition der "verdunklungsgefahr" aus, müsste man jeden verdächtigen in u-haft nehmen.
      was sollte bei mbx jetzt noch verdunkelt werden? die finanztransaktionen sind gelaufen und - nach möglichkeit - nachvollziehbar. was sollte da jetzt noch verdunkelt werden können?

      r
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 23:47:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      @kakoline
      IT-Manager? Noch nie nen LOI gesehen, noch nie ein 12-seitiges Angebotsschreiben gesehen? Noch nie ein Projekt geleitet? Keine rechtlichen Grundlagen? Mit der Rechtschreibung? Mit so viel Naivität?
      Du verkaufst 56K-Modems im Media-Markt oder s´kommt sehr hart für Dich!!!
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 23:56:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      @joey30: Trottel! Bitte teile mir die ISBN für dein Rechtschreibprogramm mit. Es sollte aber auch noch nach 22:00 Uhr einsatzbereit sein!


      @relation
      ich gehe davon aus, dass unter Verdunklungsgefahr nicht nur das "Verschwindenlassen" von Dokumenten gemeint ist.
      Der weitaus gewichtigere Fakt ist duch hierbei das Verschwinden der Person in ein "Nichtauslieferungsland"
      Vielleicht etwas einfach formuliert, ich hoffe aber, du verstehst, wass ich meine.


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