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    bei ebay espressomaschine gesteigert wandlung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.08.05 20:12:15 von
    neuester Beitrag 26.08.05 10:33:08 von
    Beiträge: 32
    ID: 1.001.810
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      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:12:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      nabend,vielleicht kann mir jemand einen tip geben.habe bei ebay eine espresso maschine gesteigert für 130 euro.lt.anbieter ist es ein aktuelles modell und hätte einen neuwert von 425 euro.er schreibt auch,der mahlgrad sei perfekt eingestellt.ich ging davon aus dass die maschine weg.mahlgrad ein mahlwerk hat.als ich nun die maschine per post bekam in original saeco verpackung,wobei auf dem karton vermerkt war,dass sie vor einem jahr ausgeliefert wurde.die maschine hat kein mahlwerk,sonder ist nur mit pads und gemahlenem kaffee zu betreiben.der verkäufer schrieb auch in der anzeige,es wären 12 monate garantie.er schickte mir das paket ohne rechnung und ohne abgestempeltes garantieheft,also auch keine garantie.er bot 7 maschinen insgesamt an,und firmierte per e-mail als handelshaus,später als privatperson.wie soll ich vorgehen,habe mich über e bay beschwert,der verkäufer behauptet es wäre alles korrekt.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:17:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      nachtrag ich habe bei einem saeco händler nachgefragt,der sagte mir der neupreis der im insereat stand sei doppelt so hoch wie ein vergleichbares geraät das modell sei kein aktuelles und in deutschland nicht im programm
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:19:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Artikelnummer ??
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:22:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      artikel nr. 7536593900
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:25:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Typisch ebay, Abzocke ohne Ende, größte Vorsicht ist geboten.:rolleyes:

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      schrieb am 22.08.05 20:32:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]17.645.683 von privatieri am 22.08.05 20:17:41[/posting]im Angebot schreibt er
      " können Sie auch Kaffepads verwenden."
      Das suggeriert ja das man auch was anderes verwenden kann.
      Darauf könnte man sich berufen
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:39:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also im Laden um 429 EUR ist sicher völliger Quatsch.
      Die schaut aus wie meine FIF-Espressomaschine vom Aldi um 59 EUR und hat auch die gleichen Schalter und die gleichen Funktionen.
      Ganz schön dreist, der Verkäufer.

      Würde zunächst versuchen, dass mit ihm zu klären, Fernabgabegesetz (14 Tage Rückgaberecht, welches er ja nicht ausschließt in der Artikelbeschreibung), mit Anwalt drohen, usw.
      Auf alle Fälle beim nächsten Mal vorher besser informieren (Saeco-HP, geizhals.at, usw.).
      ... aber nicht zuviel Hoffnungen machen. :(
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:43:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]17.645.915 von Rambold_Toni am 22.08.05 20:39:44[/posting]also muss er dann lt.fernabgabegesetz die maschine zurücknehmen?es ist ja auch keine garantie dabei wie er geschrieben hat.der ist aber so unverfroren und schrieb mir es sei alles korrekt.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:44:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      also ich würd bei 7 Maschinen dezent aufs FA hinweisen, mit Privatverkauf hat das nämlich wenig zu tun, rechtliche Wege sind wohl sicher, als langwierig
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:46:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]17.645.959 von privatieri am 22.08.05 20:43:37[/posting]Ja, Händler müssen lt. Fernabgabegesetz die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücknehmen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:49:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      der VK hat sich derowegen schon einige negative eingefangen.
      gar nicht lange fackeln.
      meldung an ebay,ans finanzamt.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:50:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Der Typ hat ja auch üble Bewertungen, Finger wech bei solchen ebayern!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:53:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      wie ist das mit dem käuferschutz den ebay anbietet wenn keine einigung erzielt wird hat das einen wert?
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:53:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      aber ganz ehrlich, wie konntest du sowas kaufen?!?!?!
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:53:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ebay hat ein Bewertungssystem. Schau doch bitte das nächstemal auf die Bewertungen des Verkäufers,das hätte Dir eine Menge Ärger erspart in diesem Fall!

      Außerdem: er hat die Auktion nicht als Prvatauktion gekennzeichnet. Er ist verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen!

      Außerdem hat er keine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt. Du hast sogar ein unbegrenzetes Rückgaberecht.
      Fazit: Mit Anwalt drohen, ebay einschalten!
      Außderdem sind die Versandkosten eine Sauerei.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:55:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]17.646.062 von daimlerfreak am 22.08.05 20:53:18[/posting]ich bin davon ausgegangen dass die maschine ein mahlwerk hat,freunde uns haben so eine mit mahlwerk,das beste was ich je an espresso oder kaffee getrunken habe,herrlich crema,super geschmack.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:57:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      aber du musst doch trotzdem einen Blick auf das angebotene Modell werfen?!
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 20:58:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]17.646.065 von crashtestdummie am 22.08.05 20:53:30[/posting]mit dem anwalt habe ich ich gedroht,das ist ihm egal.habe halt leider keinen rechtsschutz,ebay habe ich ja eingeschaltet.wenn ich einen anwalt konsultiere muss er mir dann in diesem falle die kosten für den anwalt erstatten?
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 21:00:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.646.098 von daimlerfreak am 22.08.05 20:57:24[/posting]das modell mit mahlwerk sieht genau so aus.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 21:01:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      Er schreibt: Die ideale Kaffeemenge und der korregte Mahlgrad sind bereits perfekt abgestimmt. Der Typ versucht wirklich die Käufer zu täuschen, aber die Formulierung ist clever gewählt (bis auf korregte! :D ), bei ebay immer ganz genau zwischen den Zeilen lesen, sonst zahlt man wie an der Börse Lehrgeld.:p
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 21:01:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      versteh nicht, wie man heute noch ohne private Rechtsschutz sein kann :confused:

      also, ebay und FA, alles weitere wird wohl eher nichts...
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 21:15:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]17.646.061 von privatieri am 22.08.05 20:53:15[/posting]käuferschutz ist nur dafür da, wenn man gezahlt hat, aber keine ware erhalten hat (verkäufer meistens untergetaucht, daher keine nachverfolgung möglich), dann kriegst du max. 175 EUR von ebay.
      hat mit deinem fall aber nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 21:37:41
      Beitrag Nr. 23 ()
      Die Kostenfür den Anwalt wird er nicht bezahlen. Versuche erst mal dies: Über "mein ebay" findest Du links in der Spalte "Unstimmigkeiten online klären." Dort findest Du einen Link " Nicht erhaltenen oder von der Beschreibung abweichenden Artikel melden."

      Dann versucht ebay das zunächst zu klären.

      Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 21:38:20
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ist doch alles eine Frage des Preises, bei nicht mal 70 Euro Kaufpreis verstehe ich die Aufregung echt nicht, das kostet doch schon eine 08/15 Kaffeemaschine im Laden. Er schreibt nichts von einem Mahlwerk, was bei dem Modell auch nirgends reinpassen würde. :rolleyes:

      Eine ordentlicher neuer Kaffeevollautomat wie meine JURA S9 - mit Mahlwerk - kostet selbst bei Ebay mindestens 1.000 Euro!!! :cool:
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 22:04:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      Es gibt kein "Fernabgabegesetz". Es gab mal das Fernabsatzgesetz, das jetzt im BGB integriert ist. Nach §§ 355, 312d, 312b BGB besteht hier ein Widerrufsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, da es sich nicht um einen Kauf von Privat handelt. Wenn nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, ist die Frist längstens 6 Monate. Also schriftlich widerrufen oder Sache zurücksenden und Geld zurückfordern. Falls er nicht zahlt, empfehle ich die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 22:30:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      ...ab dann stellt sich aber auch die Frage, ob´s den Aufwand wert ist, dann vielleicht Weiterverkauf, Weihnachtsgeschenk....
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 22:40:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      sei doch froh : siehe Artikelnummer 7535814097
      stolze 252€ !!!

      1. 15€ Versand: da kauft man nicht
      2. googeln, ggf.im Fachhandel nachsehen
      3. Modellnummer vorab per Mail abfordern

      zu spät!
      1. er ist bei Nennung der Herstellergarantie eine Rechnung schuldig, Vertragsbestandteil lt. Auktion, weil einziger Kaufnachweis gegenüber Hersteller.

      2. In Bewertungen die 7 Maschinen raussuchen, dem Verkäufer eine Frist setzen, an das Finanzamt melden. Die anderen ggf. kontaktieren.
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 22:42:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      und die mit Mahlwerk sieht definitiv anders aus.
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 20:08:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      vielen dan für die vielfältigen informationen.heute hat dieser ,,dreckspatz" ich kann ihn leider nicht anders titulieren,mir eine mail geschickt und mir angeboten für 4o e die maschine zurückzunehmen,hat aber betont,dies sei keine einverständniserklärung für meine rügen und mängel.
      schönen abend
      Avatar
      schrieb am 23.08.05 22:48:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      lächerlich, vielleicht drauf eingehen und dann das volle Programm, FA, Bullerei und ebay
      Avatar
      schrieb am 26.08.05 09:02:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      ja, was ist denn jetzt draus geworden?
      Avatar
      schrieb am 26.08.05 10:33:08
      Beitrag Nr. 32 ()
      [posting]17.690.851 von daimlerfreak am 26.08.05 09:02:20[/posting]morgen,
      hat rücknahme jetzt ffür e 80 angeboten,ich habe ihm geschrieben bei e 100 wäre ich bereit.habe schon mit 3 anderen geschädigten kommuniziert,mal abwarten.
      mfg


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