Die E.ON AG auf dem Weg zum weltgrößten Energieversorger (Seite 270)
eröffnet am 04.03.06 18:47:53 von
neuester Beitrag 24.05.24 15:14:26 von
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Die Commerzbank hat das Kursziel für Eon vor Jahreszahlen von 7,00 auf 7,10 Euro angehoben und die Einstufung auf "Hold" belassen. Das neue Kursziel für die Aktie des Energiekonzerns reflektiere ihre Kurszielerhöhung für das Papier der abgespaltenen Kraftwerkstochter Uniper, schrieb Analystin Tanja Markloff in einer Studie vom Freitag. Sie erhöhte ihre Gewinnprognosen (EPS) für die Jahre 2017 und 2018 um jeweils 8 Prozent./edh/fbr
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.463.422 von faultcode am 03.03.17 23:59:29
für jeweils 10 E.ON-Aktien gab's eine Uniper-Aktie:
X + X / 10 = 100% (der Anschaffungskosten)
=> X = 90,9091% der Anschaffungskosten sind bei Verkauf E.ON zuzurechnen, 100% - 90,9091% = 9,0909% Uniper.
Allerdings könnte der Spitzenausgleich hier ein bischen rechnerische Unruhe reinbringen.
(b) noch kurz zur steuerlichen Betrachung in den USA, die ja sehr pingelig in solchen Angelegenheiten sind, und wo demnach regelmässig beispielhafte cost basis-Rechnungen bei Abspaltungen dem Aktionär (und seinem Steuerberater) an die Hand gegeben werden (vom abspaltenden Unternehmen), die dann eigentlich nur noch ins Steuer-Formular (f8946) 1:1 (bei Verkauf) einzutragen sind.
Hier hat E.ON eine Form 8937 am 1.2.2017 (oder 2.1.2017?) ausgefüllt, die keine solche cost basis-Rechnung aufweist sondern nur das obige in Englisch ("für jeweils 10 E.ON-Aktien gab's eine Uniper-Aktie") wiedergibt (1 E.ON share = 1 E.ON ADR), und der Aktionär eben mit der Rechnung X + X / 10 (im Excel) selber hantieren muss.
Solche US-cost basis-Rechnungen richten sich oft nach dem FMV (fair market value) vor einer Abspaltung; etwas was der kleine Mann besser nicht alleine vornehmen sollte.
Deutsche Abgeltungssteuer ist hinreichend einfach (für Privatpersonen)
(a)für jeweils 10 E.ON-Aktien gab's eine Uniper-Aktie:
X + X / 10 = 100% (der Anschaffungskosten)
=> X = 90,9091% der Anschaffungskosten sind bei Verkauf E.ON zuzurechnen, 100% - 90,9091% = 9,0909% Uniper.
Allerdings könnte der Spitzenausgleich hier ein bischen rechnerische Unruhe reinbringen.
(b) noch kurz zur steuerlichen Betrachung in den USA, die ja sehr pingelig in solchen Angelegenheiten sind, und wo demnach regelmässig beispielhafte cost basis-Rechnungen bei Abspaltungen dem Aktionär (und seinem Steuerberater) an die Hand gegeben werden (vom abspaltenden Unternehmen), die dann eigentlich nur noch ins Steuer-Formular (f8946) 1:1 (bei Verkauf) einzutragen sind.
Hier hat E.ON eine Form 8937 am 1.2.2017 (oder 2.1.2017?) ausgefüllt, die keine solche cost basis-Rechnung aufweist sondern nur das obige in Englisch ("für jeweils 10 E.ON-Aktien gab's eine Uniper-Aktie") wiedergibt (1 E.ON share = 1 E.ON ADR), und der Aktionär eben mit der Rechnung X + X / 10 (im Excel) selber hantieren muss.
Solche US-cost basis-Rechnungen richten sich oft nach dem FMV (fair market value) vor einer Abspaltung; etwas was der kleine Mann besser nicht alleine vornehmen sollte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.323.815 von laotse2 am 22.09.16 04:40:45
Dazu aus dem "Gemeinsamer Spaltungsbericht der Vorstände der E.ON SE, Düsseldorf, und der Uniper SE, Düsseldorf über die Abspaltung einer Mehrheitsbeteiligung an der Uniper Gruppe" vom 18.04.2016:
aus Kap. 4.2.1:
...
Die Einholung einer verbindlichen Auskunft aller für die jeweiligen Aktionäre zuständigen Finanzbehörden zur Frage des steuerrechtlich zutreffenden Maßstabes bei der Aufteilung der Anschaffungskosten bzw. Buchwerte des Aktionärs war aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen weder für die E.ON SE noch für die Uniper SE möglich.
Ungeachtet dessen hat die E.ON SE eine entsprechende Anfrage zur steuerlichen Aufteilung der Anschaffungskosten für die Aktien beim Bundesministerium der Finanzen gestellt, deren Beantwortung bis zur Verabschiedung des Spaltungsberichts noch ausstand.
Zu gegebener Zeit wird die E.ON SE die Kernaussagen eines Antwortschreibens entsprechend veröffentlichen.
Das jeweils depotführende Finanz- oder Kreditinstitut wird für das aufgrund der Abspaltung steuerlich zu fingierende Veräußerungsgeschäft regelmäßig keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Sollte Kapitalertragsteuer dennoch einbehalten und abgeführt worden sein, kommt grundsätzlich eine Anrechnung oder Erstattung entrichteter Kapitalertragsteuer im Rahmen der steuerlichen Veranlagung des jeweiligen Aktionärs in Betracht. Es ist auch nicht ausgeschlossen,
dass die Finanzverwaltung die Kapitalertragsteuer beim jeweiligen Aktionär nachfordert. Vor diesem Hintergrund sollten die Aktionäre der E.ON SE bereits vor dem Wirksamwerden der Abspaltung die Voraussetzungen für eine mögliche Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug prüfen und entsprechende Mitteilungen an das depotführende Finanz- oder Kreditinstitut veranlassen (z. B. durch Abgabe von Erklärungen gegenüber der depotführenden Bank)....
Die Preisermittlung sieht E.ON+Uniper allein bei den Börsen am Montag, 12.9.2016, und da habe ich - für mich willkürlich - mal so gerechnet:
9.9.2016 XETRA-Schluss: €8,15
12.9.2016 XETRA-Schluss: €6,95
=> €(8,15 - 6,95) = €1,20 x Anzahl E.ON Aktien = "virtuelle Ausschüttung", die meine E.ON-Anschaffungskosten entsprechend mindert.
Dieser Betrag liegt in "etwa" im Bereich meiner Anzahl Uniper Aktien x 12.9.2016 XETRA-Schluss Uniper von €10,30.
(Interessanterweise gab E.ON mir auch keinen Preis zum Spitzenausgleich vorab, ich bekam halt dazu €10,745 bzgl. einer Uniper-Aktie ex cathedra.)
Allerdings ist obige "virtuelle Ausschüttung" um ca.16% höher als meine Uniperzuschreibung; d.h. diese 16% sind mein E.ON-Verlust an diesem Tag, den aber die Uniperaktien bis Ende 2016 in etwa ausglichen.
zu "4.2.1 Steuerliche Auswirkungen für die Aktionäre"
(ich sitze gerade über meiner persönlichen Anpassung meiner Costs bzgl. meiner E.ON-Aktien, die ich alle vor der Uniper-Abspaltung am 9.9.2016 angeschafft habe.)Dazu aus dem "Gemeinsamer Spaltungsbericht der Vorstände der E.ON SE, Düsseldorf, und der Uniper SE, Düsseldorf über die Abspaltung einer Mehrheitsbeteiligung an der Uniper Gruppe" vom 18.04.2016:
aus Kap. 4.2.1:
...
Die Einholung einer verbindlichen Auskunft aller für die jeweiligen Aktionäre zuständigen Finanzbehörden zur Frage des steuerrechtlich zutreffenden Maßstabes bei der Aufteilung der Anschaffungskosten bzw. Buchwerte des Aktionärs war aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen weder für die E.ON SE noch für die Uniper SE möglich.
Ungeachtet dessen hat die E.ON SE eine entsprechende Anfrage zur steuerlichen Aufteilung der Anschaffungskosten für die Aktien beim Bundesministerium der Finanzen gestellt, deren Beantwortung bis zur Verabschiedung des Spaltungsberichts noch ausstand.
Zu gegebener Zeit wird die E.ON SE die Kernaussagen eines Antwortschreibens entsprechend veröffentlichen.
Das jeweils depotführende Finanz- oder Kreditinstitut wird für das aufgrund der Abspaltung steuerlich zu fingierende Veräußerungsgeschäft regelmäßig keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Sollte Kapitalertragsteuer dennoch einbehalten und abgeführt worden sein, kommt grundsätzlich eine Anrechnung oder Erstattung entrichteter Kapitalertragsteuer im Rahmen der steuerlichen Veranlagung des jeweiligen Aktionärs in Betracht. Es ist auch nicht ausgeschlossen,
dass die Finanzverwaltung die Kapitalertragsteuer beim jeweiligen Aktionär nachfordert. Vor diesem Hintergrund sollten die Aktionäre der E.ON SE bereits vor dem Wirksamwerden der Abspaltung die Voraussetzungen für eine mögliche Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug prüfen und entsprechende Mitteilungen an das depotführende Finanz- oder Kreditinstitut veranlassen (z. B. durch Abgabe von Erklärungen gegenüber der depotführenden Bank)....
Die Preisermittlung sieht E.ON+Uniper allein bei den Börsen am Montag, 12.9.2016, und da habe ich - für mich willkürlich - mal so gerechnet:
9.9.2016 XETRA-Schluss: €8,15
12.9.2016 XETRA-Schluss: €6,95
=> €(8,15 - 6,95) = €1,20 x Anzahl E.ON Aktien = "virtuelle Ausschüttung", die meine E.ON-Anschaffungskosten entsprechend mindert.
Dieser Betrag liegt in "etwa" im Bereich meiner Anzahl Uniper Aktien x 12.9.2016 XETRA-Schluss Uniper von €10,30.
(Interessanterweise gab E.ON mir auch keinen Preis zum Spitzenausgleich vorab, ich bekam halt dazu €10,745 bzgl. einer Uniper-Aktie ex cathedra.)
Allerdings ist obige "virtuelle Ausschüttung" um ca.16% höher als meine Uniperzuschreibung; d.h. diese 16% sind mein E.ON-Verlust an diesem Tag, den aber die Uniperaktien bis Ende 2016 in etwa ausglichen.
Ich hab immer'ne nette Zeit...warst du weg?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.444.246 von sdaktien am 01.03.17 21:51:10neeee ...viel viel weiter ....aber danke der Nachfrage ....hoffe du hattest hier eine nette Zeit an Board ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.437.112 von cure am 01.03.17 10:24:47Und? War's schön in Datteln?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.246.938 von cure am 06.02.17 10:15:19
Urlaub vorbei ...und nebenbei voll nur durch EON finanziert ....an die 7,50 wird jetzt angeklopft .....KZ für dieses Jahr ist und bleibt bei weiterem Urlaubsmodus ( liegen lassen, der Sommer kommt ) 8-9-10 Euro ...
Alles andere interessiert mich hier nicht ...
Über 7,77 meld ich mich wieder ....
Cure
Zitat von cure: ganz schöne Rumdadelei ...interessant wird"s über 7,50 ...oder unter 6,50 ........
Modus Urlaub am besten bis dahin ...
Urlaub vorbei ...und nebenbei voll nur durch EON finanziert ....an die 7,50 wird jetzt angeklopft .....KZ für dieses Jahr ist und bleibt bei weiterem Urlaubsmodus ( liegen lassen, der Sommer kommt ) 8-9-10 Euro ...
Alles andere interessiert mich hier nicht ...
Über 7,77 meld ich mich wieder ....
Cure
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.431.267 von sdaktien am 28.02.17 16:46:49Brexit und Trump hat auch niemand erwartet!
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.425.665 von DerStrohmann am 28.02.17 04:00:14Beides sind postfaktische Zahlen.
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