Halbeinkünfteverfahren ab 2002 wirksam ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.05.06 16:25:05 von
neuester Beitrag 11.05.06 20:57:13 von
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Hi NATALY !
Ist es richtig, daß das HEV erst ab 2002 zur Geltung kommt ? ( siehe Text unten )
Gruß Sunray
BMF, 12.06.2002, IV C 1 - S 2252 - 184/02, BStBl I 2002, 647; Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die teilweise dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen (§ 3c Abs. 2 EStG)
Durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433; BStBl I S. 1428) ist § 3c Abs. 2 in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden. Danach dürfen Werbungskosten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte von der Einkommensteuer befreit sind, bei der Ermittlung der Einkünfte unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Einnahmen anfallen, nur zur Hälfte abgezogen werden.
Ist es richtig, daß das HEV erst ab 2002 zur Geltung kommt ? ( siehe Text unten )
Gruß Sunray
BMF, 12.06.2002, IV C 1 - S 2252 - 184/02, BStBl I 2002, 647; Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die teilweise dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen (§ 3c Abs. 2 EStG)
Durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433; BStBl I S. 1428) ist § 3c Abs. 2 in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden. Danach dürfen Werbungskosten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte von der Einkommensteuer befreit sind, bei der Ermittlung der Einkünfte unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Einnahmen anfallen, nur zur Hälfte abgezogen werden.
Ab 2001 werden die Gewinne deutscher Kapitalgesellschaften nur noch mit einer einheitlichen Körperschaftsteuer von 25 % belastet, gleichgültig, ob sie ausgeschüttet werden oder im Unternehmen verbleiben. Für Gewinnausschüttungen mit 25 % Steuerbelastung gilt das neue Halbeinkünfteverfahren. Anders als beim Anrechnungsverfahren wird beim Halbeinkünfteverfahren lediglich die Gewinnausschüttung, nicht jedoch die vom Unternehmen bereits gezahlte Körperschaftsteuer als steuerpflichtige Einnahme erfasst.
HINWEIS: Da Gewinne deutscher Kapitalgesellschaften erstmals für das Jahr 2001 nur mit 25 % Körperschaftsteuer belastet sind und diese Gewinne im Jahr 2002 an die Aktionäre ausgeschüttet werden, kommt das Halbeinkünfteverfahren im Allgemeinen erstmals im Jahr 2002 zur Anwendung. Demgegenüber gilt für Dividendenvon ausländischen Kapitalgesellschaften das Halbeinkünfteverfahren generell seit dem 1.1.2001.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkverfahren.…
HINWEIS: Da Gewinne deutscher Kapitalgesellschaften erstmals für das Jahr 2001 nur mit 25 % Körperschaftsteuer belastet sind und diese Gewinne im Jahr 2002 an die Aktionäre ausgeschüttet werden, kommt das Halbeinkünfteverfahren im Allgemeinen erstmals im Jahr 2002 zur Anwendung. Demgegenüber gilt für Dividendenvon ausländischen Kapitalgesellschaften das Halbeinkünfteverfahren generell seit dem 1.1.2001.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkverfahren.…
Danke
Gruß
Gruß
Hi Nataly
Sorry das ich mich nochmals an dich wenden muß.
Also mit dem Halbeinküfteverfahren auf Aktiengewinne auf private Veräußerungsgewinne ist eindeutig und rechtens und wird von dem Finanzamt auch so anerkannt und entsprechend behandelt.
Meine Frage an dich ist, wie wurden die Aktiengewinne davor entsprechend steuerlich behandelt. In den Jahren 1999 und 2000 zum Beispiel ?. Wenn du mir da auch etwas an Infos durchreichen könnte wäre schon toll.
Gruß Sunray
Sorry das ich mich nochmals an dich wenden muß.
Also mit dem Halbeinküfteverfahren auf Aktiengewinne auf private Veräußerungsgewinne ist eindeutig und rechtens und wird von dem Finanzamt auch so anerkannt und entsprechend behandelt.
Meine Frage an dich ist, wie wurden die Aktiengewinne davor entsprechend steuerlich behandelt. In den Jahren 1999 und 2000 zum Beispiel ?. Wenn du mir da auch etwas an Infos durchreichen könnte wäre schon toll.
Gruß Sunray
@sunray:
Davor wurden Veräußerungsgewinne aus Aktien voll besteuert.
Davor wurden Veräußerungsgewinne aus Aktien voll besteuert.
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