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    Halbeinkünfteverfahren ab 2002 wirksam ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.06 16:25:05 von
    neuester Beitrag 11.05.06 20:57:13 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.057.346
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      Avatar
      schrieb am 02.05.06 16:25:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi NATALY !

      Ist es richtig, daß das HEV erst ab 2002 zur Geltung kommt ? ( siehe Text unten )

      Gruß Sunray

      BMF, 12.06.2002, IV C 1 - S 2252 - 184/02, BStBl I 2002, 647; Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die teilweise dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen (§ 3c Abs. 2 EStG)

      Durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433; BStBl I S. 1428) ist § 3c Abs. 2 in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden. Danach dürfen Werbungskosten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte von der Einkommensteuer befreit sind, bei der Ermittlung der Einkünfte unabhängig davon, in welchem Veranlagungszeitraum die Einnahmen anfallen, nur zur Hälfte abgezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 16:44:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ab 2001 werden die Gewinne deutscher Kapitalgesellschaften nur noch mit einer einheitlichen Körperschaftsteuer von 25 % belastet, gleichgültig, ob sie ausgeschüttet werden oder im Unternehmen verbleiben. Für Gewinnausschüttungen mit 25 % Steuerbelastung gilt das neue Halbeinkünfteverfahren. Anders als beim Anrechnungsverfahren wird beim Halbeinkünfteverfahren lediglich die Gewinnausschüttung, nicht jedoch die vom Unternehmen bereits gezahlte Körperschaftsteuer als steuerpflichtige Einnahme erfasst.



      HINWEIS: Da Gewinne deutscher Kapitalgesellschaften erstmals für das Jahr 2001 nur mit 25 % Körperschaftsteuer belastet sind und diese Gewinne im Jahr 2002 an die Aktionäre ausgeschüttet werden, kommt das Halbeinkünfteverfahren im Allgemeinen erstmals im Jahr 2002 zur Anwendung. Demgegenüber gilt für Dividendenvon ausländischen Kapitalgesellschaften das Halbeinkünfteverfahren generell seit dem 1.1.2001.

      http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkverfahren.…
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 19:30:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 12:18:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Nataly

      Sorry das ich mich nochmals an dich wenden muß.
      Also mit dem Halbeinküfteverfahren auf Aktiengewinne auf private Veräußerungsgewinne ist eindeutig und rechtens und wird von dem Finanzamt auch so anerkannt und entsprechend behandelt.

      Meine Frage an dich ist, wie wurden die Aktiengewinne davor entsprechend steuerlich behandelt. In den Jahren 1999 und 2000 zum Beispiel ?. Wenn du mir da auch etwas an Infos durchreichen könnte wäre schon toll.

      Gruß Sunray
      Avatar
      schrieb am 11.05.06 20:57:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      @sunray:
      Davor wurden Veräußerungsgewinne aus Aktien voll besteuert.


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