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    Kommt die 20%-Steuer auf Veräußerungsgewinne...... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.06.06 14:33:47 von
    neuester Beitrag 28.06.06 01:02:23 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 27.06.06 14:33:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      für Immos nun zum 01.01. 2007 oder erst 2008, zusammen mit den Steuern auf Aktiengewinne und der Unternehmenssteuerreform?

      Hätt ich ja gerne ´gewusst, plane Verkauf von Teileigentum und weiß nicht, ob ich das nopch in 2006 hinkriege.

      Danke !
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 15:37:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      geplante Pauschalsteuer von 20 Prozent auf Verkaufsgewinne ab 2008:
      Im Hinblick auf die geplante Gesetzesänderung ab 2008 zeigt dieser Beitrag zu den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung aus dem Jahre 2003 (Steuervergünstigungsabbaugesetz), welche Probleme und Gestaltungen eine derartige Pauschalsteuer auf private Veräußerungsgeschäfte aufwerfen kann

      Nach den ursprünglichen Regierungsplänen sollte (schon ab dem 21. Februar 2003) eine neue steuerliche Regelung für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in Kraft treten. Dies war ein Teil des (kreativ) so genannten Steuervergünstigungs-Abbaugesetz. Am 14. März 2003 hatte der Bundesrat erwartungsgemäß das Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (StVergAbG) abgelehnt. In der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom 9. auf den 10. April 2003 haben sich die Vertreter in einem Kompromiss geeinigt, der nur eine Änderung bei der Besteuerung von Unternehmen und hier insbesondere bei der Körperschaftsteuer vorsieht. Damit sollen dem Fiskus 4,4 Mrd. EUR pro Jahr an Einnahmen zufließen. Am 11. April 2003 ist dieser Konpromiss im Bundestag beschlossen worden.

      Inhalt der ursprünglichen (nicht mehr aktuellen) Pläne: Wer nach diesem Zeitpunkt festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien oder andere Wertgegenstände aus dem privaten Bereich erwirbt und irgendwann später mit Gewinn verkauft, musste bei dem späteren Verlauf den Gewinn unabhängig von einer Haltefrist pauschal mit 15% versteuern. Wegen des Halbeinkünfteverfahrens bei Aktien entfallen auf Aktiengewinne nur 7,5%.

      Hat der Erwerb vor dem 21. Februar 2003 stattgefunden, so wird bei Verkauf generell ein Wertzuwachs von 10 % unterstellt, auf den ebenfalls ein pauschaler Steuersatz von 15% bzw. 7,5% auf den Veräußerungspreis angewendet wird. Dies bedeutet praktisch eine Pauschalsteuer von 1,5% auf den Veräußerungserlös. Sollte der Gewinn niedriger sein oder sogar ein Verlust vorliegen, fällt insoweit keine Pauschalsteuer an. Der Steuerbürger muss dies allerdings dem Finanzamt nachweisen.

      Nachgewiesene Verluste können nur mit entsprechenden Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. Nach dem Steuervergünstigungsabbaugesetz sind Gewinne aus dem Verkauf von antiken Möbel, einer Briefmarkensammlung usw. steuerpflichtig. Dies war auch schon so in der Vergangenheit, wenn Kauf und Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgten. Allerdings ist nur sehr wenigen Finanzbeamten bekannt, dass z.B. der private Verkauf eines Kunstgegenstandes oder einer Briefmarkensammlung auch tatsächlich dem Finanzamt bekanntgeworden ist.

      Dividenden-Werte gefragt: Die Steuerpläne der Regierungsparteien sehen vor, dass Kursgewinne von Wertpapieren im Zeitpunkt des Verkaufs generell besteuert werden sollen. Dividenden von Aktien werden nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte besteuert.

      Folge: Sollte die Regierung sich mit ihren Steuerplänen durchsetzen, werden danach vermutlich dividendenstarke Aktien stärker als hochvalatile Aktien nachgefragt.

      offene Fragen: Wie bei jedem neuen Gesetz oder Entwurf eines Gesetzes treten eine Vielzahl offener Fragen auf: Beispiele: Was ist mit der Besteuerung von Anleihen, die mit einem Abschlag (Disagio) emittiert und zum vollen Nennwert zurückgezahlt werden. Kauft ein Anleger z.B. Anleihen zu 97% vom Nennwert mit einer Laufzeit von 4 Jahren, erhält er nach dieser Zeit den vollen Nennwert ausbezahlt. Der Kursgewinn bleibt nach altem Recht steuerfrei. Was gilt jetzt?

      Einfluss auf Riester-Produkte: Die geplante steuerlichen Behandlung von Kursgewinnen kann rister-fähige Versorgungsmodelle gefährden oder zumindest die Rendite reduzieren. Zu den geförderten Produkten zählen auch Investmentfonds, deren Erträge im Alter, also nachgelagert besteuert werden. Damit wird die Besteuerung der Alterseinkünfte tangiert.

      Das praktische Problem des nicht ermittelbaren Kaufpreises: Beispiel: Anleger besitzen über viele Jahre hinweg Aktien, von denen sie nicht mehr wissen, zu welchem Preis sie diese einmal erworben wurden. Privatinvestoren sind nicht verpflichtet, Dokumente über die Anschaffung aufzubewahren. Banken sind nur zu einer zehnjährigen Aufbewahrungspflicht angehalten. Was ist hier der Anschaffungspreis?

      Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/spekulationssteuer…
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:32:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.297.896 von Frank67 am 27.06.06 14:33:47Kommt die 20%-Steuer auf Veräußerungsgewinne......

      Nein.

      Es kommt die 25%ige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.

      http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=domes…
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:44:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gilt das auch für die Beteiligungen des FED-KONGLOMERATS oder INVESTMENTBANKEN oder HEDGE-FONDS?

      Ich glaube....bestimmt nicht!:rolleyes:

      Natürliche Personen...für Die wirds wohl gedacht sein.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:47:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.300.677 von Dorfrichter am 27.06.06 16:44:25 Damit sollen dem Fiskus 4,4 Mrd. EUR pro Jahr an Einnahmen zufließen:laugh:

      Der Depp zahlt und den Gauner läßt man mit Billionen ziehen!

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      schrieb am 27.06.06 16:51:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.300.414 von detektivrockford am 27.06.06 16:32:18@ detektiv ... nicht das wir hier was durcheinander bringen. Kapitalerträge sind Einkünfte aus Zinsen und Dividenden. Der Spekulationsgewinn, ob nun Wertpapiere oder Immobilien bleibt davon unberührt !?!?

      @typhoon... stattdessen kommt die 20%Steuer auf priv. Veräußerungsgeschäfte 2008 - egal ob nun Wertpapiere oder Immobilien !?!?

      Richtig?

      danke nochmal im voraus
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:56:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.300.789 von Frank67 am 27.06.06 16:51:49Bislag sollten auch Veräußerungsgewinne unter die Abgeltungssteuer fallen.

      Das hat sich sicher nicht geändert.
      Avatar
      schrieb am 27.06.06 16:59:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dividenden-Werte gefragt: Die Steuerpläne der Regierungsparteien sehen vor, dass Kursgewinne von Wertpapieren im Zeitpunkt des Verkaufs generell besteuert werden sollen. Dividenden von Aktien werden nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte besteuert.

      Zu den Dividenden: 80% des Aktienbesitzes in "D" halten BANKEN, VERSICHERER, FONDSGESELLSCHAFTEN und HEDGE-FONDS, aber auch INVESTMENTBANKEN. Folglich läßt man auch künftig 80% der ausbezahlten Dividenden unversteuert.

      Das geplante Gesetz ist unausgewogen und dient nur der Bereicherung institutioneller Anleger. Der DEPP ZAHLT!
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 01:02:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich denke daß instis druck ausüben, weil immer mehr kleinanleger ihr eigenes ding durchziehen -> und das oft besser... jeder kleinanaleger der aktien hat aber keine insti-produkte ist ein verlorener kunde. die wirtschaft kann in diesen zeiten mit der politik machen was sie will....

      Die Steuerpläne der Regierungsparteien sehen vor, dass Kursgewinne von Wertpapieren im Zeitpunkt des Verkaufs generell besteuert werden sollen

      das ist z.b. schweinebackenmäßig... ich hau nen gewinn raus von 10.000 und darf steuern zahlen während ich nen 20.000 verlust realisiere und bis zur steuererklärung warten muss bis ich den steuerteil nach meinem nachweis wieder zurückbekomme und das ohne verzinsung für die wartezeit -> SAUEREI :mad:

      da kann man dann nur einen ausländischen broker wählen so ist das ganze wenigstens ein abmachen bei der steuererklärung... denn genau von diesen zeitverzögerungen bekommen sie die zinsen und mit der kohle rechnen sie. -> ohne mich :laugh:


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