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    Heiz- und NK-Abrechnung bei Auszug während des Geschäftsjahres - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.06 22:00:52 von
    neuester Beitrag 03.11.06 11:47:30 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.091.843
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      schrieb am 02.11.06 22:00:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ll

      Das Mietverhältnis meines Sohnes endete am 30.06.05. Mit Datum vom 17.10.06 (also mehr als ein Jahr später) bekommt er nun eine HK-NK-Abrechnung. Ist diese Forderung berechtigt, da das Geschäftsjahr zum 31.12.05 endete oder ist er frei aufgrund des abgelaufenen Jahres?

      Danke für Antworten,

      willy
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:35:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.062 von glaubichnich am 02.11.06 22:00:52dein Sohn hat gewohnt, geheizt, geduscht, hat Müll produziert und hat das Treppenhaus dreckig gemacht.

      Findest du nicht, daß er dafür auch die Kosten tragen sollte ?
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:44:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.171 von mimar am 02.11.06 22:35:25Schon richtig, aber auch hierfür gelten Fristen.

      Ich glaube, bin mir aber nicht sicher, daß die Forderung bis Jahresende gilt. Schau mal unter

      http://www.mietrecht-forum.com/
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:53:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.062 von glaubichnich am 02.11.06 22:00:52die Abrechnung für Nebenkosten bei einem Mietverhältnis muss bis zu 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode angefertigt sein.

      Bei Auszug eines Mieters während dieser Zeit ist der Eigentümer nicht verpflichtet eine Zwischenabrechnung anzufertigen....

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:23:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.171 von mimar am 02.11.06 22:35:25@mimar

      Danke für deine Sachlichkeit und deinen direkten Bezug auf die Ursprungsfrage:laugh:

      @4ju1 und manunikat

      Danke, ihr habt geholfen :)

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      Avatar
      schrieb am 03.11.06 00:10:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach der Abrechnungsperiode erstellt sein 12 Monate nach Auszug ist falsch

      Lg
      Ingrid
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 11:47:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.094.091 von christine-ingrid am 03.11.06 00:10:22@christine-ingrid

      Danke auch dir :) !

      willy

      P.S.: siehst du, mimar, SO geht das, wenn man etwas gefragt wird ;), hattest wohl keine gute Kinderstube, was?


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