Heiz- und NK-Abrechnung bei Auszug während des Geschäftsjahres - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.11.06 22:00:52 von
neuester Beitrag 03.11.06 11:47:30 von
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@ll
Das Mietverhältnis meines Sohnes endete am 30.06.05. Mit Datum vom 17.10.06 (also mehr als ein Jahr später) bekommt er nun eine HK-NK-Abrechnung. Ist diese Forderung berechtigt, da das Geschäftsjahr zum 31.12.05 endete oder ist er frei aufgrund des abgelaufenen Jahres?
Danke für Antworten,
willy
Das Mietverhältnis meines Sohnes endete am 30.06.05. Mit Datum vom 17.10.06 (also mehr als ein Jahr später) bekommt er nun eine HK-NK-Abrechnung. Ist diese Forderung berechtigt, da das Geschäftsjahr zum 31.12.05 endete oder ist er frei aufgrund des abgelaufenen Jahres?
Danke für Antworten,
willy
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.062 von glaubichnich am 02.11.06 22:00:52dein Sohn hat gewohnt, geheizt, geduscht, hat Müll produziert und hat das Treppenhaus dreckig gemacht.
Findest du nicht, daß er dafür auch die Kosten tragen sollte ?
Findest du nicht, daß er dafür auch die Kosten tragen sollte ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.171 von mimar am 02.11.06 22:35:25Schon richtig, aber auch hierfür gelten Fristen.
Ich glaube, bin mir aber nicht sicher, daß die Forderung bis Jahresende gilt. Schau mal unter
http://www.mietrecht-forum.com/
Ich glaube, bin mir aber nicht sicher, daß die Forderung bis Jahresende gilt. Schau mal unter
http://www.mietrecht-forum.com/
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.062 von glaubichnich am 02.11.06 22:00:52die Abrechnung für Nebenkosten bei einem Mietverhältnis muss bis zu 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode angefertigt sein.
Bei Auszug eines Mieters während dieser Zeit ist der Eigentümer nicht verpflichtet eine Zwischenabrechnung anzufertigen....
Grüße
Bei Auszug eines Mieters während dieser Zeit ist der Eigentümer nicht verpflichtet eine Zwischenabrechnung anzufertigen....
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.171 von mimar am 02.11.06 22:35:25@mimar
Danke für deine Sachlichkeit und deinen direkten Bezug auf die Ursprungsfrage
@4ju1 und manunikat
Danke, ihr habt geholfen
Danke für deine Sachlichkeit und deinen direkten Bezug auf die Ursprungsfrage
@4ju1 und manunikat
Danke, ihr habt geholfen
Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach der Abrechnungsperiode erstellt sein 12 Monate nach Auszug ist falsch
Lg
Ingrid
Lg
Ingrid
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.094.091 von christine-ingrid am 03.11.06 00:10:22@christine-ingrid
Danke auch dir !
willy
P.S.: siehst du, mimar, SO geht das, wenn man etwas gefragt wird , hattest wohl keine gute Kinderstube, was?
Danke auch dir !
willy
P.S.: siehst du, mimar, SO geht das, wenn man etwas gefragt wird , hattest wohl keine gute Kinderstube, was?
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