Abgeltungssteuer - Mögliche Behandlung von Werbungskosten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.03.07 18:05:57 von
neuester Beitrag 13.03.07 13:19:45 von
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Hallo Zusammen,
stimmt die Aussage des Hauptgeschäftsführers der DSW, dass Werbugskosten in einem System der Abgeltungssteuer nicht mehr steuermindernd angesetzt werden können?
Das wäre für mich ein Desaster, da ich hohe Werbungskosten generiere (Börsenbriefe, Kurssysteme, etc.).
Wie würde denn dann eine Gewinnbeteiligung eines Verwalters gehandhabt?
Besten Dank und Gruß
348
stimmt die Aussage des Hauptgeschäftsführers der DSW, dass Werbugskosten in einem System der Abgeltungssteuer nicht mehr steuermindernd angesetzt werden können?
Das wäre für mich ein Desaster, da ich hohe Werbungskosten generiere (Börsenbriefe, Kurssysteme, etc.).
Wie würde denn dann eine Gewinnbeteiligung eines Verwalters gehandhabt?
Besten Dank und Gruß
348
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.188.269 von 348 am 08.03.07 18:05:57Keiner da, der zu diesem Thema etwas sagen kann? Schade........
Die Berücksichtigung von Kosten, die nicht unmittelbar mit dem Geschäft zusammenhängen, ist bei einer Abgeltungssteuer technisch nicht möglich, da diese der Bank, welche ja die Abgeltungssteuer berechnet und abführt, gar nicht bekannt sind. Die Bank kennt nur die Spesen und Provisionen, die auf den Abrechnungen für Kauf und Verkauf ausgewiesen sind.
Die Berücksichtigung von WKs, die darüber hinaus gehen, ist nur im Rahmen einer Veranlagung zur ESt möglich.
Die Berücksichtigung von WKs, die darüber hinaus gehen, ist nur im Rahmen einer Veranlagung zur ESt möglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.256.592 von NATALY am 12.03.07 16:52:00ein gangbarer Weg, nicht direkt einzelnen Spekulationsgeschäften zurechenbare Werbungskosten doch wieder steuerlich abzugsfähig zu machen wäre, wenn der Broker Werbungskosten wie Realtime-Systeme auf die Provision umlegt. Beispiel: anstatt 0,15% Brokerprovision verlangt der Broker künftig 0,18%, dafür gibt's ein Realtime-System wie netbis vom Broker für umsonst.
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