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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 326)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
    Beiträge: 4.589
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 07.11.07 13:03:59
      Beitrag Nr. 1.339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.323.635 von De_profundis am 07.11.07 12:54:01Hallo De_Profundis

      Das Zauberwort heißt: M E D I A N



      ben:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 12:54:01
      Beitrag Nr. 1.338 ()
      Schönen Tag zusammen

      Im Zusammenhang mit der MLP-Side

      http://www.500jobs.de/index.aspx

      ist nicht nur die Darstellung eines damit suggerierten Beraterzubaus interessant. Mein Eindruck ist, dass ein geringer Beraterzubau vorne durch doppelten Beraterabbau hinten die Gesamtanzahl der Berater stetig abnehmen lässt.

      Als übel empfinde ich für Bewerber die dort vorgegaukelten Einkommensgrößen.

      Es wird genannt, dass das sich das Einkommen eines MLP-Beraters aus Provisionen und Honoraren zusammensetzt.
      Dabei soll jeder MLP-Berater im Jahr 2006 rund 85.000 Euro verdient haben. Es wird sogar von 130.000.-€ an Einkommen der 1.000 besten Berater gesprochen.

      Diese Zahlen will ich nicht bezweifeln. Sie vermitteln m.A.n. einem Bewerber jedoch ein völlig falsches Einkommensbild.
      An diesen Durchschnittswerten sind vermutlich die langjährigen 25 Top-Berater mit entsprechendem Kundenpotenzial maßgeblich beteiligt; z.B. konnte durch EIN Sondergeschäft EIN Berater in 2006 ein Einkommen von 1 Mio. € erzielen.
      Realistischer würden sich Einkommensverhältnisse darstellen, wenn die ersten 100 Berater in diese Durchschnittsangaben nicht einfließen würden, denn zu den ersten 100 kann sich ein Bewerber in seinen Anfangsjahren mit Sicherheit nicht zählen. Zudem dürften in diese Durchschnittsberechnungen Vorschusszahlungen an Berater nicht Berücksichtigung finden.
      MLP spricht jedoch von Einkommen und damit ist anzunehmen, dass sogar Vorschusszahlungen enthalten sind. Und ist es nicht so, dass Negativsalden aus Vorschusszahlungen vom Berater zu 50 % bei Ausscheiden sofort und bei Verbleib im Konzern insgesamt über Jahre zurückgeführt werden müssen und damit aus meiner Sicht kein „Einkommen“ im eigentlichen Sinne darstellen?
      Es wird klar, dass durch derartige Einrechnungen die angegebenen durchschnittlichen Beratereinkommen m.M.n. schöngerechnet sind.

      Das Gros der MLP-Einsteiger wird sich über Jahre in dem Beratereinkommenssegment „Minus-Saldo“ wieder finden. Als Bewerber würde mich interessieren, wie viele Berater stehen mit welchen Größenordnungen im Soll-Saldo und Haben-Saldo? Wie viele Berater sind mit welchen Größenordnungen in den letzten z.B. fünf Jahren bei MLP ausgeschieden?
      Damit könnte ein Bewerber eine Einschätzung seines persönlichen Risikos erkennen.

      Es versteht sich, dass selbst GL´s derartige Zahlengerüste für den Gesamtkonzern auch auf Anfrage nicht geliefert bekommen.

      Die Frage ist, weshalb?

      Ich will selbstverständlich nicht behaupten, dass MLP evt. im „www“ durch seine Berater-Einkommensdarstellungen im juristischen Sinne eine „arglistige Täuschung“ für potentielle Bewerbern betreibt und damit gar Problematiken in den diversen Gerichtsprozessen mit ausgeschiedenen Beratern für MLP auftreten könnten.
      Die durchschnittlichen Größenangaben von MLP sind sicherlich richtig.:laugh::laugh::laugh:



      De profundis
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 21:02:12
      Beitrag Nr. 1.337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.223.173 von wertvoll am 31.10.07 19:17:07Lieber wertvoll,

      die Punkte sind gut aufgeführt und auch ziemlich vollständig. Leider scheint es so zu sein, daß die Selbständigkeit der MLP-Berater in vielen Punkten massiv von MLP eingeschränkt wird (Produktauswahl, "Vergleichs"programm - ja, diese Programme hauen den gläubigen MLPler um, Umsatzvorgaben, Anwesentheitspflichten und die Einschränkung auf Potentiale!).

      Das alleine wäre zwar schon schlimm. Durch die geringen Provisionen und den mittlerweile meiner Meinung nach miserablen Ruf von MLP aber wird es für viele dann unerträglich. Warum? Viele MLPler

      - haben Existenzängste (bei 40.000 € EBIT pro Berater??? Früher nannte man so etwas Sklaventum!) wegen der geringen Abschluß- und häufig nicht vorhandenen Bestandsprovisionen

      - haben Bauchschmerzen (wegen der eingeschränkten Produktauswahl und der extremen Umsatzvorgaben)

      - ärgern sich über GLs aufwärts (weil viele GLs reinkommende Kundenakten "vorprüfen" und dann die Guten für sich behalten, "Kollegen" Interessenten bunkern etc.)

      - das Verhalten von Kollegen bei Hauptseminaren nicht für gut halten (oder hat sich das etwa geändert, werte Damen von MLP?)

      - sich durch falsche Folien (2003, Dachfondskosten Sal. Oppenheim - hallo GF, wurde das mal korrigiert) oder fragwürdige Seminarunterlagen (siehe letztes Hauptseminar bzgl. Abgeltungssteuer und "Rürup-ISP") zu Recht massiv betrogen fühlen


      wertvoll, der Fisch stinkt vom Kopf. Schlagt den Kopf ab oder laßt den Kopf alleine rumstinken! Es möge sich eine Person hier offen (also nicht anonym) hier melden, welche

      RS
      GF
      HB

      die Note 4 oder besser geben würde hinsichtlich der Menschlichkeit!

      wertvoll, es ist traurig und ich hoffe nur, daß möglichst vielen geholfen werden kann. Dir einen schönen Abend im Kreis Deiner Liebsten und alles Gut für Deine/Eure Zukunft (Es geht!).


      Herzliche Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 31.10.07 19:17:07
      Beitrag Nr. 1.336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.207.971 von De_profundis am 30.10.07 18:40:26Hallo MLP'ler,

      kurze Frage: Hier wird diskutiert, ob der MLP'ler selbstständig oder angestellt ist?

      Kriterien für die (Schein-) Selbständigkeit
      ... Scheinselbständigkeit (Arbeitnehmer)

      Keine "im wesentlichen" freie Gestaltung der eigenen Tätigkeit
      Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber

      Arbeitsumfang fremdbestimmt, vorgegebener Tätigkeitsort

      Dienstplan Arbeitsanweisung

      Einbeziehung in betriebliche Organisation (Personal- und Urlaubsplanung, Weisungsbefugnisse u.ä.)

      festes, erfolgsunabhängiges Entgelt, Fortzahlung im Urlaub und im Krankenheitsfall

      Genehmigungspflicht bei Nebentätigkeit

      Kein unternehmerrisiko (keine Kosten- und Risikotragung aus dem Geschäft)

      Tätigkeit gleicht der, die zugleich von Arbeitnehmern des Auftraggebers geleistet wird

      Abführen von Lohnsteuer, Sozialversicherung




      ... Selbständigkeit (Unternehmer)

      "im wesentlichen" freie Gestaltung der eigenen Tätigkeit und

      keine bzw. eingeschränkte Weisungsgebundenheit

      eigene Zeiteinteilung

      freie Bestimmung der Arbeitsweise

      keine Einbeziehung in betriebliche Organisation

      Einzelvergütung, erfolgsabhängige Provision, keine Fortzahlung bei Fehlzeiten

      keine Genehmigungspflicht für die Annahme von Aufträgen

      eigenes Unternehmerrisiko des Auftragnehmers, eigene sachliche Betriebsmittel, eigener Kapitaleinsatz

      Anmeldung am Gewerbeamt, Eintragung in das Handelsregister

      Veranlagung zur Umsatz- und Gewerbesteuer


      Vielleicht könnten einige Punkte mal diskutiert werden?

      Liebe Grüße
      wertvoll
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 18:40:26
      Beitrag Nr. 1.335 ()
      Dann warte noch etwas ab...

      Zum Thema Consultantvertrag gibt es im Zusammenhang mit dessen Wirksamkeit noch einige Punkte, die Fragen bez. "Selbstständigkeit" aufwerfen.

      An sich sollten hier Unterrubriken gebildet werden, z.B.

      - Consultantvertrag
      - Schulungskosten
      - Vorschuss
      - Haftung
      - Bewerber
      - Geschäftsstellen
      - IT
      - Anwälte
      - MLP Führung
      - etc.

      Das erleichtert das Auffinden für interessierte Leser ungemein.

      Wie auch immer. Warte einfach noch etwas ab mit Deiner Anwaltsfrage und lege ihm dann das gebündelte Werk vor.

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      Avatar
      schrieb am 30.10.07 16:47:19
      Beitrag Nr. 1.334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.201.686 von De_profundis am 30.10.07 12:26:18Juristen könnten dahinter eine Dienstanweisung (damit Angestelltenvertrag) von MLP vermuten? Könnte der Consultantvertrag zusammen mit anderen einseitigen Inhalten gegen Beraterinteresse daher ex tunc nichtig sein?

      Das alleine ist ja schon extrem interessant. Das werde ich einmal meinem Anwalt zur Prüfung geben.

      DANKE für den Hinweis auf eine weitere Chance:D
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 16:35:39
      Beitrag Nr. 1.333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.206.052 von De_profundis am 30.10.07 16:29:23die berater, die der meinung waren, sich als makler ins vermittlerregister eintargen zu müssen, müssen doch aber eine haftpflichtversicherung hochgehalten haben, oder?
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 16:29:23
      Beitrag Nr. 1.332 ()
      P.S.

      Und sollte gerade deshalb auch ein Kunde zu seiner eigenen Sicherheit nicht exakt die Absicherung seines Beraters im Fall des Falles kennen?
      Sollte der Kunde daher auch diesen Punkt vor jedem Beratergespräch vorab klären?

      Momentan ist anscheinend nur MLP sich selbst bez. Haftungsfragen sicher. Berater und Kunden dürfen aber hoffen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 16:25:04
      Beitrag Nr. 1.331 ()
      Richtig passmann

      Auch darauf hatte ich hier kürzlich hingewiesen.

      Ansprüche von MLP gegen den Berater sind m.M.n. nicht gedeckt.Ansprüchsdeckungen von Kunden gegen den Berater sind den Beratern unbekannt.

      Insgesamt betrachtet, kennt keiner der Berater das Haftungspaket das er zu schultern hat.

      Berater vertreiben "Sicherheit" für Kunden und müssen selbst derart unsicher bez. ihren eigenen Absicherung sein? Welches Licht soll das aus Kundensicht auf die Berater werfen?

      De profundis
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 15:24:23
      Beitrag Nr. 1.330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.203.545 von De_profundis am 30.10.07 14:18:10was auch immer im kleingedruckten dieser gruppenpolice steht, eine haftpflichtabsicherung des beraters gegenüber ansprüchen des konzerns wird nicht gegeben sein

      da der berater als hgbler zwischen baum und borke (konzern und kunden) steht, hat er eine seite (die zum konzern) für sich nicht abgesichert

      kindisch, wer da meint, dies bräuchte er nicht
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