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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 327)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
    Beiträge: 4.589
    ID: 1.129.731
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990 · Symbol: MLP
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      Avatar
      schrieb am 30.10.07 14:18:10
      Beitrag Nr. 1.329 ()
      Hallo beobachter

      KLASSE Dein Beitrag.

      Er belegt für jeden Berater aus Eigeninteresse noch mehr, dass er seinen berechtigten Anspruch auf Offenlegung aller Informationen seiner Vermögensschadenshaftpflicht betreffend fordern muss.

      Denn eine Eigenabsicherung ist für jeden Berater finanziell und im Inhalt seiner Police überschaubar. Bei MLP derzeit offensichtlich nicht.

      Gelingt das den Beratern nicht, so sind das Hintergründe zu vermuten, die nicht zum Vorteil des Beraters sind ?

      De profundis
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 12:26:18
      Beitrag Nr. 1.328 ()
      In § 16 des Consultantvertrages wird u.a. die Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag genannt.
      Mit Unterzeichnung des Consultantvertrages hat der Berater seine Zustimmung gegeben.

      Dennoch bleibt die Frage, inwieweit bei den ungenügenden Informationen von MLP auch zu diesem Punkt dieser Vertragsbestandteil rechtswirksam sein kann?
      Juristen könnten dahinter eine Dienstanweisung (damit Angestelltenvertrag) von MLP vermuten? Könnte der Consultantvertrag zusammen mit anderen einseitigen Inhalten gegen Beraterinteresse daher ex tunc nichtig sein?
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 11:31:01
      Beitrag Nr. 1.327 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.200.650 von De_profundis am 30.10.07 11:17:40Ich wette, dass MLP einen sog.

      Summenexcedentenvertrag gemacht hat!

      Das läuft dann so:

      MLP vereinnahmt zunächst von jedem Berater ca. 800 Euro.
      Dies entspricht bei 2.500 Beratern 2 Mio. Euro Versicherungsprämie.
      MLP hat dann eine Deckung, wenn die Schadensumme z.B 1,5 Mio. Euro übersteigt.
      densumme, die ausgezahlt wurde.
      Nehmen wir an die Prämie liegt bei 200.000 Euro.
      Dann erhöht sich der auschüttungsfähige Gewinn um die Differenz zwischen den Prämieneinnahmen und der Schadenhöhe in Summe.

      ;)
      Das ist immer ein gutes Geschäft für die Aktionäre!
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 11:23:29
      Beitrag Nr. 1.326 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.200.395 von De_profundis am 30.10.07 11:00:51@all
      Interessant:
      -Bei FiNet kann man ja auch eine Victoria (oder Allianz) VSHV abschließen. Das Deckungskonzept ist sehr umfangreich.
      Und jetzt kommts:
      - Prämie Handelsvertreter (!): 505.- € zzgl. Steuer!!!!
      Kann sich irgendjemand vorstellen, daß MLP mit über 2500 Hnadelsvertretern für diese mehr zahlt als ein "kleiner" FiNet-Makler mit vielleicht mal 3-5 Handelsvertretern?????
      Also:
      800-600 (505.- zzgl. Steuer = 600) = 200x2500=500.000.-€
      Vielleicht soll man deshalb die Police nicht sehen??? Ist natürlich völlig aus der Luft gegriffen ;-))
      GRuß
      B.
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 11:17:40
      Beitrag Nr. 1.325 ()
      P.S.

      Weiter stellt sich die Frage, wie hoch die jährlichen Vermögensschäden in Summe zu beziffern sind?
      Bei 2 Mio.€ Prämieneinnahme bei MLP müßte die Schadenshöhe in welcher Höhe vermutet werden, damit dieser Gruppenvertrag für MLP und den Versicherer Sinn macht?

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      Avatar
      schrieb am 30.10.07 11:00:51
      Beitrag Nr. 1.324 ()
      P.S.

      ein Berater kauft also eine Versicherung für jährlich 800.-€ und kennt weder Deckung noch abgeführten Beitrag von MLP an die Victoria.

      Immerhin ergeben z.B. 800.-€ x 2500 Berater eine Prämieneinnahme von 2 Mio. € für MLP.
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 10:34:27
      Beitrag Nr. 1.323 ()
      Tag zusammen

      Beispiel eines tatsächlichen Falles:
      Ein Berater hatte einen Vermögensschaden und damit berechtigtes Interesse an seiner Deckung über den MLP-Gruppenvertrag. Im GL-Handbuch ist darüber nichts aufzufinden.
      Auch die Rückfrage des GL in Wiesloch förderte kein Bedingsungswerk zutage. Dieses Ansinnen wurde auch gegenüber dem GL abgelehnt.

      Damit stellt sich die Frage, weshalb Wiesloch hierzu keine Informationen ausgibt?

      De profundis
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 10:14:19
      Beitrag Nr. 1.322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.199.219 von poptortfolie am 30.10.07 09:49:14Man stelle sich mal folgende Situation vor:

      Kunde und MLP-"Berater" schließen einen Maklervertrag ab. Der "Berater" schließt daraufhin für den Kunden eine Sachversicherung ab. Der Kunde zahlt die Prämie, bekommt aber die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt. Auf Nachfrage bekommt er vom "Berater" die Auskunft, daß er eine Bestätigung über einen bestehenden Versicherungsschutz bekommen könne, ihm aber die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt werden.:laugh:

      Rein rechtlich wäre im obigen Fall doch gar kein Vertrag zustandegekommen, oder??? (Aushändigung des Scheins, der Bedingungen, Widerspruchsfrist etc...)

      Der Knackpunkt bei der VSHV bei MLP ist, daß über die Köpfe der "selbständigen Berater":laugh: hinweg eine Versicherung für diese abgeschloßen wird, bei der sie gar nicht wissen, was GENAU abgedeckt wird. Aber zahlen dürfen/MÜSSEN sie dafür. Und wenn sie dann auch noch die "Frechheit" besitzen, daran etwas auszusetzen, wird mit fristloser Kündigung gedroht...

      Nun, das ist leider nichts aussergewönliches bei "europas führendem Finanzdienstleister":laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 09:49:14
      Beitrag Nr. 1.321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.198.957 von Outtake am 30.10.07 09:34:15Ich habe bei der Victoria angerufen und wollte eine Vertragskopie für meine Unterlagen. Antwort: Wir kennen Sie nicht und schicken auch nix. Anfrage in Wiesloch: Auf Wunsch Deckungszusage möglich, keine Vertragsunterlagen. Bedingungen wurden ebenfalls nicht ausgehändigt.

      Einem GL-Kollegen sagte man sogar, dass ein anfechten der VSH-Praktik ein Grund für sofortige Kündigung sei. Hey! Ein Freibrief insbes. angesichts der rechtl. Situation beim Zustandekommen der Geschichte.

      Hallo Wieslöcher: Das ist mal wieder totaler Dilettantismus, mit gehirnlosen Sklaven kann man so umgehen. Aber nicht mit angeblich selbständigen Mit- und Selbstdenkern. Es wird immer deutlicher, wie die Führung über das eigene Humankapital denkt. Aber: Die Berater erwirtschaften die Einkommen der Oberflachpfeifen! Wenn genug gehen, sind die auch weg. Dann kann man ja vielleicht wieder einsteigen...

      kopfschüttelnde ptf
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 09:44:31
      Beitrag Nr. 1.320 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.198.957 von Outtake am 30.10.07 09:34:15Nun, ist das evtl. ein Grund für eine fristlose Kündigung des Consultantvertrags?

      Noch mal: Jeder MLPler sollte sich unverzüglich alle Unterlagen aushändigen lassen - heute!
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