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    MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 328)

    eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
    neuester Beitrag 06.06.24 13:29:27 von
    Beiträge: 4.589
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 30.10.07 09:34:15
      Beitrag Nr. 1.319 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.198.485 von interna am 30.10.07 09:01:52Hier noch ein paar Informationen betreffend die Vermögensschadenshaftpflicht bei MLP:

      Vertragspartner sind die MLP FDL AG auf der einen Seite und die Victoria auf der anderen Seite. Den Jahresbeitrag (in Höhe von über 800 EUR) zahlt der Berater (sic!). Zu keinem Zeitpunkt lag beim Berater ein Antrag vor; ebenfalls wurden die Bedingungen nicht ausgehändigt.



      Diese Aussage kann ich so bestätigen! Bei mir wurde der Jahresbeitrag wurde mit den Provisionszahlnungen verrechnet. Ich habe von der Versicherung lediglich ein Schreiben zur Vorlage bei der zuständigen IHK erhalten. Keine Versicherungsbedingungen!

      Nach meinem Ausscheiden habe ich mit einem, für diesen Vertrag zuständigen, Mitarbeiter der V...a telefoniert. Er war sichtlich überrascht, daß der Beitrag im Grunde von mir "bezahlt" wurde. Nach seiner Aussage ist NUR die MLP FDL AG der Vertragspartner der V...a!
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 09:01:52
      Beitrag Nr. 1.318 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.193.449 von poptortfolie am 29.10.07 18:47:11Noch mal:

      Vertragskopie aushändigen lassen!!!

      Warum?

      Frage dazu: Stimmt das Folgende?



      Hier noch ein paar Informationen betreffend die Vermögensschadenshaftpflicht bei MLP:

      Vertragspartner sind die MLP FDL AG auf der einen Seite und die Victoria auf der anderen Seite. Den Jahresbeitrag (in Höhe von über 800 EUR) zahlt der Berater (sic!). Zu keinem Zeitpunkt lag beim Berater ein Antrag vor; ebenfalls wurden die Bedingungen nicht ausgehändigt.

      Sog. "Verträge zu Lasten Dritter" (weil hier der Berater die Prämie bezahlt, obwohl er nicht Vertragspartner ist) "sind mit dem Grundsatz der Privatautonomie unvereinbar und deshalb unzulässig", mithin rechtswidrig; so schon der BGH in 54,247, arg. e contrario § 328 BGB, vgl. Palandt Rn.10 Vor § 328.
      Avatar
      schrieb am 29.10.07 18:47:11
      Beitrag Nr. 1.317 ()
      Tach auch,

      aaaalso: Die Berater MÜSSEN die VSH aus dem Gruppenvertrag von der V......a annehmen. Ich wollte ne eigene: Verboten! Und zusätzlich geht auch nicht. Also wohl eher systematischer GruppenZWANG. Aber das kennt man ja schon.

      Gut, dass es so viele andere Möglichkeiten gibt Geld - und dann auch noch mit Spaß - zu verdienen!

      findet (extrem gut gelaunte) ptf
      Avatar
      schrieb am 29.10.07 15:02:50
      Beitrag Nr. 1.316 ()
      Schönen Tag zusammen,

      generell sollte jeder MLP-ler die Inhalte des Haftpflicht-Gruppenvers.-vertrages von MLP kennen, um vor Überraschungen gesichert zu sein. Seltsamerweise wird er nicht an MLP-Beraterverträge automatisch angehängt.

      Ein Kunde wird im Vermögensschaden sich an den hängen, von dem er am Leichtesten Geld erhalten könnte.

      De profundis
      Avatar
      schrieb am 29.10.07 11:19:58
      Beitrag Nr. 1.315 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.176.374 von passmann am 27.10.07 21:12:55- der eintrag des beraters ins vermittlerverzeichnis als makler hat mgl weise für den konzern nette vorteile

      Das ist der springende Punkt!!!

      Darüber sind sich viele MLP-Berater gar nicht im klaren:
      Trete ich gegenüber dem Kunden selbst als Makler auf bzw. lasse mich bei der IHK als Makler registieren, bin ich gegenüber dem Kunden voll in der Makler-HAFTUNG.

      Dies bedeutet, wenn von Seiten MLPs Umstände verursacht werden, die sich später für den Kunden als unvorteilhaft erweisen (ACHTUNG: Makler muss im Kundeninteresse arbeiten!!), z.B. in der Beratungslogik (z.B. generelle Präferenz der Basisrente mit BUZ) oder der Produktauswahl (Präferenz der Heidelberger Leben), dann ist der MLP-Berater voll dafür verantwortlich.

      UND.... Da sich die Schäden bzw. die Schadenersatzerklagen ja in der Regel nicht im Millionenbereich, sondern eher im niedrigen fünfstelligen Bereich bewegen dürften, wird der Kunde bzw. dessen Anwalt in der Regel nicht versuchen, sein Recht direkt gegen die wehrhafte MLP-Zentrale durchzusetzen, sondern gegenüber dem viel schwächeren MLP-Berater (der hat nämlich nicht eine ganze Truppe von spezialsierten Anwälten im Rücken).

      Gratulation an die MLP-Zentrale: Ihr versteht es immer wieder, alle Vorteile der Zentrale zuzuordnen und alle Nachteile auf die MLP-Berater abzuwälzen.

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      Avatar
      schrieb am 29.10.07 11:02:48
      Beitrag Nr. 1.314 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.184.889 von interna am 29.10.07 10:38:35Zum Thema VSH:

      Die Konstruktion Gruppenversicherung birgt weitere Gefahren, da der einzelne Mitversicherte nach Ausschluss aus dem Gruppenvertrag (Kündigung, Schaden etc) evtl. Probleme mit einem Neuvertrag bekommen wird. Sollte MLP beispielsweise die Strategie fahren, für wechselwillige Vermittler einen Schaden zu "suchen" und diesen "vorsichtshalber" an den VSH-VR zu melden, so wird der Vermittler nicht ohne weiteres einen neuen Vertrag bekommen.

      Da es die VSH schon ab 400 Euro gibt (mit entsprechender SB) sollte jeder Einzelne über die Sinnhaftigkeit des Gruppenvertrages nachdenken.


      Zum Thema FORMAXX:

      Ich habe mir auf der DKM Messe in Dortmund deren Stand angeschaut und auch den Vortrag von Eugen Bucher angehört. Ich und meine Kollegen von anderen Vers.gesellschaften waren erstaunt, was für eine harte Strukkie-Linie dort gefahren wird. Die Provisions- und Hierarchiestufen sind ja noch differenzierter als beim AWD. Und dabei dachte ich, die würden als "Maklerplattform" agieren?!? Auch hat mich das "Berater-Klientel" gewundert, die sich auf dem STand aufhielten - das war eher so die Fraktion kurzhaarige AWD-Drücker. Die Vorstellung, dass diese Mitarbeiter die Beratungen für Topverdiener durchführen sollen, fällt schwer.
      Avatar
      schrieb am 29.10.07 10:38:35
      Beitrag Nr. 1.313 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.182.515 von PortoPi am 28.10.07 23:44:24PortoPi,

      jeder MLPler sollte sich eine Kopie seiner VSHV aushändigen lassen und abklären,

      a) ob alle notwendigen Dinge versichert sind
      b) wer was wann wie warum zahlt und ob das rechtens ist
      c) evtl. Lücken selber schließen

      Das Problem könnte bei den Beratern liegen, nicht bei MLP (wie fast immer)!
      Avatar
      schrieb am 29.10.07 10:38:01
      Beitrag Nr. 1.312 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.182.515 von PortoPi am 28.10.07 23:44:24PortoPi,

      jeder MLPler sollte sich eine Kopie seiner VSHV aushändigen lassen und abklären,

      a) ob alle notwendigen Dinge versichert sind
      b) wer was wann wie warum zahlt und ob das rechtens ist
      c) evtl. Lücken selber schließen

      Das Problem könnte bei den Beratern liegen, nicht bei MLP (wie fast immer)!
      Avatar
      schrieb am 28.10.07 23:44:24
      Beitrag Nr. 1.311 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.181.991 von interna am 28.10.07 21:01:20interna

      Manchmal ist es sehr schwierig für mich, Deinen Ausführungen zu folgen.

      Ich nehme einmal an, es geht bei der Kopie der Police, die sich alle MLP Handelsvertreter aushändigen lassen sollen um die Haftpflichtversicherung für die MLP-Verkäufer, oder?

      Die MLP-Rechtsabteilung weiß sicher, worin das Problem der Police liegt, aber für uns ungebildete Leser:

      1. Worin siehst Du das Problem bei der Police für Berater? Oder

      2. Worin könnte ein Problem für MLP liegen?

      Deine geheimnisvollen Andeutungen helfen mir nicht.
      Ich verstehe nichts!!
      Avatar
      schrieb am 28.10.07 21:01:20
      Beitrag Nr. 1.310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.176.374 von passmann am 27.10.07 21:12:55Noch mal: Jeder Berater sollte sich unverzüglich eine Kopie des Vertrags geben lassen!

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