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    WEG-Recht - Fachleute nochmals gesucht.......... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.07 11:06:02 von
    neuester Beitrag 19.08.07 16:21:50 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.131.753
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      Avatar
      schrieb am 16.08.07 11:06:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach einer Eigentümerversammlung soll das Haus neu
      gestrichen werden (es läuft ein linkes Ding, ein
      Eigentümer möchte einem Freund zum Auftrag verhelfen,
      nicht alle Eigentümer blicken durch)
      Über die grundsätzliche Notwendigkeit eine neuen Anstriches (Haus ist 8 J. alt, sehr gpflegt) kann man trefflich streiten.

      Abstimmung verlief bei sechs Eigentümern wie folgt:

      3 Köpfe dafür, 3 dagegen

      In Miteigentumsanteilen errechnet:

      239/457 dafür, 218/457 dagegen

      Die ME-Anteile "pro Anstrich" haben die Mehrheit.

      "Diese" Mehrheit bestimmte auch die Summe der Entnahme aus den Rücklagen.

      Frage: Ist das Ergebis auch nach den zum 1.7.07 vorgenommenen
      Änderungen im WEG-Recht zu akzeptieren?
      Gibt es keinerlei Möglichkeiten des Widerspruches?

      Wer hat eine Idee?

      TAUSEND DANK!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 16.08.07 11:48:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      also habt ihr abgestimmt, dass ein Anstrich gemacht wird.

      Jetzt müßt ihr abstimmen, wer den Anstrich macht, dazu müssen mindestens 3 alternative Angebote eingeholt werden.

      Das kann dauern und jetzt haste die Möglichkeit ein besseres Angebot beizubringen. Dann kann man wieder nachbessern, neuverhandeln, bal bla bla ...

      Man kann das Dauern !

      Du verstehst ?
      Avatar
      schrieb am 16.08.07 11:59:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.181.921 von Gebirge am 16.08.07 11:48:50tja, "Kollege" war ja nicht blöd......
      Hausverwaltung legte im Vorfeld bereits drei Angebote vor;
      natürlich völlig überhöht, da die HV auch entsprechende Provision
      einrechnen ließ; somit war es kein Problem für den Mitbesitzer
      das "günstigste" dieser Angebote -welche nur er als Beirat kannte -
      um wenige Euro von seinem Bekannten unterbieten zu lassen - und den Eigentümern in der Versammlung zu präsentieren. Nur, beweisen kann man - natürlich - nix.

      So ist da Leben......
      Avatar
      schrieb am 16.08.07 12:07:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Normalerweise unterliegen nach WEG-Recht größere bauliche Veränderungen an der Außenfassade der Allstimmigkeit, d.h. alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer müssen auf einer ETV dieser Maßnahme zustimmen. Erst dann werden die 3 Angebote eingeholt und mit einfacher Mehrheit abgestimmt, welche Firma beauftragt wird.
      Avatar
      schrieb am 16.08.07 14:26:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was hat der Miteigentümer für ein Interesse ein künstlich hoch gehaltenes Preisniveau zu akzeptieren bzw. zu fördern?? Er zahlt doch auch mit!! Oder vermutest du im Hintergrund "Bestechung"?? Wenn ja, dann anzeigen bzw. ansprechen!!!

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      Avatar
      schrieb am 16.08.07 14:46:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.182.335 von DEP0T am 16.08.07 12:07:31sorry, aber das ist nicht richtig.
      Streichen der Aussenfassade ist normale Instandhaltung, da reicht die einfache Mehrheit die Maßnahme zu beschliessen.
      Was anderes ist es wenn sich etwas verändert, wie z.B. die Farbe, statt weiss jetzt blau, dann wäre nach neuen Recht eine 3/4 Mehrheit notwendig, die 100% Zustimmung sind nur noch bei Änderung der Teilungserklärung und ähnlichen Dingen erforderlich.

      Aber noch zu Frage: 3 Angebote, Versammlung stimmt ab, Beschluss wird umgesetzt.
      Wenn ein linkes Ding abgezogen wurde, dann muss zivilrechtlich dagegen vorgegangen werden, ausserdem hat jeder Eigentümer die Möglichkeit einen Beschluss anzufechten, wenn er der Meinung ist, das wäre nicht in Ordnung. Da gibt es Fristen zu beachten, habe ich aber nicht zu Hand, am besten mal einen Rechtsanwalt kontaktieren.
      Avatar
      schrieb am 19.08.07 16:21:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe auch eine Frage an die Experten. Ich beabsichtige mir in meinen ETW einen Kamin einzubauen. Da kein Schornstein vorhanden ist, muss ich im gemeinschaftseigentum (Dach) einen Eingriff vornehmen.

      Nach der alten Rechtsprechnung mussten alle zustimmen. Reicht nach dem neuen WEG eine qualifizierte Mehrheit? Bitte keine Vermutungen schreiben, ich benötige einen konkrete Aussage.

      Danke


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