Endlich mal was neues von Varengold (Seite 34)
eröffnet am 30.10.07 09:38:46 von
neuester Beitrag 16.06.24 10:12:26 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.939.319 von Mittsch am 01.06.23 12:17:08
Jetzt besser?
Zitat von Mittsch: Ziemlich ruhig in der Aktie in letzter Zeit.
Jetzt besser?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.947.485 von threeways am 02.06.23 16:14:27
Das denke ich nun nicht, da hätte die bafin auf die Anhörung verzichtet. Denke die Gewinne sind schon echt, nur die Quelle wie diese generiert wurden dürfte nicht seriös sein.
Zitat von threeways: Letztlich kann man da nur im Nebel stochern. Sicherlich ist vieles denkbar. Horrorszenario wäre, wenn Einlagegelder von Kunden im großen Stil irgendwo nach Nigeria, Russland, Phillipinen etc. abgeflossen wären aufgrund von Fake Geschäften. Vielleicht hat Marsalek einen Freund oder näheren Verwandten bei der Varengold platziert gehabt?
Das denke ich nun nicht, da hätte die bafin auf die Anhörung verzichtet. Denke die Gewinne sind schon echt, nur die Quelle wie diese generiert wurden dürfte nicht seriös sein.
Wird sich schon alles aufklären. Bei positivem Ausgang kann das ein 400er werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.947.359 von Returnhunter am 02.06.23 15:59:45Letztlich kann man da nur im Nebel stochern. Sicherlich ist vieles denkbar. Horrorszenario wäre, wenn Einlagegelder von Kunden im großen Stil irgendwo nach Nigeria, Russland, Phillipinen etc. abgeflossen wären aufgrund von Fake Geschäften. Vielleicht hat Marsalek einen Freund oder näheren Verwandten bei der Varengold platziert gehabt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.947.404 von Returnhunter am 02.06.23 16:04:35
Die Bafin kann das ohne Beweise nicht behaupten und die Bank sieht es sicher ganz anders. Dies wird dann der Tatbestand weiterer Ermittlungen sein. Wird man dann sehen, ob es ein Problem gibt oder nicht.
Zitat von Returnhunter:Zitat von washiwashi: Compliance Verstöße im Zahlungsverkehr. Das klingt nach Missachtung der Kundendokumentation, also KYC Dokumentation? Somit könnte es sich auch um Geldwäsche handeln. Das möchte die Bafin mit der Sonderanhörung sicherlich herausfinden.
Dann hätte man es aber bennen können, und das entsprechend auch nachholen können.
Die Bafin kann das ohne Beweise nicht behaupten und die Bank sieht es sicher ganz anders. Dies wird dann der Tatbestand weiterer Ermittlungen sein. Wird man dann sehen, ob es ein Problem gibt oder nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.947.383 von washiwashi am 02.06.23 16:02:03
Dann hätte man es aber bennen können, und das entsprechend auch nachholen können.
Zitat von washiwashi: Compliance Verstöße im Zahlungsverkehr. Das klingt nach Missachtung der Kundendokumentation, also KYC Dokumentation? Somit könnte es sich auch um Geldwäsche handeln. Das möchte die Bafin mit der Sonderanhörung sicherlich herausfinden.
Dann hätte man es aber bennen können, und das entsprechend auch nachholen können.
Compliance Verstöße im Zahlungsverkehr. Das klingt nach Missachtung der Kundendokumentation, also KYC Dokumentation? Somit könnte es sich auch um Geldwäsche handeln. Das möchte die Bafin mit der Sonderanhörung sicherlich herausfinden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.947.317 von mggg am 02.06.23 15:55:20
Das wissen aber Fuhrmann und Otten auch. Wieso sollten sie das Risiko denn eingehen, wenn die Kunden wie auf der HV dargestellt ales seriöse Kunden seien aus Nahrungsmittelindustrie, Medizintechnik etc.?
Zitat von mggg:Zitat von threeways: ...
Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, dass es um die Frage geht, wie bestimmte Geschäfte abgewickelt wurden. Und da stünden dann die Geschäfte die mit dem Iran im Zusammenhang stehen ganz oben auf der Agenda. Könnte mir vorstellen, dass Varengold es zuliess Transaktionen über ein eigenes Konto laufen zu lassen, obwohl diese Transaktionen hätten im Namen des Kunden hätten abgewickelt werden müssen. Muss nicht zwingend illegal sein. Aber weil es hier um Geschäfte mit einem sanktionierten Land geht, kann die Bafin das von den Richtlinien her nicht dulden.....
Buchungen (ausschließlich) über cpd statt über Kundenkonto laufen zu lassen, war schon immer mindestens anrüchig. Mit der Einführung des Geldwäschegesetzes in der ersten Hälfte der 1990er, ist es mindestens Beihilfe zur Geldwäsche*. Und damit ganz klar illegal. Bereits das kann die BaFin nicht dulden. Da bedarf es gar nicht erst eines Zusammenhangs mit dem Iran. Das wären dann "höchstens" noch zusätzlich Verstöße gegen Embargobestimmungen o.Ä.
* Strafzahlungen wegen Verstoßes gegen Geldwäscherichtlinien gehen üblicherweise auch gegen die Vorstände als natürliche Person. Ein Ersatz durch Kompensationszahlungen ist nicht zulässig. Gleichbedeutend ist so eine Strafe mit der "Gelben Karte" = Zweifel an der notwendigen Zuverlässigkeit des Geschäftsleiters. Weitere Monita gehen dann zu Sanktionen in Richtung Abberufung (meist Nahelegen des Rücktritts)
Das wissen aber Fuhrmann und Otten auch. Wieso sollten sie das Risiko denn eingehen, wenn die Kunden wie auf der HV dargestellt ales seriöse Kunden seien aus Nahrungsmittelindustrie, Medizintechnik etc.?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.947.074 von threeways am 02.06.23 15:21:19
Buchungen (ausschließlich) über cpd statt über Kundenkonto laufen zu lassen, war schon immer mindestens anrüchig. Mit der Einführung des Geldwäschegesetzes in der ersten Hälfte der 1990er, ist es mindestens Beihilfe zur Geldwäsche*. Und damit ganz klar illegal. Bereits das kann die BaFin nicht dulden. Da bedarf es gar nicht erst eines Zusammenhangs mit dem Iran. Das wären dann "höchstens" noch zusätzlich Verstöße gegen Embargobestimmungen o.Ä.
* Strafzahlungen wegen Verstoßes gegen Geldwäscherichtlinien gehen üblicherweise auch gegen die Vorstände als natürliche Person. Ein Ersatz durch Kompensationszahlungen ist nicht zulässig. Gleichbedeutend ist so eine Strafe mit der "Gelben Karte" = Zweifel an der notwendigen Zuverlässigkeit des Geschäftsleiters. Weitere Monita gehen dann zu Sanktionen in Richtung Abberufung (meist Nahelegen des Rücktritts)
Zitat von threeways: ...
Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, dass es um die Frage geht, wie bestimmte Geschäfte abgewickelt wurden. Und da stünden dann die Geschäfte die mit dem Iran im Zusammenhang stehen ganz oben auf der Agenda. Könnte mir vorstellen, dass Varengold es zuliess Transaktionen über ein eigenes Konto laufen zu lassen, obwohl diese Transaktionen hätten im Namen des Kunden hätten abgewickelt werden müssen. Muss nicht zwingend illegal sein. Aber weil es hier um Geschäfte mit einem sanktionierten Land geht, kann die Bafin das von den Richtlinien her nicht dulden.....
Buchungen (ausschließlich) über cpd statt über Kundenkonto laufen zu lassen, war schon immer mindestens anrüchig. Mit der Einführung des Geldwäschegesetzes in der ersten Hälfte der 1990er, ist es mindestens Beihilfe zur Geldwäsche*. Und damit ganz klar illegal. Bereits das kann die BaFin nicht dulden. Da bedarf es gar nicht erst eines Zusammenhangs mit dem Iran. Das wären dann "höchstens" noch zusätzlich Verstöße gegen Embargobestimmungen o.Ä.
* Strafzahlungen wegen Verstoßes gegen Geldwäscherichtlinien gehen üblicherweise auch gegen die Vorstände als natürliche Person. Ein Ersatz durch Kompensationszahlungen ist nicht zulässig. Gleichbedeutend ist so eine Strafe mit der "Gelben Karte" = Zweifel an der notwendigen Zuverlässigkeit des Geschäftsleiters. Weitere Monita gehen dann zu Sanktionen in Richtung Abberufung (meist Nahelegen des Rücktritts)
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.947.122 von Straßenkoeter am 02.06.23 15:25:58Da hat der Hund absolut Recht. Man hätte doch mit größerer Vorsicht hier agieren sollen. Fuhrmann war schon Manager in der Bank, als Sanyaj Shah und die anderen Gangster noch da waren. Aber trotzdem....ich kann es nicht glauben, dass nach Wirecard noch immer so kriminelle Dinger laufen sollen. Vor allem so kurz nach Wirecard.
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