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    GSC Portfolio AG strebt an die Börse (Seite 51)

    eröffnet am 31.10.07 14:15:32 von
    neuester Beitrag 19.01.24 06:33:25 von
    Beiträge: 689
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      schrieb am 01.08.10 22:17:21
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.875.674 von Bahncrash am 26.07.10 12:18:25Hm das weis ich auch nicht aber ich denke man sollte der anderen AG mal was Ertrag gönnen und sei es durch sowas:rolleyes:

      Ich hoffe der Vorstand hat mal nen gutes Händchen beim Kauf:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 12:18:25
      Beitrag Nr. 188 ()
      Interessant wird es, wie mit den eigenen Aktien verfahren wird. Insbesondere im Zusammenhang mit der Ermittlung der Verwalterprovision, die an die GSC Holding AG fließt.

      Eine Einziehung würde das verwaltete Kapital ja schmälern, entsprechend auch die Managementvergütung.

      Bleiben die Aktien im eigenen Bestand, dann fallen auch auf den Bestand der eigenen Anteile Provisionsansprüche an;);).

      Oder sehe ich dass falsch??
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 22:48:15
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.858.405 von Straßenkoeter am 22.07.10 00:12:54Zumindest wird man so die Aktie auch wieder los..........
      Avatar
      schrieb am 22.07.10 00:12:54
      Beitrag Nr. 186 ()
      Wenn die so weitermachen, halten sie bald mehr eigene Aktien, als fremde.
      Avatar
      schrieb am 21.07.10 23:24:46
      Beitrag Nr. 185 ()
      Wow wenn die Anzeige stimmt dann war ja heute nen Umsatz auf Xetra:keks:

      Hm ob das nochmal was wird:rolleyes:

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      schrieb am 07.04.10 10:54:26
      Beitrag Nr. 184 ()
      GSC Portfolio AG
      Düsseldorf
      ISIN DE000A0TGJT6
      WKN A0TGJT
      Einladung zur Hauptversammlung

      Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

      unsere ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie herzlich einladen, findet statt am Samstag, den 24. April 2010, 11.00 Uhr, im Hotel NIKKO, Salon Galilei, Immermannstraße 41, 40210 Düsseldorf.
      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats.

      2. Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von 235.440,23 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Entlastung des Vorstands

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

      4. Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

      5. Nachwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

      Das Aufsichtsratsmitglied Matthias Schrade hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Tag der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2010 niedergelegt. Aus diesem Grund steht eine Nachwahl zum Aufsichtsrat an.

      Der Aufsichtsrat der GSC Portfolio AG setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes zusammen und besteht ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner. Gemäß § 95 Aktiengesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat drei Mitglieder.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, zur Nachwahl in den Aufsichtsrat den folgenden Beschluss zu fassen:

      Mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung wird für die verbleibende Dauer des ausgeschiedenen Mitglieds des Aufsichtsrates Matthias Schrade, das heißt bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, Herrn Georg Geiger, Bankkaufmann, Neusäß zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

      Herr Geiger hat folgende Aufsichtsratsmandate inne:

      Aufsichtsratsvorsitzender Value-Holdings International AG, Gersthofen, Aufsichtsratsvorsitzender Karwendelbahn AG, Mittenwald, Aufsichtsratsvorsitzender Deutsche Fallen Angels AG, Gersthofen sowie Aufsichtsratsmitglied GSC Info und Beteiligungen AG, Düsseldorf.

      Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.

      6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 23.04.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die einen Anteil von 10% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen, zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien.

      Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Dabei darf der Erwerbspreis den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an den jeweils 5 vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 v.H. über- bzw. unterschreiten. Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder im Interesse der Gesellschaft eine Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen. Die Aktionäre sind in diesem Fall von der Erwerbsmöglichkeit ausgeschlossen. Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals einzeln oder gemeinsam genutzt werden.

      Bericht des Vorstandes gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG.

      Die Ermächtigung soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnen, eigene Aktien zu erwerben, um diese Aktien als Gegenleistung an Dritte für die Veräußerung von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten zu verwenden. Auch soll die Gesellschaft eigene Aktien ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Der zunehmende Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen die Möglichkeit, Aktien als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen anbieten zu können. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll daher der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran schnell flexibel nutzen zu können.

      Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht.

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten.

      7. Satzungsänderungen

      Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30. Juli 2009 wurden einige Regelungen des AktG mit Bezug zur Hauptversammlung geändert. Die Satzung der Gesellschaft soll entsprechend angepasst werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      § 17 Abs. 2: (neu)

      „(2) Die Einberufung muss, sofern das Gesetz keine abweichende Frist vorsieht, mindestens 36 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen."

      Es folgt der bisherige § 17 Abs. 2, der dann Abs. 3 wird.

      § 18 Abs. 1:

      "(1) Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter der in der Einladung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden."

      § 18 Abs. 2:

      "(2) Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung zur Hauptversammlung hierfür genannten Adresse spätestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. In der Bekanntmachung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden."

      § 18 Abs. 4:

      "(4) Für die Erteilung und den Widerruf von Stimmrechtsvollmachten gilt die schriftliche Form; die schriftlich erteilte Vollmacht kann durch Telefax nachgewiesen werden."
      TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihrer Aktionärsstellung durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut anmelden.

      Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. auf den 3. April 2010, 0.00 Uhr, beziehen, in Textform erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 21.04.2010 (24.00 Uhr) zugehen:
      GSC Portfolio AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS/ Finanz- und Wertpapierabwicklung
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Telefax: 0421 / 3603 – 153

      Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Stimmrechtsvertretung

      Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Vollmachten sind schriftlich zu erteilen.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 1.250.000,00 Euro und die Anzahl von Stückaktien auf 250.000 mit ebenso vielen Stimmen.

      Anträge von Aktionären

      Eventuelle Anträge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung (24.00 Uhr) in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:

      GSC Portfolio AG
      – Hauptversammlung –
      Immermannstraße 35
      40210 Düsseldorf

      Telefax: 02 11 / 179 374 – 44
      E-Mail: info@gsc-portfolio.de

      Die zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären, die innerhalb der gesetzlichen Fristen unter dieser Adresse zugehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.gsc-portfolio.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der erwähnten Internetadresse im genannten Bereich veröffentlicht.



      Düsseldorf, im März 2010

      GSC Portfolio AG

      Vorstand
      Avatar
      schrieb am 31.01.10 21:22:46
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.852.056 von tonisoprano am 31.01.10 21:20:43Quelle http://www.gsc-research.de/gsc/nachrichten/detailansicht/ind…

      Eben leider vergessen
      Avatar
      schrieb am 31.01.10 21:22:04
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.842.780 von mzwi am 29.01.10 15:10:02Es sind aber die selben Leute wie bei der AG :keks:

      Daher sollte die Frage erlaubt sein was es soll:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.01.10 21:20:43
      Beitrag Nr. 181 ()
      Aktienrückkaufprogramm beschlossen

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben auf der Aufsichtsratssitzung vom 27.01.2010 den Rückkauf eigener Aktien beschlossen.

      Die GSC Portfolio AG wird unter Ausnutzung der Ermächtigung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 28.03.2009 bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückkaufen. Dies entspricht bis zu 25.000 Stückaktien. Entsprechend der Ermächtigung darf der von der GSC Portfolio AG gezahlte Kaufpreis je Aktie den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an den jeweils fünf vorangehenden Börsentagen nicht um mehr als 10% über- oder unterschreiten.

      Der Rückkauf über die Börse beginnt ab sofort und läuft maximal bis zum Auslauf der Rückkaufermächtigung am 27.09.2010.
      Avatar
      schrieb am 29.01.10 15:10:02
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.860.166 von tonisoprano am 26.08.09 22:36:09Die GSC Portfolio AG ist KEINE Tochter von GSC Info + Beteiligungen AG.

      Es besteht lediglich ein Beratungsvertrag.
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      GSC Portfolio AG strebt an die Börse