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    KTG Agrar - die Bauern AG oder doch mehr?? (Seite 46)

    eröffnet am 15.11.07 12:32:12 von
    neuester Beitrag 30.12.23 11:00:39 von
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      schrieb am 17.11.16 15:14:59
      Beitrag Nr. 7.182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.715.741 von querdenker06 am 17.11.16 14:19:18
      Zitat von querdenker06: Wo habe ich denn wild drauf los spekuliert? . . .
      Mit dieser frappierenden Frage unterschreiten Sie sogar noch Ihr eigenes flaches Niveau...

      Zitat von @QD06 von vor 3,5 Std.:
      Und ich fresse einen Besen, wenn Hofreiter oder min. eine Person aus seinem Umfeld dabei nicht ordentlich abgesahnt hat.
      . . .
      Die entsprechende Person war bis zur Übernahme Geschäftsführer der ATU Lanfbau GmbH
      und wurde zunächst von der Münchner Rück übernommen.
      Kurz nach der Übernahme wurde von der Münchner Rück der AT Vertrag aufgelöst
      und der ehemalige Geschäftsführer mit einer schönen Abfindung verabschiedet.
      Viel Geld in die Taschen von Hofreiter und seinem Umfeld,
      ohne das man dagegen im Nachhinein noch etwas machen kann.
      . . .
      Also z.B. landwirtschaftliche Bettriebe aufbauen, hin und her schieben, verscherbeln
      und dabei selber also privat ordentlich Kasse machen.
      . . .
      und sich vom Käufer ordentlich "schmieren" lassen.
      Gutes Geschäft für den Käufer und für Hofreiter.
      Das war ein Baustein im System Hofreiter.
      . . .

      Hervorhebungen von mir

      Verschonen Sie mich zukünftig mit Ihren Märchen ! (ohne jeglichen ernsthaften Anhaltspunkt)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.16 14:19:18
      Beitrag Nr. 7.181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.714.565 von V.L.-HH am 17.11.16 12:20:55Wo habe ich denn wild drauf los spekuliert?.

      Fakt ist, die Flächen sind jetzt Eigentum eines Großkonzerns, nämlich der Münchner Rück.

      Fakt ist, zumindest ein großer Teil dieser Flächen wurde an die KTG Agrar zurück verpachtet. Da haben sie ihr sale and lease back, steht auch so im Artikel der TAZ. Die ehemaligen Agrarbetriebe der KTG Agrar befinden sich jetzt in der hand der zech Stiftung. Stiftungssitz: Vaduz, Liechtenstein.

      Werden also ganz klar von Regionalen landwirten bewirtschaftet.:laugh:

      Und Fakt ist, daß man somit im Ergebnis ein perfektes Beispiel für Landgrabbing hat, und im übrigen das ganze nahezu ähnlich auch in Litauen abgelaufen ist.

      Fakt ist auch, daß das rasante Wachstum, der KTG Agrar durch mehrere hundert Millionen Anlegergelder erst ermöglicht wurde, und das dieses Geld so gut wie komplett weg ist.

      Und jetzt spekuliere ich wild drauf los, und unterstelle, daß Hofreiter und sein Umfeld sich bei diesen deals gnadenlos und auf vielfältige Art bereichert haben. Und ja warum sollten namhafte Konzerne nicht bei so etwas mitspielen, und auf die Wünsche der KTG eingehen die an den Verkauf z.B. der ATU genknüpft sind. Ein Wunsch könnte z.B. ein AT Vertrag für einen wohlverdienten Mitarbeiter sein.

      Wie hat es denn Siggi sein Sohn zum mehrfachen Millionär gebracht? Der hat ja immerhin so viel Geld gehabt, daß er bei Teilen des ehemaligen KTG Imperiums mit mehreren Millionen als Käufer einsteigen konnte.

      Glauben sie im Ernst das ganze Geld der KTG ist nur für Misswirtschaft, Hubschrauberflüge, und ein paar dicke aber unnötige Maschinen drauf gegangen? Zu einem nicht unwesentlichen Teil ja, und wo ist der andere nicht unwesentliche Teil?
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.16 13:58:45
      Beitrag Nr. 7.180 ()
      Nein - bei 2,xx cents und 3% -5% Quote für Anleihegläubiger hilft selbst keine dreifaches Wunder..
      Avatar
      schrieb am 17.11.16 13:12:50
      Beitrag Nr. 7.179 ()
      Bleibt von der Insolvenzmasse noch was übrig für die Aktionäre?
      Avatar
      schrieb am 17.11.16 13:09:14
      Beitrag Nr. 7.178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.714.565 von V.L.-HH am 17.11.16 12:20:55@QD06
      Es hilft zur Kompetenz-Erlangung bevor man (über)eifrig kommentiert sehr oft ein Blick in die vorhandenen Unterlagen:
      http://www.ktg-agrar.de/fileadmin/Dateien/Investor-Relations… 423 Seiten v.16.12.'15
      Tipp: S. 63 Flächenbestand und Agrar LIT Ende mittlerer Absatz / D letzter Absatz

      Neu: S. 153
      z.B. 2012 Biogas Seelow etc.
      Also, Anlagen/Grundstücke/Markenrechte wurden bereits früher bewusst verkauft u. zurück geleast.
      Vermutlich konnte man dadurch, u.a. mit der Hebung sog. "stiller Reserven", partiell die benötigten Gewinne ausweisen.
      Allerdings rächte sich diese einmalige Umwandlung ab gleich danach in den wohl meist stark überhöhten monatlichen Raten.

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      schrieb am 17.11.16 12:20:55
      Beitrag Nr. 7.177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.714.223 von querdenker06 am 17.11.16 11:45:22So schnell wie Sie hier wieder in typischer Manier wild drauf los spekulieren,
      sind Sie anscheinend nicht der Empfehlung gefolgt ?
      einfach zuerst Mal 2 Seiten auf 716 zurück zu blättern,
      um die Grundlage zu lesen (und immer noch wichtiger auch zu verstehen),
      sich dann eine fundierte Meinung zu bilden...

      Bei der TAZ fällt in dem langen Artikel nirgends das e n t s c h e i d e n d e Wort "sale-and-lease-back" !

      Übrigens genau so ein Deal hat bekanntlich auch schon 1 Jahr früher international statt gefunden,
      nämlich in LITAUEN;
      s. @SIBAN Beitrag Nr.7.110 v.31.10.'16 15:17Uhr dort in der Mitte Absatz 3.
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.16 11:45:22
      Beitrag Nr. 7.176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.713.233 von V.L.-HH am 17.11.16 10:07:27Und ich fresse einen Besen, wenn Hofreiter oder min. eine Person aus seinem Umfeld dabei nicht ordentlich abgesahnt hat.

      Wie?

      Z.B. so:

      Die entsprechende Person war bis zur Übernahme Geschäftsführer der ATU Lanfbau GmbH und wurde zunächst von der Münchner Rück übernommen.

      Kurz nach der Übernahme wurde von der Münchner Rück der AT Vertrag aufgelöst und der ehemalige Geschäftsführer mit einer schönen Abfindung verabschiedet.

      Viel Geld in die Taschen von Hofreiter und seinem Umfeld, ohne das man dagegen im Nachhinein noch etwas machen kann.

      Gut wäre jetzt Zufall, wenn es an dieser Stelle genau so gelaufen ist. War ja auch nur ein Beispiel. Nur wenn nicht so, dann ist es eben anders gelaufen. Zumal die Münchner Rück ja Ländereien erwerben wollte, die sie so einfach aufgrund gesetzlicher Regelungen offiziell nicht bekommen hätte. Nur gut, daß eine KTG da als "Serviceleistung" eine Möglichkiet im Angebot hatte wie man diese Regelungen rechtlich sauber aushebeln kann. Einen solchen "Service" gibt es nie und nimmer zum Nulltarif.:laugh:

      Hofreiter hat es ja selber mehrfach gesagt:

      Nicht direkt mit Landwirtschaft Geld verdienen, sondern an der Landwirtschaft Geld verdienen.
      Den genauen Wortlaut habe ich jetzt nicht mehr parat.

      Also z.B. landwirtschaftliche Bettriebe aufbauen, hin und her schieben, verscherbeln und dabei selber also privat ordentlich Kasse machen.

      So deutlich hat er es direkt zwar nicht gesagt, aber so hat er es gemacht.

      Die Anleger haben nur gedacht, daß sie es sind die mit Hofreiters Methoden Geld verdienen. Dumm gelaufen, die Anleger haben nur das "working capital" zur Verfügung gestellt, welches dummerweise in dem Moment weg war, wo bei der KTG so gut wie nichts mehr zum Verkaufen da war.

      Hofreiter hat also mit dem Geld der Anleger Objekte gekauft, diese billig mit riesen Verlust weiterverkauft, und sich vom Käufer ordentlich "schmieren" lassen. Gutes Geschäft für den Käufer und für Hofreiter. Das war ein Baustein im System Hofreiter.

      Wenn im Fall der Münchner Rück das "Schmiergeld" darin bestanden hat, daß der Geschäftsführer der ATU Landbau einen sehr guten AT Vertrag bekommen hat, oder der Vertrag zu sehr guten Konditionen aufgelöst wurde oder.... Dann möchte ich mal wissen, wie die Justiz da etwas machen soll. Es stinkt zum Himmel, dürfte sich aber nicht als strafbare Handlung gerichtsfest nachweisen lassen, zumal es ja immer mehrere Personen waren und bei Weitem nicht nur Hofreiter.

      Bevor Herr Lange jetzt kommt und sagt ob ich für das oben gesagte Belege oder Beweise habe, nein ich habe mir nicht mal die Mühe gemacht nachzuforschen wer überhaupt bei der ATU Landbau GmbH Geschäftsführer war. Warum auch. Bei der KTG sind weit über 300 Millionen Anlegergelder verschwunden, und es gibt mehr als genug Berichte, das Hofreiter und sein Umfeld in der Zeit wo diese Gelder verschwunden sind nicht ärmer geworden sind.
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.16 10:07:27
      Beitrag Nr. 7.175 ()
      Neues aus der Presse :

      Ö k o / Ö k o n o m i e
      LANDGRABBING IN BRANDENBURG
      ERBEUTETES BAUERNLAND
      Durch einen zwielichtigen Deal hat der Versicherer Münchener Rück riesige Agrarflächen erworben
      – und dabei zwei Millionen Euro Steuern gespart.

      . . .
      Deshalb verlangt das Grundstückverkehrsgesetz:
      Wenn Agrarland veräußert werden soll, muss es zuerst ortsansässigen Bauern angeboten werden.
      Diese Regel war für die Münchener Rück ein Problem,
      als sie Mitte 2015 in rund 2.300 Hektar Felder von 14 Tochtergesellschaften der KTG Agrar investieren wollte.
      KTG war damals der größte Ackerbaukonzern Deutschlands, brauchte aber dringend Geld und ist mittlerweile pleite.

      2014 hatte er bereits etwa 4.400 Hektar in Litauen an die Münchener verkauft.
      So einfach wäre das in Brandenburg wegen des Grundstückverkehrsgesetz nicht gegangen.
      Um es zu umgehen, übertrugen die KTG-Töchter das Land an eine andere KTG-Firma, die ATU Landbau GmbH.
      Dieses Unternehmen bewirtschaftete Agrarflächen und saß in Brandenburg, galt also vor dem Gesetz als Landwirt.
      Deswegen bekam es am 30. Juli 2015 vom Landkreis Prignitz die Genehmigung.
      Weniger als drei Wochen später jedoch kaufte die Münchner Rück 94,9 Prozent der ATU.

      Da das Gesetz für Verkäufe von Anteilen einer Firma mit Agrarflächen keine amtliche Erlaubnis verlangt,
      konnten die Behörden nicht verhindern,
      dass die ATU samt 2.263 Hektar in Brandenburg sowie 577 weiterer Hektar mehrheitlich bei Munich Re landete.
      Dafür musste der Versicherer wegen einer weiteren Gesetzeslücke noch nicht einmal Grunderwerbsteuer zahlen;
      dem Staat entgingen allein für die 2,263 Hektar schätzungsweise mindestens 1,8 Millionen Euro.
      . . .

      https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5354610&s=ktg/ v. JostMaurin; Vorgestern=Di.

      Präzisere Infos dazu siehe hier mein (aus dem Inso.-Gutachten v.29.8. kopierter) Beitrag Nr.7.156 9.11.'16 17:00Uhr unten.
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 09:06:50
      Beitrag Nr. 7.174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.683.812 von querdenker06 am 13.11.16 14:15:23muss dir leider wiedersprechen siehe qcells bekomme bis heute noch angebote die Anleihe zu verkaufen
      Es ist jederzeit möglich die Anleihen zu übertragen auch durch ein otc geschäft
      zu verkaufen-solange beim clearstream noch ein wkn gibt.
      Falls man seine Anleihen verkauft, teilt man den Insoverwalter es einfach mit und der neue Gläubiger tritt dann in die Forderung ein/
      Avatar
      schrieb am 13.11.16 18:29:13
      Beitrag Nr. 7.173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.683.812 von querdenker06 am 13.11.16 14:15:23Mal wieder einer Ihrer sehr vielen, zugleich langen Beiträge...
      allerdings ohne echten Inhalt !

      Fakt 1:
      . . .
      In Anbetracht der mit der Börsenlistung der Aktien und Anleihen verbundenen Kosten von wenigstens T€ 155,
      ist es angezeigt, den Börsenhandel alsbald, beispielsweise zum 31 . Dezember 2016 zu beenden.
      Hierüber sollte wenn möglich die Gläubigerversammlung entscheiden,
      sollte eine Beendigung des Börsenhandels wegen der unzureichenden Unternehmensliquidität nicht im Vorwege
      mit Zustimmung des Gläubigerausschusses einzustellen sein.
      . . .

      Inso.-Gutachten v. 29.8.'16 Seite 44 Mitte

      Bekanntlich :

      Fakt 2:
      Hamburg, 6. Oktober 2016 19:30Uhr
      In der am heutigen Tag vom Amtsgericht Hamburg durchgeführten ersten Gläubigerversammlung
      (Berichtstermin gemäß § 156 InsO)
      hat die Gläubigerversammlung auf Antrag des Insolvenzverwalters Stefan Denkhaus zugestimmt, *
      dass ein Delisting der Aktie (ISIN DE000A0DN1J4) und der Anleihen (ISIN DE000A1H3VN9 und DE000A11QGQ1)
      der KTG Agrar SE vom geregelten Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 31.12.2016 durchgeführt wird.
      . . .

      * Bedeutsame Rechtshandlungen gemäß §160 InsO. Mit JA haben gestimmt 57,8%.

      Fakt 3:
      Hamburg, 26. Oktober 2016 17:49Uhr
      Die Deutsche Börse AG hat die Einbeziehung der beiden Unternehmensanleihen
      11/17 (ISIN: DE000A1H3VN9) und 14/19 (ISIN: DE000A11QGQ1) der KTG Agrar SE
      in den Open Market, Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 22.11.2016 gekündigt.
      Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird der Handel der Anleihen im Entry Standard eingestellt.
      Mit dem Delisting entfallen sämtliche Rechte und Pflichten des Emittenten im Zusammenhang mit der Einbeziehung . . .

      Quellen: http://www.ktg-agrar.de/investor-relations/ad-hoc-mitteilung…

      Kommentar : < s. bereits hier 2x erwähnt von @HERDING

      1. Eine automatische weitere Handelbarkeit der Anleihen im Quotation Board nach Kündigung der Einbeziehung der Anleihen
      in den Entry Standard ist nach den uns vorliegenden Informationen nicht gegeben.
      Vielmehr stehen die Teilsegmente „Quotation Board“ und Entry Standard des Open Markets
      (= Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) in einem Alternativverhältnis.
      Man benötigt für den Handel in dem jeweiligen Teilsegment einen eigenen „Antrag“.

      2. Neben dem Börsenplatz Frankfurt können die Anleihen auch an den Börsenplätzen Hamburg, Stuttgart und München
      gehandelt werden.
      Nach den uns vorliegenden Informationen ist das Listing an den Börsen Hamburg, Stuttgart und München das Zweitlisting,
      wohingegen in Frankfurt das Erstlisting erfolgt ist.
      Es scheint wohl übliche Praxis zu sein, dass das Zweitlisting dem Erstlisting folgt,
      somit die Handelseinstellung in Frankfurt auch die Handelseinstellung in den anderen Börsen Hamburg, Stuttgart und München zur Folge haben wird.
      Die Börse Hamburg hat im Kursblatt der Börse Hamburg (Seiten 253,260) vom 01.11.2016 die Einstellung des Handels
      der KTG-Agrar-Anleihe mit ISIN: DE000A1H3VN9 (Anleihe 20 11/2017, WKN A1H 3VN)
      zum Ablauf des 22.11.2016 (letzter Handelstag 22.11.2016)
      und der KTG-Agrar-Anleihe mit ISIN: DE000A11QGQ1 (Anleihe 2015/2019, WKN A11 QGQ)
      zum Ablauf des 21.11.2016 (letzter Handelstag 21.11.2016)
      bekannt gemacht.
      Es ist also davon auszugehen,
      dass mit Ablauf des 22.11.2016 an keiner der Börsenplätze Frankfurt, Hamburg, Stuttgart und München
      mehr ein Handel im Freiverkehr erfolgt.

      3. Allerdings hat unseren Informationen zufolge bereits eine Wertpapierhandelsbank als sogenannter Spezialist
      für beide Anleihen aus eigener Initiative heraus den Antrag gestellt,
      beide Anleihen zum Handel in das sog. Quotation Board einzubeziehen.
      Die Deutsche Börse AG entscheidet über diese Anträge erst am Tag vor dem Delisting, hier also erst am 22.11.2016.
      Nach der Erfahrung des Spezialisten sei aber davon auszugehen, dass derartigen Anträgen auch gefolgt werde.
      Es darf also auf der Grundlage dieser Informationen davon ausgegangen werden,
      dass der Börsenhandel auch nach dem 22.11.2016, dann im Quotation Board, möglich sein wird.
      Sicher ist dies aber nicht.

      Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie wieder auf diesem Wege unterrichten.
      . . .

      http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/KTG-Agrar-SE/… NEWSLETTER Nr.7 v. 8.11.'16 2 Seiten

      @QD06;
      Kennen Sie aus einer Inso. ein konkretes Wertpapier-Delisting, mit Konsequenzen ?
      als Z i e l g e r i c h t e t e Info.

      PS: . . .
      Forderungen der Inso.gläubiger sind bis zum 17.03.2017 unter Beachtung des §174 lnsO beim Sachwalter anzumelden.
      . . .
      Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin),
      wird vorerst nicht einberufen.
      Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 lnsO).
      Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 13.06.2017.
      . . .

      https://ktg-agrar.insolvenz-solution.de/start (rechts) "Anordnung Eigenverwaltung"
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