Beihilfe und Gewerbe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.12.07 10:56:41 von
neuester Beitrag 04.12.07 14:15:59 von
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Hallo zusammen.
Wie ist das geregelt?
Ein Frau ist aktuell Hausfrau und der Mann ist Beamter.
Sie ist über die Beihilfe privat KV versichert.
Was passiert jetzt, wenn die Frau ein Gewerbe anmeldet?
Wird dann der Beihilfesatz gekürzt? Aktuell ist der bei 70%
Wie ist das geregelt?
Ein Frau ist aktuell Hausfrau und der Mann ist Beamter.
Sie ist über die Beihilfe privat KV versichert.
Was passiert jetzt, wenn die Frau ein Gewerbe anmeldet?
Wird dann der Beihilfesatz gekürzt? Aktuell ist der bei 70%
Das müsste sich aus der Beihilfeordnung ergeben.
In den Beihilfevorschriften des Bundes gilt eine Grenze von 18000 EUR im vorvorletzten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages, wobei mit "Einkommen" der "Gesamtbetrag der Einkünfte" iSv § 2 EStG gemeint ist:
http://www.dienstleistungszentrum.de/nn_378208/DLZ/SharedDoc…
http://www.dienstleistungszentrum.de/nn_378208/DLZ/SharedDoc…
Die Quelle bezieht sich allerdings auf den Fall, dass die Ehefrau un der GKV pflichtversichert ist.
In diesem Wikipedia-Arikel wird ebenfalls eine Einkommensagrenze von 18.000 EUR erwähnt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Beamtenrecht)
http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Beamtenrecht)
Bei der Einkommensgrenze sind Änderungen geplant:
http://beamte.verdi.de/sozialpolitik/entwurf_einer_bundesbei…
http://beamte.verdi.de/sozialpolitik/entwurf_einer_bundesbei…
Wer ist Dienstherr des Beamten?
Hier der Entwurf für die Beihilfeverordnung des Bundes:
https://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/bundes-_u._landesf…
Die Einkommensgrenze findet sich dort in § 4.
Aber bisher gilt beim Bund noch die Einkommensgrenze von 18.000 EUR.
Ich gehe davon aus, dass die Einkünfte aus Gewerbe sowohl unter 18.000 EUR als auch unter 10.000 EUR liegen.
https://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/bundes-_u._landesf…
Die Einkommensgrenze findet sich dort in § 4.
Aber bisher gilt beim Bund noch die Einkommensgrenze von 18.000 EUR.
Ich gehe davon aus, dass die Einkünfte aus Gewerbe sowohl unter 18.000 EUR als auch unter 10.000 EUR liegen.
Ja, das ist so.
vielen Dank für die Hilfe!
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