Abrechnung bei Depotübertrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.04.08 12:15:40 von
neuester Beitrag 17.04.08 18:56:54 von
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Hallo zusammen,
ich beabsichtige mein Depot vom S-Broker zur ING-Diba zu übertragen. Da ich in diesem Jahr schon so ca. 30 An- und Verkäufe gemacht habe, stellt sich für mich die Frage, wie es mit den Abrechnungen aussieht. Es wäre sehr mühsam, alles händisch zusammen zu rechnen und zu schauen, wo Spekugewinne/verluste vorliegen und wo nicht. Müsste mir auch alles ausdrucken. Fand es bisher immer sehr einfach, eine Abrechnung zum Jahresende zu bekommen, in der alle notwendigen Angaben für das Finanzamt aufgeführt waren. Bekommt man bei einem Wechsel so eine Abrechnung?
Wie sind Eure Erfahrungen hinsichtlich eines Depotwechsels?
Sollte man diese besser am Jahresende durchführen?
Viele Grüße
AH
ich beabsichtige mein Depot vom S-Broker zur ING-Diba zu übertragen. Da ich in diesem Jahr schon so ca. 30 An- und Verkäufe gemacht habe, stellt sich für mich die Frage, wie es mit den Abrechnungen aussieht. Es wäre sehr mühsam, alles händisch zusammen zu rechnen und zu schauen, wo Spekugewinne/verluste vorliegen und wo nicht. Müsste mir auch alles ausdrucken. Fand es bisher immer sehr einfach, eine Abrechnung zum Jahresende zu bekommen, in der alle notwendigen Angaben für das Finanzamt aufgeführt waren. Bekommt man bei einem Wechsel so eine Abrechnung?
Wie sind Eure Erfahrungen hinsichtlich eines Depotwechsels?
Sollte man diese besser am Jahresende durchführen?
Viele Grüße
AH
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.907.030 von Aktienhunger am 17.04.08 12:15:40dein s-broker muss dir die daten zur verfügung stellen
§ 24c Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen
Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute, die nach § 45a zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen berechtigt sind, sowie Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken haben dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die für die Besteuerung nach den §§ 20 und 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 erforderlichen Angaben enthält.
diese regelung ist in 2008 noch gültig und erst mit wirkung vom 01.01.09 an aufgehoben
§ 24c Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen
Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute, die nach § 45a zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen berechtigt sind, sowie Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken haben dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die für die Besteuerung nach den §§ 20 und 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 erforderlichen Angaben enthält.
diese regelung ist in 2008 noch gültig und erst mit wirkung vom 01.01.09 an aufgehoben
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.907.177 von greatmr am 17.04.08 12:28:25UND WAS PASSIERT DANN MUSS ICH DANN JEDEN BELEG EINZELN RAUSSUCHEN
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.908.141 von suesserboy am 17.04.08 13:59:52musst mich nicht so anschreien
nein, natürlich nicht
....haben dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen....
nein, natürlich nicht
....haben dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen....
Seid Ihr alle faul?
Ich für meinen Teil überprüfe vergleiche die Jahresbescheinigung stichprobenweise und bei speziellen Produkten mit den Einzelabrechnungen.
Dein alter Broker erstellt Dir eine Jahresbescheinigung. Die Depotüberträge werden entsprechend vermerkt.
Dein neuer Broker hat keine Kaufkurse für die übertragenen Aktien. Somit darfst Du dann bei einem Verkauf < 1 Jahr den Gewinn selber ausrechnen.
Ich für meinen Teil überprüfe vergleiche die Jahresbescheinigung stichprobenweise und bei speziellen Produkten mit den Einzelabrechnungen.
Dein alter Broker erstellt Dir eine Jahresbescheinigung. Die Depotüberträge werden entsprechend vermerkt.
Dein neuer Broker hat keine Kaufkurse für die übertragenen Aktien. Somit darfst Du dann bei einem Verkauf < 1 Jahr den Gewinn selber ausrechnen.
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