Wirecard - Top oder Flop (Seite 5968)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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08.05.24 · Thomas Heydrich |
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Antwort auf Beitrag Nr.: 63.558.774 von Keliam am 04.05.20 18:50:56Wird nicht der letzte sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.558.636 von jigajig am 04.05.20 18:41:37
Dazu Wirecard im Statement vom 3.5.2020, S.3/4:
Wirecard bilanziert korrekt: Die Bilanzierung unseres Drittpartnergeschäfts ist durch externe Rechtsgutachten einer sehr renommierten internationalen Großkanzlei sowie durch eine gutachterliche Stellungnahme zur Anwendung von IFRS im Falle von Treuhandkonten untermauert.
Im Übrigen war das TPA-Geschäft seit 2017 bereits ein Schwerpunkt der Konzern-Wirtschaftsprüfer (key audit matter) und wird in den Geschäftsberichten im Prüfungsvermerk der Jahre 2017 und 2018 beschrieben. Es gab keine Beanstandungen.
Ich sehe nicht, warum sich hieraus noch ein Anpassungsbedarf ergeben sollte, vor allem da diese Thematik bereits in 2017 und 2018 als "key audit matter" stärker beleuchtet wurde. Ob KPMG die Thematik anders interpretiert spielt an dieser Stelle also keine Rolle mehr.
Zitat von jigajig:Zitat von Locodiablo: Für die Jahresabschlüsse 2016-18 äußert KPMG keine Beanstandungen. Falls Sie das Gegenteil behaupten möchte ich Sie bitten, die entsprechende Quelle dazu zu benennen (Seite und Absatz im KPMG Bericht).
Geht das in die richtige Richtung?
Wirecard hat KPMG zum Ende der Untersuchung mit Datum vom 17. April 2020 einen
Entwurf einer gutachtlichen Stellungnahme (unvollständiger Entwurf, für interne Diskussionszwecke) einer auf Rechnungslegung spezialisierten Beratungsgesellschaft zum
Ausweis von als Sicherheit für Vertragspartner dienenden Zahlungsmitteln in den
Konzernabschlüssen der Jahre 2016 bis 2018 vorgelegt. Gemäß dieser gutachtlichen
Stellungnahme ist die Bilanzierung der Escrow Accounts als Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in den Konzernabschlüssen der Jahre 2017 und 2018 nicht zu
beanstanden.
Die in der gutachtlichen Stellungnahme getroffenen Annahmen zum Sachverhalt sowie
die unter Bezugnahme auf die IFRS und die dazu bestehende Fachliteratur gezogenen
Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Bilanzierung der Escrow Accounts unterscheiden sich in zentralen Punkten, von den Annahmen, die unserer Argumentation zugrunde liegen, und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen.
(Dokumentseite 44, Berichtsseite 34, siehe auch f)
Dazu Wirecard im Statement vom 3.5.2020, S.3/4:
Wirecard bilanziert korrekt: Die Bilanzierung unseres Drittpartnergeschäfts ist durch externe Rechtsgutachten einer sehr renommierten internationalen Großkanzlei sowie durch eine gutachterliche Stellungnahme zur Anwendung von IFRS im Falle von Treuhandkonten untermauert.
Im Übrigen war das TPA-Geschäft seit 2017 bereits ein Schwerpunkt der Konzern-Wirtschaftsprüfer (key audit matter) und wird in den Geschäftsberichten im Prüfungsvermerk der Jahre 2017 und 2018 beschrieben. Es gab keine Beanstandungen.
Ich sehe nicht, warum sich hieraus noch ein Anpassungsbedarf ergeben sollte, vor allem da diese Thematik bereits in 2017 und 2018 als "key audit matter" stärker beleuchtet wurde. Ob KPMG die Thematik anders interpretiert spielt an dieser Stelle also keine Rolle mehr.
Und wieder ein Wirecard Tag zum in die Tonne treten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.557.229 von worldtravelthomas am 04.05.20 16:58:12Mein Abo hat sie nach dem Beitrag!
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.557.961 von WOPaul am 04.05.20 17:51:35
Ich habe ihn abonniert, weil sein Beitrag einfach gut war und ich sofort gemerkt habe, dass er wirklich Ahnung von Bilanzen und Abläufen bei den Big 4 hat.
Zitat von WOPaul:Zitat von worldtravelthomas: ...
Eine ganz simple Frage, arbeiten Sie bei Wirecard in der IR???
Nach 10 Beiträgen schon 36 Abonnenten, sind das alles Kollegen?
Ich habe ihn abonniert, weil sein Beitrag einfach gut war und ich sofort gemerkt habe, dass er wirklich Ahnung von Bilanzen und Abläufen bei den Big 4 hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.558.522 von Locodiablo am 04.05.20 18:34:23
Geht das in die richtige Richtung?
Wirecard hat KPMG zum Ende der Untersuchung mit Datum vom 17. April 2020 einen
Entwurf einer gutachtlichen Stellungnahme (unvollständiger Entwurf, für interne Diskussionszwecke) einer auf Rechnungslegung spezialisierten Beratungsgesellschaft zum
Ausweis von als Sicherheit für Vertragspartner dienenden Zahlungsmitteln in den
Konzernabschlüssen der Jahre 2016 bis 2018 vorgelegt. Gemäß dieser gutachtlichen
Stellungnahme ist die Bilanzierung der Escrow Accounts als Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in den Konzernabschlüssen der Jahre 2017 und 2018 nicht zu
beanstanden.
Die in der gutachtlichen Stellungnahme getroffenen Annahmen zum Sachverhalt sowie
die unter Bezugnahme auf die IFRS und die dazu bestehende Fachliteratur gezogenen
Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Bilanzierung der Escrow Accounts unterscheiden sich in zentralen Punkten, von den Annahmen, die unserer Argumentation zugrunde liegen, und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen.
(Dokumentseite 44, Berichtsseite 34, siehe auch f)
Zitat von Locodiablo: Für die Jahresabschlüsse 2016-18 äußert KPMG keine Beanstandungen. Falls Sie das Gegenteil behaupten möchte ich Sie bitten, die entsprechende Quelle dazu zu benennen (Seite und Absatz im KPMG Bericht).
Geht das in die richtige Richtung?
Wirecard hat KPMG zum Ende der Untersuchung mit Datum vom 17. April 2020 einen
Entwurf einer gutachtlichen Stellungnahme (unvollständiger Entwurf, für interne Diskussionszwecke) einer auf Rechnungslegung spezialisierten Beratungsgesellschaft zum
Ausweis von als Sicherheit für Vertragspartner dienenden Zahlungsmitteln in den
Konzernabschlüssen der Jahre 2016 bis 2018 vorgelegt. Gemäß dieser gutachtlichen
Stellungnahme ist die Bilanzierung der Escrow Accounts als Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in den Konzernabschlüssen der Jahre 2017 und 2018 nicht zu
beanstanden.
Die in der gutachtlichen Stellungnahme getroffenen Annahmen zum Sachverhalt sowie
die unter Bezugnahme auf die IFRS und die dazu bestehende Fachliteratur gezogenen
Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Bilanzierung der Escrow Accounts unterscheiden sich in zentralen Punkten, von den Annahmen, die unserer Argumentation zugrunde liegen, und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen.
(Dokumentseite 44, Berichtsseite 34, siehe auch f)
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.558.468 von jigajig am 04.05.20 18:31:25
Wie ich bereits schrieb wird seitens der LV nun nach dem "letzten Strohhalm" Geldwäsche gegriffen, weil man sonst wohl nichts mehr im Köcher hat. Darüber hinaus ist der Artikel nicht wertstiftend und wiederkäut im Grunde genommen nur das, was andere bereits gesagt oder geschrieben haben.
Zitat von jigajig: Das hässliche Wort "Geldwäsche" im Zusammenhang mit Wirecard in der "Washington Post"... Nicht gut...
Wie ich bereits schrieb wird seitens der LV nun nach dem "letzten Strohhalm" Geldwäsche gegriffen, weil man sonst wohl nichts mehr im Köcher hat. Darüber hinaus ist der Artikel nicht wertstiftend und wiederkäut im Grunde genommen nur das, was andere bereits gesagt oder geschrieben haben.
Carson Block (Muddy Waters)
A tale of Two Frauds: $NMC.LN vs $WDI.GR
Aber hallo, Carson!
https://twitter.com/muddywatersre/status/1255499458911109123
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.557.841 von FutureIsUncertain am 04.05.20 17:43:46
Für die Jahresabschlüsse 2016-18 äußert KPMG keine Beanstandungen. Falls Sie das Gegenteil behaupten möchte ich Sie bitten, die entsprechende Quelle dazu zu benennen (Seite und Absatz im KPMG Bericht).
Wenn man sich ergänzend dazu das gestrige Statement von Wirecard durchliest (https://www.wirecard.com/uploads/statement_2020_05_03_DE_KPM… kommt man relativ schnell zu dem Ergebnis, dass für 2016-18 kein Korrekturbedarf bestehen kann.
Korrekturbedarf würde nur dann bestehen, wenn KPMG konkret Dinge beanstandet hätte. Haben sie aber nicht, ergo besteht kein Korrekturbedarf für die Jahresabschlüsse 2016-18.
Zitat von FutureIsUncertain:Zitat von Locodiablo: ...
KPMG macht dazu ein ganz eindeutiges Statement, das hat mit Optimismus o.ä. mal gar nix zu tun. Das zu verstehen bedarf eigentlich keiner zweiten Meinung. Vielleicht lesen Sie sich den KPMG Bericht noch einmal in Ruhe durch, dann dürfte auch Ihnen ein Lichtlein aufgehen.
Werter Forist,
Ihre Unterstellung greift insofern fehlt, als dass ich den ganzen KPMG Bericht gelesen und anders als manch anderer hier auch verstanden habe.
Das „Statement“ von KPMG dazu ist nicht „eindeutig“. Wenn es so eindeutig wäre, wie Sie sich und andere das offensichtlich wünschen, so wäre keine Verschiebung der Veröffentlichung der Jahreszahl 2019 zum nunmehr dritten Mal notwendig gewesen.
Auch wenn es manchen nicht in sein Weltbild passt: die Messe ist für die vergangene Geschäftsjahr und 2019 noch lange nicht gelesen. Viele Szenarien sind denkbar: über Korrekturen/Wertberichtigungen, die nach KPMG gebucht werden müssen, ein uneingeschränktes Testat mit bereits kommunizierten vorläufigen Jahreszahlen bis zu einem eingeschränkten Testat, weil auch aus Sicht von Ernst & Young sich Prüfungshemmnisse ergeben haben.
Es geht hier nicht um puschen oder bashen, sondern vor allen Ding um eine realistische Sicht der Dinge.
Da Sie mich (meine Beiträge) offensichtlich nicht kennen und auch nicht mein Engagement hier verzeih ich Ihnen ihren unsachlichen, persönlich angreifenden und wenig hilfreichen Beitrag.
Und ja, mir ist schon vor langer Zeit eigentlich „Lichtlein aufgegangen“...
So verstehe ich mich auch: als Lichtlein im Dunkeln der vielen Nebelkerzen hier (push UND bash).
Für die Jahresabschlüsse 2016-18 äußert KPMG keine Beanstandungen. Falls Sie das Gegenteil behaupten möchte ich Sie bitten, die entsprechende Quelle dazu zu benennen (Seite und Absatz im KPMG Bericht).
Wenn man sich ergänzend dazu das gestrige Statement von Wirecard durchliest (https://www.wirecard.com/uploads/statement_2020_05_03_DE_KPM… kommt man relativ schnell zu dem Ergebnis, dass für 2016-18 kein Korrekturbedarf bestehen kann.
Korrekturbedarf würde nur dann bestehen, wenn KPMG konkret Dinge beanstandet hätte. Haben sie aber nicht, ergo besteht kein Korrekturbedarf für die Jahresabschlüsse 2016-18.
Das hässliche Wort "Geldwäsche" im Zusammenhang mit Wirecard in der "Washington Post"... Nicht gut...
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