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    Citibank Ausfall 14.01.08 13.50-14.10Uhr Wer ist auch betroffen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.09 11:14:01 von
    neuester Beitrag 19.01.09 16:52:33 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 15.01.09 11:14:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Trader.

      Ich hatte gestern für Spielgeld einen KO der Citi erworben. Im Zeitraum von 13.49-14.12Uhr konnte ich den Schein nicht mehr verkaufen, da keine Kursfeststellung möglich war.

      Ich hatte Nachmittags gleich mal die Citi kontaktiert. Diese räumten einen Ausfall von ca. 15 Minuten ein.

      Kurz nach Reaktivierung des Systems wurde mein Schein mit KO 4525 ausgeknockt. Als Kulanz bot man mir 20 Cent pro Schein an. Da ich den Schein aber ursprünglich mit 55 Cent absichern wollte, was nicht ging, habe ich noch einmal schriftlich einen Antrag gestellt.

      Wer von Euch ist auch davon betroffen und wie habt ihr reagiert bzw. welche Aussage habt ihr von der Citi bekommen?

      Auch könnt ihr mir gerne Tipps geben, wie ich jetzt am besten reagieren sollte.

      Thanks.
      Avatar
      schrieb am 15.01.09 11:40:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      spontan würde ich sagen, dass in den agb´s ein passus ist, der besagt, dass für kurzfristige systemausfälle keine haftung übernommen wird....eine erstattung des geldes könnte demnach nur auf kulanz erfolgen

      auf der anderen seite halte ich aber einen solchen passus für fragwürdig, würde also wenn der geldbetrag nicht gering war einen anwalt einschalten

      meine meinung
      Avatar
      schrieb am 15.01.09 12:50:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nochmal auf ein paar Cent mehr verhandeln und dann annehmen.
      Avatar
      schrieb am 15.01.09 14:26:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.379.415 von wasjetztlos am 15.01.09 11:40:26Du hast Recht;

      als Nichtjurist hab ich es so in Erinnerung "Emi kann abschalten wann er mag, Kunde trägt Risiko denn Emi nicht verpflichtet ständig marktnahen Kurs zu stellen"

      In Praxis kann dies immer mit techn. Schwierigkeiten oder Volatilität erklärt werden. Bei sowas wird kein Anwalt aktiv denn AGB's sind eindeutig auf Bankseite abgesichert.

      Bleibt nur Konsequenz sowas nicht zu handeln wenn es einen stört...oder damit Leben und gut.

      Gruß Bernie
      Avatar
      schrieb am 15.01.09 22:54:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      puh...also will mich da nicht zu weit rauslehnen, aber was in den agb steht muss noch lange nicht gelten. ich kenn mich mit agb-banken nicht aus, aber auch da gibts evlt ne wirksamkeitspruefung hinsichtlich verbraucherschutz, ueberraschender/benachteiligender/unzulaessiger klauseln etc.

      gerade wenn das problem aus deren "sphaere" stammt koennt hier was machbar sein. muss man aber jemanden fragen der sich damit auskennt (ich kenn mich nur mit den normalen agbs aus, keine ahnung von den sonderregelungen bei banken). ich wuerd versuchen mich zu vergleichen (wenns jetzt nich die summe is) un ansonsten mit sicherheit zum anwalt.

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      Avatar
      schrieb am 15.01.09 23:06:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.385.436 von mni4tw am 15.01.09 22:54:34p.s.: bei normalen "verbrauchervertraegen" im ueblichen bereich (kaufv. etc) wuerden aehnlich benachteiligenden klauseln niemals einer richterlichen überpruefung standhalten.
      Avatar
      schrieb am 19.01.09 16:52:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Seht euch auch bitte CG7748 an:

      Hier die Daten von Scoach:

      http://www.scoach.de/DE/Showpage.aspx?pageID=162&is_ISIN=DE0…

      Basispreis 4.204,54 EUR
      Knock-Out 4.204,54 EUR


      Ich habe ihn bei Dax ungefähr 4250 beobachtet, da war er nur noch etwa 0.15€ wert.

      Ich habe auch schon bei anderen KO gesehen, dass der Schein wertlos wurde, obwohl der Knockout nicht erreicht war.


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