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    Große Koalition: Das Enteignungsgesetz kommt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.09 13:09:18 von
    neuester Beitrag 26.03.09 08:56:47 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.148.413
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      schrieb am 18.02.09 13:09:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Enteignungsgesetz kommt

      Wie die Medien berichten ist die Verstaatlichung angeschlagener Banken und damit die Enteignung der Aktionäre bereits beschlossene Sache. Bis spätestens Ende Juni 2009 soll das Gesetz umgesetzt sein. Aus der Wirtschaft hagelt es Protest. Peer Steinbrück verteidigt das Gesetz jedoch vehement.

      Ebenso vehement reagierten die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), der BDI und die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) auf die bevorstehende Enteignung von Aktionären.

      Mindestens die DSW strebt eine Verfassungsbeschwerde an.



      http://www.welt.de/wirtschaft/article3225344/Peer-Steinbruec…
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 13:28:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Etwas Gutes hat es dann doch: Aktionäre dürfen sich auf "eine angemessene Entschädigung" freuen. :rolleyes:

      Das Gesetz sieht auch bei Teilverstaatlichung massive Eingriffe seitens des Staates in das Aktienrechts vor. So etwa soll bei Hauptversammlungen anstelle der sonst üblichen 75-Prozent-Mehrheit eine einfache Mehrheit ausreichen, um etwa einen Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung durchzusetzen.

      Willkommen in der Staatswirtschaft! Auf Wiedersehen Wirtschaftsstandort Deutschland!
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 13:33:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Enteignung?
      Quatsch!
      Ohne Staatshilfe wären die Aktionäre durch den Bankrott enteignet.

      Der Staat, also wir Steuerzahler, hat schon mehr reingesteckt, als die ganze Choose wert ist, daher gehört sie uns auch. Das ist nur gerecht!
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 13:38:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.602.509 von kaktus7 am 18.02.09 13:33:39Natürlich ist das eine Enteignung. Eine Enteignung, die per Kabinettsbeschluß verordnet wird und daher weder Bundestag noch Bundesrat durchlaufen muß.

      Sehr viel Macht für so wenige, wie ich finde.

      Darüberhinaus hat der Steuerzahler ja nichts von diesem Vorgehen. Der Aktionär überdies hat jederzeit die Möglichkeit seine Aktien zu veräußern. Außerdem spricht ja nichts gegen eine Kapitalerhöhung oder gegen eine Fusion. Alles Möglichkeiten, die ohne staatliche Eingriffe vollzogen werden könnten.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 13:49:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.602.542 von Sexus am 18.02.09 13:38:22Außerdem spricht ja nichts gegen eine Kapitalerhöhung oder gegen eine Fusion. Alles Möglichkeiten, die ohne staatliche Eingriffe vollzogen werden könnten.

      Wenn Du mir jetzt noch eine Bank nennst, die das in den letzten Monaten als Rettungslösung vorgeschlagen hat, wäre ich beruhigt.

      Jetzt komm mir aber nicht mit CoBa und DreBa ... :laugh:

      WS

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      schrieb am 18.02.09 14:35:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich sage nur: Sekt oder Selters.

      Alternative wäre, die HRE sich selbst zu überlassen oder noch besser: Der Markt regelt das aus.

      Bitte auch das komplette Management entfernen, natürlich ohne
      Abfindung oder Boni für die groreichen Leistungen...
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 14:42:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es ist doch ganz einfach:

      Wer zahlt der malt!
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 14:52:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.602.335 von Sexus am 18.02.09 13:09:18Aus Protest gegen dieses Enteignungsgesetz ist Michel Glos(CSU) bereits zurückgetreten...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 14:55:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.602.474 von Sexus am 18.02.09 13:28:51#2

      Ohne Enteignung hätte es eine ganz normale Insolvenz gegeben, mit Aktienkurs von 0 Euro und keinerlei Kosten für den Staat.

      Enteignet werden nicht die Banken oder deren Manager, sondern ausschliesslich die Steuerzahler - also WIR.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 14:57:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.603.052 von Sauren am 18.02.09 14:35:55Der Markt regelt das aus.

      Genau das sollte er eigentlich tun, nur, wer will das und wer wird es zulassen? Ich sehe da leider Niemanden aufschreien ...

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 15:04:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.602.542 von Sexus am 18.02.09 13:38:22Neben den Bürgschaften haben die Banken doch beim Staat um Hilfe gebettelt. Ansonsten wäre die Bank längst explodiert. Die Banker haben die riskanten Spiele sogar noch im Herbst weitergeführt, obwohl schon Jahre vorher die Risiken bekannt waren. Die Aktionäre haben bei Zuteilung der Dividende immer noch die Hand aufgemacht, bzw. machen es noch heute. Augenblicklich sind nur noch Zocker und Heuschrecken im wert.

      Enteignen, zerschlagen, die veräußerbaren Teile abgeben und das was wirklich systemrelevant ist sanieren.

      Das hat nichts mit Staatswirtschaft zu tun, sondern das ist das Prinzip der Heuschrecken. Nur mit dem Unterschied, dass der Staat, also wir Steuerzahler, uns nicht mitten im Prozess verabschieden können.

      Wenn Du mit viel Kohle ein marodes Unternehmen helfen würdest, wovon ich nicht ausgehe, würdest Du, wie jeder normale Mensch Dir Rechte übereignen lassen, oder eben außen vor bleiben. Der Staat hat sich um diesen Job bestimmt nicht gerissen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 15:36:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wie sagte kürzlich jemand.

      Die HRE ist 225 Mio. wert, weil wir 100 Mrd. reingebuttert haben. Wir haben diese Bank schon 444-mal bezahlt und uns quasi angeeignet - was gibt`s da noch zu enteignen?
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 16:10:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich hätte da eine bessere Idee, wo keine Enteignung nötig ist: Nachschußpflicht für Aktionäre, bis die Verluste wieder ausgeglichen sind.
      Strafe muß sein.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 16:24:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.604.006 von Borealis am 18.02.09 16:10:02Oder einen Bankensolidaritätszuschlag gestaffelt nach Einkommen.

      Bis 5000 € Steuerschuld jährlich 10%
      von 5000 € bis 10000 € jährlich 5%
      ab einer Steuerschuld von 100000 € 0,5% jährlich.
      Abgezogen könnten beispielsweise Parteispenden in voller Höhe.

      Zusätzlich fordere ich eine ermäßigte Besteuerung der Boni.
      Leistung muß sich wieder lohnen.

      Wenn dann noch für jede Überweisung ein "Notopfer Banken" in Höhe von einem Euro genommen würde, wäre das Bankenproblem in relativ kurzer Zeit passe.

      Als Ausgleich würde nach Schuldentilgung an jeden Bürger ein Konsumscheck ausgezahlt. Leistungsträger könnten einen Leistungsträgerfreibetrag in Höhe von € 10.000,- jährlich über einen Zeitraum von 5 Jahren geltend machen.

      Programm ist beliebig erweiterbar.

      Sonderbriefmarken mit Zuschlag oder so.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 17:12:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.602.474 von Sexus am 18.02.09 13:28:51Etwas Gutes hat es dann doch: Aktionäre dürfen sich auf "eine angemessene Entschädigung" freuen. augen verdrehen

      Das Gesetz sieht auch bei Teilverstaatlichung massive Eingriffe seitens des Staates in das Aktienrechts vor. So etwa soll bei Hauptversammlungen anstelle der sonst üblichen 75-Prozent-Mehrheit eine einfache Mehrheit ausreichen, um etwa einen Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung durchzusetzen.

      Willkommen in der Staatswirtschaft! Auf Wiedersehen Wirtschaftsstandort Deutschland!


      Im Grundgesetz steht ja auch sowas, wie Eigentum verpflichtet. Da der "Wert" der HRE Aktien nur im Erpressungspotential des Staates und damit der Steuerzahler besteht, und die Eigentümer (insb. Flowers) den Staat hinsichtlich des Kaufpreises ja auch erpressen wollen, ist eine entschädigungslose Enteignung um so mehr gerechtfertigt.

      Allerdings wäre es sehr intressant von den Enteignungsgegenern zu hören, wie sich sich eine alternative Lösung vorstellen, die nicht unnötig zu Lasten des Steuerzahlers geht und auch nicht zur Pleite führt (da das der Staat ja kategorisch ausgeschlossen hat (unnötigerweise)).
      Ich habe im Übrigen nichts gegen eine Pleite!
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 19:20:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.602.633 von Wechselschalter am 18.02.09 13:49:19Wie willst du denn eine Kapitalerhöhung hinkriegen. Aktion auf dem Markt schütten?

      Und Fusion - Mit wem. Wer wäre bereit sich diese Kapitalvernichtungsmaschine ans Bein zu binden?
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 19:23:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.604.006 von Borealis am 18.02.09 16:10:02:)
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 11:24:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.604.676 von T.Hecht am 18.02.09 17:12:04Richtig, in der Verfassung steht, daß Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch sohl gleichwohl der Allgemeinheit diesen. Das geschieht etwa, indem Steuern auf Eigentum erhoben werden, die der Allgemeinheit zugute kommen (sollen).

      In der Verfassung steht aber nicht, daß der Staat Aktionäre enteignen kann, nur weil er sich zuvor bereit erklärte für das Unternehmen eine Bürgschaft zu übernehmen. Wenn überhaupt müssen sich die Aktionäre dem mehrheitlich zustimmen und zwar unter der Bedingung, daß der enteignende Staat eine angemessene Entschädigung zahlt, was bei Zuwiderhandlung die Verfassungsklage zur Folge haben kann. Und eben dies scheint nun auf den Weg gebracht zu sein.

      Im übrigen bin ich ebenfalls der Ansicht, daß der Staat Unternehmen auch ruhig pleite gehen lassen sollte, sofern ihnen keine systemimmanent hohe Bedeutung zukommt. Bei Opel fällt die Entscheidung leicht, bei HRE allerdings ist diese Frage schon kniffeliger.
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 11:34:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.609.692 von Sexus am 19.02.09 11:24:12Wie hoch sollte den die "angemessene Entschädigung" von der Sie immer reden sein? Die HRE ist faktisch pleite, da gibt es also nichts mehr zu enteignen. Wenn der Staat nicht einspringt, müsste der Vorstand sofort zum Amtsgericht laufen. Und wenn der Staat einspringt und die Bank "rettet" ist es doch sein gutes Recht auch zu bestimmen, was passiert. Wer die Musik bezahlt bestimmt doch was gespielt wird oder?
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 11:58:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.609.768 von Huta am 19.02.09 11:34:40Der Begriff der "angemessenen Entschädigung" kommt nicht von mir, sondern ursprünglich von der Bundesregierung, die pauschal meinte, eine "angemessene Entschädigung" sei der Durchschnittswert einer Aktie der vergangenen vierzehn Tage. Wie sie gerade darauf kommt, ist mir schleierhaft.

      In der Verfassung ist so eine über den Daumen gepeilte pauschale nicht festgelegt. Allerdings wird betont, daß dies keine Einbahnstraße ist, sondern beide Parteien zu einer Übereinkunft kommen sollen. Tun sie das nicht, so steht der Rechtsweg offen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.09 00:45:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.609.768 von Huta am 19.02.09 11:34:40Richtig, deswegen wird jetzt auch zügig enteignet.
      Avatar
      schrieb am 26.03.09 08:56:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.609.692 von Sexus am 19.02.09 11:24:12Stellt sich aber immer noch die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, für die HRE statt ein besonderes Enteignungsgesetz, ein besonderes Insovlenzgesetz hätte gemacht werden können.

      Insolvenz - und der Staat ü bernimmt alle Verpflichtungen. Durch einen Insolvenzverwalter werden die Geschäfte weitergeführt und d ader Staat alle Verflichtungen übernimmmt (was er ja jetzt auch tut) würde auch niemand seine Forderungen, Pfandbriefe oder was da noch so rumliegt verlieren. Die HRE würde, also wie jetzt weiter leben, bzw. vor sich hinkriechen. Allerdings würden nicht noch Aktionäre Milionen bekommen.


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