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    Squeeze-Out bei der Dom Brauerei AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.09 18:15:28 von
    neuester Beitrag 10.12.11 23:48:28 von
    Beiträge: 35
    ID: 1.154.957
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      schrieb am 21.12.09 18:15:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag, Aktionäre;

      -- am 16. Dezember 2009 las ich in einer ad-hoc-Meldung, daß der Verband der Bierbrauer (=VdB) in einer Hauptversammlung ein Verlangen gemäß § 327 f. AktG vorschlagen wird. Demnach sollen die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär übertragen werden. Der Ausschluß der Minderheitsaktionäre wird als Tagesordnungspunkt der wichtigste Gegenstand der nächsten Hauptversammlung sein. Die Barabfindung soll nur 1,20 Euro je abgefundener Dom Brauerei AG-Aktie betragen.

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 27.12.09 17:50:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.611.236 von ThomasZuern am 21.12.09 18:15:28Guten Tag, Aktionäre;

      die nächste Hauptversammlung ist für den 2. Februar 2010 in Köln angekündigt. Der Beginn ist um 9.30 Uhr angesetzt, und der Einlaß ist ab 9.00 Uhr geöffnet. Wird diese Hauptversammlung im Gürzenich oder in der Ausflugsgaststätte im Eltzhof stattfinden?

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 27.12.09 18:43:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.633.741 von ThomasZuern am 27.12.09 17:50:03Im ELTZHOF ...
      http://www.dom-koelsch.de/dom_ag/pdf/1_Einberufung_Hauptvers…
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 13:39:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich denke mal, der angesetzte Preis von 1,20 je Aktie kann nicht bestehen bleiben, der liegt ja weit unter den Börsenkursen. Auch sonst gibt es bestimmt Diskussionsstoff auf der HV, wenn man mit einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht der Aktionäre auf 95% kommt, wird das wohl auch hinterfragt werden.

      Leider wurde der alte Thread nicht der neuen WKN zugeordnet:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/993699-neustebeit…
      Avatar
      schrieb am 20.01.10 18:00:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.772.825 von honigbaer am 20.01.10 13:39:20War es nicht so gewesen, daß uns Aktionären nach der Kapitalherabsetzung im Verhältnis von vier zu eins ein Bezugsrecht für die jungen Aktien eingeräumt worden ist? Wenn ich mich recht erinnern kann, wurden uns im März 2009 von der Stadtsparkasse Düsseldorf im Verhältnis von eins zu drei junge Aktien zu einem Euro angeboten.

      Zuvor war im Frühsommer 2008 eine Kapitalerhöhung im Verhältnis von eins zu eins gewesen. Damals gab es keine Kapitalherabsetzung, und der Bezugspreis lag bei einem Euro.

      Ich habe mich nur an der ersten Kapitalerhöhung beteiligt. Aus 46 Aktien wurden im Spätsommer 2008 daher 92 Aktien. (Der Kaufpreis für 46 junge Aktien hat genau 46,-- Euro betragen) Nach dem Kapitalschnitt vom März 2009 hatte ich plötzlich nur noch dreißig Aktien im Bestand.

      Wer hat an der letzten Kapitalerhöhung noch teilgenommen? Im März 2009 waren alle Aktien tief und die Baisse war furchtbar schlimm gewesen, daß ich mit einer Insolvenz der Dom Brauerei AG gerechnet hatte.

      Viele Grüße

      Thomas Zürn

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      Avatar
      schrieb am 21.01.10 18:20:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und dann kam aber noch diese Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht (als Sacheinlage):

      Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

      Aufgrund der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft am 14. Juli 2009 auf Grundlage der Ermächtigung in § 5 Abs. 4 der Satzung beschlossenen Kapitalerhöhung wurden 437.500 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 gegen Sacheinlage ausgegeben. Die neuen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahres 2009, also ab dem 1. Januar 2009, gewinnberechtigt.

      Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 30. Juli 2009 in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit nunmehr EUR 2.013.820 und ist in 2.013.820 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt.

      Köln, 31. Juli 2009


      Der Insolvenzgedanke hat sich bei den Aktionären sicher eingenistet, weil bei den einzelnen Kapitalerhöhungen zuvor auch immer ausführlich auf die Risiken hingewiesen wurde. Man solle sich bloß nicht durch Aktienbezug an der Sanierung beteiligen, solche Risiken einzugehen, solle man doch lieber dem Hauptaktionär überlassen, so ähnlich stand da. Trotzdem haben wohl einige Kleinaktionäre bei den Kapitalerhöhungen mitgemacht, wenn der Aktienkurs an der Börse höher ist als der Bezugspreis der Aktie, muß man schon mitmachen, um die Interessen zu wahren. Da sollte man sich nicht bequatschen lassen, die billigen Aktien dem Hauptaktionär zu überlassen, indem man auf Bezugsrechte zu verzichtet. Ich gebe aber zu, im März war es vielleicht auch nicht für alle leicht, an das nötige Kleingeld für Aktienbezüge ranzukommen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.10 10:16:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.784.600 von honigbaer am 21.01.10 18:20:53Und beinahe bekomme ich jetzt ein schlechtes Gewissen. Auf den Hauptversammlungen vom 26. August 2008 und von Ende November 2008 erzählte mir ein Dom Brauerei AG-Aktionär aus Bergisch-Gladbach, daß er mehrere tausend Aktien besitzen würde. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2008 zeigte er mir eine Aufstellung seiner Käufe, und er rechnete den Wert des Bezugsrechtes und die Möglichkeiten einer Einstandsverbilligung durch Teilnahme an den Kapitalerhöhungen aus. Er hatte im Sommer 2008 Stück zweitausend Dom Brauerei AG-Aktien, und er zeichnete zweitausend junge Aktien zu jeweils einem Euro. Als er mich vor der letzten Kapitalmaßnahme fragte, ob er sich beteiligen soll, sagte ich zu ihm, daß ich an seiner Stelle ( -es war im März 2009 !-) in dieses Unternehmen keine weiteren fünftausenddreihundert Euro stecken würde. Ich bemerkte, daß ich für das Geld eher eine solide Aktie wie Lufthansa (die kostete damals 8,-- Euro) oder Indus (Kurs damals 7,70 Euro) oder sogar noch die Commerzbank (Kurs unter drei Euro!) kaufen würde. -- Der betreffende Mitaktionär hatte nach dem Kapitalschnitt noch 1.333 Aktien. Er hätte dafür 5.332 Stück junge Aktien beziehen können. Wenn er es getan hätte würde der Kapitalanleger über 6.665 Aktien an unserer Gesellschaft verfügen, und der VdB hätte einen Anteil von unter 95 Prozent.

      Kann das jemand nachrechnen, was geschehen wäre, wenn der Mann aus Bergisch-Gladbach die jungen Aktien gezeichnet und behalten hätte?

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 22.01.10 12:30:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein schlechtes Gewissen musst Du nicht haben, das sollte VdB haben, angesichts der Vorgehensweise. Du hast ja damals nur ehrlich Deine Meinung gesagt und letztlich muß jeder Aktionär selbst entscheiden, was er tut. Man kann ja auch nicht wegen jedem schlechten Rat, den man in guter Absicht auf wallstreet-online gibt, hinterher schlaflose Nächte haben, weil sich die Erwartungen nicht erfüllt haben. Hinterher ist man immer schlauer. Etwas anderes wäre, wenn man andere absichtlich auf's Glatteis führt, aber davon kann ja nicht die Rede sein.

      Und wegen der 95% musst Du Dir auch keine Gedanken machen, denn wäre VdB so fair geblieben, bei allen Kapitalerhöhungen Bezugsrecht zu geben, dann hätte diese Entwicklung zumindest ansatzweise im Ermessen der Aktionäre gelegen. So aber hat es den Anschein, daß die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage gerade in dem Umfang gemacht wurde, daß es mit den 95% passt. VdB meldet jetzt 95,19%, also nur etwa 4.000 Aktien mehr als zu 95% nötig waren. Etwa 100.000 Aktien sind noch frei im Umlauf.

      Der Tip mit Lufthansa war ja auch nichtmal so schlecht, mit einer Sanierungsspekulation wie Dom ist das gar nicht zu vergleichen. Da spielt ja so viel in die Abwägungen hinein, der Wert der Verlustvorträge für den Hauptaktionär und seine Kraft zu stützen, die Macht der Banken (hier drücken eher die Pensionslasten) und im Vergleich der Firmenwert, da gibt es ja hier noch wertvolle Markenrechte. Und beim Squeeze-out kommt dazu, daß die Kleinaktionäre das nur verhindern können, wenn 5% zusammenhalten würden, und das ist nunmal meistens nicht zu erreichen, vor allem, wenn der Hauptaktionär mit seinem Angebot weit unter Börsenkurs noch regelrechte Schocksignale sendet.
      Avatar
      schrieb am 22.01.10 16:23:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.790.227 von honigbaer am 22.01.10 12:30:13Mein Rat, den ich im März 2009 abgegeben habe, war durchaus richtig gewesen. Lufthansa stiegen von 8,-- Euro auf zeitweise über 13,50 Euro, und Indus zogen von 7,68 Euro auf bis zu 13,40 Euro an. Beide Aktien zahlten seither 70 Cent bzw. 80 Cent an Dividende. Die Commerzbank AG-Aktie hat sich in der Spitze (=9,56 Euro) von damals 2,88 Euro sogar mehr als verdreifacht gehabt. --- Ich befürchtete im Frühjahr 2009 allen Ernstes, daß die Dom Brauerei AG die Kurve nicht mehr bekommen würde. --- Die jungen Aktien wären zwar nur um zwanzig Prozent gestiegen; aber dennoch hätte die Zahl der von dem Bergisch-Gladbacher bezogenen Aktien ausgereicht, um beim Hauptaktionär das Erreichen der 95-Prozent-Schwelle zu verhindern. Wenn der VdB 95,14 Prozent erreicht hat, wären 0,15 Prozent ungefähr 3.100 bis 3.150 Aktien. (0,15 Prozent von 2.100.000 Aktien entsprechen 3.150 Aktien). Mit dem Bezug von 5.332 jungen Aktien hätte der Hauptversammlungsbesucher das Squeeze-Out-Verlangen zunächst verhindern bzw. verzögern können.

      Aber ich sage es noch einmal; ich konnte es mit meinem guten Gewissen nicht vereinbaren, den betreffenden Aktionär mit dieser hohen Geldsumme zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung zu bewegen.

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 23.01.10 13:58:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die jungen Aktien wären zwar nur um zwanzig Prozent gestiegen;
      Das stimmt natürlich so nicht, inzwischen sind die jungen Aktien den alten gleichgestellt, zum Bezugspreis von 1 Euro ergibt sich also zu Kursen von heute ein Anstieg von 200%, zeitweise war der Kurs ja auch noch deutlich höher. Und wie gesagt, der 3-Monatsdurchschnitt der letzten 3 Monate war etwa 3,50 Euro. Die 1,20 sind jetzt mal in den Raum gestellt, aber spätestens im Spruchverfahren dürfte es da zu einer Korrektur kommen. Das ist ja der Schwachpunkt dieser Gesetze, daß der Preis erstmal bei der Beschlussfassung keine Rolle spielt und erst später im Spruchverfahren korrigiert wird. Du musst das so sehen, wenn die Aktien wirklich nur 1,20 wert wären, würde ja der Hauptaktionär seine Aktien zu dem Preis an der Börse verkaufen und dann wäre der Kurs 1,20. Weil der Kurs aber 3 Euro ist, ist auch offensichtlich, daß der Hauptaktionär selbst für 1,20 nicht verkaufen will! :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.01.10 17:59:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.797.540 von honigbaer am 23.01.10 13:58:19Es stimmt schon, daß die Höhe der Barabfindung aus dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate errechnet wird. Weshalb hält sich der VdB nicht an diese Vorschrift des Aktiengesetzes?

      Das wäre ein Grund für eine Anfechtungsklage? Ich glaube, daß es solche Klagen hageln wird. Dennoch ist es bedauerlich, daß Anfechtungsklagen und die gerichtliche Nachprüfung der Barabfindung sich über viele Jahre hinziehen.

      Das gilt vor allem für das letztere: Die gerichtliche Nachprüfung der Barabfindung zieht sich bei der Dortmunder Actienbrauerei schon seit dem Januar 2003 vor dem Landgericht Dortmund vor sich hin. Der Eintragung des Übertragungsbeschlusses gem. $ 327 AktG. in das Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund erfolgte bereits am 7. Januar 2003 (es gab damals keine Anfechtungsklagen). Eine Entscheidung ist bis heute noch nicht getroffen.

      Das selbe gilt für die Nachprüfung der Barabfindung der Aktien der Brau und Brunnen AG.

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 24.01.10 14:57:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bei Brau und Brunnen wurde aber die Abfindung bereits anlässlich der HV angehoben, nachdem die SdK kritisiert hatte, daß die Abfindung den 3-Monatsdurchschnitt nicht erreicht. Und bei Otto Reichelt wurde seinerzeit die Abfindung bei einem Vergleich zu den Anfechtungsklagen korrigiert von 5,63 auf 6,95, die 5,63 waren damals auch unter dem 3-Moantsdurchschnitt, wenn ich mich richtig erinnere. Naja, man muß schon weit zurückgehen, um da Beispiele zu finden, den 3-Monatsdurchschnitt als Untergrenze akzeptieren eigentlich alle.

      Spruchverfahren gehen tatsächlich lange, aber Anfechtungsklagen werden oft durch Vergleich schnell erledigt. So oder so, den 3-Monatsdurchschnitt kann man sich erhoffen. Und außerdem ist das ja auch eine prinzipielle Sache, wenn einem der Hauptaktionär so kommt, erst gab es keine gescheite Bewirtung auf der HV, dann war ja noch die KGaA geplant, dann igeln sich die Kleinaktionäre ein und rücken keine Aktien mehr raus. Stattdessen kommen bestimmt Fragen auf die Tagesordnung, nach dem Grundstücksverkauf:
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,623839,00.h…
      Avatar
      schrieb am 24.01.10 15:20:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.799.970 von honigbaer am 24.01.10 14:57:37Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. November 2008 gab es Unmengen an Kaffee und Mineralwasser im Überfluß. An den Tischen standen so viele Kannen von Kaffee herum, daß diese Portionen an Flüssigkeit von den Aktionären nicht getrunken werden konnten. --- Der Kurs der Dom Brauerei AG-Aktie lag in den letzten fünf Monaten zwischen drei und fünf Euro; aber die Umsätze waren sehr minimal. Die Tagesumsätze in Frankfurt lagen bei null, fünf, sieben oder vielleicht einmal bei zwanzig Stück. --- Der VdB hält 1.916.997 Aktien von insgesamt 2.013.820 emittierten Aktien. Somit gehören dem Hauptaktionär 95,192 Prozent an der Gesellschaft. Hätte der Mitaktionär, von dem ich erzählt habe, die ihm zustehenden Stück 5.332 an jungen Aktien gezeichnet, besäße der VdB nur 1.911.665 Aktien, und das entspräche lediglich 94,927 Prozent. Der Hauptaktionär könnte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre -gemäß § 327 a. u.ff. AktG - auf der Hauptversammlung noch nicht verlangen, da er hierzu mindestens 1.913.129 Aktien benötigt. Hätte der Aktionär aus Bergisch-Gladbach an der Kapitalerhöhung im vollen Umfang teilgenommen, würden dem VdB exakt 1.464 Aktien fehlen.

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 25.01.10 16:57:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Jaja, Bier brauen, aber Wasser servieren.
      Zum Abschied wird es schon was zu knabbern geben, aber sicherheitshalber kann man sich auch ein Wurstbrot mitnehmen.

      An der Börse wurden einige Aktien mehr gehandelt, immerhin so 3.800 seit November und das von den letzten Tagen kommt noch dazu. Seit der HV Einladung ist der Kurs natürlich gedrückt. Jedenfalls wären die vielen Aktien, die über Sachkapitalerhöhung ausgegeben wurden, an der Börse zu diesen Kursen nicht verfügbar gewesen! :eek:
      Avatar
      schrieb am 02.02.10 18:22:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.806.592 von honigbaer am 25.01.10 16:57:59Die Hauptversammlung dauerte heute von 9.30 Uhr bis ca. 12.45 Uhr. Natürlich gab es kritische Reden und ein mögliches Kontingent an Nein-Stimmen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Der Aufsichtsratsvorsitzende erklärte folgendes: da zwischen dem 12. Mai 2009 und dem 11. August 2009 an allen Börsen nur 1.200 Stück Dom Brauerei AG-Aktien gehandelt worden sind, ist der aus diesem Zeitraum ermittelte Durchschnittskurs nur von geringer Aussagekraft. Das Bafin konnte selbst keinen Kurs aus der dreimonatigen Phase errechnen. Eine Prüfungsgesellschaft kam -für teures Geld - zu einem durchschnittlichen Börsenkurs von ca. 2,32 Euro. Da der eigentliche NAV-Wert der Dom Brauerei-Aktie jedoch bei null Euro läge, wurde aus den beiden Werten der Durchschnitt von 1,16 Euro ermittelt. Danach habe der Hauptaktionär -großzügig wie er nun einmal sei- auf eine Barabfindung von 1,20 Euro aufgerundet. Wie gesagt, dagegen gab es auf der Hauptversammlung Widerstände und viele offene Fragen. Zum Essen gab es nichts. Allerdings wurden die Aktionäre auf eigene Rechnung in das Ausflugslokal am Eltzhof eingeladen. Das Tagesessen wurde an die Dom-Aktionäre um knapp dreißig Prozent günstiger abgegeben.

      Viele Grüße von
      der Burgallee 1

      und dem dortigen
      Brauereiaktionär

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 02.02.10 23:57:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Danke für die Information!
      Avatar
      schrieb am 03.02.10 17:04:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.868.321 von honigbaer am 02.02.10 23:57:38Die Zahl der Aktionäre war erstmals kleiner als fünfzig. Wahrscheinlich wußten die Leute, daß kein Bier ausgeschenkt werden würde. Wie ein Vorgänger schon geschrieben hat, gab es nicht einmal eine Butterbrezel oder ein Brötchen zu essen. Im Ausflugslokal verbrauchten die meisten Aktionäre mehr Geld, als an Barabfindung für fünfzehn oder zwanzig Aktien hereinkommen wird.

      gez.: Oberleutnant Hahn
      Avatar
      schrieb am 04.02.10 12:42:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nichtmal eine Butterbrezel?
      Ob man unter diesen Bedingungen überhaupt einen wirksamen Beschluss fassen kann?
      http://notizen.duslaw.eu/?p=684
      Avatar
      schrieb am 05.02.10 16:27:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.878.924 von honigbaer am 04.02.10 12:42:24Nein-Stimmen gab es im Rahmen des Möglichen. Bei der Entlastung des Vorstandes waren es über 47.000 Nein-Voten. Zwar stimmten beim Abschlußprüfer die Leute mit nur 576 Stimmen mit "Nein", aber bei dem Übertragungsbeschluß lag die Zahl noch höher als bei der Vorstandsentlastung. Kann jemand die genauen Abstimmungsergebnisse irgendwo finden? Auf der Homepage unserer AG finde ich keine Abteilung Investor Relations. --- Der Oberleutnant Hahn muß in Zivil gekommen sein, denn eine Leutnantsuniform habe ich auf der Hauptversammlung nirgendwo gesehen. Nehmen diese Usancen, nach welchen die Aktionäre auf eigene Rechnung zu Tisch geladen werden, auf den Hauptversammlungen eigentlich zu? Bei der KHD Humboldt Wedag AG war es in diesem Jahr auch schon zweimal so gewesen.

      Viele Grüße

      Thomas
      Avatar
      schrieb am 07.02.10 16:15:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.873.320 von OberleutnantHahn am 03.02.10 17:04:45Oberleutnant Hahn;

      sei froh, daß Du beim Staat beschäftigt bist. Du hast ja am Dienstag selbst gesehen, wie es den Aktionären einer angeschlagenen Brauerei in der freien Wirtschaft ergehen kann.

      Nein; bei der Bundeswehr hätte es in der Truppe einen Aufstand gegeben, wenn die Soldaten --bei einem Marsch-- auf eigene Rechnung in eine Gaststätte geschickt worden wären.

      Eine Feldküche hätte Verpflegung ausgegeben, oder ein Essensholer wäre nach vorne zur Marschkolonne vorgerückt. Jedem Wehrpflichtigen ergeht es besser als einem Aktionär der Dom Brauerei AG.

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 17:10:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.878.924 von honigbaer am 04.02.10 12:42:24Es gab wieder nur die besagten Kaffeekannen und die großen Mineralwasserflaschen auf der eigentlichen Hauptversammlung. Das Essen und der Umtrunk erfolgten auf eigene Rechnung. War dieser zweite Teil der Veranstaltung die inoffizielle Hauptversammlung?

      Wird es noch eine weitere Hauptversammlung der Dom Brauerei AG geben?

      gez.: Oberleutnant Hahn
      Avatar
      schrieb am 17.02.10 21:26:50
      Beitrag Nr. 22 ()
      Noch eine HV, das ist durchaus wahrscheinlich, so schnell geht es mit dem Squeeze-out nicht.
      Avatar
      schrieb am 19.02.10 10:05:15
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.962.272 von honigbaer am 17.02.10 21:26:50Sind Anfechtungsklagen eingelegt worden? Die Frist für das Stellen einer Anfechtung endet einen Monat nach Abgabe des Widerspruchs zu Protokoll. Auf der Hauptversammlung gingen im Eltzhof einige Leute zum Notar vor. Daher können bis einschließlich 2. März 2010 diese Klagen noch eingereicht werden.

      Falls das Landgericht Köln keine Anfechtungsklage erhalten wird, war es für die Dom Brauerei-Aktionäre definitiv die letzte Hauptversammlung gewesen.

      Vorbei sind dann die Zeiten, in denen man die relevanten Veranstaltungen einer Kölner Brauerei aufsuchen konnte.

      Viele Grüße

      Thomas
      Avatar
      schrieb am 19.02.10 11:06:39
      Beitrag Nr. 24 ()
      Anfechtungsklagen sind doch so sicher wie das Amen in der Kirche. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.02.10 15:37:06
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.972.599 von honigbaer am 19.02.10 11:06:39Ja; die Klagen können vom Gericht aber abgewiesen werden. Bei der IVG Deutschland Immobilien AG wurde der Squeeze-Out auf der Hauptversammlung vom 28. August 2008 in Bonn-Bad Godesberg beschlossen. Gegen diesen Beschluß wurde Widerspruch zu Protokoll eingelegt, und es gab einige Anfechtungsklagen. --- Immerhin konnte der Mehrheitsaktionär IVG Immobilien AG den Übertragungsbeschluß bereits im März 2009 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Bonn eintragen lassen. Zwei Tage später wurde den Minderheitsaktionären die Aktien ausgebucht, und es gab 10,77 Euro je Aktie der IVG Deutschland Immobilien AG. --- Folglich wird es seit dem Zustandekommen des Übertragungsbeschlusses keine weitere HV dieser Aktiengesellschaft mehr geben.

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 16.05.10 18:34:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.972.599 von honigbaer am 19.02.10 11:06:39Offenbar gab es bei der Dom Brauerei AG keine Anfechtungsklagen? Jedenfalls gelang es dem VdB eine solche Klage sehr zügig abzuweisen. Am 29. April 2010 wurde die Zwangsabfindung -zu dem Preis von nur 1,20 Euro pro Aktie - vollzogen.

      Jetzt sind wir keine Aktionäre dieser Brauerei mehr. Vorbei ist die Zeit dieser außergewöhnlichen Hauptversammlungen im Kölner Gürzenich und auf dem Eltzhof in Köln-Porz.

      Alles vorbei!

      Thomas
      Avatar
      schrieb am 23.08.10 17:19:04
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.972.599 von honigbaer am 19.02.10 11:06:39Heute bekomme ich Post vom Landgericht Köln: Es wird mitgeteilt, daß die Vertriebsgesellschaft für deutsche Brauereien mbH (=VdB) vor dem Amtsgericht Karlsruhe den Antrag auf Insolvenz eingereicht hat. Den Antrag stellte die Geschäftsführerin des VdB, Frau Monika Zach.

      Derweilst hat seit Mai 2010 vor dem Landgericht Köln ein Spruchstellenverfahren - in Sachen Dom Brauerei AG - begonnen. Viele Aktionäre haben den Antrag auf gerichtliche Nachprüfung der Barabfindung -gem. § 327 AktG - gestellt. Das Landgericht war gerade dabei, die ersten Stellungnahmen und Bewertungsgutachten von Rechtsanwälten einzusammeln.

      Daraus wird nun wohl nichts mehr? Wie ist nun die Rechtslage? Besteht bei der Dom Brauerei AG jetzt der seltene Umstand, daß die Aktionäre durch das Spruchstellenverfahren zu Gläubigern aufrücken? Oder gibt es eine Rückabwicklung der Zwangsabfindung, da der Hauptaktionär in die Insolvenz geraten ist?

      Viele Grüße

      Thomas Zürn
      Avatar
      schrieb am 07.10.10 15:52:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.972.599 von honigbaer am 19.02.10 11:06:39Das Landgericht Köln schrieb mir erneut. Demnach wäre es für die Antragsteller sinnlos, an dem Spruchstellenverfahren festzuhalten, da von der insolventen Hauptaktionärin keine Zahlungen mehr zu erwarten seien.

      Die Aktien der Dom Brauerei AG sind jetzt in das Insolvenzvermögen des Brauereiverbandes VdB in Karlsruhe geraten. Wir Aktionäre haben trotz des rechtzeitig gestellten gerichtlichen Nachprüfungsantrages von der Dom Brauerei AG wohl nichts mehr zu erwarten?

      Wäre die Dom Brauerei AG selbst in die Insolvenz geraten, wenn sie vom VdB zuvor nicht zwangsabgefunden worden wäre?

      Viele Grüße

      T.Z.
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 00:24:51
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zusammenfassung / Nachtrag zum Squeeze-Out

      - Sqeeze-Out am 02.02.2010 gegen 1,20 Euro Barabfindung, Hauptaktionärin ist die "Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH", Karlsruhe (AG Mannheim, HRB 104477).
      - Am 06.05.2010 erfolgt die Umfirmierung in "KK Verwaltungs- und Beteiligungs AG"
      - Sitzverlegung am 18.05.2010 von Köln (AG Köln, HRB 21916) nach Mannheim.
      - Am 23.06.2010 folgt die Insolvenz der "Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH" (AG Karlsruhe, G1 IN 730/10 )
      - Am 02.08.2010 folgt die Insolvenz der KK Verwaltungs- und Beteiligungs AG (AG Karlsruhe, G1 IN 631/10)

      AG Mannheim, HRB 709530

      Veränderungen 06.08.2010

      KK Verwaltungs- und Beteiligungs AG, Karlsruhe, Ernst-Barlach-Str. 42, 76227 Karlsruhe.
      Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, G1 IN 631/10 (1)) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
      1 Antwort
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      schrieb am 20.01.11 16:03:47
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.892.812 von SteffensOnline am 20.01.11 00:24:51Während dem Verlauf des Insolvenzverfahrens ist eine Gesellschaft noch nicht aufgelöst. Mir schrieb der Insolvenzverwalter der Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien (=VdB), daß er durch den Eintritt der Insolvenz zum Verfahrensbeteiligten des Spruchstellenverfahrens geworden sei. Er vertritt mit den von ihm verwalteten Masseschulden die Antragsgegnerin. --- Jedenfalls ist das Spruchstellenverfahren durch den Insolvenzantrag des VdB nicht hinfällig geworden. Es besteht sogar der seltene Umstand, daß wir Aktionäre der Dom Brauerei AG zum Gläubiger aufgestiegen sind. Falls das Landgericht Köln entscheiden würde, daß die Barabfindung, in Höhe von 1,20 Euro, zu gering gewesen sei, gelangten die Nachbesserungsrechte zu den Gläubigerforderungen. --- Ich erlebe es als Aktionär das erste Mal in meinem Leben, daß ich beim Insolvenzverwalter eine Forderung anmelden durfte.

      Thomas Zürn
      Aktionär der
      Dom-Brauerei AG
      Avatar
      schrieb am 20.01.11 19:41:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      Zitat von ThomasZuern: Während dem Verlauf des Insolvenzverfahrens ist eine Gesellschaft noch nicht aufgelöst.

      Im Insolvenzeröffnungsverfahren ist das tatsächlich so. Sobald das Insolvenzverfahren (Hauptverfahren) eröffnet wird, wird die Gesellschaft jedoch aufgelöst. Dies wird auch in das Handelsregister eingetragen (siehe oben bei der KK)

      Zitat von ThomasZuern: Mir schrieb der Insolvenzverwalter der Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien (=VdB), daß er durch den Eintritt der Insolvenz zum Verfahrensbeteiligten des Spruchstellenverfahrens geworden sei. Er vertritt mit den von ihm verwalteten Masseschulden die Antragsgegnerin. --- Jedenfalls ist das Spruchstellenverfahren durch den Insolvenzantrag des VdB nicht hinfällig geworden. Es besteht sogar der seltene Umstand, daß wir Aktionäre der Dom Brauerei AG zum Gläubiger aufgestiegen sind. Falls das Landgericht Köln entscheiden würde, daß die Barabfindung, in Höhe von 1,20 Euro, zu gering gewesen sei, gelangten die Nachbesserungsrechte zu den Gläubigerforderungen.

      Schön und gut, ich denke jedoch das hier nichts mehr zu holen ist. Ausserdem ist die Dom-Brauerei AG (jetzt "KK Verwaltungs- und Beteiligungs AG") auch insolvent.

      Mal sehen was das Insolvenzverfahren bringt, Hoffnung sollte man sich aber nicht machen.
      Avatar
      schrieb am 15.03.11 23:59:41
      Beitrag Nr. 32 ()
      Zitat von SteffensOnline:
      Zitat von ThomasZuern: Während dem Verlauf des Insolvenzverfahrens ist eine Gesellschaft noch nicht aufgelöst.

      Im Insolvenzeröffnungsverfahren ist das tatsächlich so. Sobald das Insolvenzverfahren (Hauptverfahren) eröffnet wird, wird die Gesellschaft jedoch aufgelöst.

      Nun ist es soweit:

      Amtsgericht Mannheim, HRB 104477

      Veränderungen 14.02.2011

      Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH, Karlsruhe (Moltkestr. 11, 76133 Karlsruhe).

      Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, G1 IN 730/10 (3)) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.

      Quelle: https://www.unternehmensregister.de

      Vielleicht kann man dem Insolvenzverwalter die Aktien der "KK Verwaltungs- und Beteiligungs AG" abkaufen? Die sind nun eh' wertlos.
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 19:36:30
      Beitrag Nr. 33 ()
      Die Situation ist nun ähnlich, wie im Fall Schumag, da kam ja seinerzeit auch die Insolvenz des Babcock-Konzerns während das Spruchverfahren noch lief. Schumag selbst ist allerdings bis heute mehr oder weniger gut im Geschäft und der Insolvenzverwalter konnte die Aktienmehrheit weiterverkaufen. Viel erwarten kann man sich entsprechend nicht mehr, da die Forderungen aus dem Spruchverfahren nur Insolvenzforderung sind. Es scheint aber rechtlich noch umstritten zu sein, ob eventuell eine bevorzugte Behandlung der Forderung in Frage kommt, ich meine, ich hätte mal sowas gelesen. Es stellt sich außerdem die Frage, wie überhaupt ein Spruchverfahren in so einem Fall fortgeführt werden kann, wenn vielleicht vom Hauptaktionär nichtmal Gerichtskosten zu erwarten sind.

      Letztlich eine Gesetzeslücke, der Hauptaktionär kann beim Squeeze-out die Aktionäre ausschließen, bei Insolvenz während der Überprüfung der Höhe der Abfindung liegt das Risiko bei den Minderheitsaktionären. Aber das sind ja nur Kleinaktionäre, die das trifft, das interessiert den Gesetzgeber ja nicht. :(

      Welche Vermögensverschiebungen nach dem Squeeze-out noch erfolgen, zwischen Gesellschaft und Hauptaktionär, können die ausgeschiedenen Aktionäre auch kaum verfolgen.

      Auf Seite 54 im Handelsblatt von heute ein Bericht, Staatsanwälte ermitteln gegen Adenauer-Enkel. Auch berichtet der Kölner Stadtanzeiger:
      http://www.ksta.de/html/artikel/1300189311127.shtml
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.03.11 14:35:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.226.613 von honigbaer am 17.03.11 19:36:30Das Landgericht Köln hat den Antragstellern vorgeschlagen, auf die Hinzuziehung von Rechtsanwälten und auf die Beauftragung von Bewertungsgutachten zu verzichten. --- Als von der Insolvenz des Hauptaktionärs noch nicht die Rede gewesen war, rechneten einzelene Fachjuristen und Unternehmensprüfungsgesellschaften mit Sonderhonorarvergütungen. Diese Einnahmemöglichkeiten sind nun hinfällig geworden. --- Der Antragsgegner ist zum Insolvenzschuldner geworden. Das heißt, der Insolvenzverwalter des Hauptaktionärs vertritt den Antragsgegner. In diesem Zusammenhang wurde den Antragstellern sogar vorgeschlagen, daß diese einer Barabfindung - in Höhe von 2,20 Euro - unbedingt zustimmen sollen. Bei einem Verzicht auf weitere Nachprüfungsmaßnahmen würde dies vom Insolvenzverwalter - als kostengünstige Lösung - akzeptiert werden. Da der Hauptaktionär den Betrag von 1,20 Euro je Aktie bereits bezahlt hat, hätten die Minderheitsaktionäre noch einen Restanspruch von 1,-- Euro je Aktie gegenüber dem Insolvenzverwalter. --- Ja, erstmals in meinem Leben bin ich als Aktionär zum Konkursgläubiger aufgestiegen! Welch ein Erfolgserlebnis! --- Von diesem Nachbesserungsrecht erhalten wir vielleicht in zwei Jahren eine Insolvenzquote acht Prozent?
      Avatar
      schrieb am 10.12.11 23:48:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      Im Insolvenzverfahren der "Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH" hat der Insolvenzverwalter am 13.10.2011 angezeigt dass Masseunzulänglichkeit besteht.

      Quelle: Veröffentlichung unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de


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