Aurelius- Einstiegssignal! (Seite 118)
eröffnet am 09.03.10 20:18:31 von
neuester Beitrag 17.05.24 11:50:14 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.513.421 von DOBY am 20.09.23 19:41:34Ist doch klar, dass das Listing ab 30.12. nur auf Antrag des Maklers erfolgt und Aurelius sich den Veröffentlichungspflichten somit entzieht. Das ist doch der Sinn der Übung. Da braucht man nicht extra nachzufragen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.513.277 von buylow_sellhigh am 20.09.23 19:13:17er hat merkwürdigerweisew aber nicht in dieser Sache nachgefragt. Das Entscheidende ist die Frage, ob das Unternehmen überhaupt noch ein Listing/Fortsetzung des Listings im "normalen" Freiverkehr nach dem 30.12.23 beantragen wird.
Die Ausführungen der Geschäftsführung lauteten öfters "zur Zeit" ist dies und das noch veröffentlichungspflichtig (z.B. Director Dealings). Das ideutet sehr darauf hin, dass es ein weiteres Listing nur noch auf Antrag eines Maklers geben wird. Aurelius entzieht sich damit weiteren Veröffentlichungspflichten.
Die Ausführungen der Geschäftsführung lauteten öfters "zur Zeit" ist dies und das noch veröffentlichungspflichtig (z.B. Director Dealings). Das ideutet sehr darauf hin, dass es ein weiteres Listing nur noch auf Antrag eines Maklers geben wird. Aurelius entzieht sich damit weiteren Veröffentlichungspflichten.
Sonst nur gegen Sachleistung oder Beteiligung
Für mich ist weiter der Knackpunkt:
Angebot an a l l e Aktionäre
Hier steht nicht an eine Person
Angebot an a l l e Aktionäre
Hier steht nicht an eine Person
Jetzt noch ein Wortbeitrag, dass der Aktienverkauf den Aktionären wohl einen Verlust von etwa 4,6 Millionen Euro beschert hat.
Der Knackpunkt ist, dass Julian Markus, der Sprössling von Herrn Markus, genau das als Gewinn verbuchen kann.
Und das zwecks "hoher strategischer Verlinkung" oder aufgrund "hohem strategischem Interesse" (Zitate Ende). Lächerlich! Das schreit und stinkt echt massiv zum Himmel. Kann sowas wirklich legal sein? Meinem Rechtsempfinden nach nicht....aber leider bin ich kein Jurist.
Jedenfalls hat der Elefant im Raum nun ein Ausmaß erreicht, dass das sicherlich auf die ein oder andere Weise geklärt werden wird.
Der Knackpunkt ist, dass Julian Markus, der Sprössling von Herrn Markus, genau das als Gewinn verbuchen kann.
Und das zwecks "hoher strategischer Verlinkung" oder aufgrund "hohem strategischem Interesse" (Zitate Ende). Lächerlich! Das schreit und stinkt echt massiv zum Himmel. Kann sowas wirklich legal sein? Meinem Rechtsempfinden nach nicht....aber leider bin ich kein Jurist.
Jedenfalls hat der Elefant im Raum nun ein Ausmaß erreicht, dass das sicherlich auf die ein oder andere Weise geklärt werden wird.
Muss ja alles erstmal erfasst werden
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.513.319 von SchlauerMeier am 20.09.23 19:21:48Müsste sich noch ändern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.513.292 von InsertName am 20.09.23 19:16:05
Ja, das Problem habe ich auch.
Zitat von InsertName: Wie kann man eigentlich für den Gegenantrag der SDK zum Aktienrückkauf stimmen? Bei mir sieht das Briefwahlmenü gegenüber dem Beginn der Versammlung noch unverändert aus.
Ja, das Problem habe ich auch.
Muss jetzt geändert werden vor Abstimmung
Wie kann man eigentlich für den Gegenantrag der SDK zum Aktienrückkauf stimmen? Bei mir sieht das Briefwahlmenü gegenüber dem Beginn der Versammlung noch unverändert aus.
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