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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 12311)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 16.06.24 13:28:18 von
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      Avatar
      schrieb am 08.04.18 16:02:56
      Beitrag Nr. 100.794 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.492.659 von mussmanwissen am 08.04.18 15:57:08Die GG-Väter haben aber auch explizit den Artikel 16a implementiert.



      Auf die derzeitige Form der Zuwanderung muss reagiert werden. Reformen
      sind zwingend notwendig, da beißt die Maus keinen Faden ab.
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      schrieb am 08.04.18 15:57:08
      Beitrag Nr. 100.793 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.492.545 von vidar am 08.04.18 15:08:59
      Zitat von vidar: M.W. bezieht sich das GG auf das Deutsche Volk. Zudem haben die Erschaffer des GG noch
      weitere Artikel erlassen. Bspw. den Artikel 16a.

      Es gibt übrigens auch andere westliche Demokratien, die bezüglich der Zuwanderung sehr
      restriktiv vorgehen, ohne dass ihnen quasi "Unmenschentum" vorgeworfen wird.


      Bei denen gilt ja auch nicht das Grundgesetz.

      zum Geltungsbereich des GG:

      http://www.lexexakt.de/index.php/glossar/geltungsbereichgg.p…
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      Avatar
      schrieb am 08.04.18 15:57:01
      Beitrag Nr. 100.792 ()
      @mussmanwissen. Ich finde es übrigens auch bedenklich, wenn vor allem Polit-Apparatschiks,
      Pfaffen, Soziologen, Politik-"Wissenschaftler" und Philosoph_*Innen etc. über die deutsche Ener-
      gieplitik befinden ...

      https://de.wikipedia.org/wiki/Ethikkommission_f%C3%BCr_eine_…
      Avatar
      schrieb am 08.04.18 15:48:13
      Beitrag Nr. 100.791 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.492.469 von Vivian664 am 08.04.18 14:46:05
      Zitat von Vivian664: Wenn dem so wäre???

      Es ist nun einmal Fakt, dass in keinem unsere Nachbarländer Krieg herrscht.

      Warum kann man sie nicht abschieben? Unsinn.


      https://www.google.com/search?q=abschiebehindernisse" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      https://www.google.com/search?q=abschiebehindernisse


      Zitat von Vivian664: Und wer illegal im Land ist, halt auch nicht automatisch einen legalen Aufenthaltstitel.



      richtig und tatsächlich ist die Duldung kein Aufenthaltstitel, berechtigt allerdings zum Bezug von Sozialleistungen, da das GG auch für solche Personen gilt.

      Falls dich der rechtliche Hintergrund tatsächlich interessiert:

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheid…
      Avatar
      schrieb am 08.04.18 15:43:07
      Beitrag Nr. 100.790 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.491.842 von mussmanwissen am 08.04.18 11:30:22Das Leben ist kein Wunschkonzert. Es besteht aus Rechten und Pflichten und nicht jede
      Pflicht empfindet man als angenehm. Das ist ganz normal. Würden alle nur noch tun, was
      ihnen genehm ist, lebten wir sicherlich alsbald in einer Anarchie. Das ist m.E. nicht er-
      strebenswert. Die Nichtwehrpflicht für Frauen halte ich im Nachhinein - aus Gründen der
      Gleichberechtigung und so, ne - für einen großen Fehler.


      Und noch mal zur Atomkraft, wie gesagt, hierzulande waren und sind keine Erdbeben und
      Tsunamis zu befürchten. Die Teilabschaltung und der geplante KKW-Ausstieg waren und
      sind einzig Irrationalität und Hysterie geschuldet. Fakt ist auch: der bereits erfolgte Teil-
      ausstieg hat die Umweltbilanz der Bundesrepublik deutlich verschlechtert. Der endgültige
      Ausstieg wird sie nochmals verschlechtern und daran werden auch Grünsprech und links-
      grüne Agitation und Propaganda nichts ändern ...

      http://nuklearia.de/2018/03/31/ein-braunkohleausstieg-haette…

      https://www.tichyseinblick.de/?s=gr%C3%BCnsprech
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      Avatar
      schrieb am 08.04.18 15:30:41
      Beitrag Nr. 100.789 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.492.469 von Vivian664 am 08.04.18 14:46:05
      Zitat von Vivian664: Wenn dem so wäre???

      Es ist nun einmal Fakt, dass in keinem unsere Nachbarländer Krieg herrscht.

      Warum kann man sie nicht abschieben? Unsinn.

      Und wer illegal im Land ist, halt auch nicht automatisch einen legalen Aufenthaltstitel.


      Internierungslager außerhalb des deutschen Staatsgebietes und schon hat sich das "Problem" mit dem "legalen Aufenthaltstitel" erledigt.

      Netter Nebeneffekt: Die "Flüchtlinge" hätten kein Klage- bzw. Einspruchsrecht gegen Asylbescheide, keinen Anspruch auf Familiennachzug, keine Möglichkeit, sich in bereits bestehende Parallelgesellschaften zu "krimigrieren".

      Die Krankenversorgung auf das Mindeste beschränken, keine Geldleistungen auszahlen, kein Caterservice, keine Sprachkurse.
      Die 0,03 % wirklichen Flüchtlinge werden es dankbar ertragen, der Rest will schnellstens wieder heim, ganz egal aus welchem Drexxslochstaat sie "geflohen" sind.
      Avatar
      schrieb am 08.04.18 15:21:43
      Beitrag Nr. 100.788 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.492.157 von wuscheler am 08.04.18 13:18:21
      Zitat von wuscheler: Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

      Von einer Verantwortung für syrische IS-Krieger und somalische Analphabeten lese ich da nichts.


      "Syrische" Messereifachkräfte, Maghreb-Krimigranten und teschetschenische Steinzeit-Moslems nicht vergessen bitte...

      Zitat von wuscheler: Schlepperorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Cap Anamur usw. knallhart nach den Gesetzen zu bestrafen.


      ProAsyl, Caritas und die Grünen sind mindestens gleichrangig gefährlich für die innere Sicherheit des Landes...
      Avatar
      schrieb am 08.04.18 15:08:59
      Beitrag Nr. 100.787 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.491.767 von mussmanwissen am 08.04.18 11:13:52M.W. bezieht sich das GG auf das Deutsche Volk. Zudem haben die Erschaffer des GG noch
      weitere Artikel erlassen. Bspw. den Artikel 16a.

      Es gibt übrigens auch andere westliche Demokratien, die bezüglich der Zuwanderung sehr
      restriktiv vorgehen, ohne dass ihnen quasi "Unmenschentum" vorgeworfen wird.
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.04.18 14:58:32
      Beitrag Nr. 100.786 ()
      Ab in den Flieger
      das muss die Devise sein
      und.nicht Pflicht sie zu versorgen
      Avatar
      schrieb am 08.04.18 14:46:05
      Beitrag Nr. 100.785 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.492.445 von mussmanwissen am 08.04.18 14:37:46Wenn dem so wäre???

      Es ist nun einmal Fakt, dass in keinem unsere Nachbarländer Krieg herrscht.

      Warum kann man sie nicht abschieben? Unsinn.

      Und wer illegal im Land ist, halt auch nicht automatisch einen legalen Aufenthaltstitel.
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