Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 655)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 23.05.24 09:07:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.149.042 von DAX7003 am 25.08.21 18:43:16Der Vorgang geht doch sicher vor Gericht. Wie lange hat es bei den letzten Steuervorgängen bei L&S von der Bildung der Rückstellung bis zu ihrer Auflösung gedauert. Der Fall hier ist doch sicher nicht minder komplex und wir sind erst beim Zwischenbericht zu den ersten beiden Jahren ….
Ich bin aktuell nicht investiert und vor ein paar Monaten raus...hatte aber einen Wiedereinstieg wegen dem Aktiensplit auf dem Radar. Die aktuellen Gegebenheiten werden hier von einigen ja immer noch schön geredet, vermutlich aus Selbstschutz angesichts der Verluste im Depot.
Mir ist absolut unverständlich, dass die Firmenleitung hier nicht ganz klar Stellung bezieht.
Kann mir doch keiner erzählen, dass die Insider (bei L&S) kein Wissen über die Sachlage haben bzw. "das noch ermittelt werden muss"...lächerlich...
Mag sein, dass die Geschichte hier nicht wie bei Wirecard enden muss, aber für die eigene Glaubwürdigkeit war dass ein absoluter Bärendienst... L&S ist für micht als Anlageoption dauerhaft "RAUS"
Mir ist absolut unverständlich, dass die Firmenleitung hier nicht ganz klar Stellung bezieht.
Kann mir doch keiner erzählen, dass die Insider (bei L&S) kein Wissen über die Sachlage haben bzw. "das noch ermittelt werden muss"...lächerlich...
Mag sein, dass die Geschichte hier nicht wie bei Wirecard enden muss, aber für die eigene Glaubwürdigkeit war dass ein absoluter Bärendienst... L&S ist für micht als Anlageoption dauerhaft "RAUS"
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.149.042 von DAX7003 am 25.08.21 18:43:16
Die Entlastung betrifft jedoch nur den Zeitraum 2020, für 2007 bis 2011 sind sie entlastet. A er die Entlastung ist auch sekundär, rein formal.
Zitat von DAX7003:Zitat von Weinberg-CP: Bis der Fall hier gelöst ist, werden sicher einige Jahre vergehen …
ich denke nicht, denn
"Gegenstand der steuerlichen Prüfung ist [...] im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, [...] gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft [...]"
und deshalb Verschiebung der HV, weil
"[...] Beschlussfassung über [...] die Entlastung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrats [...]"
mit anderen Worten, bevor ich Vorstand und/oder AR entlaste, möchte ich kurz wissen, was die so im fraglichen Zeitraum getan haben
Allerdings:
"Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen."
Die Entlastung betrifft jedoch nur den Zeitraum 2020, für 2007 bis 2011 sind sie entlastet. A er die Entlastung ist auch sekundär, rein formal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.148.907 von Weinberg-CP am 25.08.21 18:28:55
ich denke nicht, denn
"Gegenstand der steuerlichen Prüfung ist [...] im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, [...] gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft [...]"
und deshalb Verschiebung der HV, weil
"[...] Beschlussfassung über [...] die Entlastung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrats [...]"
mit anderen Worten, bevor ich Vorstand und/oder AR entlaste, möchte ich kurz wissen, was die so im fraglichen Zeitraum getan haben
Allerdings:
"Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen."
Zitat von Weinberg-CP: Bis der Fall hier gelöst ist, werden sicher einige Jahre vergehen …
ich denke nicht, denn
"Gegenstand der steuerlichen Prüfung ist [...] im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, [...] gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft [...]"
und deshalb Verschiebung der HV, weil
"[...] Beschlussfassung über [...] die Entlastung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrats [...]"
mit anderen Worten, bevor ich Vorstand und/oder AR entlaste, möchte ich kurz wissen, was die so im fraglichen Zeitraum getan haben
Allerdings:
"Einzelheiten sind wegen des Steuergeheimnisses und aus Rücksicht auf das Ermittlungsverfahren und auf betroffene Dritte nicht offenzulegen."
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.148.907 von Weinberg-CP am 25.08.21 18:28:55Ein Schelm der böses dabei denkt, das Geld bleibt erst einmal beim Unternehmen. Nicht das erste mal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.147.935 von omegonneu am 25.08.21 17:00:03
Gruß,
Weinberg
Rückstellungen - Eine Art Gewinnrücklage?
Der Titel ist etwas provokant und ohne Zweifel gibt es hier auch einen Ernst zu nehmenden Vorgang, der die Rückstellungen begründet. Im Zusammenhang mit Rückstellungen gibt es aber sicher auch Gestaltungsspielräume, gerade was die Höhe in einem solchen Fall betrifft. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was aus Unternehmenssicht positive Begleitumstände einer Rückstellung sein können: Man behält zunächst einmal Geld im Unternehmen. Gegenüber den Aktionären kann man gut begründen, dass es für 2021 keine 8,-EUR Dividende geben kann (m.E. hatte man den Betrag nur genannt, um nicht über die 4,- EUR Dividende für 2020 diskutieren zu müssen). Auch dem Finanzamt muss man erst einmal deutlich weniger Steuern überweisen, wenn der Gewinn des besten Halbjahres in der Unternehmensgeschichte fast komplett in eine Rückstellung fließt. Das Cash kann man erst einmal für die weitere Geschäftsentwicklung nutzen. Bis der Fall hier gelöst ist, werden sicher einige Jahre vergehen …Gruß,
Weinberg
mal unabhängig davon, wie sinnig ein Kauf der eigenen Aktien im Sinne des Beschluss vom 4. Juli 2019 aktuell ist - die Voraussetzungen dafür sind morgen gegeben:
"Der gewichtete durchschnittliche Kaufpreis je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) am jeweiligen Handelstag darf den gewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktie der letzten drei Handelstage im XETRA-Handel beziehungsweise in einem dem XETRA-System vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse nicht um mehr als 10% überschreiten und nicht mehr als 20% unterschreiten."
der gewichtete Kurs vom 20./23./24. August war 129,24 EUR auf Xetra
der gewichtete Kurs vom 23./24./25. August ist 93,91 EUR, so dass es theoretisch morgen bei Kursen zwischen 75,13 EUR (-20%) und 103,30 EUR (+10%) kommen könnte
aber wie bekannt, die allgemeinen Voraussetzungen seit der Meldung vom 21.07.2021 haben sich ein wenig verändert
"Der gewichtete durchschnittliche Kaufpreis je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) am jeweiligen Handelstag darf den gewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktie der letzten drei Handelstage im XETRA-Handel beziehungsweise in einem dem XETRA-System vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse nicht um mehr als 10% überschreiten und nicht mehr als 20% unterschreiten."
der gewichtete Kurs vom 20./23./24. August war 129,24 EUR auf Xetra
der gewichtete Kurs vom 23./24./25. August ist 93,91 EUR, so dass es theoretisch morgen bei Kursen zwischen 75,13 EUR (-20%) und 103,30 EUR (+10%) kommen könnte
aber wie bekannt, die allgemeinen Voraussetzungen seit der Meldung vom 21.07.2021 haben sich ein wenig verändert
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.148.517 von Aliberto am 25.08.21 17:51:13wenn der eine leer verkauft, steht der Käufer mit leeren Händen da - Leerkäufer halt
Merke: Je später der Abend, desto leerreich die Kommentare
Merke: Je später der Abend, desto leerreich die Kommentare
Es gibt nur ein Lösung!
Just HODL it!
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.148.277 von Datini am 25.08.21 17:32:25Der Begriff und die Funktionsweise eines Leerverkäufers bzw. Leerverkaufs sind uns ja geläufig.
Erklär uns doch Bitte einmal den Begriff eines Leerkäufers, was genau für ein Geschäft macht denn ein Leerkäufer und mit wem ?
Erklär uns doch Bitte einmal den Begriff eines Leerkäufers, was genau für ein Geschäft macht denn ein Leerkäufer und mit wem ?
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