Wölbern-Fonds (Seite 8)
eröffnet am 16.02.14 19:00:29 von
neuester Beitrag 12.11.22 14:44:11 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 51.266.919 von Herbert H am 08.12.15 21:44:4752 Geld und 54,5 Brief sind doch ein guter quote.
Die Gesellschafter wissen inzwischen über das Risiko von Rückforderungen des Insolvenzverwalters der Wölbern Invest B.V., Dr. Tjark Thies, Bescheid.
Insofern ist nachvollziehbar, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen.
Im Januar 2016 fließen 6% Ausschüttung an die Anleger.
Laut Regelwerk der Fondsbörse wird noch an den Verkäufer ausgezahlt.
Bei einem Handel in 2016 gölte dies für die Ausschüttung 2017 entsprechend - wobei über eine Ausschüttung 2017 naturgemäß noch keinerlei Informationen vorliegen.
Die Gesellschafter wissen inzwischen über das Risiko von Rückforderungen des Insolvenzverwalters der Wölbern Invest B.V., Dr. Tjark Thies, Bescheid.
Insofern ist nachvollziehbar, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen.
Im Januar 2016 fließen 6% Ausschüttung an die Anleger.
Laut Regelwerk der Fondsbörse wird noch an den Verkäufer ausgezahlt.
Bei einem Handel in 2016 gölte dies für die Ausschüttung 2017 entsprechend - wobei über eine Ausschüttung 2017 naturgemäß noch keinerlei Informationen vorliegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.919.489 von sw23456 am 23.10.15 17:19:48
Zitat von sw23456: Heute wurden die 100k im Polen-Fonds zu 52 gehandelt.Heute wurden am Zweitmarkt wieder einige Anteile am Polen-Fonds angeboten. Zu einem Abschluss kam es aber wohl nicht ...
Auf der Briefseite ist nichts mehr übrig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.066.213 von Andiadm am 11.11.15 20:14:52
Meine langjährige Erfahrung ist, dass es eher die Ausnahme ist, dass das mit den Zusatzvereinbarungen funktioniert - und vor allem weiß man erst nach dem Kauf, ob man das hinbekommt oder nicht. Da kann es auch schon einmal dazu kommen, dass man erst lange Zeit später feststellt, dass eine Partei nicht mitspielt und muss dann neben viel Arbeit und Ärger auch noch happige Stornogebühren schlucken.
Zusammenfassend lohnt sich dieser Aufwand nur dann, wenn man sich sehr sicher ist, dass bei einer Transaktion ein angemessen hoher Gewinn herauskommt.
Zitat von Andiadm:Zitat von sw23456: ohne Weiteres den Kaufvertrag abändern
Naja, "ohne Weiteres" ist schon ein wenig hoch gegriffen. Ich hatte schon 2-3 mal Fälle wo ich eine Zusatzvereinbarung wollte und es andere Käufer gab, die das nicht wollten. Dann geht zweitmarkt.de den Weg der wenigsten Arbeit und verkauft an die Anderen. Die sehen die Zusatzvereinbarungen nicht so gerne. Aber wenn es sonst keien Käufer gibt, geht das schon.
Meine langjährige Erfahrung ist, dass es eher die Ausnahme ist, dass das mit den Zusatzvereinbarungen funktioniert - und vor allem weiß man erst nach dem Kauf, ob man das hinbekommt oder nicht. Da kann es auch schon einmal dazu kommen, dass man erst lange Zeit später feststellt, dass eine Partei nicht mitspielt und muss dann neben viel Arbeit und Ärger auch noch happige Stornogebühren schlucken.
Zusammenfassend lohnt sich dieser Aufwand nur dann, wenn man sich sehr sicher ist, dass bei einer Transaktion ein angemessen hoher Gewinn herauskommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.060.645 von sw23456 am 11.11.15 11:08:51
Naja, "ohne Weiteres" ist schon ein wenig hoch gegriffen. Ich hatte schon 2-3 mal Fälle wo ich eine Zusatzvereinbarung wollte und es andere Käufer gab, die das nicht wollten. Dann geht zweitmarkt.de den Weg der wenigsten Arbeit und verkauft an die Anderen. Die sehen die Zusatzvereinbarungen nicht so gerne. Aber wenn es sonst keien Käufer gibt, geht das schon.
Zitat von sw23456: ohne Weiteres den Kaufvertrag abändern
Naja, "ohne Weiteres" ist schon ein wenig hoch gegriffen. Ich hatte schon 2-3 mal Fälle wo ich eine Zusatzvereinbarung wollte und es andere Käufer gab, die das nicht wollten. Dann geht zweitmarkt.de den Weg der wenigsten Arbeit und verkauft an die Anderen. Die sehen die Zusatzvereinbarungen nicht so gerne. Aber wenn es sonst keien Käufer gibt, geht das schon.
O.K. Dann belassen wir es dabei. Dennoch ist Deine Info für mich interessant. Sollte ich nochmal einen Fonds über zweitmarkt.de kaufen wollen, werde ich auf diesen Punkt besonders achten.
Andiadm hat recht. Man kann aber ohne Weiteres den Kaufvertrag abändern oder eine Zusatzvereinbarung verlangen, die einen abweichenden Stichtag regelt, wann wem welche Ausschüttungen zustehen. Habe das selbst mit der Fondsbörse schon mehrfach praktiziert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.057.501 von aaspere am 10.11.15 23:00:27
Sorry, das ist schlichtweg falsch. Bitte schau mal bei den Fonds unter "Handelsinformationen", da kannst Du es nachlesen, zB bei Wealthcap oder Wölbern. Ich hab sicher schon 20 Fonds da gekauft und weiß, wovon ich rede.
Zitat von aaspere: Auch auf telefonische Nachfrage wurde mir bestätigt, daß, unabhängig vom Fonds, die Bezugsrechte an Ausschüttungen ab Datum des Vertragsabschlusses auf den Käufer übergehen.
Sorry, das ist schlichtweg falsch. Bitte schau mal bei den Fonds unter "Handelsinformationen", da kannst Du es nachlesen, zB bei Wealthcap oder Wölbern. Ich hab sicher schon 20 Fonds da gekauft und weiß, wovon ich rede.
@ Herbert H und Andiadm
Nicht, weil ich recht behalten will, hier ein Auszug aus dem "Leitfaden: So bearbeiten wir Ihren Auftrag" von zweitmarkt.de (Stand Juni 2014)
5. Ausschüttung / Auszahlung
Es gilt folgende Grundsatzregel (Abweichungen können im Kauf- und Übertragungsvertrag enthalten sein):
Ab dem Vermittlungstag erhält der Käufer die Ausschüttung bzw. Auszahlung auf die Beteiligung unabhängig davon, welchem Geschäftsjahr diese zuzuordnen ist.
Auch auf telefonische Nachfrage wurde mir bestätigt, daß, unabhängig vom Fonds, die Bezugsrechte an Ausschüttungen ab Datum des Vertragsabschlusses auf den Käufer übergehen.
Nicht, weil ich recht behalten will, hier ein Auszug aus dem "Leitfaden: So bearbeiten wir Ihren Auftrag" von zweitmarkt.de (Stand Juni 2014)
5. Ausschüttung / Auszahlung
Es gilt folgende Grundsatzregel (Abweichungen können im Kauf- und Übertragungsvertrag enthalten sein):
Ab dem Vermittlungstag erhält der Käufer die Ausschüttung bzw. Auszahlung auf die Beteiligung unabhängig davon, welchem Geschäftsjahr diese zuzuordnen ist.
Auch auf telefonische Nachfrage wurde mir bestätigt, daß, unabhängig vom Fonds, die Bezugsrechte an Ausschüttungen ab Datum des Vertragsabschlusses auf den Käufer übergehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.057.351 von sw23456 am 10.11.15 22:39:40
Um die Uhrzeit schon ;-) Hatte 90% des Verkauserlöses verstanden.
Verstehe jetzt - nachdem bis dato 56% zurückgeflossen sind - dass es mit dem Verkauf wohl um die 145% an Gesamt-Rückfluss geben wird.
Das würde wiederum bedeuten, dass die Hütte für um die - und ich habe die aktuelle Liquidität und evtl. Vorfälligkeiten nicht auf dem Schirm - 67 Mio verkauft worden wäre. Das wäre dann schon eine Hausnummer.
Zitat von sw23456: Ist doch nicht so schwer zu verstehen?
Um die Uhrzeit schon ;-) Hatte 90% des Verkauserlöses verstanden.
Verstehe jetzt - nachdem bis dato 56% zurückgeflossen sind - dass es mit dem Verkauf wohl um die 145% an Gesamt-Rückfluss geben wird.
Das würde wiederum bedeuten, dass die Hütte für um die - und ich habe die aktuelle Liquidität und evtl. Vorfälligkeiten nicht auf dem Schirm - 67 Mio verkauft worden wäre. Das wäre dann schon eine Hausnummer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.057.165 von Andiadm am 10.11.15 22:10:06
90% aus dem Verkaufserlös. Ist doch nicht so schwer zu verstehen?
Mit den erhaltenen Ausschüttungen zusammen weit über 140%
Zitat von Andiadm:Zitat von sw23456: Es fließen 90% aus dem Verkaufserlös zurück und die Auszahlung erfolgt garantiert nicht mehr vor dem 31.12.2015
Demnach werden die Hoffnungen erfüllt ;-)
Weisst Du, wieviel bei rumkommt?
90% aus dem Verkaufserlös. Ist doch nicht so schwer zu verstehen?
Mit den erhaltenen Ausschüttungen zusammen weit über 140%