Verluste aus Aktienverkäufen mit Zins/Divid. verrechnen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.10.14 08:33:33 von
neuester Beitrag 28.10.14 15:24:58 von
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Auf die Gefahr hin eine bereits gestellte Frage erneut zu stellen,
folgendes:
Hab im Jahr 2014 (Zahlen fiktiv) Gewinne aus Dividenden und Zinsen:
5.000 E, darauf Abgeltungssteuer gezahlt.
Verluste aus Aktienverkäufen:
5.000 E.
Frage: Kann ich mit einer Verlustbescheinigung, die ich mir
bei meiner depotführenden Bank besorge, die auf Zins und
Dividenden abgeführte Abgeltungssteuer im Jahressteuerausgleich
zurückholen ?
Danke für die Antworten.
folgendes:
Hab im Jahr 2014 (Zahlen fiktiv) Gewinne aus Dividenden und Zinsen:
5.000 E, darauf Abgeltungssteuer gezahlt.
Verluste aus Aktienverkäufen:
5.000 E.
Frage: Kann ich mit einer Verlustbescheinigung, die ich mir
bei meiner depotführenden Bank besorge, die auf Zins und
Dividenden abgeführte Abgeltungssteuer im Jahressteuerausgleich
zurückholen ?
Danke für die Antworten.
ElLute,
nein.
Statt dir eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen, kannst du den Betrag einfach im Aktien-Verrechnungstopf stehen lassen. Dann werden künftige Aktiengewinne sofort mit dem Topf verrechnet.
nein.
Statt dir eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen, kannst du den Betrag einfach im Aktien-Verrechnungstopf stehen lassen. Dann werden künftige Aktiengewinne sofort mit dem Topf verrechnet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.147.890 von ElLute am 28.10.14 08:33:33Hallo,
das geht leider nicht. Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Eigentlich ist das ein Skandal, aber es ist nur eines von vielen Beispielen, wie der gierige Steuerstaat den Menschen das Geld aus der Tasche zieht. Es kann also durchaus sein, dass man mal in einem Jahr tausende Euro verliert, aber dennoch Steuern zahlen muss.
Mir fällt als weiteres Beispiel ein, dass du eine Long-Option (egal, ob Call oder Put), die am Verfallstag eigentlich wertlos ist, dennoch glattstellen musst, um sie steuerlich geltend machen zu können. Du musst also einen Käufer für ein wertloses Produkt finden. (Argumentation des Gesetzgebers: Nur Geschäft und Gegengeschäft erlauben einen Steuerabzug). Wenn du aber einen Call oder Put an der Eurex verkaufst (Stillhaltergeschäft) schlägt die Abgeltungssteuer sofort zu. Hier braucht es kein Gegengeschäft, der Staat hält trotzdem die Hand auf. Diese Beispiele ließen sich sicherlich endlos fortführen.
das geht leider nicht. Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Eigentlich ist das ein Skandal, aber es ist nur eines von vielen Beispielen, wie der gierige Steuerstaat den Menschen das Geld aus der Tasche zieht. Es kann also durchaus sein, dass man mal in einem Jahr tausende Euro verliert, aber dennoch Steuern zahlen muss.
Mir fällt als weiteres Beispiel ein, dass du eine Long-Option (egal, ob Call oder Put), die am Verfallstag eigentlich wertlos ist, dennoch glattstellen musst, um sie steuerlich geltend machen zu können. Du musst also einen Käufer für ein wertloses Produkt finden. (Argumentation des Gesetzgebers: Nur Geschäft und Gegengeschäft erlauben einen Steuerabzug). Wenn du aber einen Call oder Put an der Eurex verkaufst (Stillhaltergeschäft) schlägt die Abgeltungssteuer sofort zu. Hier braucht es kein Gegengeschäft, der Staat hält trotzdem die Hand auf. Diese Beispiele ließen sich sicherlich endlos fortführen.
Danke für die Antworten, heißt also, wenn ich in den Folgejahren auch nur Verluste mache, bleib ich auf diesen sitzen und krieg die Steuern für Dividenden und Zinsen dennoch abgezogen, Scheißspiel....
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.147.890 von ElLute am 28.10.14 08:33:33In der Tat taucht die Frage alle paar Wochen auf
Im Forum "Steuern&Recht" findest Du somit auch noch mehr und ausführlichere Antworten
Gruß Bernecker1977
Im Forum "Steuern&Recht" findest Du somit auch noch mehr und ausführlichere Antworten
Gruß Bernecker1977
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