checkAd

    Abgeltungsteuer: Nachteil für Finanzplatz Deutschland - Kritik an Schäubles Steuerplänen - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 04.06.15 09:06:00 von
    neuester Beitrag 14.06.15 12:19:16 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.213.585
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.707
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 09:06:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ins Spiel gebrachten Änderungen bei der Abgeltungsteuer sorgen für heftige Debatten bei Vertretern aus Politik und Wirtschaft.

      Lesen sie den ganzen Artikel: Abgeltungsteuer: Nachteil für Finanzplatz Deutschland - Kritik an Schäubles Steuerplänen
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 09:06:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Im Grunde hat Schäuble recht.Eigentlich gilt ja der Gleichheitsgrundsatz. Warum sollen die Einnahmen aus Kapital anders besteuert werden als Arbeit und im übrigen auch anders als Mieteinnahmen.
      Bei einer Einkommensteuererklärung gibt es z.B. hohe Freibeträge, die man in Abzug bringen kann.

      Was soll der Aufschrei vom BdSt, ab Renteneintritt muß jeder eine Steuererklärung machen.
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 09:36:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dann muß auch wieder die Verrechenbarkeit aller Einkunftsarten miteinander
      wiederhergestellt werden,sondt ist das die nächste Abzockerei.
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 16:58:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Im Grunde hat Schäuble recht.Eigentlich gilt ja der Gleichheitsgrundsatz. Warum sollen die Einnahmen aus Kapital anders besteuert werden als Arbeit und im übrigen auch anders als Mieteinnahmen.<

      Schäuble wäre vor 600 Jahren sicher Raubritter gewesen mit seiner Einstellung.

      Bei Mieteinnahmen kann ich alle möglichen Werbungkosten abziehen, z.B. die Zinsen, Fahrten zur Wohnung,etc.
      Bei der Abgeltungssteuer nicht.
      Der Aktionär ist Besitzer der AG, die Gewinne stehen ihm zu.
      In der AG gibt es die Körperschaftssteuer, darauf der Soli, dann die Gewerbesteuer.
      Inklusive von Körschaftssteuer, Soli und Abgeltunssteuer wird der Gewinn einer AG mit rund 50 % besteuert.

      Ist das immer noch nicht genug?
      Dann hat man auch noch das Risiko, bis hin zum Totalverlust.
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 18:38:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zumindest lassen sich alle Transaktionskosten abziehen. Und wenn normal versteuert würde, würden alle Werbungskosten mit einbezogen.Und Verluste dürften abgezogen werden.

      Bei den Mieteinnahmen habe ich meine Zweifel ob da alle eine Steuererklärung abgeben, wenn sie zB. als Arbeitnehmer nicht erklärungspflichtig sind.
      Kenne einige, die jahrelang Miete eingenommen haben und noch nie eine Erklärung abgegeben haben.;)

      Spätestens kurz vor der Rente ( weil ja dann erklärt werden muß) wird die Immobilie dann verkauft.;)

      Afa, Werbungs-und Instandhaltungskosten werden nicht abgesetzt, weil ja nicht erklärt würde.

      Dumm würde es z.B. für Großaktionäre vom Schlage Piech oder den Quants, die dürften sich die Dividenden dann nicht in der Höhe auszahlen lassen, sondern evtl. in Aktien wandeln. Sonst droht eine Steuer von 50%.

      Abgesehen davon, wer hat hier ein Portfolio, daß eine Rendite im Bereich 30 bis 40 tsd.€ oder mehr im Jahr erwirtschaftet?ich behaupte sehr Wenige

      Die Deutschen sind keine Aktionäre in der Masse, es sind unter 14% der Erwachsenen an der Börse investiert.
      2 Antworten

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1845EUR -3,40 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 18:58:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.913.640 von bluechip56 am 04.06.15 18:38:21"spätestens kurz vor der Rente wird die Immo wieder verkauft"

      ...und dann erfährt es das FA erst recht...lieber so
      weitermachen;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.06.15 08:41:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.913.757 von oscarello am 04.06.15 18:58:42Da täuscht Du dich aber gewaltig.

      Es gibt keinen automatischen Informationsaustausch zwischen Katasteramt und Finanzamt.Nur die Grunderwerbsteuer und später die Grundsteuer werden erfasst.Aber das sind andere Stellen.

      Als ich mein Mehrfamilienhaus 2010 verkauft hatte, kam von meiner Finanzbeamting nach meiner Steuererklärung eine Anfrage was mit den Mieteinnahmen wäre?

      Bei meiner St. Erklärung 2011 hatte ich ja keine mehr. Die war nicht informiert, daß ich das Haus verkauft hatte.;)

      Natürlich machen viele Rentner, die früher angestellt waren und noch nie eine Steuer abgegeben haben, weiter wie bisher.

      Beispiel: Du erbst ein Häuschen von der Oma oder Eltern, renovierst es und vermietest für 950€ im Mon., die 11400€ gibt man dann nicht an, weil man ja noch nie eine St. abgegeben hat.

      Beispiel:Zieht einer aus seinem fast bezahlten Einfamilienhaus aus und baut für sich neu. Das alte Haus vermietet er an einen Ami ( noch sind ca. 100000 Besatzer bei uns) Steuer? Fehlanzeige.

      Möchte nicht wissen wieviel Milliarden da hinterzogen werden.
      Avatar
      schrieb am 05.06.15 16:25:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Oliver Schultze, auf Kapitalanlagenbesteuerung spezialisierter Steuerberater in Pinneberg, sieht in der Abkehr von der Abgeltungsteuer zudem ein europarechtliches Problem. Die Abgeltungsteuer löste das Teileinkünfteverfahren bei Aktien ab, weil schon auf der Ebene der Aktiengesellschaften die Gewinnausschüttung mit rund 30 Prozent besteuert werden. Nur die restlichen 70 Prozent können als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Davon wird dann noch 25 Prozent Abgeltungsteuer erhoben. Insgesamt kommt man dadurch auf eine Besteuerungsquote in Höhe des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Würde der Bundesfinanzminister die Steuer auf Dividenden aber bis auf den Spitzensteuersatz erhöhen, würden Dividenden mit rund 65 Prozent besteuert.<

      Habe noch mal nachgerechnet,

      von 100 E Gewinn zahlt die AG laut obiger Angabe 30 E Steuern.
      Übrig bleiben 70 E.

      von diesen 70 E gehen rd 26 % an den Staat in Form von Abgeltungssteuer und Soli.

      0,26 x 70 gleich 18,2,
      Also, dem Aktionär bleiben von 100 E Gewinn der AG vor Steuer nach der Steuer noch 70 E minus 18,2 E gleich 51,8 E,

      dies entspricht einer Gesamtbesteuerung von 48,2 %.

      Das ist weit mehr als ich mit meinem Grenzsteuersatz von rd 33 % an den Staat abführe.
      Mein Reden, der Staat betätigt sich bei der Besteuerung von Ags wie ein Raubritter.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.06.15 16:54:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.919.925 von Ines43 am 05.06.15 16:25:00Körperschaftssteuersatz ist grundsätzlich 15%,des ausgeschüttenden Gewinns.
      zzgl Soli von 5,5%..Zur Ausschüttung steht dann zur Verfügung: 84,175% des
      Gewinns...
      Also zahlen die gro0en DAX-Konzerne 15% KÖSt und der Aktionär 25% Abgeltungssteuer:confused:
      Avatar
      schrieb am 06.06.15 21:29:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Und was ist mit der Kirchensteuer - irgendwie fehlt sie mir in euren Aufzählungen (die muß auch noch mit rein) ;)
      Avatar
      schrieb am 07.06.15 10:01:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wie seht Ihr die Möglichkeit, dass künftig Zinsen, Dividenden bzw. Kursgewinne
      unterschiedlich besteuert werden?

      Mir persönlich wäre es egal, wenn Zinsen/Dividenden deutlich höher besteuert würden,
      Kursgewinne auf Aktiengeschäfte aber nur unwesentlich höher belastet würden, da ich
      persönlich Aktien kaufe, um Kursgewinne einzufahren - und nicht, um Dividenden zu kassieren.

      In anderen Ländern ist eine unterschiedliche Besteuerung von Zinsen, Dividenden sowie Kursgewinnen durchaus üblich, siehe:http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer
      Avatar
      schrieb am 14.06.15 11:23:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Geldgier des Deutschen Staates !
      Die Geldgier des Deutschen Staates ist unübersehbar. Der jeweilige Finanzminister, egal welcher Couleur, muss feststellen:
      Uns steht finanziell das Wasser bis zum Hals. Die Sichtweise der Politiker als Rahmengestalter geht ein Stück weit aus den seinerzeitigen Beiträgen auf abgeordnetenwatch hervor. Dort fand ich damals zufälligerweise die Beiträge zum Thema Finanzen ( Abgeltungsteuer ) auf den Seiten 45 und 46. Im Wesentlichen hat sich daran nichts geändert. Im Kern besteht die Gelgier des Staates weiter. Hintergrund hierzu dürfte die viel zu hohe Staatsverschulung Deutschlands sein, sowie die Aufrechterhaltung der Umverteilungsmachine "D", die keinesfalls nur im Sozialbereich zu viele Wohltaten verteilt, sondern insgesamt den vielen Forderungen aus den Potlitikbereichen kaum noch hinterter kommt.

      http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_martina_krogmann-650-557…

      Desweiteren sind auch noch so gut meinte Stellungnahmen Pro - Schäuble falsch:

      Vor dem Hintergrund zunehmender Eigenvorsorge hinsichtlich der Erreichung des Rentenalters ist jegliche Behinderung des privaten zusätzlichen Vermögensaufbaus das falsche Zeichen an Menschen, die sich bemühen, später der Staatskasse nicht zur Last zu fallen ( Absenkung der Rente ab 1.01.2030 auf dann nur noch 43% des letzten Nettogehaltes ). Das sind häufig nicht mehr als 750,- Euro Nettosumme.

      http://www.tarifometer24.com/altersvorsorge/immer-mehr-mensc…


      Wir sprechen doch bei allen möglichen Politikvorhaben immer von der EU - Abstimmung. Hier wird auf einmal national gedacht. Aus der obigen Anlage aus Wikipedia geht die eindeutig vorteilhaftere Kapitalrahmengesetzgebung hinsichtlich eines Engagements in Fondssparplänen und Einzelaktien in den allermeisten EU - Nachbarstaaten hervor. Somit wird für viele Kapitalanleger ein Fortzug in ein benachbartes EU - Land vor dem Hintergrund weiterer Steuererhöhungen immer relevanter. Damit wird eine Kapitalflucht einsetzen, die leider kaum zu messen sein wird, denn es meldet sich ja niemand aus diesem Grunde ab und die Finanzämter haben wohl kaum passende Möglichkeiten zur Erfassung einer solchen Kapitalabwanderung ?


      Der "großzügige" Freibetrag von lächerlichen 801,- Euro, der in Frankreich übrigens 25.500,- Euro beträgt, in GB immerhin 8000 PfSt. ( siehe Wikipedia ) schafft hier nicht einmal ansatzweise einen Ausgleich. In zahlreichen EU - Nachbarstaaten, siehe Wikipedia, benötigt man nicht einmal Freibeträge, weil nach wie vor Spekulationsfristen fehlen.

      Es gibt für die Abschaffung der Spekulationsfrist offenbar nur einen Grund. Einnahmeverbesserung der Staatskasse. Bis heute fehlt eine stichhaltige Begründung zur Abschaffung. Bei Immobilien habe ich nach 10 Jahren Steuerfreiheit bei den Veräußerungsgewinnen, bei Edelmetallen ( Gold & Silber ) immerhin nach 1 Jahr. Hier gibt es ja auch keine Zinsgewinne, insofern sollten die auch weiterhin bevorteiligt behandelt werden. Weshalb gibt es denn nun gar keine Spekulationsfristen mehr auf Aktien und Fondssparpläne ?
      Nicht einmal eine Gleichstellung mit der Spekulationsfrist bei Immobilien wird erwogen. Steuerfreiheit bei Renteneintritt ? Fehlanzeige.
      Stattdessen ein geringer Freibetrag, der auch andere Kapitalanleger ( Tagesgeldkonten, hohe Beträge auf Sparbücher etc. ) dann erreicht, wenn die ZINSEN wieder steigen. Dann sind diese Herrschaften ruckzuck über die Grenze der 801,- euro. Und noch viel schlimmer eine Bevorteiligung "Reicher" Mitbürger. Denn hatte man in der Vergangenheit, also vor 1.01.2009 seine Aktien vor Ablauf eines Jahres verkauft ( Nichteinhaltung der Spekulationsfrist ), wurde man mit dem persönlichen Steuersatz veranlagt. Nun zahlen diese wohlhabenden Herrschaften generell nur noch 25% Abgeltungsteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer. Und die Spezialdemokraten hatten ja auch den Spitzensteuersatz seinerzeit von 56% auf 42% gesenkt.

      Ich hatte im August 2013 auf einer Veranstaltung des CDU - Abgeordneten Rüdiger Kruse aus Hamburg Gelegenheit Hr. Dr. Schäuble hierzu zu befragen. Es hat sich die Vermutung erhärtet, daß es letztlich nur um einen Punkt geht. Wie komme ich an die Kohle dieser Anleger heran ? Mit Steuergerechtigkeit oder ausgleichender Finanzpolitik innerhalb verschiedener Einkommensgruppen hat das alles nichts zu tun. Niemand hindert die Regierung an der Wiedereinführung von Spekulationsfristen, deren Angleichung an Immobilien oder gar der Erhöhung der Freibeträge. Daher finde ich ansatzweise Bekundungen zu Gunsten von Hr. Schäuble für falsch, wie sie ja auch hier gepostet worden sind.

      Ich wünsche allen Anlegern viel Glück und werde die Debatten wohl schon in absehbarer Zeit aus dem benachbarten EU - Ausland verfolgen, allerdings ohne diese horrenden Abgaben und Steuern.

      Besten Gruß
      maerlin


      http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer



      Anbei einfach nur so einmal 3 weitere Links.




      https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publika…


      http://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/…


      http://www.dsw-info.de/Die-Abgeltungssteuer-und-ihre.875.0.h…
      Avatar
      schrieb am 14.06.15 12:19:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ergänzung zum vorherigen Posting - Darstellung des Link aus abgeordnetenwatch.
      Offenbar konnte der Link nicht korrekt übertragen werden. Daher erneute Darstellung.

      http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_martina_krogmann-650-5576…


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Abgeltungsteuer: Nachteil für Finanzplatz Deutschland - Kritik an Schäubles Steuerplänen