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    SGT German Private Equity GmbH & Co. KGaA (Seite 279)

    eröffnet am 29.04.16 14:59:02 von
    neuester Beitrag 16.05.24 16:13:41 von
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      schrieb am 16.09.19 19:56:22
      Beitrag Nr. 2.376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.493.735 von SGT GermanPrivate Equity am 16.09.19 14:58:32Sehr geehrter Herr Gerlinger,
      vielen Dank für Ihre Antwort.
      Zur Ihrer "sehr anlegerfreundlichen Gewinnbeteiligung":

      Mir war das schon klar, dass das keine Deal by Deal Abrechnung ist und ein jährliches, kumuliertes Saldo gezogen wird. Aber es ist eben auch keine "Endabrechnung" am Schluß wie bei einem Fond. und das kann schon einen großen Unterschied machen.
      einfaches Beispiel. Typischerweise hat man ein,zwei Highfligher, ein paar, die so gehen, und ein paar Projekte, die scheitern. Nehmen wir an, der Erfolg und Misserfolg hält sich in etwa die Waage (was wohl gar nicht so selten ist), was in einer Fondskonstruktion zu keiner gesonderten bzw. keiner besonders hohen "Gewinnvorab"-Vergütung des Managements führt. In Ihrer Konstruktion ist aber der Anreiz da, zuerst Highflyer zu verkaufen, um zumindest an diesen Gewinnen mitzupartizipieren, und Flops erst später zu realisieren. Ob derartige Überlegungen bei Ihrer Entscheidung, diese Fokusbeteiligung nun zu veräußern, eine Rolle gespielt hat, kann ich nicht beurteilen.

      Falls es sich um Mister Spex handelt, habe ich mich (als mir das mit dem Gewinnvorab bewusst wurde) schon gefragt, warum man jetzt "mittendrin" aussteigt und nicht bis zum "wirklichen" Exit wartet. Ein vorzeitiger Ausstieg ist wohl nur mit Abstrichen möglich. Es ist ja gerade DER Vorteil einer notierten "Evergreen" Konstruktion wie bei GSG, dass man im Gegensatz zu einem Fonds nicht nach einer bestimmten Anzahl von Jahren aus dem Investment raus muss.

      Hier auch erneut der Hinweis, dass es bei den (hypothetischen) 25% in unserem Fall bloß um einen Umsatz der Komplementärin handeln würde, dem der Personalaufwand des Teams, Miete und Bürokosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten usw. entgegenstehen, nicht etwa um einen Gewinn der Komplementärin.

      Da möchte ich schon was dazu sagen:
      Mich wundert, warum so auf den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn der Komplementärin Wert gelegt wird. Für die Aktionäre der KGaA ist das doch VÖLLIG egal, für die sind das Abgänge, Kosten, wie immer man es nennen möge. Und ein Viertel des möglichen Gewinns geht dann eben nicht an die Anleger.
      Und im übrigen sei schon erinnert, dass die "normale" Managementfee und nicht der "Gewinnvorab" für die operative Ausgaben vorgesehen ist und die sollte dafür mehr als reichen.
      Was meinen Sie mit "Veranstaltungskosten", die die Komplementärin trägt?
      Die HV?
      meiner Erinnerung nach trägt laut JA diese Kosten die KGaA ebenso wie Bewirtung, Spenden, Jahresabschluss, diverse Beratungskosten (zB Rechts und Beratungskosten Anteilstransaktionen), etc. und nicht die Komplementärin. Korrigieren Sie bitte mich, falls ich hier falsch liege. Im übrigen, in einer Fondskonstruktion muss das Management mit ihrer Managementfee für SÄMTLICHE solcher Kosten das Auslangen finden!
      und zum "Personalaufwand Team". Wie groß ist denn dieses Team? Ein Sekretariat, ein (?), zwei (?) Mitarbeiter?

      Zusammengefasst tue ich mir mit dem Begriff "anlegerfreundlich" schon schwer. Ich hoffe, die Komplementärin kommt trotz ihrer vielen Auslagen gut über die Runden und ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
      SGT German Private Equity | 1,530 €
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      schrieb am 16.09.19 14:58:32
      Beitrag Nr. 2.375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.483.394 von haowenshan am 14.09.19 10:36:00
      Antwort an Haowenshan
      Lieber Haowenshan,

      Zu Deinen Anmerkungen und Deinen Fragen möchten wir wie folgt Stellung beziehen –

      Gewinnvorab

      "Sagenhaft was sich die an carried interest genehmigen: Der Komplementärin steht an einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis der German Startups Group GmbH & Co. KGaA, nach Verrechnung mit handelsrechtlichen Verlustvorträgen, ein „Gewinnvorab“ in Höhe von 25 Prozent zu. Wenn die Finanzanlagen am 31. Dezember 2018 zu ihrem IFRS Fair Value veräußert worden wären, hätte der Komplementärin eine Vorabausschüttung in Höhe von 352 TEUR zugestanden."

      Vielleicht haben wir das mißverständlich ausgedrückt, aber wir haben im Vergleich zu VC Fonds und zu Beteiligungsgesellschaften eine sehr anlegerfreundliche Gewinnbeteiligung vereinbart, wonach die Komplementärin 25% der vorgenommenen Gewinnausschüttungen an die Aktionäre erhält. Da der Gewinn nach HGB zu ermitteln ist, zählen hier nur tatsächlich bereits erzielte Veräußerungsgewinne herein, und zwar high watermark über alle Wertschwankungen der vorausgehenden Jahre hinweg und nur über alle Beteiligungen, also nicht etwa nicht deal by deal, und unter Berücksichtigung aller Kosten der Totalperiode seit Gründung, sogar Finanzierung- und IPO-Kosten zu Gunsten der Investoren eningeschlossen.. Bislang hat die Komplementärin für ihre Tätigkeit seit 2014 mithin eine solche Vergütung noch nicht erhalten. Die freiwillig als hypothetisch genannten 352 TEUR bezögen sich also wenn auf 5 Jahre und stellen im Übrigen einen Umsatz der Komplementärin dar, die übrigens aktuell auf einen signifikanten Anteil der Geschäftsführung- und Haftungsvergütung verzichtet, nicht etwa den Gewinn der Komplementärin.

      "Normalerweise ist bei Fondskonstruktionen üblich, dass ZUERST die Investoren befriedigt werden (dh dass diese das in den Fonds gesteckte Geld gegebenenfalls etwas verzinst zurück erhalten (liquidation preference) und der Rest dann zwischen dem Management und den Investoren aufgeteilt wird, üblicherweise ist da zB 20:80 (ein Viertel ist mE absurd hoch und mir nicht bekannt). Auf den konkreten Fall übertragen würde das bedeuten, dass das Management nur an einem Gewinn, der das Geld übersteigt, das bei der Kapitalerhöhung im Rahmen des IPOs von Investoren eingesammelt worden ist, mitpartizipieren sollte (ist auch logisch, in anderem Fall wurde ja wirtschaftlich nichts erreicht). Inwieweit das hier umsetzt wird, ist mir nicht ganz klar, es wird auf eine "Verrechnung mit handelsrechtlichen Verlustvorträgen" abgestellt. Die Betrachtung erfolgt jährlich."

      Wie oben erläutert ist gewährleistet, dass die Investoren zuerst befriedigt werden und dass die Komplementärin nur von erfolgten Gewinnausschüttungen einen Anteil von 25% erhält, und damit auch nur ein Teil dessen, was als Zuwachs über das hinausgeht, was von den Investoren in Kapitalerhöhungen eingesammelt worden ist. Die Verrechnung mit Verlustvorträgen bedeutet, dass diese zu Lasten der Komplementärin zuerst abgezogen werden müssen. Der Prozentsatz richtet sich idR. nach der Asset-Klasse und dem Komplexitätsgrar des Investieren in dieselbe, und nach dem Umfang und der Granularität des Portfolios, also wie viel Deals und damit auch wie viel Personal benötigt werden, um das Kapital in der Assetklasse anzulegen. Einmalig 15 - 30% sind uW. üblich, bei sog. Company Bildern sind es auch manchmal mehr. 20% gelten idR. für große VC- und Private Equity Fonds, die mehrer Hundert Mio. bis mehrer Mrd. Euro umfassen. Hier auch erneut der Hinweis, dass es bei den (hypothetischen) 25% in unserem Fall bloß um einen Umsatz der Komplementärin handeln würde, dem der Personalaufwand des Teams, Miete und Bürokosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten usw. entgegenstehen, nicht etwa um einen Gewinn der Komplementärin.

      Samios

      "und dann noch anderes Kurioses, der frühere Partner/Prokurist, der GSG zurecht Gewinnoptimierung für das Management vorhielt, dürfte sich auch bedient haben. Warum GSG erst jetzt drauf kommt, Geld für eine Vermittlung zurückzuverlangen (die Vermittlung war 2015!!!), darf mehr als erstaunen. Herr Samios hatte damals eine Vermittlungsprovision von einem Unternehmen erhalten, an dem sich GSG, die er mitgeleitet hat, beteiligt hatte."

      Nikolas Samios hatte Christoph Gerlinger zwar 2015 ex ante die Absicht offengelegt, im Falle eines Anteilskaufvertrags bei den Verkäufern einen Provisionsanspruch geltend zu machen. Einen solchen geltend zu machen hatte ich ihn sodann aufgefordert zu unterlassen, weil es ausgerechnet die von Niko Samios mitgeleitete GSG selbst war, die die fraglichen Anteile erwarb, und das dem Streubesitz und der Anlegerpresse mE. nicht erklärbar sei, sondern eine Art Skandal und Entrüstung verursachen würde, und vorgeschlagen, stattdessen nur eine Abfindung für von ihm erbrachte, noch nicht vergütete Leistungen zu vereinbaren. Da das unwidersprochen blieb, ging ich davon aus, dass Niko sich daran halten würde. Die German Startups Group hat erst in der zweiten Jahreshälfte 2017 davon erfahren, dass Samios' wiredworld GmbH dennoch in 2015 eine Vergütung iHv. 130.000 EUR beim Anteilsverkäufer tatsächlich eingefordert und vereinnahmt hat. Seither haben wir verschiedene außergerichtliche Anstrengungen unternommen, diese mittels einer einvernehmlichen Lösung zurückzuerlangen, bilang leider ohne Erfolg. Weder er noch seine Cooperativa Venture Services oder gar seine wiredworld sind auch noch in irgendeiner Weise für uns tätig. Inzwischen ist die Sache wie im Geschäftsbericht ausgeführt bereits seit längerem gerichtsanhängig, aber solche Verfahren nehmen idR. einiges an Zeit in Anspruch.

      VG

      Christoph Gerlinger
      CEO German Startups Group
      SGT German Private Equity | 1,510 €
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      schrieb am 14.09.19 10:36:00
      Beitrag Nr. 2.374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.479.599 von haowenshan am 13.09.19 17:21:44wollte zu meinem gestrigen Posting kurz ergänzen:

      komme mir zwar wie ein Trader vor, aber egal. war vor ca 2 Wochen mit einer Spielposition eingestiegen (nach dem mutmaßlichen Verkauf von misterspex), hab dann aber am selben Tag die Höhe des "Gewinnvorabs" gesehen und wollte so rasch als möglich raus. und das war gestern beim Kurshüpfer der Fall.

      Normalerweise ist bei Fondskonstruktionen üblich, dass ZUERST die Investoren befriedigt werden (dh dass diese das in den Fonds gesteckte Geld gegebenenfalls etwas verzinst zurück erhalten (liquidation preference) und der Rest dann zwischen dem Management und den Investoren aufgeteilt wird, üblicherweise ist da zB 20:80 (ein Viertel ist mE absurd hoch und mir nicht bekannt).
      Auf den konkreten Fall übertragen würde das bedeuten, dass das Management nur an einem Gewinn, der das Geld übersteigt, das bei der Kapitalerhöhung im Rahmen des IPOs von Investoren eingesammelt worden ist, mitpartizipieren sollte (ist auch logisch, in anderem Fall wurde ja wirtschaftlich nichts erreicht). Inwieweit das hier umsetzt wird, ist mir nicht ganz klar, es wird auf eine "Verrechnung mit handelsrechtlichen Verlustvorträgen" abgestellt. Die Betrachtung erfolgt jährlich.
      SGT German Private Equity | 1,475 €
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      Avatar
      schrieb am 13.09.19 17:21:44
      Beitrag Nr. 2.373 ()
      "Gewinnvorab"
      hab mir heute nochmals GSG angesehen.
      Sagenhaft was sich die an carried interest genehmigen:

      Der Komplementärin steht an einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis der German Startups Group GmbH & Co. KGaA, nach Verrechnung mit handelsrechtlichen Verlustvorträgen, ein „Gewinnvorab“ in Höhe von 25 Prozent zu. Wenn die Finanzanlagen am 31. Dezember 2018 zu ihrem IFRS Fair Value veräußert worden wären, hätte der Komplementärin eine Vorabausschüttung in Höhe von 352 TEUR zugestanden.

      und dann noch anderes Kurioses, der frühere Partner/Prokurist, der GSG zurecht Gewinnoptimierung für das Management vorhielt, dürfte sich auch bedient haben. Warum GSG erst jetzt drauf kommt, Geld für eine Vermittlung zurückzuverlangen (die Vermittlung war 2015!!!), darf mehr als erstaunen. Herr Samios hatte damals eine Vermittlungsprovision von einem Unternehmen erhalten, an dem sich GSG, die er mitgeleitet hat, beteiligt hatte.

      In 2018 ist es uns gelungen, uns auch auf Aktionärsebene von der Cooperativa GmbH unseres ehemaligen Prokuristen Nikolas Samios zu trennen. Grund für die überraschende Trennung von ihm als leitendem Mitarbeiter und Prokuristen am 19.07.2017 war u.a. der massive Verkauf von – zuvor unter uns nicht bekannten Umständen verschafften – German Startups Group-Aktien durch die Cooperativa über die Börse, und zwar sofort nach Veröffentlichung erwarteter, sehr positiver Neuigkeiten. Nikolas Samios nahm in unseren Augen offenkundig in Kauf, dass er die damals schon länger erhoffte Kurserholung der German Startups Group Aktie (aus egoistischen Motiven) im Keim ersticken könnte und seinem Team damit in den Rücken fällt. Seine Gesellschaft und er halten seit Februar 2018 keine nennenswerten GSG-Aktienpositionen mehr. In einer anderen Sache ist indessen inzwischen eine Klage anhängig. Wir fordern von Nikolas Samios den Teilbetrag von 120.000 EUR einer Vergütung von 130.000 EUR zurück, die seine wiredworld GmbH in 2015 bei dem Anteilsverkäufer eines Unternehmens eingefordert und vereinnahmt hat, an dem sich die GSG im gleichen Jahr mit 1,76 Mio. EUR beteiligt hat. Die German Startups Group ist der Auffassung, dass diese drittseitige 7,4%ige Vergütung zu ihren Lasten erfolgte und zudem marktunüblich hoch war und ihr somit zu erstatten ist. Die Gegenseite ist anderer Meinung und hat gerichtliche Schritte eingeleitet. Herr Samios hatte Christoph Gerlinger zwar ex ante die Absicht offengelegt, im Falle eines Anteilskaufvertrags bei den Verkäufern einen Provisionsanspruch geltend zu machen. Einen solchen geltend zu machen hatte ihn Christoph Gerlinger sodann aufgefordert zu unterlassen, weil es ausgerechnet die von Herrn Samios mitgeleitete GSG selbst war, die die fraglichen Anteile erwarb, und das dem Streubesitz und der Anlegerpresse nicht erklärbar sei, sondern eine Art Skandal und Entrüstung verursachen würde, und vorgeschlagen, stattdessen eine Abfindung für von ihm erbrachte, noch nicht vergütete Leistungen zu vereinbaren.
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      Avatar
      schrieb am 13.09.19 13:46:52
      Beitrag Nr. 2.372 ()
      Boah ey! ... "für'n Appel und Ei" wurde die zuvor mit vielen Millionen Euro entwickelte Software aus der Insolvenz gekauft:

      Fokusbeteiligung AuctionTech schließt globale Partnerschaft mit Star-Auktionator Simon de Pury

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11740178-dgap-new…
      SGT German Private Equity | 1,500 €

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      Avatar
      schrieb am 10.09.19 14:55:18
      Beitrag Nr. 2.371 ()
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      Avatar
      schrieb am 06.09.19 09:41:47
      Beitrag Nr. 2.370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.424.321 von Teddy97 am 06.09.19 08:27:19inhaltlich sehe ich am engsten mit criteo, bewertungsmäßig würde ich mich an sie nicht unbedingt orientieren (die schreiben zwar gewinne, positive cashflows; haben aber rückläufigen Umsatz und sind eigentlich im Turnaroung...)

      mobile ist sicher besser (aus dem criteo cc: Looking now at our retargeting business, we saw a low single-digit decline at constant currency. This slight contraction was expected, and is mainly driven by the erosion of Web browser usage, as users tend to shift more of their online time to mobile apps.)
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      Avatar
      schrieb am 06.09.19 08:50:41
      Beitrag Nr. 2.369 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.424.321 von Teddy97 am 06.09.19 08:27:19Ja - zwischen zwei HV's maximal 10 % Aktienrückkaufprogramm. Das steht im Paragraf 71 Aktiengesetz. Man muss die Aktien nach dem Kauf auch einziehen wenn man wieder zurückkaufen will, weil man insgesamt nicht mehr als 10 % der eigenen Aktien halten darf. Und man darf nur zurückkaufen, wenn man die bilanziellen Voraussetzungen erfüllt, die im AktG genannt werden.

      In anderen Ländern gelten andere Bestimmungen. In den USA etwa kann eine AG mehr Aktien (unbegrenzt?) zurückkaufen.
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      Avatar
      schrieb am 06.09.19 08:27:19
      Beitrag Nr. 2.368 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.423.058 von haowenshan am 05.09.19 22:10:45Vielen Dank für deine Ausführungen. Ich sehe es als Vorteil an, wenn remerge auf den Mobile Bereich spezialisiert ist. Vor allem in Asien ist dieser Markt wesentlich größer. Remerge scheint auch in diesem Markt sehr aktiv zu sein, die Webseite gibt es nämlich nicht nur in Englisch, sondern auch in den wichtigsten asiatischen Sprachen und man besitzt dort auch Zweigstellen.

      Noch kurz etwas anderes: Sehe ich es richtig, dass man erst nach der nächsten HV ein Aktienrückkaufprogramm aufsetzen kann? Man hat ja inzwischen fast 10% aller ausstehenden Aktien zurückgekauft, damit sollte der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft sein, oder?
      SGT German Private Equity | 1,435 €
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      Avatar
      schrieb am 05.09.19 22:10:45
      Beitrag Nr. 2.367 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.422.641 von Teddy97 am 05.09.19 21:19:32naja, bei criteo gehts primär um online (webseiten) retargeting (man hat sich zb auf amazon ein buch angesehen, ist aber ohne zu kaufen weitergesurft und man erhält dann auf anderen webseiten gezielt werbung für das buch auf amazon; das funktioniert mit cookies und ist etwas verpönnt (zb der apple safari hat das versucht zu unterbinden) bzw. gdpr war auch nicht förderlich)

      remerge dürfte das für apps machen, zb in einer app die man täglich verwendet wird ein anreiz geschaffen zb ein spezieller coupon für eine andere app eingeblendet, die man in der vergangenheit mal verwendet hat, in letzter zeit aber nicht mehr. die challenge wegen cookies etc. dürften sie nicht haben; es kann daher schon sein, dass es wesentlich besser funktioniert.

      es geht also in beiden fällen nicht darum, werbung für was neues einzuspielen, sondern werbung zu machen für eine seite, auf der man war (criteo) bzw. für eine app die man in der vergangneheit verwendet hat (remerge).
      SGT German Private Equity | 1,425 €
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