Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1029)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 08.06.24 12:22:35 von
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Hat schon wer von euch die 62 Seiten von Martins Klage gelesen, er hat sie ja vorhin rumgeschickt? Bin selber noch nicht dazu gekommen.
Satz 6 gilt für alles, auch für ETFs oder Derivate. Die Frage war nur, ob Derivate-Totalverluste doppelt bestraft werden, durch Brehm- UND Bindingsteuer, also über Satz 6 und Satz 5 beide 10K-Töpfe mindern. Das war im letzten BMF-Entwurf wohl entschärft, aber Binding kämpft ja weiter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.572.442 von imagen am 02.11.20 18:00:39
Wenn 11 Euro für die OS Position raus kommen und 10 Euro Gebühr dann wird verrechnet.
Bzgl. 01.01.2020 .... NEIN der §20 ist untereilt: seit 01.01.2020 gilt die Tolalverlustrechnung mit -10k für AKTIEN
Für Derivate ab 01.01.2021
der Absatz (6) ist sehr verwirrdend
Zitat von imagen: Danke, Chris. Denke auch, wenn nach Transaktionskosten ein positiver Ertrag bleibt (i.d.R. über 1 Euro), wird der Verlust angerechnet.
Allerdings gilt der Totalverluste betreffende Satz 6 bereits seit 01.01.2020. Um den ging es doch eigentlich auch bei dem ganzen Irrsinn.
Wenn 11 Euro für die OS Position raus kommen und 10 Euro Gebühr dann wird verrechnet.
Bzgl. 01.01.2020 .... NEIN der §20 ist untereilt: seit 01.01.2020 gilt die Tolalverlustrechnung mit -10k für AKTIEN
Für Derivate ab 01.01.2021
der Absatz (6) ist sehr verwirrdend
Danke, Chris. Denke auch, wenn nach Transaktionskosten ein positiver Ertrag bleibt (i.d.R. über 1 Euro), wird der Verlust angerechnet.
Allerdings gilt der Totalverluste betreffende Satz 6 bereits seit 01.01.2020. Um den ging es doch eigentlich auch bei dem ganzen Irrsinn.
Allerdings gilt der Totalverluste betreffende Satz 6 bereits seit 01.01.2020. Um den ging es doch eigentlich auch bei dem ganzen Irrsinn.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.570.753 von imagen am 02.11.20 15:22:09
Das in Fett markierte trifft auf 2021 zu
bzgl. OS und 0,001 Euro ... Um den Verlust anzurechnen, muss der Ertrag vom Verkauf positiv sein. D.h. nach Ordergebühren muss ein positives Ergebnis bleiben ansonsten wird es m.E.n. nicht verrechnet.
Zitat von imagen: Ich muss mal gerade eine andere Frage in den Raum stellen.
Es gilt ja dieses Jahr bereits die Regel bei Derivate, dass diese bei wertlosem Verfall nicht mehr (bzw. bis 10.000€) gegengerechnet werden können.
Und bei Knock-outs und OS zahlt der Emittent noch 0,001€ aus. Ob dies anerkannt wird, ist aber noch unklar.
Da ich inzwischen schon so verwirrt bin, hier die Frage.
Wenn ich am Tag des Verfalls gegen 10:00 Uhr, also noch vor Verfall z.B. um 13:00 Uhr den entsprechenden Optionsschein zu 0,001€ verkaufe, bin ich doch diesbezüglich save, oder?
Das in Fett markierte trifft auf 2021 zu
bzgl. OS und 0,001 Euro ... Um den Verlust anzurechnen, muss der Ertrag vom Verkauf positiv sein. D.h. nach Ordergebühren muss ein positives Ergebnis bleiben ansonsten wird es m.E.n. nicht verrechnet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.571.596 von Horst_Sindermann am 02.11.20 16:45:22Berichtigung:"..... ,daTotalverluste schon seit Jahren bei DEUTSCHEN Brokern NICHT möglich sind!"
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.570.753 von imagen am 02.11.20 15:22:09Bei Consors ist der Stand aktuell so, dass man gar nichts machen muss bei Optionen, die Freitag 13.00 wertlos verfallen. Auch wenn diese wertlos werden, bucht Consors die Verluste in dein Verlustverechnungstöpfchen 2. Ich hatte deswegen mal nachgefragt, weil mal ein Totalverlust drohte und ich die aktuelle Gesetzgebung (Totalverluste werden nicht anerkannt, lt. Lothar Binding und Antje Tillmann, aber wir haben das jetzt für den Kleinanleger verschlimmbessert) umsetzten wollte.
Frage an die Runde: Ist das bei den anderen (deutschen) Brokern auch so, dass man de facto seit Jahren gar keine Totalverluste machen kann und die Totalverluste IMMER in Topf 2 gebucht werden....
Wenn dem so wäre, wäre die Argumention von Tillmann, Binding und Co. ja schon aus dem Grunde zynisch, da Totalverluste schon seit Jahren bei DEUTSCHEN Brokern möglich sind. (wie das IB ist, könnte ja mal jemand mitteilen).....
Frage an die Runde: Ist das bei den anderen (deutschen) Brokern auch so, dass man de facto seit Jahren gar keine Totalverluste machen kann und die Totalverluste IMMER in Topf 2 gebucht werden....
Wenn dem so wäre, wäre die Argumention von Tillmann, Binding und Co. ja schon aus dem Grunde zynisch, da Totalverluste schon seit Jahren bei DEUTSCHEN Brokern möglich sind. (wie das IB ist, könnte ja mal jemand mitteilen).....
Ich muss mal gerade eine andere Frage in den Raum stellen.
Es gilt ja dieses Jahr bereits die Regel bei Derivate, dass diese bei wertlosem Verfall nicht mehr (bzw. bis 10.000€) gegengerechnet werden können.
Und bei Knock-outs und OS zahlt der Emittent noch 0,001€ aus. Ob dies anerkannt wird, ist aber noch unklar.
Da ich inzwischen schon so verwirrt bin, hier die Frage.
Wenn ich am Tag des Verfalls gegen 10:00 Uhr, also noch vor Verfall z.B. um 13:00 Uhr den entsprechenden Optionsschein zu 0,001€ verkaufe, bin ich doch diesbezüglich save, oder?
Es gilt ja dieses Jahr bereits die Regel bei Derivate, dass diese bei wertlosem Verfall nicht mehr (bzw. bis 10.000€) gegengerechnet werden können.
Und bei Knock-outs und OS zahlt der Emittent noch 0,001€ aus. Ob dies anerkannt wird, ist aber noch unklar.
Da ich inzwischen schon so verwirrt bin, hier die Frage.
Wenn ich am Tag des Verfalls gegen 10:00 Uhr, also noch vor Verfall z.B. um 13:00 Uhr den entsprechenden Optionsschein zu 0,001€ verkaufe, bin ich doch diesbezüglich save, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.565.665 von startvestor am 02.11.20 00:05:43Startvestor, als mittlerweile ausgewiesener Experte des Getzgebungsverfahrens müsstest du doch wissen wie es läuft ....
Der Finanzauschuss wird eine Beschlussvorlage machen die per Fraktionszwang im Parlament nach Pseudoausspraxche von der GroKo durchgewunken wird. Kein Parlamentarier wird sich hier dagegenstellen, ausser Herr Binding vielleicht, wenn ie Streichung drin wäre .. das wäre lustig.
Der Finanzauschuss wird eine Beschlussvorlage machen die per Fraktionszwang im Parlament nach Pseudoausspraxche von der GroKo durchgewunken wird. Kein Parlamentarier wird sich hier dagegenstellen, ausser Herr Binding vielleicht, wenn ie Streichung drin wäre .. das wäre lustig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.564.597 von Taxadvisor am 01.11.20 19:19:18Hi Taxadvisor, wollte nur sehen ob du auch mitliest ;-) Also so habe ich "meinen" StB verstanden, daß ab 2022 max. 10k möglich sind, ich kann da ja nochmals nachbohren.
Eure Variante klingt logischer weil ja Verlustvorträge ins Unendliche gemacht werden können, dachte ich. Aber ist ja alles theoretisch wir sind ja "Profigroßzocker" die nur Gewinne Gewinne Gewinne machen, gell?!
Eure Variante klingt logischer weil ja Verlustvorträge ins Unendliche gemacht werden können, dachte ich. Aber ist ja alles theoretisch wir sind ja "Profigroßzocker" die nur Gewinne Gewinne Gewinne machen, gell?!