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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1167)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 23.05.24 05:58:10 von
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      schrieb am 20.05.20 20:46:07
      Beitrag Nr. 2.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.754.516 von Sunny48 am 20.05.20 18:46:07Ich denke, es hat keinen Sinn mit einem Politiker zu diskutieren. Sie halten sich nicht an die Regeln der Aussagenlogik und ziehen daher ein unfaires Spiel ab. Es ist möglich, jede seiner Aussagen anhand der logischen Gesetze und Analyse seiner Begriffe zu widerlegen, du verlierst die Diskussion aber trotzdem, da er sich nur emotionaler Trigger bedient, Begriffe einfach nach Gutdünken umdeutet und massiv gegen die Gesetze der Aussagenlogik verstößt.

      Beispiel:

      "Durch die Regelung der Verlustverrechnung wird auch nicht "die Eigenverantwortung der Bürger und Wähler" abgeschafft. Die Eigenverantwortung wird gerade gestärkt, weil Verluste nicht in vollem Umfang steuerlich berücksichtig werden können, was ja Steuermindereinnahmen für den Staat - uns alle - bedeuten würde."

      Er deutet den Begriff Eigenverantwortung einfach um von "eigenverantwortliches Handeln" zu "Erziehung zum Handeln für das Gemeinwohl", wobei selbst in der Umdeutung eine unbewiesene Aussage steckt, nämlich, daß das Unterlassen des Trading dem Allgemeinwohl dienlich wäre.
      Seine Aussage, daß die volle Verlustverrechnung Steuermindereinnahmen bedeuten würde geht von der Prämisse aus, daß ein Trader auch unter den neuen steuerlichen Bedingungen die genau wie bisher handelt, was ja offensichtlich Unsinn ist (wenn er nicht komplett bekloppt ist und Steuern auf nicht erwirtschaftete Gewinne zahlt), was ja wiederum dazu führt, daß er weniger Steuereinnahmen als vor der Gesetzgebung generiert.
      Das war jetzt nur ein Satz und die Analyse war noch nicht einmal allzu genau. Aber du könntest jeden seiner Sätze einzeln untersuchen und würdest zum gleichen Ergebnis kommen. Lügen und Halbwahrheiten in viel Text verpackt. Bis du da durch bist, hat der ein Gesetz durch gedrückt.
      Du verschwendest deine Zeit mit dem Herrn. Der Mann ist Berufslügner (das ist keine Beleidigung, sondern eine beweisbare Tatsache) und der übt das Spiel den ganzen lieben langen Tag mit anderen Berufslügnern, die alle Spaß daran haben. D.h. du kannst ihm in dieser Disziplin nicht das Wasser reichen, es sei denn du läßt dich auf sein argumentatives Niveau herab und übst ein paar Jahre (=wirst Politiker).
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      schrieb am 20.05.20 19:06:42
      Beitrag Nr. 2.509 ()
      @startvestor aber das wurde ja auch nach 5 Monaten mal Zeit das du persönlich angesprochen wurdest.

      Ich bin der festen Überzeugung, das wenn du sachlich und korrekt ein YouTube machst, es NICHT gehör findet. Mach es wie dieser Rezo oder wie der heißt mit seinen bunten Haarschnitt ... dann wirst du gehört ...

      oder nimmt ein 16 Jähriges Mädchen ...

      Also das unsere "gewählten" Politiker nicht viel Ahnung von Wirtschaften haben, ist ja bekannt, denn Politiker sind nun mal schlechte Unternehmer aber sie wollen überall mitreden und -bestimmen.

      Ich schließe mich @Gerrera an, jedes andere Land heißt uns willkommen, wenn wir dort unsere Zockereinkünfte versteuern.
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      schrieb am 20.05.20 18:46:07
      Beitrag Nr. 2.508 ()
      mal eine Frage @taxadvisor und andere "alte Hasen"...

      ich mußte in der ESt-Erklärung für 2019 insgesamt einen Verlust aus dem Trading angeben und habe dafür einen Verlustvortrag beantragt. Dieser wurde mir auch gewährt aber "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung". Bei der Erklärung der Kapitalerträge hatte ich jeweils zusammengefasste Erträgnisübersichten der einzelnen Broker eingereicht (also keine monatlichen Kontoauszüge der Broker)

      Meine Frage:
      1. Warum stellt das FA den Verlustvortrag unter den Vorbehalt der Nachprüfung?
      2. Wielange hält so ein Vorbehalt der Nachprüfung an, bzw. wann darf ich davon ausgehen, dass dieser VdN aufgehoben wird?
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      Avatar
      schrieb am 20.05.20 16:28:27
      Beitrag Nr. 2.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.752.077 von startvestor am 20.05.20 16:13:42Ich habe seine Antworten bis in den Februar hinein mal überflogen. Da gibt eigentlich nichts anderes. Er will die "Zockerei" so weit wie möglich abschaffen, so weit halt seine Macht geht. Für ihn sind das eben Wetten, ähnlich den Sportwetten, die niemand braucht. Das ist seine Meinung und mit der will er die Welt bekehren.

      Freiheit ist halt auch die Freiheit der anderen. Wer seine eigene Weltanschauung gegen die Freiheit der anderen stellt, aus wenn er es gut tarnt, der ist mir zutiefst suspekt. Das sind eben diese linken Ideen und wir wissen, wo das immer endet - im Ende der Freiheit.
      Avatar
      schrieb am 20.05.20 16:13:42
      Beitrag Nr. 2.506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.751.756 von startvestor am 20.05.20 15:49:48Noch ein paar weitere Bemerkungen.

      Wieso sollte die Gemeinschaft eine weitgehendere Verlustverrechnung von risikoreichen "Zockereien" mitfinanzieren?

      Bindings Ansatz ist, dass der Staat ausschließlich die Gewinne aus den "Zockereien" abschöpfen sollte. Das ist ein Mehrwertsteueransatz (oder Sportwettensteueransatz), wobei bei der Bindingsteuer der "Umsatz" der Gewinn aus dem Gewinntrade ist. Das hat nix mit dem deutschen Einkommensteuerrecht zu tun! Das ist eben ein anderer Politikansatz, so ähnlich wie die 95%-"Einkommensteuer" der DDR. Da lässt sich auch nicht diskutieren.


      Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich 2016 mit der Verfassungskonformität der Verlustabzugsbeschränkungen bei betrieblichen Termingeschäften in § 15 Abs. 4 EStG befasst. In seinem Urteil vom 28. April 2016 (IV R 20/13) stellt der BFH fest, dass die Regelung verfassungsgemäß ist, weil den Steuerpflichtigen eine entsprechende Verlustnutzung in zukünftigen Jahren grundsätzlich noch möglich ist. Verfassungsrechtlich ist es nicht geboten, dass sich ein Verlust steuerlich schon im Veranlagungsjahr seiner Entstehung auswirken muss.

      § 15 Abs. 4 EStG:
      (4) 1Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung dürfen weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Gewinne, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen und in den folgenden Wirtschaftsjahren aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Verluste aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt.


      Da geht es um ein Verrechnungsverbot zwischen Einkunftsarten. Die Bindingsteuer ist ein anderes Kaliber, weil sie ins EStG eine Umsatzbesteuerung reinpackt, m.E. nicht vergleichbar.
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      schrieb am 20.05.20 15:49:48
      Beitrag Nr. 2.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.744.010 von startvestor am 20.05.20 00:15:24Ich will dann mal konkret Stellung nehmen zu

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/frag…


      Die Bindingsteuer wird 2021 zum Einsatz kommen. Bislang war mir noch gar nicht bekannt, dass eine Steuer nach mir benannt wurde.

      Ich finde den Namen großartig. In den USA werden ja Gesetze nach den initiierenden Senatoren/Abgeordneten benannt (z.B. Glass-Steagall Act). Ich würde mich freuen, wenn zukünftig Journalisten meine Wortschöpfung aufgreifen. :D


      Besagter Nutzer „startvestor“ ist sich sicher, dass ich die Regelung irgendwie alleine durchgesetzt hätte und es mir gelungen ist „…die CDU und vermutlich auch [seine] SPD-Kollegen auszutricksen“ (29.12.2019).

      Das ist natürlich überspitzt formuliert. Am Ende hat der Bundespräsident unterschrieben. Aber diese Information habe ich mir nicht selber ausgedacht, davor kannte ich Herrn Binding gar nicht. Es gab harte Verhandlungen mit CDU/CSU (Tillmann/Brehm) und die haben sich warum auch immer gebeugt - mittlerweile haben die m.E. ihren Fehler eingesehen, für die Totalverluste so eine Bindingsteuer geschluckt zu haben.


      Es ist in der Tat üblich, dass ich Gesetze, die mir besonders am Herzen liegen, im Alleingang formuliere, im Kabinett durchdrücke und im Bundesrat und Bundestag beschließe.

      Na zum Glück hat er nur selten Erfolg damit. :D


      Der Nutzer „startvestor“ steigert sich immer weiter in sein Sündenbock-Denken hinein und stellt im weiteren Verlauf auch mal meine verfassungstreue in Frage: „Bindings Grundgesetz ist nicht unser Grundgesetz. Bei seinem steht in Artikel 1 die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei.“ (14.02.2020).

      Dass die Bindingsteuer verfassungswidrig ist, wird sich erweisen, da bin ich mir sicher. Aber viele andere Dinge sind ja auch schon von Gerichten gekippt worden und die Verwaltung macht trotzdem munter weiter. Schauen wir mal, wohin sich die SPD entwickelt, Ideen zur Wiedervereinigung mit der Linken wurden ja schon formuliert (Ralf Stegner). Und dass Herr Rixinger ein Problem hat wissen wir doch.


      Der Nutzer will fortan darauf achten, ob ich mal „das Kapital von Marx“ zitiere „oder eine anderweitige Dummheit“ begehe, „damit klar wird, dass er [Binding] nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht“ (06.03.2020). Er stellt dann noch richtigerweise fest: „Binding kommt nicht aus der DDR“, rutscht dann aber wieder gedanklich ab: „aber sein Denken hängt offensichtlich tief in der Ideologie des Kommunismus fest“ (02.03.2020).

      Da wäre mal interessant zu wissen, wie weit Esken und Binding vom Kommunismus wirklich weg sind. Verstaatlichungen und Enteignungen sind doch eine Kernmaßnahme bei Einführung des Kommunismus. Sollen die nun kommen oder nicht?


      Dort finden Sie auch nicht die Behauptung bestätigt, dass ich etwas gegen Derivate hätte. Dann wäre sie doch längst verboten. Im Gegenteil: ich denke Derivate haben ihre Berechtigung. Und sie haben auch unter Beachtung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiterhin ihre Bedeutung. Aber zum Thema Besteuerung, Anerkennung der Verluste, Privat- und Betriebsvermögen muss ich hier nichts wiederholen.

      Ich würde sagen, die Bindingsteuer ist ein eingeschränktes Derivateverbot. Man macht halt das, was man durchsetzen kann.
      26 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.05.20 14:09:25
      Beitrag Nr. 2.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.747.718 von optionpro am 20.05.20 11:08:46Wohin man auswandert wäre sogar völlig egal, da man in jedem Land dieser Erde steuerlich besser dasteht. Und wir machen diesen Beruf ja nicht um zu verlieren, sondern um zu gewinnen! Und je mehr man verdient, desto mehr Steuern zahlt man. Und desto mehr Geld kann man ausgeben und zahlt nochmals Verbrauchs-, Mehrwertsteuern.

      Für mich ist das Gesetz ein Schuss ins eigene GroKo-Knie. Ich zitiere Peer Steinbrück (SPD) zur Abgeltungssteuer die Kapitalflucht verhindern soll: "Besser 25 Prozent von x als nix."
      Bedeutet nun, wenn man schon vorher weiß, dass man unter Umständen eine exorbitant hohe Steuerlast aufgrund von Verlusten zu tragen hat, dann vermeidet man das und der Staat bekommt nix oder sehr wenig. Muss wahrscheinlich eher noch Hartz IV bezahlen. ;)

      Die Niederlande, Österreich, Spanien oder Italien nehmen unsere Steuern sicher sehr gerne.
      Avatar
      schrieb am 20.05.20 13:53:58
      Beitrag Nr. 2.503 ()
      Es ist einfach eine absolute Frechheit.



      Mir wird einfach die die Eigenverantwortung abgesprochen mit meinem Geld zu machen was ich will.

      Herr Binding ist ein Gegner der Börse. Das wird in einem seiner Antworten klar. Dort behauptet er, dass nicht der Fragesteller eine Wohnung bezahlt hat, sondern eigentlich diejenigen die das Geld an der Börse verloren haben das er ausgegeben hat. Da hat er natürlich nicht unrecht. Jedoch ist JEDEM an der Börse klar, dass man auch danebenliegen kann und damit Geld verliert. Keiner wird gezwungen sein Geld an die Börse zu bringen.



      Sein Bild von Kapitalwachstum an der Börse hat er ebenfalls vorgestellt. Auch daran ist nichts verkehrt. Jedoch führen viele Wege nach Rom. Jeder sollte es auf seine Art machen können/dürfen.
      Avatar
      schrieb am 20.05.20 11:08:46
      Beitrag Nr. 2.502 ()
      Jetzt melde ich mich auch mal zu Wort.

      Was sich in Deutschland abspielt, ist schon unglaublich !
      Die Aussagen dieses Herrn Bindung sind schon krass. Dem hat "Die Linke" nichts mehr hinzufügen. Das ist schon Sozialismus pur. De facto will er die Spekulation verbieten. Aber gerade die Spekulation führt dazu, dass das Geld dort hin kommt, wo es optimal arbeitet. Ansonsten haben wir eben eine Planwirtschaft. Das wertet natürlich die Politiker auf. schon klar. Und außer den Politikern geht es dann allen gleich schlecht.
      Und auf die CDU wirft das auch kein gutes Licht. Sie haben es trotz Mehrheit nicht verhindert.

      Aber für uns ist damit absolut klar, diese Steuer wird kommen. Da ändert sich nichts mehr.

      Also GmbH gründen oder auswandern ....
      Oder eben aufhören. Der Sachverhalt ist insgesamt schon extrem unglaublich aber wahr.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.05.20 10:16:49
      Beitrag Nr. 2.501 ()
      Ahh, Herr Binding liest mit - umso besser. Wobei... wenn man nur in dieses Forum hier schaut und nicht auch im echten Leben Kontakt zu Tradern hat könnte man echt denken, in der Traderszene laufen nur Bekloppte rum :D Den Eindruck hat er wahrscheinlich und das kann ich ich ihm noch nicht mal übel nehmen. Auch im Hinblick auf seine immer wieder gern genannten "Zocker"... auch die gibts hier im Forum zuhauf, von daher wird er sich eher bestätigt sehen.

      Aber ansonsten wird es fachlich leider sehr dünn. Wie ja schon erwähnt wurde hat er nachwievor nicht konkret auf die gestellten Fragen geantwortet. Und die waren eigentlich alle recht freundlich und fundiert.

      Ich bezweifle übrigens auch, dass die Fragen bei Abgeordnetenwatch alle hier aus dem Forum kommen. Es gibt auch einige Diskussionen in Facebookgruppen und auf anderen Plattformen, wo sein Name gefallen ist.

      Sein Beispiel mit dem Öl-Trader, der sich massiv verzockt ist auch wieder interessant. Als ob jemand, der meint so einen großen Coup zu landen ("Öl ist ja billig, kann nicht unter 0 fallen, also kaufe ich mal alles, was geht") sich von dem neuen Gesetz abhalten lassen würde, wieso auch. Er kann doch vermeintlich nur gewinnen. Nach dem neuen Gesetz würde er aber, so wie Gerhard_Müller richtig sagte, sogar noch eine Steuerzahlung haben, falls er im gleichen Jahr noch Gewinn gemacht hat (auch wenn es nur Peanuts waren)... das ist ja das Verrückte :eek:
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