Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1183)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 23.05.24 11:14:34 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 63.096.244 von LeDax am 22.03.20 22:15:42ah ok, danke. kannte ich wirklich nicht. Ok das ist dann natürlich doof bzw. macht nur Sinn bei groesseren Konten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.094.897 von unimatrix27 am 22.03.20 19:42:35Schau mal hier:
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Pattern_day_trader
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Pattern_day_trader
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.094.897 von unimatrix27 am 22.03.20 19:42:35
kennst du die PDT nicht? Du darfst bei IB nur eine bestimmte Anzahl an Aktientrades pro Woche machen- ich meine 3 oder 4 und diese darfst du auch nicht am selben Tag wieder schließen, sonst wirst du als Daytrader eingestuft und wenn dein Kontoguthaben dann unter 25.000 USD beträgt, frieren sie dir dein Kontoguthaben für 3 Monate ein- und dann ist aus die Maus mit Trading für 3 Monate oder du musst dein Kontoguthaben auf 25.000 USD aufstocken und aufgestockt lassen, um wieder Zugriff auf dein Konto zu bekommen.
Zitat von unimatrix27: welchen Ärger genau meinst du denn?
kennst du die PDT nicht? Du darfst bei IB nur eine bestimmte Anzahl an Aktientrades pro Woche machen- ich meine 3 oder 4 und diese darfst du auch nicht am selben Tag wieder schließen, sonst wirst du als Daytrader eingestuft und wenn dein Kontoguthaben dann unter 25.000 USD beträgt, frieren sie dir dein Kontoguthaben für 3 Monate ein- und dann ist aus die Maus mit Trading für 3 Monate oder du musst dein Kontoguthaben auf 25.000 USD aufstocken und aufgestockt lassen, um wieder Zugriff auf dein Konto zu bekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.094.519 von Sunny48 am 22.03.20 19:05:14welchen Ärger genau meinst du denn?
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.094.336 von unimatrix27 am 22.03.20 18:50:03
bin da ganz bei dir. Sehe ich auch so... wenn nur dieser Ärger für Intradayhändler mit der Pattern Daytrading Regel bei IB nicht wäre für Konten unter 25.000 USD... deshalb landete ich auf der Suche nach Alternativen bei JFD und Admiral
Zitat von unimatrix27: Ich kann für mich nur sagen im Zweifel möchte ich beweisen können was genau ich wo handle. Und ich erwarte auch, dass das FA das im Zweifel genau so von mir einfordern wird. Habe ich dann einen Broker der leider nur ungenügende Informationen liefert, dann nehme ich einen anderen. Im Zweifel kann ich mich nicht dahinter verstecken dass es der Broker leider nicht besser darstellt
bin da ganz bei dir. Sehe ich auch so... wenn nur dieser Ärger für Intradayhändler mit der Pattern Daytrading Regel bei IB nicht wäre für Konten unter 25.000 USD... deshalb landete ich auf der Suche nach Alternativen bei JFD und Admiral
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.091.780 von LeDax am 22.03.20 11:59:33Ich kann für mich nur sagen im Zweifel möchte ich beweisen können was genau ich wo handle. Und ich erwarte auch, dass das FA das im Zweifel genau so von mir einfordern wird. Habe ich dann einen Broker der leider nur ungenügende Informationen liefert, dann nehme ich einen anderen. Im Zweifel kann ich mich nicht dahinter verstecken dass es der Broker leider nicht besser darstellt
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.091.408 von Sunny48 am 22.03.20 11:02:42Hallo Sunny,
gute Frage.
Allerdings denke ich, dass kann keiner zur Zeit mit Sicherheit beantworten, bis es nicht genauere Informationen gibt, wie das Gesetz ausgelegt wird und was alles detailliert darunter fällt.
Viele Grüße
gute Frage.
Allerdings denke ich, dass kann keiner zur Zeit mit Sicherheit beantworten, bis es nicht genauere Informationen gibt, wie das Gesetz ausgelegt wird und was alles detailliert darunter fällt.
Viele Grüße
@taxadvisor:
und alle anderen, die eine Antwort wissen...
Hallo taxadvisor,
für diejenigen, die sich wegen der steuerlichen Neuerungen im Derivatehandel ab 2021 lieber zukünftig mit Handel pysischer Aktien befassen möchten, möchte ich gern eine Frage stellen, die vielleicht auch andere haben.
Üblicherweise läuft der Handel physischer Aktien über IB oder comdirekt, consors, etc. Nun bieten aber auch Broker wie JFD Bank oder Admiral markets den Handel physischer Aktien zu attraktiven Kommissionen an. Gehandelt wird über den MT5. Der Unterschied zu den herkömmlichen Aktienbrokern ist:
1. Ich kann bei JFD oder Admiral nicht direkt auswählen, an welcher Börse ich kaufen oder verkaufen möchte. Sondern man handelt über JFD oder Admiral.
2. Man kann im MT5 Kontoauzug kaum erkennen, ob ein Aktien CFD oder die physische Aktie gehandelt wird. Es sei denn man handelt nur physische Aktien auf dem Konto, dann kann man anhand der ausgewiesenen Gesamtmargin erkennen, dass es ungehebelte Aktienkäufe sind.
3. Es gibt vermutlich keine detaillierten Abrechnung pro Aktienkauf mit dem Ausweis von Stückzahl, Ausführungskurs, Kommission und Börse an der ausgeführt wurde.
Frage: Dürfen wir davon ausgehen, dass die Finanzämter dieses Mischkonstrukt von Brokern wie JFD oder Admiral trotzdem als Handel physischer Aktien akzeptieren, der nicht unter die maximale Verlustverrechnungsgrenze von 10.000 Euro fällt?
und alle anderen, die eine Antwort wissen...
Hallo taxadvisor,
für diejenigen, die sich wegen der steuerlichen Neuerungen im Derivatehandel ab 2021 lieber zukünftig mit Handel pysischer Aktien befassen möchten, möchte ich gern eine Frage stellen, die vielleicht auch andere haben.
Üblicherweise läuft der Handel physischer Aktien über IB oder comdirekt, consors, etc. Nun bieten aber auch Broker wie JFD Bank oder Admiral markets den Handel physischer Aktien zu attraktiven Kommissionen an. Gehandelt wird über den MT5. Der Unterschied zu den herkömmlichen Aktienbrokern ist:
1. Ich kann bei JFD oder Admiral nicht direkt auswählen, an welcher Börse ich kaufen oder verkaufen möchte. Sondern man handelt über JFD oder Admiral.
2. Man kann im MT5 Kontoauzug kaum erkennen, ob ein Aktien CFD oder die physische Aktie gehandelt wird. Es sei denn man handelt nur physische Aktien auf dem Konto, dann kann man anhand der ausgewiesenen Gesamtmargin erkennen, dass es ungehebelte Aktienkäufe sind.
3. Es gibt vermutlich keine detaillierten Abrechnung pro Aktienkauf mit dem Ausweis von Stückzahl, Ausführungskurs, Kommission und Börse an der ausgeführt wurde.
Frage: Dürfen wir davon ausgehen, dass die Finanzämter dieses Mischkonstrukt von Brokern wie JFD oder Admiral trotzdem als Handel physischer Aktien akzeptieren, der nicht unter die maximale Verlustverrechnungsgrenze von 10.000 Euro fällt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.089.212 von startvestor am 21.03.20 21:41:49
So sehe ich das auch. Das Thema interessiert gerade keine Sau. Der Crash kommt genau zum richtigen Zeitpunkt und wird Scholz und Binding bestätigen. Für mich ist klar: Sparen was geht und dann für immer raus aus Deutschland. Wenn ich hier einmal draußen bin hab ich mir geschworen, dass ich nie wieder Fuß auf deutschen Boden setze.
Zitat von startvestor: Momentan wird das Thema keinerlei Rolle spielen, daher hake ich da auch nirgendwo nach.
So sehe ich das auch. Das Thema interessiert gerade keine Sau. Der Crash kommt genau zum richtigen Zeitpunkt und wird Scholz und Binding bestätigen. Für mich ist klar: Sparen was geht und dann für immer raus aus Deutschland. Wenn ich hier einmal draußen bin hab ich mir geschworen, dass ich nie wieder Fuß auf deutschen Boden setze.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.088.318 von LeDax am 21.03.20 18:59:07Momentan wird das Thema keinerlei Rolle spielen, daher hake ich da auch nirgendwo nach.