Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1193)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 23.05.24 09:55:15 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.893.407 von Chris_M am 05.03.20 15:28:24
Hallo Chris, was willst du damit ausdrücken?
Zitat von Chris_M: @jjupp
dann beließt dich auch mal auf IB was die Mindestanforderungen für die physische Leihe gilt...
https://www.interactivebrokers.com/en/software/twsHelp/users…
https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=14527
Hallo Chris, was willst du damit ausdrücken?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.893.080 von Taxadvisor am 05.03.20 15:08:08
Danke für die Antwort!
Zitat von Taxadvisor:Zitat von jjupp: @Taxadvisor - wie ist zukünftig das shorten von amerikanischen Aktien bei Marginkonten (z.B. bei IB) zu bewerten? Fällt das unter Termingeschäfte/Verlustverrechnungsgrenze?
M.E. nein, soweit nicht das BMF sich noch anders äußert.
Gruß
Taxadvisor
Danke für die Antwort!
@jjupp
dann beließt dich auch mal auf IB was die Mindestanforderungen für die physische Leihe gilt...
https://www.interactivebrokers.com/en/software/twsHelp/users…
https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=14527
dann beließt dich auch mal auf IB was die Mindestanforderungen für die physische Leihe gilt...
https://www.interactivebrokers.com/en/software/twsHelp/users…
https://www.interactivebrokers.com/en/index.php?f=14527
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.891.625 von jjupp am 05.03.20 13:31:09
M.E. nein, soweit nicht das BMF sich noch anders äußert.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von jjupp: @Taxadvisor - wie ist zukünftig das shorten von amerikanischen Aktien bei Marginkonten (z.B. bei IB) zu bewerten? Fällt das unter Termingeschäfte/Verlustverrechnungsgrenze?
M.E. nein, soweit nicht das BMF sich noch anders äußert.
Gruß
Taxadvisor
@Taxadvisor - wie ist zukünftig das shorten von amerikanischen Aktien bei Marginkonten (z.B. bei IB) zu bewerten? Fällt das unter Termingeschäfte/Verlustverrechnungsgrenze?
Was muss denn getan werden, damit ein Gericht hierzu ein Normenkontrollverfahren anstrengt? Wer muss getriggert werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.888.259 von Freak_dd am 05.03.20 09:59:01
War ja auch nur ein provokatives Gedankenexperiment für die, die ihre Füsse nicht still halten können oder noch nicht genug für einen Ruhestand haben. Einfach mal so auf 0 Einkommen oder Sozialhilfen zurückfallen ist halt nicht für jeden eine Option.
Aktientrading ist da aber sicher die vernünftigere Möglichkeit, falls jmd. gleichzeitig Lust auf direktionales Trading hat.
Zitat von Freak_dd: Davon würde ich dringend abraten. Das ist in meinen Augen glatter Selbstmord.
Mit dem FA ist nicht gut Kirschen essen. Wie willst DU dann Nachts noch ein Auge zumachen. Sowas hier zu posten, ist schon recht blauäugig.
Für Trader heißt es ab 2021 wohl erstmal Füsse still halten und Tee trinken, den Ruhestand genießen oder auf Aktien umsteigen.
War ja auch nur ein provokatives Gedankenexperiment für die, die ihre Füsse nicht still halten können oder noch nicht genug für einen Ruhestand haben. Einfach mal so auf 0 Einkommen oder Sozialhilfen zurückfallen ist halt nicht für jeden eine Option.
Aktientrading ist da aber sicher die vernünftigere Möglichkeit, falls jmd. gleichzeitig Lust auf direktionales Trading hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.886.093 von onyxogen am 05.03.20 06:43:49Davon würde ich dringend abraten. Das ist in meinen Augen glatter Selbstmord.
Mit dem FA ist nicht gut Kirschen essen. Wie willst DU dann Nachts noch ein Auge zumachen. Sowas hier zu posten, ist schon recht blauäugig.
Für Trader heißt es ab 2021 wohl erstmal Füsse still halten und Tee trinken, den Ruhestand genießen oder auf Aktien umsteigen.
Mit dem FA ist nicht gut Kirschen essen. Wie willst DU dann Nachts noch ein Auge zumachen. Sowas hier zu posten, ist schon recht blauäugig.
Für Trader heißt es ab 2021 wohl erstmal Füsse still halten und Tee trinken, den Ruhestand genießen oder auf Aktien umsteigen.
Augen zu und durch denken sich da einige ... und vergessen Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.887.149 von Taxadvisor am 05.03.20 08:52:32
@taxadvisor: vielen Dank für diese klaren Worte. Ich denke, viele unterschätzen das Problem und die daraus resultierenden Konsequenzen gewaltig. Und bei den drohenden Steuerlasten kann das böse ins Auge gehen.
Zitat von Taxadvisor:Zitat von onyxogen: Kleiner Tipp am Rande. Ausgetauscht werden Geldbewegungen, und ggf. Kontostände. Deine Einzeltrades sieht keiner und blickt auch keiner. Ziemlich unwahrscheinlich also, dass damit einer beim Auslandsbroker aufliegt,wenn es nicht gerade um viele Millionen geht... Wenn du also beim Auslandsbroker 100000 gewinnst und 90000 verlierst, und das keinem auf die Nase bindingst, kommst wohl durch bis das Gesetz endlich offiziell in der Tonne geht. Klar ist ein Risiko mit dabei. Aber wir sind Trader und haben immer welches. Bei dem "Probability of Profit" sieht das recht gut aus.
Vor allem bei jemandem, der seinen Job aufgegeben hat um Trader zu sein, sollte das eine Option sein... Was soll denn ein solcher sonst machen? Zu verlieren hat er ja eigentlich nichts.
Das ist schlicht Steuerhinterziehung. Da ich davon ausgehe, dass das Gesetz nicht so "schlimm" ist, dass es nichtig ist, sondern eben nur verfassungswidrig, bleibt das auch eine Steuerhinterziehung (auf Zeit) wenn BFH/BVerfG das Gesetz später kippen. Ist also wie Diebstahl oder Betrug. Muss jeder für sich selbst entscheiden, sollte man hier aber nicht als "Empfehlung" posten.
Wir haben eigentlich auch keine Mandanten, die mehr als EUR 1.000 Kapitalerträge beim Auslandsbroker erzielen, bei denen nicht von Zeit zu Zeit weitere Unterlagen angefordert werden.
Gruß
Taxadvisor
@taxadvisor: vielen Dank für diese klaren Worte. Ich denke, viele unterschätzen das Problem und die daraus resultierenden Konsequenzen gewaltig. Und bei den drohenden Steuerlasten kann das böse ins Auge gehen.