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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1382)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 20.05.24 09:42:30 von
    Beiträge: 14.163
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      schrieb am 03.01.20 17:53:04
      Beitrag Nr. 353 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.259.779 von MakeCashNotWar am 01.01.20 23:10:59Natürlich kann man keine Summen für das Jahresende bilden. Jeder realisierte Verlust oder Gewinn ist ein eigenes Geschäft. Das erkennt man leicht daran, dass auch bisher schon Verluste aus Aktien getrennt wurden, weil sie eben nicht verrechnet werden dürfen. Auch unterjährig nicht. Deswegen hat man ja bei inländischen Banken dafür getrennte Töpfe die man sich jederzeit anschauen kann.

      Mit der Änderung hier dürfen dann inländische Banken gar nichts mehr verrechnen sondern du musst dir am Ende des Jahres die Verluste aller deiner Depots bescheningen lassen und dann kann man davon maximal 10.000 Euro insgesamt verrechnen. Oder man führt so etwas ein wie einen "Verlustfreistellungsauftrag". So oder so muss das technisch bei den Banken umgesetzt werden. Es sei denn es wird vorher vom BHF gekippt? Hoffen wir es mal.

      Ansonsten nur noch Trading long auf Euro/US Dollar, das ist komplett steuerfrei....
      Avatar
      schrieb am 03.01.20 17:10:25
      Beitrag Nr. 352 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.275.385 von startvestor am 03.01.20 16:57:27Die heutige Äußerung von Saskia Esken zu Leipzig sehe ich übrigens positiv für uns. Sie will raus aus der Groko, sieht in der Linken ihre Partner. Beim Parteitag hat man sie eingefangen, aber das ändert ja nicht ihre Denkweise.

      Wenn die Groko fällt und Scholz geht, kann man solche Irrlichtereien wie die Wettgewinnsteuer neu aufrollen. Dazu brauchts dann aber unbedingt Öffentlichkeitsarbeit.
      Avatar
      schrieb am 03.01.20 16:57:27
      Beitrag Nr. 351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.274.812 von bomike am 03.01.20 16:08:02Im Eingangspost dieses Threads steht der neue Satz 5:

      Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden.

      Taxadvisor ist Steuerberater. Er hat tagtäglich mit der für Laien schwer verständlichen Steuer-Sprache zu tun. Man kann sich auch schwer in steuerliche Laien hineinversetzen, wenn man Steuerexperte ist.

      Ich denke, du bist kein Steuerberater, Finanzbeamter, Rechtsanwalt o.ä. Du hat aber sicher andere Spezialkenntnisse in deinem Beruf. Würdest du dort auch Laien blind vertrauen? Sicher nicht. Die Ausbildung und Praxis eines Experten ist doch viel tiefer, als das, was man sich selber mal kurz anlesen kann.

      Wie hier schon gesagt wurde, die ESt ist eine Jahressteuer. Das ist die Basis des EStG und so musst du obigen Satz lesen.
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      schrieb am 03.01.20 16:47:55
      Beitrag Nr. 350 ()
      meiner Meinung nach wäre der Gesetzgeber gut beraten, die verschiedenen "neuzeitlichen" Finanzinstrumente eindeutig zu klassifizieren und deren Verrechenbarkeit zu spezifizieren...

      schließlich gibt es auch ein "Wechselgesetz" oder "Scheckgesetz", dass uns ja alltäglich hilfreich zur Seite steht, während Termingeschäfte, sich irgendwo hinter der "gewerblichen Tierzucht" verstecken...
      Avatar
      schrieb am 03.01.20 16:08:02
      Beitrag Nr. 349 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.264.381 von Taxadvisor am 02.01.20 15:22:43
      Zitat von Taxadvisor: Lest doch mal die Originalquelle...

      Es gibt zwei Änderungen:

      Totalverluste aus Insolvenz => ab 2020
      Verrechnungseinschränkung Termingeschäfte => ab 2021

      Die erste Änderung war schon im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 geplant, wurde aber kurzfristig gestrichen und jetzt wieder mit aufgenommen.

      Gruß
      Taxadvisor


      Im Original Gesetz steht aber nicht das Verlustrades unterjährig zu verrechnen sind. Wo steht denn das?
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      schrieb am 03.01.20 13:57:35
      Beitrag Nr. 348 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.273.249 von jambam1 am 03.01.20 13:51:08Smartbroker nennt sich diese Rakete des Tradings

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.01.20 13:51:08
      Beitrag Nr. 347 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.269.244 von Blaubeermuffin am 03.01.20 00:57:17
      Zitat von Blaubeermuffin: Oh weia, hier ist ja geballte Kompetenz am Werk...

      Ihr wisst schon, dass Demokonten nicht besteuert werden?


      hier traden viele ernsthaft, sogar mehr als man denken wurde ( im Thread zum Smarttrader tauchen viele Namen auf)

      oder willst du einen Trick andeuten, der Steuerentlastung mit sich bringt ?

      :look:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.01.20 09:19:57
      Beitrag Nr. 346 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.269.244 von Blaubeermuffin am 03.01.20 00:57:17
      Zitat von Blaubeermuffin: Oh weia, hier ist ja geballte Kompetenz am Werk...

      Ihr wisst schon, dass Demokonten nicht besteuert werden?


      ich weiß nicht was du eingeworfen hast, aber nimm weniger davon.

      Keiner redet hier von irgendwelchen Demokonten oder du bist im falschen Thread.
      Avatar
      schrieb am 03.01.20 08:55:45
      Beitrag Nr. 345 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.267.210 von Chris_M am 02.01.20 19:51:31
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von Blaubeermuffin: Es würde mich etwas überraschen, wenn sich professionelle Anleger, die in Finanzwerten investiert sind, aus der normalen Presse informieren


      mit medial ist auch nicht Super RTL 2 gemeint sondern z.B. Börsen Fachzeitschriften ... und selbst auf ntv wird sonst über jeglicher Mist (z.B. Finanztransaktionssteuer) gesprochen aber dazu null.

      Die StB haben ja ihre Updates zu den entsprechenden Gesetzten.

      Selbst wenn wir diese beziehen würden, würden wir nur Bahnhof verstehen. Sieht man ja auch wenn jeder den Gesetztestext individuell interpretiert.

      gut das WSO ein StB als User hat


      Du bist doch auch froh über die hilfreichen Beiträge von Taxadvisor. Wo würdest du denn sonst noch suchen ? Und wenn man was in den deutschen Publikationen findet braucht man auch dort zusätzlich die Interpretation eines Fachmanns.
      Mein Zitat aus der FAZ mit Thema Finanztransaktionssteuer galt der kritischen Meinung aus Österreich zum Leistungsvermögen und zu den Fähigkeiten von Scholz und unterstreicht die Meinung der User hier, dass er zu wenig von den Themen versteht, die er entscheiden muss.
      Avatar
      schrieb am 03.01.20 00:57:17
      Beitrag Nr. 344 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.267.210 von Chris_M am 02.01.20 19:51:31Oh weia, hier ist ja geballte Kompetenz am Werk...

      Ihr wisst schon, dass Demokonten nicht besteuert werden?
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