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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1402)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 02.06.24 19:29:08 von
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      schrieb am 28.12.19 17:07:09
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.240.528 von Taxadvisor am 28.12.19 14:38:12Ich hatte gehört, daß die Abgeltungssteuer sowieso wieder abgeschafft werden soll und jeder mit seinem persönlichen Steuersatz die Einkünfte versteuern soll. Mal sehen wie lange es noch dauert, es steht bereits im Koalitionsvertrag: https://www.dasinvestment.com/noch-in-dieser-legislaturperio…

      Dann würde es sich gleich doppelt lohnen eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
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      schrieb am 28.12.19 17:00:41
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.240.720 von onyxogen am 28.12.19 15:45:02Ich verstehe euch nicht oder habt ihr Aktien bei der SPD? Die Gesetzesänderung ist glasklar. Es gibt Gewinn-Trades und Verlust-Trades und die letzteren nur bis 10.000 Euro, keine Kopplung oder was anderes und kommt mir nicht mit Logik.

      Nach meinen derzeitigen Erkenntnissen dürfte das BMF eh keine große Rolle gespielt haben. Die SPD-Fraktion ist der "Übeltäter" und da kommen dann nicht viele Abgeordnete in Frage. Wir sehen hier Ideologie vor Rechtsstaat, das war noch nie gut.

      Was macht eigentlich der DDV? Wacht auf Funktionäre.

      https://www.derivateverband.de/DEU/Start
      Avatar
      schrieb am 28.12.19 15:47:30
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.240.621 von Chris_M am 28.12.19 15:13:45
      Zitat von Chris_M: @Taxadvisor

      du bist ja versiert in der Richtung.

      Eine Gesellschaft hat ja auch Kosten.

      Kannst du aus deinen Erfahrungen sagen, mit wie viel Euro Kosten man mindestens für eine Sparbuch GmbH zu rechnen hat bzw. ab wann würdest du sowas einen Mandanten vorschlagen.

      Ich meine mal von dir ein Kommentar zum Thema Steueroptimierung gelesen zu haben (nicht im Bezug zur Sparbuch GmbH) und du meintest, das man solche Überlegungen erst ab einem Netto Gewinn von 250.000 Euro haben sollte.

      Wie immer keine Beratung sondern lediglich deine Erfahrung als Form der Informatoin ;)


      Abhängig von Anlageklassen, Anlagehorizont, Tradinghäufigkeit, Buchhaltung. Ab TEUR 100 kann das Sinn machen, bei Tradern aber definitv noch nicht. Dann muss man schon alles selber machen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.12.19 15:45:02
      Beitrag Nr. 197 ()
      Bei allen Überlegungen ist meiner Meinung nach aber eines Nach wie vor so, da es ja eine Vorschrift dazu vom BFM gibt: Bei Optionsgeschäften, die sich durch ein Gegengeschäft schließen lassen bzw. geschlossen werden müssen (also z.B. ein Buy wird durch ein Sell "neutralisiert"), bleibt es dabei, dass das schließende Geschäft als Werbungskosten abziehbar ist.

      Ein vereinfachtes Beispiel: Short Put generiert Stillhalter-Prämie von 100 EUR -> Gegengeschäft (Buy) kostet 50 EUR und die Position wird vorzeitig geschlossen.

      Korrekt -> 50 EUR Gewinn, der zu versteuern ist (macht 12,50 EUR Steuern).
      Falsch -> 100 EUR Gewinn (25 EUR Steuer) und 50 EUR "Verlust", da ja eine Prämie zu bezahlen ist (und das dann in den kommenden ominösen 10k-Verlusttopf mit einrechnen).

      Ein Geschäft (oder auch Kombinationen) kann auf seine Einzelteile gesehen durchaus Verluste generieren, die aber zusammen mit den anderen Geschäftsbestandteilen als Gewinn zu rechnen sind und für solche gilt somit die 10000 EUR Schranke keineswegs: Werbungskosten bleiben Werbungskosten.

      Anders sieht es natürlich aus, wenn das Geschäft auch nach Schließen durch das Gegengeschäft in Summe im Minus liegt. Dann wird die Regelung wohl greifen...

      100 Prämie erhalten (Sell) -> Geschäft schließen durch Bezahlung von 150 EUR Prämie für Gegengeschäft (Buy): -50 EUR, was angerechnet wird als Verlust.

      Interessant auch, was beim Unterlassen des Gegengeschäfts passiert z.B. im Falle eine Cash Secured Puts: Prämie wird voll als Gewinn versteuert. Kauf der Aktien, weil man ausgeübt wird: Regulärer Aktienkauf. Wenn die Aktien veräußert werden und dadurch Verlust anfällt, zählt dieser auch nicht in den 10000-Euro-Topf mit rein.

      Das waren mal meine Gedanken zum Samstag zu dem Thema.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.12.19 15:43:00
      Beitrag Nr. 196 ()
      und wohin führts:

      das Geld wandert ins Ausland oder in Kapitalagesellschaften und zur Strafe gibt noch eins auf die Fresse wie Nahles es mal so schön gesagt hat XD ... und die Ratten verlassen das sinkende Schiff

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      schrieb am 28.12.19 15:39:07
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.240.507 von Taxadvisor am 28.12.19 14:34:36Wir werden ja sehen, wie es letztendlich kommt.


      Das Mindeste, was ich als "Lösung" erwarte, ist die Verknüpfung mit dem Wahlrecht
      auf Besteuerung nach der individuellen tariflichen Einkommensteuer, die dann gefälligst
      eine herkömmliche Verlustverrechnung zulässt.

      Darum ging es der SPD ja ursprünglich inhaltlich, dass Kapitalerträge nicht geringer
      besteuert werden als Arbeitseinkommen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.19 15:18:42
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.240.507 von Taxadvisor am 28.12.19 14:34:36Es gibt tatsächlich immer noch viele Leute, die tatsächlich denken, das wird schon nicht so schlimm werden oder sei nicht so gemeint. Das spielt den/dem Verantwortlichen in der SPD zusätzlich in die Karten.

      Liebe Leute, die Zeiten haben sich geändert. Die SPD geriert sich wie der Trojaner einer GrünRotRoten Regierung. Wacht auf, das ist erst der Anfang, vielleicht nur ein Versuchsballon an einer kleinen unbeliebten Minderheit.
      Avatar
      schrieb am 28.12.19 15:13:45
      Beitrag Nr. 193 ()
      @Taxadvisor

      du bist ja versiert in der Richtung.

      Eine Gesellschaft hat ja auch Kosten.

      Kannst du aus deinen Erfahrungen sagen, mit wie viel Euro Kosten man mindestens für eine Sparbuch GmbH zu rechnen hat bzw. ab wann würdest du sowas einen Mandanten vorschlagen.

      Ich meine mal von dir ein Kommentar zum Thema Steueroptimierung gelesen zu haben (nicht im Bezug zur Sparbuch GmbH) und du meintest, das man solche Überlegungen erst ab einem Netto Gewinn von 250.000 Euro haben sollte.

      Wie immer keine Beratung sondern lediglich deine Erfahrung als Form der Informatoin ;)
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      Avatar
      schrieb am 28.12.19 14:38:12
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.231.612 von WallStGuerilla am 26.12.19 16:16:38
      Zitat von WallStGuerilla: Moin imagen,

      hier wurde geschrieben, dass man sein Trading auch in eine GmbH verlagern könnte, weil man da weiterhin alle Verluste gegenrechnen kann solange das die gleiche anlageklasse ist. Wenn Du nur mit Optionen handelst und nichts anderes wäre das doch auch eine Möglichkeit.

      Stimmt das denn so? @ Taxadvisor?


      Das dürfte funktionieren, liegt aber in Summe über 25% Steuerbelastung. Wenn man aber auch andere Anlagen außerhalb der Termingeschäfte tätigt, könnte § 15 Abs. 4 EStG auch zu einer Einschränkung der Verlustverrechnung führen, allerdings nur mit anderen Einkünften und nicht der Höhe nach.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.12.19 14:34:36
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.239.826 von Puhug am 28.12.19 11:07:29
      Zitat von Puhug: Bei 250 "Arbeitstagen" ergibt sich das Gesamtergebnis von 200000€ vs 150000€.

      Da kein Einzelgewinn größer 10000€ vorliegt, ändert sich für ihn nichts.


      Der user Taxadvisor scheint es auch so zu sehen. Das Folgende hatte er an anderer
      Stelle von sich gegeben:

      Wenn man den aktuelle Gesetzesentwurf (BT 649/19, Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen) zur Verlustverrechnung liest, bekommt man den Eindruck, die Verlustverrechnung soll auf Einzelgeschäftsebene eingeschränkt werden und nicht auf den nach depotbezogener Verrechnung verbleibenden Saldo. Dies würde faktisch das Ende des Day-Tradings mit Derviaten bedeuten. Alle Gewinne über dem "Sockelbetrag" von TEUR 10 würden dann unabhängig vom Gesamtergebnis der AbgSt unterliegen. Geplant ist die Regelung für Verluste, die ab 2021 entstehen.

      Es bleibt abzuwarten, ob die Regelung so kommt und ob es dann noch eine klarstellende Regelung oder ein BMF-Schreiben gibt.


      Deine Interpretation entspricht nicht meiner. Die Höhe der Einzelgewinne-/verluste ist nach dem Wortlaut irrelevant. Die Summen der Gewinne und (ohne Verrechnung) die Summe der Verluste werden getrennt ermittelt, von der Summe der Verluste werden maximal 10.000 p.a. mit den Gewinnen verrechnet (über alle Depots und Banken). So der Text des Gesetzes.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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